Dr. Gerhard Schick (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Dr. Gerhard Schick
© DBT/Hornung
Jahrgang
1972
Berufliche Qualifikation
Volkswirt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Mannheim
Landeslistenplatz
8, Baden-Württemberg
weitere Profile
(...) Unter Gleichbehandlungsgrundsätzen müssten dann nämlich auch sämtliche tatsächliche Aufwendungen für alle Kinder geltend zu machen sein. Aber wie bei Erwachsenen der Grundfreibetrag stellen beim Kind die kindbezogenen Freibeträge das Existenzminimum frei. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Dr. Gerhard Schick
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Banken-Rettungspaket
31.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schick,

gierige Manager werden zu Recht kritisiert. Aber: Wie groß ist der Werteverfall, wenn eine Partei mit Steuergeld finanzierte Spenden von unterstützten Banken annimmt?

Wird Herr Steinbrück dazu beitragen, daß wir auch bald in Deutschland einen Korruptionsskandal haben? Warum weigert er sich, bei Hilfen an Banken ein Spendenverbot an politische Parteien zur Auflage zu machen?

Bild.de vom 22.3.09 berichtete unter der Überschrift "Skandal in den USA: Pleite-Banken spenden Politikern Geld" (Auszug):
Angeschlagene Banken und Versicherungskonzerne, die Milliarden aus dem US-Rettungspaket kassiert haben oder kassieren wollen, haben Gelder an Parteien oder Politiker gespendet.
Die Sprecherin des Repräsentantenhauses hatte kürzlich bereits erklärt, daß sie keine Spenden von angeschlagenen Banken haben möchte. Dagegen haben demokratische Spendensammler angekündigt, daß sie Gelder haben möchten. Zwar nicht sofort, aber später, wenn Gras über die Sache gewachsen ist.

Beweist das Geschehen in den USA, daß auch in Deutschland die Korruptionsgefahr real ist?

Eine allen Bundestagsfraktionen vorliegende Mitteilung der EU-Kommission vom 5.12.08 fordert: Beschränkung der Hilfen auf das erforderliche Minimum und
Vorkehrungen gegen unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen.

Am 23.3. erklärten Sie in Abgeordnetenwatch (Antwort an Herrn Reth), daß Sie jetzt keinen Handlungsbedarf sehen. Wer kontrolliert die Umsetzung der
EU-Vorgaben? Ist Vorbeugung nicht besser als die später politisch kaum durchsetzbare Schadensbeseitigung?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Gerhard Schick
bisher keineEmpfehlungen
24.08.2009
Dr. Gerhard Schick
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zu Ihrer grundsätzlichen Kritik, dass gestützte Banken keine Spenden an politische Parteien verteilen sollten, habe ich ja bereits in der von Ihnen erwähnten Antwort auf die Frage von ausführlich Stellung genommen. Meine darin geäußerte Argumentation vertrete ich nach wie vor und erwarte bis heute, dass die Bundesregierung – explizit Herr Steinbrück als zuständiger Minister – öffentlich klar macht, dass sie eine solche Spendenpraxis verhindern will. Eine solche Äußerung gab es jedoch bislang nicht und wie Sie kann ich das nicht nachvollziehen.

Noch immer aber steht die Probe aufs Exempel aus, denn bislang hat in Deutschland – im Gegensatz zu den USA – noch kein vom Staat unterstütztes Finanzinstitut eine solche Spende geben wollen . Seit März dieses Jahres hat sich aus dem Finanzsektor lediglich die Deutsche Bank als Großspenderin hervorgetan, die beispielsweise 200 000 Euro an die CDU überwiesen hat. Schon dies halte ich für fragwürdig, denn auch die Deutsche Bank profitiert indirekt von den staatlichen Rettungsmaßnahmen – beispielsweise ist sie Gläubigerin der Hypo Real Estate, macht jetzt aber dank der für die Steuerzahler äußerst ungünstigen Rettungsvereinbarung aus dieser Beinahe-Pleite noch Gewinn (siehe z.B. www.wdr.de So anrüchig dies allerdings sein mag, so fällt es rechtlich doch nicht unter die Vorgaben des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes, weil die Deutsche Bank keine direkten Hilfen erhalten hat.

Die Gefahr der Korruption, wie Sie sie erwähnen, sehe ich also durchaus als nicht ausgeräumt an – konkret eingetreten scheint sie bislang nicht zu sein. Zumindest habe ich dafür keine Belege.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Schick
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Umwelt
29.04.2009
Von:

Sehr geehrter Schick,

wie stehen Sie und Ihre Partei zur neuen KFZ Steuer?

Ich persönlich fühle mich unfair behandelt, ich fahre seit drei Jahren einen umweltfreundlichen Kleinwagen (C1). Weshalb soll ich demnächst mehr KFZ Steuer zahlen, als die Besitzer des gleichen Fahrzeuges nur da es sich bei diesen um eine Neuzulassung handelt?
( womöglich noch finanziert durch die Abwrackprämie!)
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die neue KFZ Steuer vor dem Verfassungsgericht bestehen würde, wo bleibt die Gleichbehandlung?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Gerhard Schick
1Empfehlung
12.08.2009
Dr. Gerhard Schick
Sehr geehrte Frau ,

ich teile Ihre Kritikpunkte an der Reform. Sie ist ein besonders tragischer Beweis für die Kurzsichtigkeit der Regierung und verdeutlicht den Unterschied zwischen dem proklamierten, ökologischen Anspruch der Regierung und der verwirklichten Realität. Zunächst wurde versäumt, die Steuer vollständig auf Grundlage des CO2-Ausstoßes zu bemessen. Die Steuer in Teilen auch weiterhin vom Hubraum abhängig zu machen, ist ökologischer Unsinn. Wir setzen uns für eine progressive Besteuerung nach dem CO2-Ausstoß ein. Davon würden umweltfreundliche Kleinwagen deutlich stärker als jetzt profitieren und große Spritfresser im Gegenzug stärker belastet werden. Auch einen zweiten Hauptkritikpunkt meiner Partei sprechen Sie an, den Stichtag für die Anwendung der neuen Regelung. Ab welchem Zulassungsdatum die neue Besteuerungsgrundlage gilt, bestimmt der Gesetzgeber. Auch hier ist die Ökologie in den Hintergrund getreten, denn für Fahrzeuge, die ab dem Jahr 2001 zugelassen wurden, sind die CO2-Emmissionswerte bekannt. Deshalb fordern wir, alle ökologisch vorteilhaften Fahrzeuge ab diesem Zulassungsjahr nach dem CO2-Ausstoß zu besteuern, somit auch Ihr Auto. Es ist ungeheuerlich, dass die Bundesregierung bei dieser Reform aus "sozialen Gründen" eine Besteuerung ausschließlich bemessen am CO2-Ausstoß ablehnt, gleichzeitig aber Besitzerinnen und Besitzer von sparsamen (Klein-)Wagen, die kein Geld haben sich jetzt ein neues Fahrzeug zu kaufen, weiterhin zu ihrem Nachteil nach der alten Bemessungsgrundlage besteuert.

Daran verbessert auch die Abwrackprämie nichts, die genauso wenig sozial wie ökologisch ausgerichtet ist und keinen Wandel der deutschen Automobilindustrie hin zu mehr Nachhaltigkeit bewirkt. Die Initiativen der Großen Koalition werden langfristig weder den Klimaschutz noch die heimische Automobilwirtschaft voranbringen. Aus meiner Sicht ein teuerer und fataler Fehler.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Schick
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Finanzen
01.05.2009
Von:

Warmes Mittagessen - Sozialeinrichtungen - Mobilen Küche etc.

Wenn notwendig, dann entscheidet der französche Präsident Sarkozy schnell. Ab Juli 2009 wird in Frankreich der entsprechende Steuersatz radikal auf 5,5 Prozent gesenkt. Bisher hatte vor allem die Bundesregierung in Person von Bundesfinanzminister Steinbrück in Europa Widerstand gegen die Senkung geleistet.

Die Mehrwertsteuer ist ein Preisbestandteil der sich auf den Preis auswirkt, ansonsten wäre ja jeder Mehrwertsteuersatz ohne Wirkung. Die Höhe spielt beim Endverbraucherpreis selbstverständlich eine Rolle. An der Grenze zu Frankreich wird das ab Juli als Wettbewerbsnachteil registriert werden.

Jetzt hat Frankreich gezeigt, wie schnell man handeln kann. Die soziale Marktwirtschaft sollte "Wohlstand für Alle" bringen. In diesem Sinne sollte die Politik dafür sorgen, dass die Menschen in aller Regel ihr Leben ohne Sozialhilfe finanzieren können. Die Ausgaben für die lebensnotwendige Daseinsvorsorge sollte daher höchstens mit dem ermässigten Steuersatz besteuert werden. Noch besser wäre für den Grundbedarf keine Steuer zu erheben. Nachdem Frankreich gehandelt hat, werden Sie jetzt in dieser Sache aktiv werden?
Antwort von Dr. Gerhard Schick
bisher keineEmpfehlungen
18.08.2009
Dr. Gerhard Schick
Sehr geehrter Herr ,

in der Tat: Nachdem Frankreich innerhalb der EU jahrelang auf die Möglichkeit gedrängt hatte, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für das Gastronomiegewerbe erheben zu dürfen, bekam es dafür im Mai grünes Licht und bereits am 1. Juli trat das entsprechende Gesetz in Kraft. In welchem Maße jedoch die geringere Steuerlast wirklich an den Endverbraucher weitergegeben wird, wird sich erst noch zeigen – einen Teil der Entlastung werden die Betriebe absehbarerweise auch als Gewinn einbehalten. Dem unbestreitbaren Vorteil niedrigerer Preise in der Gastronomie steht jedoch ein gewichtiger Nachteil gegenüber: Frankreich wird als Folge der Mehrwertsteuersenkung auf ca. 2,5 Mrd. Euro Steuereinnahmen pro Jahr verzichten müssen. Das Bundesfinanzministerium schätzt für Deutschland Ausfälle in Höhe von 3,6 Mrd. Euro. Angesichts der Situation eines ohnehin schon über die Maßen verschuldeten und in bestimmten Bereichen wenig handlungsfähigen Staates, halte ich weitere Mindereinnahmen zurzeit für nicht vertretbar. Denn dieses Geld steht dann für Schulen oder die öffentliche Sicherheit nicht mehr zur Verfügung. Das bedeutet natürlich nicht, dass die Steuerlast im Moment gerecht verteilt wäre – im Gegenteil. Wir Grüne haben viele Vorschläge vorgelegt, wie das Steuersystem in aufkommensneutraler Weise gerechter gestaltet werden kann (siehe z.B.: www.gerhardschick.net ). Die Senkung der Mehrwertsteuersätze im Gastgewerbe fällt für mich allerdings nicht darunter. Zum einen, weil ich das Essen im Restaurant nicht zur "lebensnotwendigen Daseinsvorsorge" zähle, bei denen – wie bei der Miete oder Lebensmitteln – ein niedrigerer Mehrwertsteuersatz gerechtfertigt ist. Und zum Zweiten aus systematischen Gründen: Schon heute ist das Mehrwertsteuersystem ein "Schweizer Käse", in dem kaum noch nachvollziehbar ist, warum einige Produkte dem ermäßigten und andere dem vollen Satz unterliegen. Produkte und Dienstleistungen, die ebenfalls mit dem vollen Mehrwertsteuersatz belegt sind, obwohl es gute Gründe gäbe diese ebenfalls ermäßigt zu besteuern, sind z.B. Mineralwasser, Medikamente oder arbeitsintensive Handwerksleistungen. Diese Problematik aber kann nur mit einer generellen Reform des Mehrwertsteuersystems gelöst werden, die aus Finanzgründen aufkommensneutral zu leisten wäre.
Wie Sie bin ich der Auffassung, dass der Staat seine Anstrengungen darauf konzentrieren sollte, dass Menschen nicht auf ergänzende Leistungen angewiesen sind. Ich glaube aber, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz im Gastgewerbe hier nicht der Hebel ist, der zu diesem Ziel führt. Stattdessen setze ich mich mit Verve für Mindestlöhne ein. Auch sehe ich großen Handlungsbedarf bei der Abgabenbelastung von arbeitsintensiven Dienstleistungen, worunter auch das Hotel- und Gaststättengewerbe fällt. Statt einer Senkung des Mehrwertsteuersatzes schlagen wir Grüne deshalb eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge im unteren Einkommensbereich vor, das sogenannte Progressiv-Modell: Für Löhne unter 2.000 Euro wollen wir die Lohnnebenkosten deutlich senken. Das bringt Geringverdienenden mehr Netto und die Unternehmen müssen weniger Sozialversicherungsbeiträge abführen, wodurch arbeitsintensive Dienstleistungen attraktiver werden und mehr Arbeitsplätze entstehen. Diese Maßnahme würde sich gerade auch für Beschäftigte im Bereich Gastronomie positiv auswirken und wir haben Vorschläge zur Gegenfinanzierung gemacht. Ich bin überzeugt, dass das besser ist, weil es sich nicht an einzelnen Produkten oder Branchen festmacht und damit keine neuen Ungerechtigkeiten schafft. Deshalb würde ich mich freuen, wenn ich Sie mit diesem Ansatz überzeugen könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Schick
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schick,

als technisch Versierter gehöre ich laut Aussage unserer Familienministerin Frau von der Leyen zu einem Anteil der Bevölkerung von 20%, der "schwer Pädokriminelle" hervorbringt (im Originalton nachzuhören unter www.radioeins.de ). Ich betrachte das als Beleidigung.

Wirtschaftsminister Guttenberg ist der Ansicht, die Zeichner der Petition gegen Internetzensur seien pauschal gegen die Bekämpfung von Kinderpornografieangeboten im Internet. Er hat offensichtlich den Text der Petition nicht gelesen, sonst wüsste er, dass es lediglich um unkontrollierbare, intransparente und ineffiziente Methode geht (umgehbar in 27 Sekunden, Anleitung unter www.youtube.com ).

Guttenberg behauptet sogar, die Sperren würden den Zugang erheblich erschweren. Angesichts der extrem leichten Umgehung (siehe Video bei youtube) bleiben mir da die Worte weg.

Anstatt die Angebote vom Netz zu nehmen und die internationale Zusammenarbeit zu fördern, sollen uns die Augen verschlossen werden und zugleich ein gefährliches Zensursystem errichtet werden, das jeglicher Kontrolle durch die Öffentlichkeit entbehrt.

Mir ist bewusst, dass es sich bei der Entscheidung über die Errichtung der Sperren um eine Abwägung handelt. Wegen der Wirksamkeit, die gegen Null geht, und der gleichzeitigen Gefahr durch ein intransparentes System, halte ich die Kreateure des Vorhabens für vollkommen inkompetent. Nicht nur die Aussage Guttenbergs belegt dies, auch beispielsweise Ihre Parteigenossin Waltraud Lehn macht einen, gelinde gesagt, desinformierten Eindruck (Quelle: www.abgeordnetenwatch.de ).

Was könnte man tun um zukünftig solche inkompetenten und beleidigenden Aussagen zu verhindern? Wie stehen Sie zu diesem Gesetzesprojekt?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Gerhard Schick
2Empfehlungen
11.08.2009
Dr. Gerhard Schick
Sehr geehrter Herr ,

das Gesetz zu den Netzsperren ist ein trauriges Beispiel von symbolischer Politik, Aktionismus und der Ignoranz und Unwissenheit der Bundesregierung und der SPD- und CDU/CSU-Fraktionen, die dieses Gesetz ja beschlossen haben.

Vor einigen Wochen habe ich in Mannheim ein Hearing mit einem Juristen und Unternehmern aus der IT-Branche veranstaltet. Heraus kam: Das Gesetz ist wahrscheinlich verfassungswidrig, es ist unnütz, da - wie Sie zu recht bemerken - die Netzsperren sehr leicht zu umgehen sind, es droht Ausgangspunkt für weitere Eingriffe in die Grundrechte zu werden, in dem es eine Struktur für weitere Zensurgesetze legt. Kinder werden damit aber nicht effektiv geschützt. Die pornografischen Inhalte werden auch nicht gelöscht. Darum muss es aber gehen: Kinder schützen, kinderpornografisches Material löschen. Dafür brauchen wir aber nicht die Netzsperren sondern eine Gesamtstrategie gegen Kinderpornografie. National und international, da Server und Computer ja auch im Ausland stehen. Zentrale Ansatzpunkte sind dabei die Aufdeckung und Vermeidung von sexuellem Missbrauch und Ausbeutung, die Identifizierung der Opfer, deren Schutz und Rehabilitation, sowie die Strafverfolgung der Täter und ihrer Netzwerke. Dafür müssen Strafverfolgungsbehördern mit mehr Personal und höheren Sachmittel ausgestattet werden.

Was verschiedene Äußerungen zu dem Thema betrifft: Ich denke, dass wir versuchen müssen, die Diskussion über den Kreis der jetzt schon internet-affinen Leute hinaus in Gang zu bringen. Denn häufig liegen die Gründe für uns merkwürdig erscheinende Äußerungen darin, dass Leute zu wenig unser Verständnis vom Internet teilen können, dass sie Internet nicht als öffentlichen Raum mit Bürgerrechten verstehen. Ich will da auch in meiner Partei und mit Externen noch weiter daran arbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Schick
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.07.2009
Von:

hier: schwere Menschenrechsverletzungen, Unterdrückung und praktischen Völkermord in Tibet
Guten Tag Herr Dr. Schick,
es freut mich, dass Sie sich dem Tibetproblem annehmen. Als ein an Werten orientierter Bürger liegt mir die Einhaltung von Grundrechten nicht nur in der EU, sondern besonders auch in Tibet sehr am Herzen. Da sich an der Situation der Tibeter praktisch nichts verändert hat, stellen sich für mich die folgenden konkreten Fragen:
Setzen Sie sich / die Grünen dafür ein, dass
  • der / die nächste Bundeskanzler(in) den Dalai Lama empfängt
  • für eine Lösung der Tibetfrage über einen Dialog mit dem Dalai Lama
  • die Tibetfrage mit der chinesischen Regierung bei gegenseitigen Staatsbesuchen angesprochen wird
  • die Tibetfrage innerhalb der EU koordiniert und gegenüber der Regierung in Peking vertreten wird, z.B. über einen einzurichtenden ständigen Menschenrechtsdialog
  • Vertreter der UN und der Medien freien und uneingeschränkten Zugang nach Tibet erhalten
  • Sehen Sie darüber hinaus auf der politischen Ebene Möglichkeiten, dem Tibetischen Volk in irgendeiner Weise zu helfen ?
Wertvoll fände ich, wenn Sie sich einmal mit dem Programm des Besuchs des Dalai Lama vom 30.07.-02.08.2009 in Frankfurt beschäftigen könnten. Von der "Wertfülle" war ich überrascht, und ich werde die Podiumsdiskussion "Wirtschaftsethik" besuchen. Ist das auch für Sie interessant ? Link:
www.dalailama-frankfurt.de
Finden Sie nicht auch, dass jemand, der sich so uneingennützig für das Wohl der Menschen einsetzt und sich als Weltbürger verhält, durch die Politik unterstützt werden sollte ?
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Unterstützung!
Freundliche Grüße
Antwort von Dr. Gerhard Schick
bisher keineEmpfehlungen
11.08.2009
Dr. Gerhard Schick
Sehr geehrter Herr ,

das Thema Tibet ist mir ein wichtiges Thema, es geht um den Schutz von Menschenrechten und den Minderheitenschutz. Wir Grünen setzen uns seit Jahrzehnten für Tibet ein: 1986 machten die Bundestagsabgeordneten Petra Kelly, Gert Bastian und Herbert Rusche die Bundesregierung zum ersten Mal darauf aufmerksam.

Ich kann Ihre Fragen mit einem Ja! beantworten. Menschenrechte gehören bei Staatsbesuchen generell angesprochen. Dies gilt dann selbstverständlich auch bei deutsch-chinesischen Staatsbesuchen. Das ist aber bei den Grünen nicht nur eine Meinungsäußerung, sondern war in den Regierungsjahren 1998-2005 auch selbstverständlicher Teil grüner Außenpolitik: Joschka Fischer als Außenminister und Claudia Roth als Bundestagsabgeordnete und Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe haben bei allen Chinareisen die Menschenrechte und Tibetfrage gegenüber der chinesischen Regierung thematisiert. Richtig ist auch, dass ein Bundeskanzler oder eine Bundeskanzlerin den Dalai Lama empfängt. Die Bundesregierung hat 2007 dem Dalai Lama einen offiziellen Empfang bereitet. Ein Jahr später aber hatte die Regierung keine Zeit mehr für ihn. Das ist keine kohärente Politik, sondern peinlich und zeigt deutlich, dass die Bundesregierung Menschenrechte nur dann vertritt, wenn es medial opportun ist. Sobald aber die Wirtschaftslobby aufschreit, werden plötzlich der Regierung die Investitionen der deutschen Firmen in China wichtiger als Menschenrechte. Mir nicht. Menschenrechte und die Tibetfrage sind wichtiger als chinesische Importe. Zur Wahrung der Menschenrechte sind freier Zugang nach Tibet für Medien und UN-Vertreter unabdingbar.
Leider ist die EU in der Tibetfrage nicht immer einheitlicher Meinung. Das schwächt die Position der EU und ihrer Einzelstaaten bei der Durchsetzung der Menschen- und Minderheitsrechte in Tibet. Ich hoffe, dass das Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages dieser Misere ein Ende bereitet und die EU einheitlich und mit stärkerem Gewicht die Lösung der Tibetfrage anstrebt. Wir Grünen werden aber nicht untätig auf diesen Tag warten, sondern uns mit parlamentarischen Initiativen, Anfragen und Reisen intensiv um eine Stärkung deutscher und EU-Chinapolitik bemühen. Dabei ist das Thema Tibet ein wichtiger Bestandteil. Das haben wir in dieser Legislaturperiode bewiesen und das werden wir auch in der nächsten Periode tun.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Schick
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Dr. Gerhard Schick
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.