Dr. Edmund Geisen (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Dr. Edmund Geisen
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Diplom Ingenieur (agr.)
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Landesliste
Landeslistenplatz
4, Rheinland-Pfalz
weitere Profile
(...) Gern möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen meine Meinung und die der FDP-Bundestagsfraktion zum Waffenrecht mitteilen. Das deutsche Waffenrecht wurde bereits nach dem Amoklauf in Erfurt zwei Mal verschärft und es ist bereits jetzt eines der strengsten der Welt. Leider hat auch ein solch strenges Waffenrecht den Amoklauf von Winnenden oder den Vierfachmord von Eislingen nicht verhindert. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Dr. Edmund Geisen
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
21.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Geisen,

wie wollen Sie und Ihre Partei im Falle einer Regierungsbeteiligung nach der nächsten Bundestagswahl den Wettbewerbsnachteil der deutschen Landwirtschaft gegenüber den EU-Nachbarstaaten (z.B. Agrardieselbesteuerung) reduzieren?
Ein weiteres Problem ist die zunehmende und ausufernde Bürokratisierung.
Was wollen Sie dagegen konkret unternehmen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Edmund Geisen
1Empfehlung
27.04.2009
Dr. Edmund Geisen
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu zwei Themen, die mir und meiner Partei, der FDP, besonders am Herzen liegen.

1) Senkung der Besteuerung von Agrardiesel
Die FDP-Bundestagsfraktion kämpft schon seit Jahren als einzige Fraktion für ein gleiches Besteuerungsniveau von Agrardiesel in der EU. Ihre Bundestagsanträge wurden jedoch regelmäßig von allen anderen Fraktionen abgelehnt.

Wir halten eine Kostenentlastung der heimischen Landwirtschaft angesichts der aktuellen Wirtschaftslage für mehr als überfällig und können nicht verstehen, wieso und mit welchen fadenscheinigen Argumenten sich die Große Koalition dagegen sperrt. Was in vielen Branchen wie der Schiff- und Luftfahrt mit dem Hinweis auf Wettbewerbsfähigkeit selbstverständlich ist - Steuerbegünstigungen oder sogar Steuerbefreiungen -, wird den Landwirten wegen angeblicher "Bevorteilung" seit Jahren verweigert. Durch die mit Abstand höchste Besteuerung in der EU haben die Bauern hierzulande einen Wettbewerbsnachteil von durchschnittlich 40 bis 50 Euro pro Hektar gegenüber ihren europäischen Kollegen. Stattdessen wird versucht, mit öffentlichkeitswirksamen Appellen und "Runden Tischen" die katastrophale Lage z.B. der Milchbauern in den Griff zu bekommen. Purer Aktionismus - ein solcher "Milchgipfel" ist schon letztes Jahr gescheitert.

Wir werden in der nächsten Sitzungswoche erneut einen Antrag einbringen, in dem wir sowohl die Abschaffung des sog. Selbstbehalts bei der Agrardieselbesteuerung als auch die Kappung der Obergrenze von 10.000 l fordern sowie die Senkung der Ökosteuer und gleichzeitig auf eine Angleichung auf EU-Ebene drängen. Den Antrag finden Sie auf meiner Internetseite www.edmund-geisen.de.

2) Bürokratieabbau
Für Bürokratieabbau setzt sich die FDP-Bundestagsfraktion schon seit Jahren ein - nicht nur im Agrarbereich. Wir machen uns für strukturelle und nicht nur kosmetische Änderungen stark: wie z.B. für die Befristung von Gesetzen und Verordnungen, für ein alljährliches Rechtsbereinigungsgesetz und die Ersetzung unnötiger Behördengänge durch Möglichkeiten elektronischer Antragstellungen.Gerade erst hat die FDP-Bundestagsfraktion einen umfassenden Antrag zum Bürokratieabbau eingebracht (Drucksache 16/12470 vom 25.03.2009), in dem alle Maßnahmen noch einmal beschrieben werden.

Im Agrarbereich setzen wir uns darüber hinaus für eine strikte 1:1-Umsetzung von Europarecht ein und für die Eindämmung der Cross Compliance Auflagen - hier ist die Bundesregierung häufig über das vorgegebene Ziel hinausgeschossen. Jüngstes Beispiel: die Verabschiedung des Direktzahlungen-Verpflichtungen-Gesetzes im Agrarausschuss des Deutschen Bundestages. Mit diesem Gesetz wird die Einführung des sogenannten Erosionsgefährdungskatasters auf den 30.06.2010 verschoben. Die FDP lehnt dies grundsätzlich ab. Denn damit wird wieder einmal mit einem nationalen Alleingang über europäisches Recht hinausgegangen. Kein anderer europäischer Mitgliedstaat hat zur Umsetzung des Anhang 4 im Rahmen von Cross Compliance ein flurstückgenaues Erosionskataster geschaffen. Für die Landwirtschaft wird die Agrarpolitik der Bundesregierung immer mehr zu einem bürokratischen Mühlstein. Von einer 1:1-Umsetzung europäischen Rechts kann keine Rede mehr sein. Das Erosionsschutzkataster, der Tierschutz-TÜV und die schlagspezifische Aufzeichnung von Pflanzenschutzmitteln sind schwarz-rote Bürokratiemonster, die die deutschen Bauern teuer zu stehen kommen und deren Wettbewerbsfähigkeit schwächen. Das Gegenteil wäre in der jetzigen Wirtschaftskrise notwendig.

Grundsätzlich gilt für die FDP, dass gelernte Fachleute wie die deutschen Landwirte nicht ständig am Gängelband gesetzlicher Detailregelungen geführt werden müssen. Sie kennen ihre Materie selbst am besten und handeln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis. Aufgabe des Staates ist es, vernünftige und dem Allgemeinwohl verpflichtende Rahmenbedingungen festzulegen.

Mit freundlichen Grüßen
Edmund Geisen
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Geisen,

vorab: Ich bin kein Einwohner Ihres Wahlkreises. Da Sie Mitglied des Petitionsausschusses sind, halte ich es jedoch für sinnvoller mich mit meiner Frage direkt an Sie und nicht an meinen Wahlkreisabgeordneten zu wenden.

Das Mittel der ePetition hat ja im Zusammenhang mit dem Internetsperren-Gesetz von Frau von der Leyen regen Zuspruch gefunden. Ich habe selber mitgezeichnet.

Neben den zahlreichen Schwächen der Petitionsplattform des Bundestages (vgl. umfassende Kritik auf www.perl-blog.de ) hat mich der Sachverhalt, dass die Liste der Unterzeichner in Gänze heruntergeladen werden kann, sehr gestört. Ob die Unterzeichner überhaupt öffentlich gemacht werden müssen, darüber kann man natürlich streiten. Aber dass die komplette Liste der Unterzeichner im leicht weiterverarbeitbaren CSV-Format verfügbar gemacht wird, halte ich hinsichtlich des Datenschutzes für sehr bedenklich.

Als Reaktion auf obengenannte Petition hat beispielweise ein "Spassvogel" unter leyen.0x33.de eine Webapplikation bereitgestellt, unter der man unter der Frage "Ist mein Nachbar pädophil?" nach Namen derer suchen konnte, die die Petition gezeichnet haben.

Das derzeitige System ermöglicht die umfassende Weiterverarbeitung der Unterzeichnerlisten. Besispielsweise ist auch ein automatischer Abgleich der Unterzeichnerlisten verschiedener Petitionen denkbar, wodurch sich kleine Profile der politischen Präferenzen von Bürgern erstellen lassen.

Deshalb meine Frage: Muss die Liste der Unterzeichner einer Petition denn wirklich in einem Format zum Download angeboten werden, das einen derartigen Missbrauch ermöglicht? Reicht es denn nicht, wenn man die Liste der Unterzeichner auf der Bundestagsseite durchblättern kann?
Ggf. würde ich auch die automatisierte Umwandlung der Namen in Bilddateien anraten, um die Maschinenlesbarkeit zu verhindern (so wird auch auf abgeordnetenwatch.de verfahren).

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Edmund Geisen
2Empfehlungen
10.06.2009
Dr. Edmund Geisen
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Die FDP-Fraktion wird eine Prüfung der Software für die E-Petitionen sowohl unter technischen Gesichtspunkten (der Server war wegen des großen Ansturms auf die genannte Petition mehrfach wegen Überlastung "down"), der einfachen Bedienbarkeit (bislang ein etwas unübersichtliches User-Interface) sowie datenschutzrechtlichen Vorgaben anregen. Dazu gehört auch die Frage, ob die Diskussionen im Forum der E-Petitionen verbessert werden können. So ist es bislang nicht zulässig, Links im Forum zu posten. Das Internet ist aber ohne Links undenkbar. Dies sollte zum Anlass genommen werden, zu prüfen, wie künftig verfahren werden kann. Dabei müssen haftungsrechtliche Fragen ebenso erörtert werden wie technische Möglichkeiten. Die FDP-Fraktion setzt sich generell für eine grundlegende Überarbeitung der Linkhaftung ein und hat dazu auch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes eingebracht (Drs. 16/11173) in den Deutschen Bundestag eingebracht. Das Verfahren der öffentlichen E-Petitionen ist noch recht neu und bedarf der steten Anpassung und Verbesserung. Die FDP-Fraktion hält nichtsdestotrotz daran fest, dass mit der E-Petition ein wichtiger Schritt zu mehr Bürgerbeteiligung geschaffen wurde. Die hohe Akzeptanz zeigt dies auch.

Hier angefügt einige Informationen des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages.

Ihr abschließender Vorschlag, die Maschinenlesbarkeit zu verhindern, ist ein interessanter Ansatz, den wir zu gegebener Zeit gerne in unsere Weiterentwicklungsüberlegungen einbeziehen werden. Allerdings muss bereits jetzt darauf hingewiesen werden, dass damit die Barrierefreiheit des Systems - hier speziell für Blinde - stark eingeschränkt wird.

Aufgrund der zahlreichen Nutzeranfragen, die uns per E-Mail mitgeteilt worden sind, haben wir eine Reihe von Hinweisen zu dem System "Öffentliche Petitionen" zusammengestellt. Diese erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Hinweise können Sie unter der Rubrik "FAQ" auf unserer Internetseite finden.

1. Registrierung und Datenschutz
Die Nutzung des Angebots auf der Internetseite epetitionen.bundestag.de eröffnet für den Bürger eine zusätzliche Möglichkeit sich im Bereich der Petitionen zu beteiligen und zu engagieren. Hierbei müssen Voraussetzungen geschaffen werden, die einen verantwortlichen Umgang mit diesem Angebot ermöglichen und die ePetitionen mit den schriftlich eingereichten gleichstellen. Dazu wird eine Registrierung Ihrer Nutzerdaten vorgenommen. Diese, sowie auch die gesamte Nutzung der Internetseite unterliegt den Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Sie können die Datenschutzerklärung für den Bereich der elektronischen Petition, die Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen und auch die Verfahrensgrundsätze auf der Internetseite epetitionen.bundestag.de einsehen. Auf dieser Seite wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die persönlichen Angaben für keine anderen Zwecke als für die Petitionsbearbeitung erhoben und verwendet werden. Sie unterscheiden sich nicht von denen, die auch für eine Petition in Papierform erforderlich sind.
Der Bundestag gibt Ihre personenbezogenen Daten nicht ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis an Dritte weiter. Die Nutzer des Systems E-Petitionen erhalten keinerlei Zugriff auf die gespeicherten personenbezogenen Daten (das betrifft auch die E-Mail Adresse, soweit der Nutzer nicht explizit etwas anderes einstellt) der anderen Nutzer, Petenten oder Mitzeichner. Zudem besteht die Möglichkeit, sich für die Teilnahme am Forum ein Pseudonym zuzulegen.

2. Mitzeichnerliste als CSV- Datei und das Auffinden in Suchmaschinen
Eng verbunden mit den geäußerten datenschutzrechtlichen Bedenken, ist die Problematik des Auffindens der Namen der Mitzeichner durch Suchmaschinen im Internet.
Das Verfahren "Öffentliche Petition" sieht explizit eine
Veröffentlichung des Mitzeichnernamens vor und viele Unterzeichner wollen sich auch namentlich auf den Mitzeichnungslisten finden. Eine Mitzeichnung kann also, wie ein Diskussionsbeitrag auch, als politische Willensäußerung gesehen werden. Jede Mitzeichnung erfolgt freiwillig und jeder Nutzer hat sich bei der Registrierung mit der Richtlinie für die Behandlung von Öffentlichen Petitionen einverstanden erklärt. In dieser heißt es unter Punkt 7: "Mitzeichner einer öffentlichen Petition oder Personen, die sich mit Diskussionsbeiträgen daran beteiligen, geben ihren Namen, ihre Anschrift und E-Mail-Adresse an. Veröffentlicht werden der Name und das Bundesland bzw. Land, in dem diese Person wohnt, sowie das Datum des Beitrages." Diese Richtlinie existiert seit 2005 - schon für das alte System der öffentlichen Petition, das von 2005 bis 2008 online war. Hierzu hat sich der Bundesdatenschutzbeauftragte in seinem Tätigkeitsbericht 2005-2006 auf Seite 152 folgendermaßen geäußert:
"Es liegt in der Natur einer im Internet platzierten öffentlichen Petition, dass sie allgemein einsehbar ist und auch von Suchmaschinen gefunden werden kann. Zudem werden die Petenten, Mitzeichner und Diskutanten auf der Internet-Plattform aufgeklärt, dass mit der Beteiligung an einer öffentlichen Petition die Veröffentlichung unter anderem des eigenen Namens verbunden ist."
Unabhängig von der datenschutzrechtlichen Unbedenklichkeit der Veröffentlichung von Mitzeichnernamen, hat sich der Petitionsausschuss aber zusätzlich entschlossen, Suchmaschinenindizierungen der Mitzeichnerlisten gemäß RESP auszuschließen. Dieser Standard basiert auf einer freien Konvention und garantiert somit zwar nicht, dass jegliche Suchmaschine die Indizierung der entsprechenden Seiten unterlässt, da aber praktisch alle großen Suchmaschinenbetreiber sich zur Einhaltung des Standards bekennen, ist dennoch eine weitgehende Unauffindbarkeit der Mitzeichnerinformationen gewährleistet. In den Mitzeichnerlisten wird aus technischen Gründen nur eine eingeschränkte Anzahl an Mitzeichnern pro Bildschirmseite angezeigt. Diese Anzahl kann zwar vom Nutzer beeinflusst werden (zwischen 10 und 100 Einträge pro Bildschirmseite), eine Einsichtnahme in die gesamte Liste ist jedoch nur durch Aufrufen aller Unterseiten möglich. Da es aus Gründen der Transparenz jedoch von vielen Petenten und Mitzeichnern gewünscht ist, auf einfache Art und Weise kontrollieren zu können, ob ihr eigener Eintrag auf der Liste korrekt vermerkt wurde und zudem die Mitzeichnungsliste keinen Manipulationen unterliegt, wird eine Liste aller Mitzeichner im universellen CSV-Format zum Herunterladen angeboten.
Diese CSV-Liste enthält keinerlei Informationen, die nicht ohnehin in den herkömmlichen HTML-Mitzeichnungslisten veröffentlicht werden. Der einzige Unterschied besteht lediglich im fehlenden Seitenumbruch.

Die Mitzeichnung einer Petition muss bei Bedenken Ihrerseits aber nicht notwendig über das Internet erfolgen. Hierzu reicht ein einfacher Brief (Postkarte, Fax) mit Angabe der unterstützenden Petition sowie der Postanschrift des Absenders und Namensunterschrift.

3. Bundesland und Pseudonym optional
Derzeit wird bei der Registrierung eines Nutzerkontos zwingend die Angabe eines Pseudonyms für die Forennutzung und eines Bundeslandes verlangt (außer bei ausländischen Nutzern). Diese Informationen werden zukünftig nur noch als freiwillige Angaben erfasst werden. Sollte ein Nutzer zukünftig kein Pseudonym angeben, wird stattdessen lediglich die anonyme Nutzerkennung im Forum angezeigt.

4. Wartezeiten und Kapazitäten
Das System "E-Petitionen" erfreut sich allgemein steigender Beliebtheit. Ausgelöst durch die enorme Popularität der Petition gegen Internetsperren und die entsprechende Medienpräsenz, kam es in den ersten Tagen seit Veröffentlichung dieser Petition zusätzlich zu einem sehr großen Ansturm auf den Server des Systems. Da dieser neben den herkömmlichen Lese- und Schreibzugriffen auch Registrierungsvorgänge für neue Nutzerkonten im hohen 5-stelligen Bereich zu verarbeiten hatte, wies das System ein verzögertes Antwortverhalten auf. Wir werden dies zum Anlass nehmen, die Infrastruktur des Systems zu überprüfen und entschuldigen uns für die entstandenen Wartezeiten und Unannehmlichkeiten bei der Nutzung. Wir hoffen, Sie zu Ihrer Zufriedenheit informiert zu haben und freuen uns über weitere Anregungen.

Mit freundlichen Grüßen
Edmund Geisen
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Geisen,

da Sie Mitglied des Petitionsausschusses sind, halte ich es für sinnvoller mich mit meiner Frage direkt an Sie und nicht an meinen Wahlkreisabgeordneten zu wenden.

Derzeit befinden sich zwei Online-Petitionen in der parlamentarischen Prüfung.
Inhaltlich fordern diese Petitionen eine Verschärfung des Waffengesetzes bzw.
ein komplettes Verbot des privaten Waffenbesitzes.

Wie können Sie es mir erklären,daß mehrere Petitionen die eine Liberalisierung fordern oder eine weitere Verschärfung des bestehenden Waffengesetzes ablehnen vom Petitionsauschuss abgelehnt,bzw nicht zur Mitzeichnung online gestellt wurden.

Da Sie Mitglied der einzigen Partei sind, die sich nach dem traurigen Ereignis von Winnenden weder an der Hexenjagd auf 3 Millionen unbescholtene Bürger beteiligt, noch durch blinden Aktionismus geglänzt hat, hoffe ich von Ihnen eine für mich plausible Antwort zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen


Ein "Waffennarr" und "Sp(M)ordschütze"
Diese begehrenswerten Titel stammen von einer in unserer Gegend verbreiteten Lokalzeitung.
Antwort von Dr. Edmund Geisen
bisher keineEmpfehlungen
25.06.2009
Dr. Edmund Geisen
Sehr geehrter Herr ,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage. Ob ich Ihnen eine schlüssige Antwort auf die Frage geben kann weiß ich nicht. Aber eine Antwort möchte ich Ihnen geben.

Für die Zulassung von öffentlichen Petitionen gilt u.a. der Grundsatz möglichst viele unterschiedliche Themen auf der Internetseite zu veröffentlichen.

Zum Waffenrecht sind mehrere Petitionen im Netz, so dass bereits von daher die Einstellung weiterer Petitionen zu diesem Thema problematisch wäre.

Es kommt hinzu, dass die Forderung nach einer Liberalisierung des Waffenrechts bereits Gegenstand sachgleicher - nicht öffentlicher - Petitionen ist. Auch dies stellt nach der Richtlinie für die Veröffentlichung einer Petition einen Grund dar, die Veröffentlichung der Petition nicht vornehmen zu können.

Weder aus Artikel 17 Grundgesetz noch aus den Richtlinien des Ausschusses ergibt sich ein Anspruch auf Veröffentlichung.

Im übrigen achtet der Ausschuss streng darauf, dass alle Petitionen, ob öffentlich oder nicht öffentlich, gleich behandelt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Edmund Geisen
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Geisen,

auf die Anfrage von Herrn Kurz, welche auch mich als Sportschützen tangiert, haben Sie folgende Aussagen zu den abgewiesenen öffentlichen Petitionen zum Thema Waffenrecht gemacht:

1. Zum Waffenrecht sind mehrere Petitionen im Netz, so dass bereits von daher die Einstellung weiterer Petitionen zu diesem Thema problematisch wäre.

Es ist jedoch keine einzige öffentliche Petition pro Waffenbesitz vorhanden, welche online mitgezeichnet werden könnte. Dadurch besteht eine massive Ungleichbehandlung von Gegnern und Befürwortern von Verschärfungen. Ist dies Ihrer Meinung nach für einen unparteiisch wirkenden Petitionsausschuss hinnehmbar?

2. Es kommt hinzu, dass die Forderung nach einer Liberalisierung des Waffenrechts bereits Gegenstand sachgleicher - nicht öffentlicher - Petitionen ist. Auch dies stellt nach der Richtlinie für die Veröffentlichung einer Petition einen Grund dar, die Veröffentlichung der Petition nicht vornehmen zu können.

Diese angeblich sachgleichen, nicht öffentlichen Petitionen blockieren demnach die angesprochenen sehr vielversprechenden öffentlichen Petitionen verdächtig effizient. Ist dies mit Ihrem Demokratieverständnis und dem der FDP, welche gerade erst bei bei Europa-Wahl durch eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema Waffenrecht nicht geringfügig profitiert hat, vereinbar?

Als Sportschütze und treuer FDP-Wähler freue ich mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Dr. Edmund Geisen
3Empfehlungen
24.07.2009
Dr. Edmund Geisen
Sehr geehrter Herr ,

zunächst möchte ich Ihnen für Ihre Fragen danken.

Gern möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen meine Meinung und die der FDP-Bundestagsfraktion zum Waffenrecht mitteilen. Das deutsche Waffenrecht wurde bereits nach dem Amoklauf in Erfurt zwei Mal verschärft und es ist bereits jetzt eines der strengsten der Welt. Leider hat auch ein solch strenges Waffenrecht den Amoklauf von Winnenden oder den Vierfachmord von Eislingen nicht verhindert. Kein Gesetz kann schützen, wenn es nicht beachtet wird. Die FDP lehnt einen Generalverdacht und eine Vorverurteilung aller legalen Waffenbesitzer entschieden ab. Nach Auskunft der Bundesregierung stammen darüber hinaus lediglich 2 bis 3 Prozent aller bei Delikten mit Schusswaffen eingesetzten Waffen aus legalem Besitz. Deshalb fordert die FDP, den illegalen Waffenbesitz einzudämmen, indem eine Abgabe illegaler Waffen bis zum Stichtag 31.12.2009 straffrei gestellt wird. Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht und hofft dabei im Interesse der Sicherheit auf die Unterstützung der anderen Fraktionen. Die Forderung nach einem zentralen Waffenregister ist Rechtslage der EU. Allerdings sollten wir ehrlich zugeben: das Waffenregister hätte keine der erschreckenden Straftaten in den vergangenen Monaten verhindert. Von verschiedener Seite wurde ein Totalverbot privater Schusswaffen gefordert. Das Beispiel aus Großbritannien, wo 1997 nach einem Amoklauf eines 43jährigen in Dunblane alle Handfeuerwaffen in Privatbesitz verboten wurden, zeigt, dass damit die Schusswaffenkriminalität nicht nachhaltig eingedämmt werden konnte. Wer ein generelles Verbot von Waffen in Privatbesitz fordert, sollte klar sagen: Dann kann es keinen Schützenverein, keine Sammler historischer Waffen und keinen Jäger mehr geben. Ob diese Zerstörung des Vereinslebens einen Sicherheitsgewinn bedeutet, das darf wohl bezweifelt werden. Jäger und Schützen zu kriminalisieren, hält die FDP vor diesem Hintergrund für absurd. Einige Stimmen fordern, die Schusswaffenverwahrung in Privathaushalten zu unterbinden. Das ist eine Wiedergänger-Debatte, die bereits nach dem Attentat von Erfurt geführt wurde. Selbst mit besserer Sicherheitstechnik wären solche zentralen Waffendepots in Randlagen ein verlockendes Ziel für Kriminelle. Das zeigt gerade die Tat von Eislingen, vor der ins dortige Schützenheim eingebrochen wurde. Der entscheidende waffenrechtliche Ansatz zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit ist aus Sicht der FDP die Beseitigung der Vollzugsdefizite. Bisher wird der Antrag auf Waffenbesitzkarte überwiegend anhand schriftlicher Dokumente geprüft. Wir fordern die Überprüfung der ordnungsgemäßen Lagerung von Waffen vor Ort – unter Wahrung von Artikel 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung). Das bedarf einer personell und ggf. materiell besseren Ausstattung der Behörden. Jenseits aller politischer Vorschläge muss jeder von uns aber auch erkennen und eingestehen: wenn ein Mensch zu solch grausamen Taten entschlossen ist, dann hält kein Gesetz ihn auf. In erster Linie benötigen wir deshalb eine Kultur des stärkeren Hinsehens. Gewalt- und Kriminalprävention brauchen einen höheren Stellenwert auch bei staatlichem Tun. Es muss besser wahrgenommen werden, wenn Kinder, Schüler oder Freunde sich absondern oder Probleme mit sich tragen.

Zu Frage 1: Ihre Wahrnehmung ist richtig, aber das ist nicht zu ändern, wenn man die Gleichbehandlung zwischen öffentlichen und nicht öffentlichen Petitionen sicherstellen will.

Zu Frage 2: Siehe meine Begründung zu 1. Allerdings wird sich diese "Blockade" zu Beginn der neuen Wahlperiode weitgehend von selbst auflösen, da Entscheidungen in Petitionssachen immer nur für die laufende Wahlperiode gelten. Endet jedoch eine parlamentarische Prüfung, die in der 16. Wahlperiode begonnen hat, erst in der 17. Wahlperiode, dann tritt die Bindungswirkung für die 17. Wahlperiode ein.

Mit freundlichen Grüßen
Edmund Geisen
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Dr. Edmund Geisen
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.