Sehr geehrter Herr

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zu Erstens:
Es ist nicht ausgeschlossen, dass Krebskranken alternative Therapien wie die von Ihnen angesprochene Wärmetherapie von der Krankenkasse bezahlt werden. Die moderne Wärmetherapie kann ergänzend zur anderen Behandlungsverfahren wie Strahlen-, Chemo- Gen- oder Immuntherapie durchgeführt werden. Welche Therapien und Arzneimittel verordnungsfähig sind, entscheidet der gemeinsame Bundesausschuss, der sich aus Krankenkassen, Leistungserbringer wie Ärzten und Krankenhausbetreibern sowie Unparteiischen zusammensetzt. Über die Frage, ob die Kosten für eine bestimmte Therapieform erstattet werden, entscheidet die Krankenkasse. Weder der Bundestag noch das Bundesgesundheitsministerium sind befugt, über den Leistungsanspruch Einzelner zu entscheiden.
Zu Zweitens:
Gar nichts. Die Bundesrepublik Deutschland hat aus gutem Grund bilaterale Verträge mit der Türkei und den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien geschlossen. Demnach erhalten dort lebende minderjährige Kinder und Ehepartner eines in Deutschland krankenversicherten Arbeitnehmers Leistungen der Krankenversicherung ihres Wohnsitzstaates, die von Deutschen Krankenversicherung erstatten werden.
Diese Vorgehensweise entspricht internationalem Standard. Sie ist sinnvoll, zum Ersten, weil Beiträge der Versicherten in aller Regel nicht nur dem eigenen Krankenversicherungsschutz dienen, sondern auch dem Schutz der nicht erwerbstätigen Familienangehörigen. Zum Zweiten, weil sie für Teile der Familie eines hier arbeitenden Migranten einen Anreiz darstellen, in ihrem Heimatland zu bleiben. Dem deutschen Gesundheitssystem entstehen hierdurch weniger Kosten.
Die jährlichen Ausgaben des Bundes, der Länder und Sozialträger sind auf der Internetseite des statistischen Bundesamtes veröffentlicht.
Zu Drittens:
Berlin wird in vielen Fällen als neues Bundesland behandelt. Aus diesem Grund erhält Berlin z.B. Mittel aus dem Solidarpakt, für den Aufbau Ost und das Projekt Deutsche Einheit. Eine pauschale Anerkennung Berlins als "neues Bundesland" wäre hingegen nicht hilfreich. Eine solche Behandlung hätte zur Folge gehabt, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe nicht den höheren Leistungssatz für die alten Länder erhalten hätte, sondern den niedrigen Satz, der für die neuen Länder galt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ditmar Staffelt