Dr. Ditmar Staffelt (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. (ausgeschieden)

Grunddaten
Dr. Ditmar Staffelt
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Sozialwissenschaftler, Parlamentarischer Staatssekretär a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Berlin-Neukölln
Landeslistenplatz
keinen, Berlin
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(...) In der Frage einer Kitapflicht würde ich auch nicht zwischen deutschen und nicht-deutschen Kindern unterscheiden, sondern zwischen Kindern, die gut unsere Sprache sprechen und denen, die sich damit schwer tun. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.11.2007
Von:

Guten Tag,
nocheinmal zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Sind sie der Meinung das das Gesetz zur Vorratsspeicherung dem Grundgesetz widerspricht und glauben sie das man damit wirklich mehr schwerwiegende Verbrechen verhindert? Irland hat schon drei Jahre lang eine Vorratsdatenspeicherung gehabt und dort hat es nichts gebracht. Stimmen sie für das Gesetz weil sie es für Notwendig halten oder nur weil es in der EU so beschlossen wurde?
Antwort von Dr. Ditmar Staffelt
1Empfehlung
09.11.2007
Dr. Ditmar Staffelt
Sehr geehrter Herr ,

ich habe der Regelung mit der nachfolgenden persönlichen Erklärung zugestimmt. Die Erklärung, die von weiteren Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion abgegeben wurde, gibt Ihnen Aufschluss über meine Haltung.

Mit freundlichen Grüßen

Ditmar Staffelt

Persönliche Erklärung:

"Trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken werden wir im Ergebnis dem Gesetzentwurf aus folgenden Erwägungen zustimmen.

1. Grundsätzlich stimmen wir mit dem Ansatz der Bundesregierung und der Mehrheit unserer Fraktion dahingehend überein, dass die insbesondere durch den internationalen Terrorismus und dessen Folgeerscheinungen entstandene labile Sicherheitslage auch in Deutschland neue Antworten benötigt. Dabei sind wir uns auch bewusst, dass insbesondere durch die rasante Entwicklung der Telekommunikation auch in diesem Bereich Maßnahmen zur Verhinderung schwerster Straftaten notwendig sind.

2. Auf der anderen Seite ist jedoch zu beachten, dass – nicht zuletzt befördert durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – Freiheitsrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung konstitutiven Charakter für die Existenz unseres Gemeinwesens haben und die Beachtung dieser Rechte immer wieder angemahnt wurde. Wir erinnern an die Entscheidungen zur Volkszählung, zur "akustischen Wohnraumüberwachung", zum Luftsicherheitsgesetz oder zum niedersächsischen Polizeigesetz.

3. In diesem Abwägungsprozess gilt für uns, dass Sicherheit keinen Vorrang vor Freiheit genießen darf, will man beides gewährleisten. Weder gibt unsere Verfassung ein Grundrecht auf Sicherheit her, noch ist vorstellbar, dass es ohne Abschaffung der Freiheit eine absolute Sicherheit gegen jedwede Gefährdung durch kriminelles Handeln geben kann.

4. In den letzten Jahren hat es eine zunehmende Tendenz gegeben, ohne die Effektivität bestehender Gesetze zu überprüfen, mit neuen Gesetzen vermeintlich Sicherheit zu erhöhen und Freiheitsrechte einzuschränken. Der vorliegende Gesetzentwurf befördert diesen Paradigmenwechsel und ist deshalb bedenklich. Am Beispiel der sog. Vorratsdatenspeicherung sei dies verdeutlicht: Mit dem Gesetz werden die Telekommunikationsunternehmen zum ersten Mal verpflichtet, die im Gesetz aufgeführten Daten zum Zwecke u.a. der Strafverfolgung über einen Zeitraum von 6 Monaten zu speichern. Das ist natürlich ein gravierender Unterschied zur bisherigen Rechtslage, wonach den Unternehmen gestattet war, zu Abrechnungszwecken die entsprechenden Daten bis zu 6 Monaten zu speichern. Aus dem Recht der Unternehmen wird eine Verpflichtung, auch zu anderen Zwecken. Damit ist die Einschätzung nicht von der Hand zu weisen, dass hier ein Generalverdacht gegen alle Bürger entsteht, die solche Kommunikationsmittel benutzen, ohne dass für die Speicherung als solcher ein konkretes Verdachtsmoment bestehen muss. Ähnliche Bedenken gelten auch hinsichtlich der Regeln im Bereich der Telekommunikationsüberwachung hinsichtlich der unterschiedlichen Behandlung sogenannter Berufsgeheimnisträger. So ist uns z.B. nicht ersichtlich, warum Abgeordnete des Deutschen Bundestages einen höheren Schutz genießen sollen als Rechtsanwälte, Ärzte und insbesondere unter der Geltung des Art. 5 GG auch Journalisten.

5. Wir werden diesem Gesetzentwurf trotz dieser Bedenken zustimmen, weil es den Rechtspolitikern unserer Fraktion gelungen ist, hohe Hürden für die Umsetzung dieser problematischen Restriktionen einzuziehen. Ein generell geltender Richtervorbehalt z.B. für den Zugriff auf bei den Telekommunikationsunternehmen anlasslos gespeicherte Verbindungsdaten, das ausdrückliche Verbot des Rückgriffs auf Informationen, die zum Kernbereich der privaten Lebensgestaltung gehören, die Beschränkung des Zugriffs und der Verwertung auf "Straftaten von erheblicher Bedeutung" machen den dargestellten Paradigmenwechsel weniger unerträglich. Auch die erfolgreichen Bemühungen der Bundesregierung, Veränderungen bei der EU-Richtlinie 2006/24/EG herbeizuführen (so war dort für die Vorratsdatenspeicherung ein Zeitraum von 36 Monaten vorgesehen), werden ausdrücklich gewürdigt. Der Gesetzentwurf trägt deshalb nach unserer Auffassung nicht den Makel der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit auf der Stirn wie beispielsweise die Vorschläge aus dem Innen- bzw. Verteidigungsministerium zur on-line- Durchsuchung , zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren über die Vorschriften des Art. 35 Abs. 2,3 GG hinaus oder gar zur Neuauflage eines Luftsicherheitsgesetzes. Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird."
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Frage zum Thema Sicherheit
07.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Staffelt,

wie Sie und alle anderen Menschen, finde auch ich eine möglichst hohe Sicherheit, zur freien Entfaltung, wichtig. Ebenso wie die Freiheit ist Sicherheit ein Grundrecht des Menschen. Zwischen diesen beiden Polen bewegt sich Demokratie immer - und kann nie beides absolut erreichen. Am jetzigen Freitag sollen Sie im Bundestag über die Vorratsdatenspeicherung entscheiden.
Für welche Waagschale werden Sie sich entscheiden? Für die eher unbegründete Hoffnung auf mehr Sicherheit (weder die Aufklärungsquote noch die Verhinderung von Straftaten werden nennenswert erhöht) und Kontrolle der Bevölkerung durch Angst ODER für die nicht mehr unpopuläre Aussage "absolute Sicherheit ist unmöglich" und die Freiheit für die Mehrzahl der Bevölkerung?
Kehren Sie die Unschuldsvermutung nicht um, sie ist eine edle Haltung, die verteidigt werden muss!

mit freundlichen Grüßen
Vera Krick
Antwort von Dr. Ditmar Staffelt
2Empfehlungen
09.11.2007
Dr. Ditmar Staffelt
Sehr geehrte Frau Krick,

ich habe der Regelung mit der nachfolgenden persönlichen Erklärung zugestimmt. Die Erklärung, die von weiteren Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion abgegeben wurde, gibt Ihnen Aufschluss über meine Haltung.

Mit freundlichen Grüßen

Ditmar Staffelt

Persönliche Erklärung:

"Trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken werden wir im Ergebnis dem Gesetzentwurf aus folgenden Erwägungen zustimmen.

1. Grundsätzlich stimmen wir mit dem Ansatz der Bundesregierung und der Mehrheit unserer Fraktion dahingehend überein, dass die insbesondere durch den internationalen Terrorismus und dessen Folgeerscheinungen entstandene labile Sicherheitslage auch in Deutschland neue Antworten benötigt. Dabei sind wir uns auch bewusst, dass insbesondere durch die rasante Entwicklung der Telekommunikation auch in diesem Bereich Maßnahmen zur Verhinderung schwerster Straftaten notwendig sind.

2. Auf der anderen Seite ist jedoch zu beachten, dass – nicht zuletzt befördert durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – Freiheitsrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung konstitutiven Charakter für die Existenz unseres Gemeinwesens haben und die Beachtung dieser Rechte immer wieder angemahnt wurde. Wir erinnern an die Entscheidungen zur Volkszählung, zur "akustischen Wohnraumüberwachung", zum Luftsicherheitsgesetz oder zum niedersächsischen Polizeigesetz.

3. In diesem Abwägungsprozess gilt für uns, dass Sicherheit keinen Vorrang vor Freiheit genießen darf, will man beides gewährleisten. Weder gibt unsere Verfassung ein Grundrecht auf Sicherheit her, noch ist vorstellbar, dass es ohne Abschaffung der Freiheit eine absolute Sicherheit gegen jedwede Gefährdung durch kriminelles Handeln geben kann.

4. In den letzten Jahren hat es eine zunehmende Tendenz gegeben, ohne die Effektivität bestehender Gesetze zu überprüfen, mit neuen Gesetzen vermeintlich Sicherheit zu erhöhen und Freiheitsrechte einzuschränken. Der vorliegende Gesetzentwurf befördert diesen Paradigmenwechsel und ist deshalb bedenklich. Am Beispiel der sog. Vorratsdatenspeicherung sei dies verdeutlicht: Mit dem Gesetz werden die Telekommunikationsunternehmen zum ersten Mal verpflichtet, die im Gesetz aufgeführten Daten zum Zwecke u.a. der Strafverfolgung über einen Zeitraum von 6 Monaten zu speichern. Das ist natürlich ein gravierender Unterschied zur bisherigen Rechtslage, wonach den Unternehmen gestattet war, zu Abrechnungszwecken die entsprechenden Daten bis zu 6 Monaten zu speichern. Aus dem Recht der Unternehmen wird eine Verpflichtung, auch zu anderen Zwecken. Damit ist die Einschätzung nicht von der Hand zu weisen, dass hier ein Generalverdacht gegen alle Bürger entsteht, die solche Kommunikationsmittel benutzen, ohne dass für die Speicherung als solcher ein konkretes Verdachtsmoment bestehen muss. Ähnliche Bedenken gelten auch hinsichtlich der Regeln im Bereich der Telekommunikationsüberwachung hinsichtlich der unterschiedlichen Behandlung sogenannter Berufsgeheimnisträger. So ist uns z.B. nicht ersichtlich, warum Abgeordnete des Deutschen Bundestages einen höheren Schutz genießen sollen als Rechtsanwälte, Ärzte und insbesondere unter der Geltung des Art. 5 GG auch Journalisten.

5. Wir werden diesem Gesetzentwurf trotz dieser Bedenken zustimmen, weil es den Rechtspolitikern unserer Fraktion gelungen ist, hohe Hürden für die Umsetzung dieser problematischen Restriktionen einzuziehen. Ein generell geltender Richtervorbehalt z.B. für den Zugriff auf bei den Telekommunikationsunternehmen anlasslos gespeicherte Verbindungsdaten, das ausdrückliche Verbot des Rückgriffs auf Informationen, die zum Kernbereich der privaten Lebensgestaltung gehören, die Beschränkung des Zugriffs und der Verwertung auf "Straftaten von erheblicher Bedeutung" machen den dargestellten Paradigmenwechsel weniger unerträglich. Auch die erfolgreichen Bemühungen der Bundesregierung, Veränderungen bei der EU-Richtlinie 2006/24/EG herbeizuführen (so war dort für die Vorratsdatenspeicherung ein Zeitraum von 36 Monaten vorgesehen), werden ausdrücklich gewürdigt. Der Gesetzentwurf trägt deshalb nach unserer Auffassung nicht den Makel der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit auf der Stirn wie beispielsweise die Vorschläge aus dem Innen- bzw. Verteidigungsministerium zur on-line- Durchsuchung , zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren über die Vorschriften des Art. 35 Abs. 2,3 GG hinaus oder gar zur Neuauflage eines Luftsicherheitsgesetzes. Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird."
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Staffelt,

Wenn Sie die Vorratsdatenspeicherung für Verfassungsrechtlich bedenklich halten, warum haben Sie ihr dann zugestimmt?

Sollte das BVG nicht schnell handeln, sind Sie mit verantwortlich, wenn kleinere TK-Anbieter, die einfach nicht die finanziellen Mittel aufbringen können, dieses unsägliche Gesetz umzusetzen, vom Markt verschwinden.

Dass die Vorratsdatenspeicherung leicht zu umgehen ist (durch ausländische Anonymisierungsdienste, ausländische E-mail Anbieter, Benutzung von Internet-Cafes, Eindringen in schlecht geschützte private W-LANs) sollte Ihnen doch klar sein.

Die Vorratsdatenspeicherung ist nichts als teurer Unsinn und wird, wie ich hoffe, bald vom BVG kassiert werden.

Die oft zitierte EG-Richtlinie wird übrigens voraussichtlich bereits in wenigen Monaten vom Europäischen Gerichtshof für nichtig erklärt werden.

Aber ich nehme trotzdem an, Sie und Ihre Kollegen wissen, was Sie angerichtet haben?
Antwort von Dr. Ditmar Staffelt
6Empfehlungen
12.11.2007
Dr. Ditmar Staffelt
Sehr geehrter Herr ,

bitte lesen Sie meine Antworten auf die vorangegangenen Fragen zur Vorratsdatenspeicherung auf Abgeordnetenwatch. Die hier abgedruckte persönliche Erklärung, die ich im Bundestag abgegeben habe, enthält meine umfängliche Position zur Vorratsdatenspeicherung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ditmar Staffelt
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
09.11.2007
Von:

Sehr geehrter Hr. Staffelt,

leider erst zu spät habe gelesen, dass Sie dem Gesetzesentwurf der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt haben.

Mich würde nun sehr interessieren, aus welchen Gründen Sie der Meinung sind, dadurch im Interesse der Wähler und des Volkes gehandelt zu haben?

Mif freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Ditmar Staffelt
5Empfehlungen
27.11.2007
Dr. Ditmar Staffelt
Sehr geehrter Herr ,

grundsätzlich gilt es in einer Demokratie zwischen dem Wunsch nach grenzenloser Freiheit und dem Wunsch nach grenzenloser Sicherheit abzuwägen. Beides zusammen ist nicht möglich. Umgekehrt bedeutet es aber auch, dass die Freiheit in Gefahr ist, wenn grenzenlose Sicherheit durchgesetzt werden würde.

Als Abgeordneter des Deutschen Bundestages ergibt sich für mich daraus, die richtige Mischung aus Freiheitsrechten und den Wunsch nach Sicherheit zu finden. Ausschlaggebend für meine Entscheidung ist einzig und alleine mein Gewissen, dem ich nach dem Grundgesetz alleine verpflichtet bin. Umfrageergebnisse oder der angebliche Wählerwille, den sowohl Befürworter als auch Gegner der Vorratsdatenspeicherung für sich in Anspruch nehmen, waren in meiner Entscheidung zweitrangig.

Jetzt zur Sache selbst:

Mir ist klar, dass es ein ungewöhnlicher Schritt ist eine persönliche Erklärung abzugeben, die sich kritisch mit der Frage der Vorratsdatenspeicherung und ihrer Verfassungskonformität auseinandersetzt, um ihr gleichzeitig zuzustimmen.

Dennoch halte ich es für opportun, einem Gesetz in Gänze zu zustimmen, auch wenn ich persönlich – im Gegensatz vieler meiner Kollegen – einige Passagen für problematisch halte. Zur Überprüfung dieser Frage haben wir das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dies wird sich allem Anschein nach mit der Verfassungskonformität befassen.

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet häufig nicht einstimmig, sondern mit einfacher Mehrheit der Richter. Auch hier zeigt sich ganz deutlich, dass die Verfassungskonformität nicht auf Knopfdruck zu überprüfen ist. Dies gilt erst recht für Abgeordnete, Minister und Ministerialbeamte. Es verwundert also nicht, dass auch bei anderer Gelegenheit unterschiedliche Auffassungen über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen existieren.

Nun werden wir sehen, was das Bundesverfassungsgericht zu diesem Gesetz sagt, ob und welche Vorschläge es zu einer möglichen Gesetzesänderung vorschlägt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ditmar Staffelt
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
14.11.2007
Von:

Herr Staffelt,

Sie verweisen, angesprochen auf das Thema Vorratsdatenspeicherung gerne auf ihre "persönliche Erklärung". Doch grade diese persönliche Erlärung zu Ihrem Abstimmverhalten beim Thema Vorratsdatenspeicherung ist beängstigend. Abgesehen davon, dass in diesem Dokument alle Gründe genannt werden, NICHT für das Gesetz zu stimmen, -da ist wohl der innerparteiliche Druck stärker gewesen als das eigene Gewissen- findet sich unter Anderem diese Perle:

"Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird."

Meinen Sie das ernst? Sie gehen davon aus, dass dieses Gesetz verfassungswidrig ist, stimmen allerdings trotzdem zu, da das Bundesverfassungsgericht sowieso alles kassieren wird?

Ich fände es schön, wenn Sie sich in dieser Hinsicht erklären würden.
Antwort von Dr. Ditmar Staffelt
3Empfehlungen
21.11.2007
Dr. Ditmar Staffelt
Sehr geehrter Herr Seredzun,

in der persönlichen Erklärung sind auch die Gründe genannt, die für eine Zustimmung sprechen.

Da es sich um eine Erklärung mehrerer Abgeordneter handelt, entspricht nicht jedes Wort meiner Art zu formulieren. Dennoch bleibe ich dabei: Meine Zustimmung ist das Ergebnis eines Abwägungsprozesses. Bereits in früheren Antworten auf Abgeordnetenwatch bin ich auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes eingegangen. Einem Gesetz, das ich für verfassungswidrig halte, würde ich nicht zustimmen. Dennoch kann es Gesetze geben, die von verschiedenen Verfassungsinstitutionen unterschiedlich interpretiert und bewertet werden.

Ich halte es für richtig, darauf hinzuweisen, dass eine endgültige Klärung über die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes oder einzelner Gesetzesformulierungen ein Weg ist, der mehr Rechtssicherheit für uns alle schafft.

Mit freundlichen Grüßen

Ditmar Staffelt
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