Dr. Gerhard Botz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Dr. Gerhard Botz
Jahrgang
1955
Berufliche Qualifikation
Agrarwissenschaftler, Diplom-Melorationsingenieur
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Sonneberg - Saalfeld-Rudolstadt - Saale-Orla-Kreis
Landeslistenplatz
5, Thüringen
weitere Profile
(...) Von einer tatsächlichen Rentenkürzung halte ich absolut nichts. Relativ mussten wir sie mit der notwendigen Entscheidung zur "Rente mit 67" mittragen. Die rasante demographische Entwicklung, deren Rahmenbedingungen inzwischen noch härter geworden sind, hat uns dazu gezwungen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Dr. Gerhard Botz
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Inneres und Justiz
18.05.2009
Von:

Wie ist Ihr Standpunkt zur geplanten Verschärfung des Waffenrechts?
Sollten wirklich alle Jäger, Sportschützen und
Inhaber von legal erworbenen Waffen für die Irrsinnstat einer
Person bestraft werden?

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF)
25.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Botz, Horst Köhler hat nach seiner Wiederwahl zum Bundespräsidenten die Menschen im Lande ermutigt sich an der politischen Diskussion zu beteiligen.
Ich gehöre zu der Mehrheit der Menschen in unserem Lande, die völkerrechtswidrige Kriegseinsätze ablehnen.
Warum stimmen die Abgeordneten in Bundestat mehrheitlich für diese Einsätze?
Wissen Sie daß die Nato permanent Uranmunition in den Kriegsgebieten ensetzt?
www.youtube.com

Freundliche Grüße aus Thüringen von

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Soziales
15.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Botz,

die SPD will am 27.09.09 die Wahlen als soziale Partei für die kleinen
Leute gewinnen.
Sie kann aber die Wahlen nur gewinnen, wenn das Harz IV Gesetz
sofort zurückgenommen wird und die Ausgrenzung von Menschen
in unserer Gesellschaft beendet wird.
Deshalb meine Frage als Betroffener.
Wann wird das Harz IV Gesetz von der SPD zurückgenommen?
Es wäre wichtig aufgrund der Wirtschaftskrise, denn immer mehr Menschen werden noch arbeitslos und nach einen Jahr Arbeitslosigkeit stürzen sie in die Armut ab.


Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Gerhard Botz
bisher keineEmpfehlungen
18.08.2009
Dr. Gerhard Botz
Sehr geehrter Herr ,

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ein Gesetz kann nie von einer Partei zurückgenommen werden. Dazu bedarf es einer Mehrheit im Deutschen Bundestag. Die SPD tritt in ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl am 27. September 2009 für eine weitere Anpassung der Regelungen im Detail ein. Hier besteht angesichts der sich schnell entwickelnden Rahmenbedingungen ohnehin regelmäßig Handlungsbedarf. Zwischen 2005 und 2009 hat die SPD als mitregierende Partei in der Großen Koalition mehrfach die Initiative ergriffen, um Verbesserungen für Hartz IV Empfänger auf den Weg zu bringen. Eine komplette Rücknahme des Gesetzes kann es meiner Auffassung nach mit keiner Bundesregierung geben, da es eine Regelung hinsichtlich der Höhe und der Art der Unterstützung von Bürgern ohne Erwerbsmöglichkeiten geben muss. Die finanziellen Mittel derer es dazu bedarf, müssen durch die übrige Gesellschaft erbracht werden. Eine Kontrolle des Einsatzes dieser Mittel ist und bleibt daher unausweichlich.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Gerhard Botz
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Internetsperren
20.06.2009
Von:
Tim

Sehr geehrter Herr Dr. Botz,

was ist der Grund für Ihre Zustimmung bezüglich der sogenannten "Internet-Sperren"? Wieso einigt man sich nicht auf "löschen, statt sperren"? Natürlich ist es im allg. Interesse, die Verbreitung Kinderpornografischer Darstellungen zu unterbinden, aber die Befürchtung ist groß, dass das Internet dadurch eine zu große Zensur erleidet, nicht im Bezug auf Pornografie, sondern eher das es dem Staat ermöglicht wird auch andere Dinge zu zensieren.

Leider ist es viel zu einfach solche Sperren zu umgehen. Verbrechern dieser Art wird es ein leichtes sein, Ihren Gelüsten weiterhin nachzugehen. Gibt es denn konkrete Fakten bezüglich der Wirkungsweise dieser Sperre bzw ist schon ein Modell vorhanden?

MfG,

Tim

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Soziales
02.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Franz,
bitte um eine Auskunft zu folgender Frage:
Meine Mutter erhält Leistungen vom Sozialamt, für die ich aufkommen muß. Das Sozialamt in Sonneberg bezieht sich dabei auf eine "Thüringer Tabelle", nach der der Selbstbehalt der Kinder 1190.-€ beträgt. Ich stelle nicht in Frage, dass ich selbstverst. für meine Mutter zahle. Ich habe aber im Internet die Auskunft ermittelt, dass der Selbstbehalt ab dem 01.07.2005 monatlich in den neuen Bundesländern 1300.- € beträgt. . Ist diese "Thür. Tabelle" veraltet oder gibt es andere Gründe für die doch hohe Abweichung?
In Sonneberg konnte man mir diese Frage nicht beantworten.
Danke für Ihre Antwort.

Freundliche Grüsse
Antwort von Dr. Gerhard Botz
1Empfehlung
22.07.2009
Dr. Gerhard Botz
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Selbstbehaltsätze bei Unterhaltszahlungen für Eltern. Soweit ich die kurze Schilderung deuten kann verhält sich der Sachverhalt wie folgt:

Nach § 1601 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.

Seit dem 01.01.2009 gilt bundesweit die "Düsseldorfer Tabelle". Hier ist jedoch anzumerken, dass es zu dieser Tabelle unterschiedliche Leitlinien der Bundesländer gibt. Für Thüringen sind die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des Thüringer Oberlandesgerichtes Jena maßgeblich.

Aus Ihrer Schilderung geht nicht hervor, ob sie minder- oder volljährig sind. Ich gehe davon aus, dass Sie ein erwachsenes Kind sind, welches für die Mutter Unterhalt zahlen soll. In diesem Fall gelten die Selbstbehaltsätze nach Punkt 21.5 der Thüringer Leitlinien. Somit haben sie als erwachsenes Kind gegenüber der Mutter einen angemessenen Selbstbehalt in Höhe von 1300,00 Euro bei Nichterwerbstätigkeit, und in Höhe von 1400,00 Euro bei Erwerbstätigkeit, wobei die Hälfte des diesen Mindestbetrag übersteigenden Einkommens zusätzlich anrechnungsfrei bleibt. Im jeweiligen Selbstbehalt ist ein Wohnanteil (Kaltmiete) von 370,00 Euro enthalten, wobei jedoch höhere Wohnkosten in der Regel nicht zur Erhöhung der Selbstbehaltsätze führen. Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Sollten Sie Interesse am Wortlaut der Unterhaltsrechtlichen Leitlinien für Thüringen haben, können Sie unter (030) - 227 74565 gern Kontakt zu meiner Mitarbeiterin im Berliner Büro aufnehmen.

Dr. Gerhard Botz, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Dr. Gerhard Botz
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.