Dr. Ditmar Staffelt (SPD)
(ausgeschieden)

Angaben zur Person
Dr. Ditmar Staffelt
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Sozialwissenschaftler, Parlamentarischer Staatssekretär a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Berlin-Neukölln
Landeslistenplatz
keinen
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Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Öffentliche Äußerungen
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Frage zum Thema Sicherheit
30.12.2006
Von:

Guten Tag,

es interessiert mich stark wie sie zur Vorratsdatenspeicherung stehen. Werden sie einem entsprechenden Gesetzesentwurf über den im Bundestag in absehbarer Zeit sicherlich entschieden wird zustimmen oder diesen ablehnen?

Für mich würde eine Akzeptanz dieses Gesetzesentwurfes seitens ihrer Partei und ihnen nur bedeuten, dass die große Volkspartei SPD offen einen Überwachungsstaat anstrebt.
Den nichts anderes würde es bedeuten wenn alle Telefonate die ein Bundesbürger führt aufgezeichnet werden sowie wenn alle Internetseiten die besucht gespeichert werden. Ich möchte wenn ich im Internet mich bewege oder einen Freund anrufe nicht immer darüber nachdenken müssen was ich nun sagen oder schreiben darf. Bitte kommen sie nicht mit Argument das dies alles verdachtsunabhängig geschieht oder der Terrorismusbekämpfung dient den sogar ich als Laie wüsste wie ich ohne allzu große Probleme im Internet die Speicherung meiner Daten umgehen kann bzw. meinen Mailverkehr verschlüsseln könnte.

Die Vorratsdatenspeicherung richtet sich offen gegen das deutsche Volk denn es zielt offen auf eine Überwachung desselben. Wie soll ein Volk seiner Regierung vertrauen wenn diese nicht bereit ist das selbe Vertrauen dem Volk entgegen zu bringen?
Ehrlich gesagt habe ich von der Politik in Deutschland umso mehr ich mich damit beschäftige mehr und mehr das Bild eines Theaterstücks, dass uns von den wirklichen Problemen in diesem Land ablenken soll.
Ist eine Partei in der Opposition stimmt sie prinzipiell gegen die Entscheidungen der regierenden Parteien und umgekehrt. Schmiert die Wirtschaft nur die Regierung?

Ich kenne kaum Menschen in meinem Umfeld die nicht glauben, dass im Bundestag nur noch Schauspieler sitzen die auf Kommando der Parteiführung die Hand heben ohne selber überhaupt einen Gedanken daran zu verschwenden, dass sie unter Umständen im Namen des Volkes gegen das Volk regieren. Irgendwas kann da nicht stimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Ditmar Staffelt
2Empfehlungen
11.01.2007
Dr. Ditmar Staffelt
Sehr geehrter Herr ,

den auf europäischer Ebene gefundenen Kompromiss zur "Vorratsdatenspeicherung" trage ich mit. Die SPD weiß sehr wohl, dass wir uns bei der Regelung in einem schwierigen Spannungsfeld zwischen der Verfolgung von Kriminellen und den Rechten der Bürger befinden.

Ihre Behauptung, alle Telefonate und Emails würden künftig gespeichert, zeigt, dass sie schlichtweg falsch informiert sind. Tatsache ist: Künftig werden für eine Dauer von sechs bis 24 Monaten ausgesuchte Daten im Internet und von Email-Diensten gespeichert. Gespeichert werden darf lediglich, dass sich der Nutzer online befindet, jedoch nicht welche Websites benutzt werden.

Im Übrigen sollte die Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität auch in ihrem Sinne sein. Ihre Behauptung, wir wollen einen Überwachungsstaat errichten und würden uns offen gegen das deutsche Volk richten, ist absurd. Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen, das zeigt, wie wichtig die Speicherung von Daten sein kann: Erst Anfang dieses Jahres ist der deutschen Polizei ein empfindlicher Schlag gegen einen Kinderporno-Ring gelungen. Im Zuge der Untersuchungen wurden so gut wie alle Kreditkarten in der Bundesrepublik überprüft. Wollen Sie mir tatsächlich weiß machen, dass in diesem Fall der Datenschutz für Verbrecher wichtiger sei als der Schutz der Opfer.

Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass der Hintergrund der "Vorratsdatenspeicherung" eine Regelung der EU ist, nach der alle Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, die "Vorratsdatenspeicherung" bis zum Herbst 2007 umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Ditmar Staffelt
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Frage zum Thema Sicherheit
02.04.2007
Von:

Guten Tag,

auf meine Frage zur Ihrem Standpunkt zur Vorratsdatenspeicherung antworteten Sie mir vor einiger Zeit, ich wäre falsch informiert. Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass Sie falsch informiert sind.
Was nach der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gespeichert werden soll für eine Dauer von 6 Monaten (in Deutschland), können Sie hier lesen:

de.wikipedia.org

Natürlich gibt es noch einige andere Möglichkeiten, sich darüber zu informieren worüber man abstimmt.
Zitat: "Wollen Sie mir tatsächlich weiß machen, dass in diesem Fall der Datenschutz für Verbrecher wichtiger sei als der Schutz der Opfer."
Gegenfrage: Heiligt der Zweck die Mittel?
Außerdem sagen Sie, Zitat: [...]"in diesem Fall der Datenschutz für Verbrecher wichtiger sei [...]". Nun da die Vorratsdatenspeicherung jeden Staatsbürger der Telefonate führt oder das Internet in irgendeiner Weise nutzt betreffen wird, nehmen sie an das alle Staatsbürger Verbrecher sind, bis ihre Unschuld durch totale Überwachung bestätigt wurde?
Ich finde den Sachverhalt, dass Verdächtige oder Verbrecher überwacht werden können sollten einleuchtend und würde da jedem zustimmen aber das was sie unterstützen wird zu einem Überwachung aller Staatsbürger führen. Das impliziert, dass jeder Staatsbürger unter Verdacht steht, ein Verbrechen begangen zu haben. Ich finde das nicht richtig, aber da Sie die Vorratsdatenspeicherung ja voll unterstützen Sie anscheinend schon.
Ich bitte Sie, nachdem Sie sich informiert haben, mir nochmals zu Antworten.


Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Ditmar Staffelt
1Empfehlung
24.04.2007
Dr. Ditmar Staffelt
Sehr geehrter Herr ,

über die "Vorratsdatenspeicherung" bin ich gut informiert. Meine Informationen habe ich aus erster Hand - also von der EU-Kommission und Bundesregierung.

Ich empfehle Ihnen, die von Ihnen genannte Internetseite ausführlich zu lesen. Anbei zwei Zitate, die Sie beherzigen sollten:

"Durch die Harmonisierung (Anm.: nationaler Vorschriften der EU-Nationalstaaten) soll sichergestellt werden, dass die Daten für einen bestimmten Zeitraum zum Zweck der Ermittlung und Verfolgung von schweren Straftaten aufbewahrt werden."
Und: "Gespeichert werden sollen insbesondere Verkehrsdaten und Standortdaten. Inhaltsdaten – also die Inhalte von E-Mails und Telefonaten – sollen nicht gespeichert werden."

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass ich mir der Problematik, die das Thema beinhaltet, bewusst bin. Die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist ein Kompromiss zwischen den Freiheitsrechten der Bürger und den Mitteln, die zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität erforderlich sind. Auch heute werden Verbindungsdaten zum Beispiel von Telefongesellschaften für drei Monate gespeichert. Andernfalls wäre es nicht möglich, den Kunden eine ordentliche Abrechnung zu zustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ditmar Staffelt
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Frage zum Thema Sicherheit
03.07.2007
Von:
Jan

Sehr geehrter Dr. Ditmar Staffelt,

wie beurteilen Sie den sogenannten "Hackerparagraphen"? Ganz kurz: Es geht darum, dass die Benutzung von Werkzeugen, die zur Entdeckung von Sicherheitslücken bspw. auf Webservern oder Computern genutzt werden, unter Strafe gestellt werden soll.

Zur Entwurfsfassung des § 202c StGB:
www.heise.de
www.gi-ev.de

Mit freundlichen Grüßen,
Jan
Antwort von Dr. Ditmar Staffelt
5Empfehlungen
17.07.2007
Dr. Ditmar Staffelt
Sehr geehrter Herr ,

das in Ihrer Frage genannte Gesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität („Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität“) geht auf eine Übereinkunft des Europarates zurück. Der von Ihnen beschriebene Teil zu dem Verbot von „Hackertools“ ist aufgrund der rasant angestiegenen Zahl von "Computereinbrüchen" durch Nicht-Profis, auch bekannt unter dem Szenenamen „Script Kiddies“, vorgeschlagen worden. Ob es dadurch tatsächlich zu einer Beeinträchtigung von Sicherheitsunternehmenund Systemadministratoren kommt, wird unterschiedlich beurteilt.

Das Bundesministerium für Justiz und die Bundestagsfraktionen von SPD, CDU, Grüne und FDP gehen von keiner Beeinträchtigung aus, da zwei Merkmale erfüllt werden müssen, die einen objektiven Tatbestand rechtfertigen. Erstens muss es sich objektiv um ein Schadprogramm handeln und zweitens muss sich die Tathandlung – also das Herstellen, Verschaffen, Verkaufen, Überlassen, Verbreiten oder sonst Zugänglichmachen – auf eine Computerstraftat beziehen.

Weiter schreibt das Bundesjustizministerium: „Durch die Beschränkung auf Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer Computerstraftat ist, wird bereits auf Tatbestände sichergestellt, dass keine Computerprogramme erfasst werden, die der Überprüfung der Sicherheit dienen. Unter Strafe gestellt werden lediglich solche Programme, denen die illegale Verwendung immanent ist, die also nach Art und Weise des Aufbaus oder Ihrer Beschaffenheit auf die Begehung von Computerstraftaten angelegt sind. Hierunter fallen nicht solche Programme, die lediglich zur Begehung von Computerstraftaten missbraucht werden können.

Zudem muss die Tathandlung zur Vorbereitung einer Computerstraftat (§§ 202a, 202b, 303a, 303b StGB) erfolgen. Das ist nicht der Fall, wenn das Computerprogramm – mag es auch den sonstigen Kriterien des § 202c StGB unterfallen – zum Zwecke der Sicherheitsüberprüfung oder zur Entwicklung von Sicherheitssoftware erworben oder einem anderen überlassen wurde. Wenn also in den Fällen des Testens der Sicherheit eines Systems oder des Entwickelns von Sicherheitssoftware auch Schadprogramme erworben werden, dann erfolgt dies nicht zur Vorbereitung einer Computerstraftat. Durch diese Handlung wird gerade nicht eine eigene oder fremde Computerstraftat (also § 202a, 202b, 303a, 303b StGB) ermöglicht, da die Anwendung der Schadprogramme selbst keine Computerstraftat darstellt.“

Das heißt, Programme wie cracklib, nessus, kismet, snort etc. können weiterhin völlig legal eingesetzt werden, um Sicherheitstests auf eigenen Rechnersystemen durchzuführen.

Behauptungen, man dürfe zukünftig die Sicherheit seiner Passwörter nicht mehr testen, treffen aus unserer Sicht nicht zu.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ditmar Staffelt
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Frage zum Thema Sicherheit
07.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Staffelt,

wie Sie und alle anderen Menschen, finde auch ich eine möglichst hohe Sicherheit, zur freien Entfaltung, wichtig. Ebenso wie die Freiheit ist Sicherheit ein Grundrecht des Menschen. Zwischen diesen beiden Polen bewegt sich Demokratie immer - und kann nie beides absolut erreichen. Am jetzigen Freitag sollen Sie im Bundestag über die Vorratsdatenspeicherung entscheiden.
Für welche Waagschale werden Sie sich entscheiden? Für die eher unbegründete Hoffnung auf mehr Sicherheit (weder die Aufklärungsquote noch die Verhinderung von Straftaten werden nennenswert erhöht) und Kontrolle der Bevölkerung durch Angst ODER für die nicht mehr unpopuläre Aussage "absolute Sicherheit ist unmöglich" und die Freiheit für die Mehrzahl der Bevölkerung?
Kehren Sie die Unschuldsvermutung nicht um, sie ist eine edle Haltung, die verteidigt werden muss!

mit freundlichen Grüßen
Vera Krick
Antwort von Dr. Ditmar Staffelt
2Empfehlungen
09.11.2007
Dr. Ditmar Staffelt
Sehr geehrte Frau Krick,

ich habe der Regelung mit der nachfolgenden persönlichen Erklärung zugestimmt. Die Erklärung, die von weiteren Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion abgegeben wurde, gibt Ihnen Aufschluss über meine Haltung.

Mit freundlichen Grüßen

Ditmar Staffelt

Persönliche Erklärung:

"Trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken werden wir im Ergebnis dem Gesetzentwurf aus folgenden Erwägungen zustimmen.

1. Grundsätzlich stimmen wir mit dem Ansatz der Bundesregierung und der Mehrheit unserer Fraktion dahingehend überein, dass die insbesondere durch den internationalen Terrorismus und dessen Folgeerscheinungen entstandene labile Sicherheitslage auch in Deutschland neue Antworten benötigt. Dabei sind wir uns auch bewusst, dass insbesondere durch die rasante Entwicklung der Telekommunikation auch in diesem Bereich Maßnahmen zur Verhinderung schwerster Straftaten notwendig sind.

2. Auf der anderen Seite ist jedoch zu beachten, dass – nicht zuletzt befördert durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – Freiheitsrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung konstitutiven Charakter für die Existenz unseres Gemeinwesens haben und die Beachtung dieser Rechte immer wieder angemahnt wurde. Wir erinnern an die Entscheidungen zur Volkszählung, zur "akustischen Wohnraumüberwachung", zum Luftsicherheitsgesetz oder zum niedersächsischen Polizeigesetz.

3. In diesem Abwägungsprozess gilt für uns, dass Sicherheit keinen Vorrang vor Freiheit genießen darf, will man beides gewährleisten. Weder gibt unsere Verfassung ein Grundrecht auf Sicherheit her, noch ist vorstellbar, dass es ohne Abschaffung der Freiheit eine absolute Sicherheit gegen jedwede Gefährdung durch kriminelles Handeln geben kann.

4. In den letzten Jahren hat es eine zunehmende Tendenz gegeben, ohne die Effektivität bestehender Gesetze zu überprüfen, mit neuen Gesetzen vermeintlich Sicherheit zu erhöhen und Freiheitsrechte einzuschränken. Der vorliegende Gesetzentwurf befördert diesen Paradigmenwechsel und ist deshalb bedenklich. Am Beispiel der sog. Vorratsdatenspeicherung sei dies verdeutlicht: Mit dem Gesetz werden die Telekommunikationsunternehmen zum ersten Mal verpflichtet, die im Gesetz aufgeführten Daten zum Zwecke u.a. der Strafverfolgung über einen Zeitraum von 6 Monaten zu speichern. Das ist natürlich ein gravierender Unterschied zur bisherigen Rechtslage, wonach den Unternehmen gestattet war, zu Abrechnungszwecken die entsprechenden Daten bis zu 6 Monaten zu speichern. Aus dem Recht der Unternehmen wird eine Verpflichtung, auch zu anderen Zwecken. Damit ist die Einschätzung nicht von der Hand zu weisen, dass hier ein Generalverdacht gegen alle Bürger entsteht, die solche Kommunikationsmittel benutzen, ohne dass für die Speicherung als solcher ein konkretes Verdachtsmoment bestehen muss. Ähnliche Bedenken gelten auch hinsichtlich der Regeln im Bereich der Telekommunikationsüberwachung hinsichtlich der unterschiedlichen Behandlung sogenannter Berufsgeheimnisträger. So ist uns z.B. nicht ersichtlich, warum Abgeordnete des Deutschen Bundestages einen höheren Schutz genießen sollen als Rechtsanwälte, Ärzte und insbesondere unter der Geltung des Art. 5 GG auch Journalisten.

5. Wir werden diesem Gesetzentwurf trotz dieser Bedenken zustimmen, weil es den Rechtspolitikern unserer Fraktion gelungen ist, hohe Hürden für die Umsetzung dieser problematischen Restriktionen einzuziehen. Ein generell geltender Richtervorbehalt z.B. für den Zugriff auf bei den Telekommunikationsunternehmen anlasslos gespeicherte Verbindungsdaten, das ausdrückliche Verbot des Rückgriffs auf Informationen, die zum Kernbereich der privaten Lebensgestaltung gehören, die Beschränkung des Zugriffs und der Verwertung auf "Straftaten von erheblicher Bedeutung" machen den dargestellten Paradigmenwechsel weniger unerträglich. Auch die erfolgreichen Bemühungen der Bundesregierung, Veränderungen bei der EU-Richtlinie 2006/24/EG herbeizuführen (so war dort für die Vorratsdatenspeicherung ein Zeitraum von 36 Monaten vorgesehen), werden ausdrücklich gewürdigt. Der Gesetzentwurf trägt deshalb nach unserer Auffassung nicht den Makel der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit auf der Stirn wie beispielsweise die Vorschläge aus dem Innen- bzw. Verteidigungsministerium zur on-line- Durchsuchung , zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren über die Vorschriften des Art. 35 Abs. 2,3 GG hinaus oder gar zur Neuauflage eines Luftsicherheitsgesetzes. Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird."
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Frage zum Thema Sicherheit
11.04.2008
Von:

sehr geehrter Herr Staffelt,

ich wohne in der Braunlager Str. in Britz. Am Tempelhofer Weg liegt der Auto-Verschiebe -Platz und macht diese Ecke von Britz zu einer rechlosen Ecke, denn Verkehrsschilder werden mit Duldung der Polizei und des Ordnungsamtes total ignoriet, alte und junge Leute haben Probleme über den Tempelhofer Weg zu kommen. Die ganze Gegend wird total Verunreinigt durch die Autoabhohler, es wird in jede Ecke uriniert, ob Passanten kommen oder nicht, sagen die etwas werden diese beschimpft und bedroht. Parkplätze sind für Anwohner tagsüber in der Karl-Elsasser-Str / Braunlager Str/ Treseburger Ufer überhaupt nicht zu bekommen weil die Autohändler die Strasse als ihren Abstell- und Handelsplatz für ihre Schrottwagen, zum Teil ohne Nummerschilder, ansehen.

Frage: Gedenken Sie in dieser Angelegenheit für die Bürgerinnen und Bürger in der Gegend etwas zu tun? Wie stellen Sie sich zu diesem Thema?

Danke J.D.
Antwort von Dr. Ditmar Staffelt
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25.04.2008
Dr. Ditmar Staffelt
Sehr geehrter Herr ,

sie haben mit Ihrer Beschreibung der Situation völlig recht. Seit einem dreiviertel Jahr beschäftigt sich der Bezirk Neukölln mit der Problematik der Autoverschieber am Treseburger Ufer. Bereits im Dezember 2007 hat die SPD Neukölln eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema durchgeführt. Sowohl der Bezirksbürgermeister von Neukölln, Heinz Buschkowsky, als auch der Bezirksbürgermeister von Tempelhof-Schöneberg und die Baustadträte beider Bezirke stehen in engem Kontakt zueinander, um eine Lösung zu finden. Meine, aber auch die Priorität des Bezirksamtes von Neukölln ist klar: da es keine konstruktiven Lösungsvorschläge von den Betreibern des Autohandels gibt, wollen wir, dass die Betreiber sowohl von der Straße, als auch vom Grundstück fern bleiben. Das Bezirksamt Neukölln hat sich aus diesem Grund mit dem Eigentümer des Grundstückes in Verbindung gesetzt. Wir wünschen uns eine einvernehmliche Lösung.

Sollte es nicht zu einer Einigung kommen, werden wir das Gebiet verkehrstechnisch so umgestalten, dass eine Einfahrt nicht mehr so ohne Weiteres möglich sein wird.

Die SPD Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln hat dazu in der Sitzung vom 4.7.2007 folgende Forderungen aufgestellt:

"Das Bezirksamt wird gebeten, sich umgehend bei den zuständigen Stellen für die Umsetzung folgender Maßnahmen einzusetzen.

1. Im Bereich des Autohandels auf dem Thyssen-Krupp-Gelände Tempelhofer Weg müssen auf dem Tempelhofer Weg bis zum Zeitpunkt eines normalisierten Autohandelablaufes Toiletten und Abfallbehälter aufgestellt werden.

2. In den weiteren Abstimmungsgesprächen zwischen den Bezirken Tempelhof-Schöneberg und Neukölln ist die Variante der Einfahrt Bergholzstraße und der Ausfahrt Tempelhofer Weg vom Autohandelplatz zu favorisieren.

3. Eine bessere Koordinierung ist zwischen den betroffenen Polizeiabschnitten Tempelhof-Schöneberg und Neukölln herzustellen und eine übergeordnete verstärkte Kontrolle der Straßenverkehrsordnung mit Verkehrssicherheitskontrollen der Lkw durchzuführen.

4. Eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Karl-Elsasser-Straße und des Treseburger Ufers ist kurzfristig bis zur Klärung der Entwicklung des Autohandels und seiner Verkehrsströme einzurichten. Die Maßnahme ist so einzurichten, dass die Testfahrten unterbunden werden.

5. Das Ordnungsamt soll verstärkt zu unterschiedlichen Zeiten im Wohngebiet Karl-Elsasser-Straße, Treseburger Ufer, Lauterberger Straße und Tempelhofer Weg präsent sein.

6. Das Lkw-Durchfahrtverbot zwischen der Germaniapromenade/Karl-Elsasser-Straße sowie dem Treseburger Ufer sollte verstärkt überprüft werden."

In der Zwischenzeit konnte erreicht werden, dass das Ordnungsamt von Neukölln dieses Gebiet schwerpunktmäßig kontrolliert, jedoch muss festgestellt werden, dass sich das Ordnungsamt außer Lage sieht, eine 24-Stunden-Kontrolle durchzuführen. Um das Problem in den Griff zu bekommen ist darüber hinaus der massive Einsatz von Polizei notwendig, insbesondere müssen die Fahrzeuge ohne Nummernschilder sofort und kostenpflichtig abgeschleppt werden. Der Bezirk alleine kann dieses Problem nicht lösen. Hier ist der Senat gefragt. Die SPD Neukölln wird unter Leitung des verkehrspolitischen Sprechers der SPD, Herrn Peter Scharmberg, im Mai eine öffentliche Veranstaltung durchführen, um die Anwohner über die neusten Entwicklungen zu informieren.

Wir hoffen, dass der Autohandel in absehbarer Zeit geschlossen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ditmar Staffelt
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