Dr. Ditmar Staffelt (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. (ausgeschieden)

Grunddaten
Dr. Ditmar Staffelt
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Sozialwissenschaftler, Parlamentarischer Staatssekretär a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Berlin-Neukölln
Landeslistenplatz
keinen, Berlin
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(...) Aus meiner Sicht steht für die nächsten Jahre die Intensivierung einer strategischen Partnerschaft zwischen der EU und Russland im Mittelpunkt des politischen Handelns. Eine intensive strategische Partnerschaft zwischen der EU und Russland stellt eine Notwendigkeit dar. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internationales
12.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Staffelt,

Zitat " Die Größe des Landes: Russland ist mit Abstand das größte Land der Welt, knapp viermal größer als die EU. Die Bevölkerungszahl: Ein Großteil des Landes liegt in Asien. "
Die Türkei liegt auch in Asien und über deren Beitritt wird verhandelt. Wie soll ich das verstehen? Ich bin auch der Meinung, das die Russen eher zu unseren Traditionen passen als die Türken. Sie als Neukölner haben doch jeden Tag die türkisch-islamische Parallelgesellschaft vor Augen, die alles andere als europäisch ist. Darf ich fragen was der Beitritt von Rumänien uns Deutschen für Vorteile bringt? Meinen Sie die Zuwanderung der Zigeuner, die unsere Straßen bereichern oder meinen sie die Abwanderung von Firmen aus Deutschland nach Rumänien?

mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Ditmar Staffelt
14Empfehlungen
30.06.2008
Dr. Ditmar Staffelt
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wie ich in der Antwort vom 30. Mai erklärt habe, sind mehrere Voraussetzungen für die Aufnahme eines Landes in die Europäische Union verpflichtend. Die geographische Lage ist auch ein wichtiger Aspekt, jedoch, wie man am Beispiel Türkei sehen kann, nicht der entscheidende. Der Europäische Rat hat im Juni 1993 die sogenannten Kopenhagener Kriterien als verbindliche Aufnahmekriterien beschlossen. Die Länder, die einen Antrag auf Mitgliedschaft in der EU stellen, müssen die in Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union festgelegten Bedingungen einhalten und die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Grundsätze achten. Neben politischen und wirtschaftlichen Kriterien (institutionelle Stabilität, Rechtsstaatlichkeit, eine funktionsfähige Marktwirtschaft, etc.) muss der Beitrittskandidat sich die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu Eigen machen und die Pflichten erfüllen, die sich aus dem EU-Recht und den Politiken der EU ergeben.

Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft hatte bereits 1963 mit der Türkei das so genannte "Abkommen von Ankara" zur Gründung einer Assoziation geschlossen, das schon damals eine Beitrittsperspektive beinhaltete. Ihr wurde 1999 auf dem EU-Gipfel in Helsinki der Status eines Kandidaten zuerkannt. Seit 2005 laufen die Beitrittsverhandlungen über die EU-Vollmitgliedschaft, vorher hatte es bereits beachtliche Fortschritte bei der Annäherung an die Erfüllung der politischen Kriterien gegeben. Die EU eröffnete am 3. Oktober offiziell die Verhandlungen. Dem lag ein Beschluss des Europäischen Rates vom 17.12.2004 zugrunde, wonach festgestellt wurde, "dass die Türkei die Politischen Kriterien von Kopenhagen für die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen hinreichend erfüllt".

Spricht man nun über die Motive, die Türkei an die EU weiter heranzuführen, so sind eine Vielzahl von Gründen zu nennen: strategische Gründe, um beispielsweise dem mehrheitlich muslimisch geprägten Land, eine Perspektive abseits vom politischen Islamismus zu bieten; geopolitische Gründe, als vermittelnder Brückenstaat zwischen Europa und der arabischen Welt mit Vorbildfunktion; langjährige Mitgliedschaften der Türkei in "westlichen" und europäischen Organisationen wie der NATO, dem Europarat oder der OSZE; usw.

Die Türkei ist seit dem Kalten Krieg ein verlässlicher Partner des Westens. Heute arbeitet Ankara aktiv bei der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik mit und beteiligt sich an internationalen Friedensmissionen.

Für die EU wächst die Bedeutung der Türkei als stabiles, europaorientiertes Land in der unruhigen Großregion "Broader Middle East". In dieser Krisenzone mit den Konflikten im Irak und im Nahen Osten, mit den Herausforderungen durch die Atompolitik im Iran und die regionalen Aktivitäten Syriens gilt die Türkei als Stabilitätsanker, auch mit großen Einflusschancen auf die türkischsprachigen Länder Zentralasiens.

Im globalen Kampf gegen den internationalen Terrorismus kann die Aufnahme von Verhandlungen mit der Türkei eine Schlüsselrolle spielen: Die Entscheidung einer so großen und bedeutenden islamischen Gesellschaft, den europäischen Weg zu gehen und ihre Einbindung in die EU und damit in die westliche Welt entmutigt alle Hoffnungen des radikalen Islamismus auf eine dauerhafte Konfrontation Westen – Islam.

Auf wirtschaftlichem Gebiet ist die Annäherung der Türkei an Deutschland und die EU bereits auf bestem Wege. Deutschland ist seit langem wichtigster Handelspartner der Türkei. Im Jahr 2007 nahm der Handel in beide Richtungen gegenüber dem Vorjahr erneut kräftig zu. Das bilaterale Handelsvolumen überstieg in diesem Zeitraum mit rund 25 Milliarden Euro den Rekordwert des Vorjahres mit 23,6 Mrd. Euro. Deutschland ist führend bei Direktinvestitionen in der Türkei. Andererseits gibt es in Deutschland mehr als 70.000 türkische Selbstständige, die zusätzliche Arbeitsplätze schaffen. Nicht zuletzt wirkte sich die Perspektive der EU-Mitgliedschaft günstig auf das Geschäfts- und Investitionsklima aus.

Wie Sie sehen, bleibt die Aufnahme der Türkei in die EU ein Thema, das jedoch erst in der Zukunft entschieden werden kann. Selbstverständlich gehört zu diesem Prozess auch eine Diskussion über die Identifikation. Denn zweifelsohne müssen wir alle wollen, dass eine breite Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger sich mit der EU identifizieren kann. Was Russland angeht, stellt sich die Frage eines EU-Beitritts nicht. Moskau hat den Wunsch bisher nicht geäußert, Teil der EU zu werden. Ich sehe keinen Anhaltspunkt, dass sich diese Situation in Zukunft ändern wird. Für die EU ist es nun an der Zeit, das neue strategische Partnerschaftsabkommen mit Russland schnellstmöglich abzuschließen, und auf dieser Basis weiterhin ein konstruktives Verhältnis zu unserem östlichen Nachbarn aufrechtzuerhalten und auszubauen.

Nicht zuletzt aus diesem Grund war die Osterweiterung ein wichtiger Schritt für die EU. Die Mitgliedschaft von Rumänien und Bulgarien ist aus verschiedenen Gründen, insbesondere politischen, ökonomischen, sicherheitspolitischen und kulturellen, im Interesse Deutschlands und der EU. Die europäische Teilung konnte nun nach langer Zeit mit der Aufnahme der osteuropäischen Länder überwunden werden. Wie ich in meiner ersten Antwort bereits darlegte, hat Europa mit der Erweiterung Frieden und Stabilität auf Dauer gesichert. Auch in wirtschaftlicher Hinsicht wurde die Rolle der EU in der Welt gestärkt: die EU kann als Investitionsstandort selbstbewusst die Herausforderungen des globalen Wettbewerbs vor allem der aufstrebenden Schwellenländer annehmen.

Ohne Zweifel ist uns die Entscheidung für die Aufnahme Bulgariens und Rumäniens nicht leicht gefallen, da möglicherweise nicht alle von unserer Seite gestellten Anforderungen zunächst hundertprozentig erfüllt wurden. Aus diesem Grund war es wichtig, den Reformdruck von europäischer Seite hochzuhalten. Auch in Südosteuropa müssen weitgehende Reformen weiter angemahnt werden. Es kann aus europäischer Sicht lediglich eine Frage der Zeit sein, wann der gesamte Balkan in die EU aufgenommen wird, um auch dort Frieden und Stabilität langfristig zu sichern. So kann das "Erfolgsprojekt Europa" auch im Südosten des Kontinents Früchte tragen.

Dass Unternehmen, wie Sie anführen, auch in den neuen EU-Mitgliedsländern investieren möchten, kann ich ihnen nicht vorwerfen. Sie sind gleichberechtigter Teil der Europäischen Union. Es ist meiner Meinung nach auch wichtig, dass die ost- und mitteleuropäischen Staaten ökonomisch und politisch profitieren. In unserer Marktwirtschaft wird es immer wieder vorkommen, dass Firmen sich die für sie geeignetsten Produktionsstandorte auswählen und andere Standorte aufgeben. Gleichwohl muss darauf geachtet werden, dass EU-Länder über Subventionen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Eines allerdings ist seit langem belegt: Deutschland ist - wirtschaftlich gesehen - der Hauptprofiteur der EU. Ein Europa mit 450 Millionen Einwohnern bietet einen hervorragenden Binnenmarkt für die deutsche Wirtschaft, nicht umsonst sind wir auch wegen unserer Exporte innerhalb der EU Exportweltmeister der letzten Jahre geworden.

Die Zuwanderung aus Rumänien ist derzeit für Deutschland kein politisches Thema. Ihre Aussage in Bezug auf die Zuwanderung der "Zigeuner" ist von Ihnen scheinbar bewusst diskriminierend eingesetzt worden. Ein wichtiger Teil des EU-Wertekanons ist die Nichtdiskriminierung von Minderheiten. Vielleicht sollten Sie über dieses Thema etwas bewusster nachdenken.

Recht haben Sie jedoch damit, dass islamische Parallelgesellschaften in Deutschland alles andere als europäisch sind. Diese Parallelgesellschaften schotten sich ab und stehen einer wirklichen Integration in das europäisch-deutsche Gemeinwesen gegenüber, das für Werte wie Menschenrechte, Pluralismus und Zivilgesellschaft steht. Allerdings ist dieses Phänomen kein Türkei-spezifisches. Darüber hinaus ist es meiner Ansicht nach sehr eindimensional, derart undifferenziert von gescheiterten Integrationsbemühungen zu reden und dies mit dem Hinweis der Unfähigkeit der Türkei sich erfolgreich in die EU integrieren zu können, zu verbinden. Zum einen gibt es sehr wohl Integrationserfolge, zum anderen hat sich die Türkei in den letzten Jahren erheblich gewandelt. Die nächsten Jahre werden über die weitere Entwicklung und den Integrationsprozess der Türkei entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ditmar Staffelt
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
02.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Staffelt,

vor einigen Monaten ist unser Herr ,,Regierender" in der Berliner Abendschau gefragt worden, wann die Straßen in West-Berlin mal saniert werden? Die Antwort war, dazu bräuchten wir ca. 400 Millionen und die haben wir nicht ! Aber, soll dieser Zustand nun die nächsten Jahrzehnte so bleiben ?
Herr Dr. Staffelt, von unserem Bezirk haben Sie ihr Mandat bekommen, also machen Sie sich doch mal die Mühe (10 min. vom Rathaus Neukölln) zum Gewerbegebiet zwischen Neuköllnische Allee und Bergiusstr. Die Straßen hier erinnern an die finsterste Sowjet Union !!! Ich habe mir schon überlegt, ob ich mein Auto verkaufe und mir von der Bundeswehr einen gebrauchten ,, Leo 2" kaufe (kleiner Scherz).
Hinzu kommt noch, dass die Straßen für Kabel und Leitungsverlegungen kurz und klein geschnitten wurden, und nun müssen Sie sich mal die Reparaturleistungen ansehen ! Ich frage mich, welcher Senatsbauleiter hat diese Arbeiten abgenommen und damit die Rechnungen der Firma freigegeben ? Und, Herr Dr. Staffelt, nehmen Sie mir ab dass ich weiß wovon ich rede, ich habe 50 Jahre in dieser Stadt ,,gebaut". Solche ,, Leistungen" wären in den 60er/ 70er / 80er Jahren undenkbar gewesen.
Um Herrn Sarazin und dem Steuerzahler eine Freude zu machen ( Benzinkosten), Herr Dr. Staffelt, ein Anruf, und ich hole Sie von Ihrem Amtssitz ab und bringe Sie auch wieder zurück, das Ganze dauert etwa 30 Minuten !!!
Wir fahren nur mal folgende Straßen ab, Planetenstr./ Neuköllnische Allee/ Haberstr./ Nobelstr./ Schmalenbachstr./ Boschweg/ Begiusstr.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Ditmar Staffelt
8Empfehlungen
04.07.2008
Dr. Ditmar Staffelt
Sehr geehrter Herr ,

keine Sorge, ich bin des Öfteren im Gewerbegebiet zwischen der Neuköllnischen Allee und der Begiusstraße unterwegs. Daher kenne ich die dortigen Zustände. Sie sind in jedem Falle dringend verbesserungsbedürftig. Es bedarf also keiner gemeinsamen Rundfahrt mit Ihrem PKW. Der Vergleich mit der damaligen Sowjetunion scheint mir in Kenntnis vieler Straßen dennoch in keiner Weise gerechtfertigt. Aber ich nehme an, dass dieser Hinweis von Ihnen bewusst zugespitzt wurde und nicht ganz ernst gemeint war.

Ihre Überlegung, ihr Auto zu Gunsten des Ankaufs eines "Leo 2" der Bundeswehr zu veräußern, stößt allerdings auf enge gesetzliche Grenzen. In der Regel ist die Veräußerung von Kriegsgerät an Privatpersonen in Deutschland untersagt. Ich vermute, dass trotz der extremen Straßenschäden in Ihrer Nähe keine Ausnahme gemacht werden dürfte. (Kleiner Scherz von meiner Seite).

Im Ernst, ich muss auf folgenden Sachverhalt hinweisen: Die Straßenbauunterhaltung in Neukölln unterliegt dem Bezirksamt von Neukölln, bzw. der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Die Bundesebene, die ich als Bundestagsabgeordneter von Neukölln vertrete, ist für das Bundesverkehrsnetz, also Autobahnen, Schienenverkehr, Wasserwege etc. zuständig.

Im Rahmen der durch den Senat zugeteilten Bezirkshaushalte entscheiden die Bezirke über die Mittelverwendung. Eine vollständige Sanierung aller in Neukölln befindlichen Straßen wird es allerdings selbst bei höchster Prioritätensetzung, die dann zu Lasten von anderen wichtigen Haushaltstiteln gehen würden, nicht geben. Ein Eingriff von mir in die bezirkliche Haushaltsführung ist nicht möglich.

Das von Ihnen genannte Gebiet ist von dem Senat in der Vergangenheit mit einer stadtentwicklungspolitischen Priorität belegt worden. Im Rahmen des Projektes "Stadtumbau West", werden Bau- und Wirtschaftsmaßnahmen gebündelt, gemeinsam mit den Unternehmen diskutiert und geplant. Unter anderem wurde die Neuköllnische Allee im letzten Jahr durch Fahrradstreifen erweitert und saniert. Im Zuge weiterer Baumaßnahmen wird die Lahnstraße in den kommenden Monaten komplett erneuert.

Die Diskussion, inwieweit weitere Straßen saniert werden und in welchen Zeiträumen dies geschieht, wird vor Ort mit den ansässigen Unternehmen geführt. Hier muss insbesondere berücksichtigt werden, dass es nicht zu weiteren Störungen innerhalb des An- und Ablieferverkehrs der Unternehmen kommt, da die Belastungen durch die Sanierung der Lahnstraße, aber auch die Erweiterung der Autobahn (Schließung des Innenstadtringes), enorm sein werden.

Nach Rücksprache mit Baudezernenten von Neukölln, Herrn Thomas Blesing, möchte ich Ihnen dessen Kontaktadresse nennen, damit Sie sich ggf. mit ihm in Verbindung setzen. Er ist gerne bereit, Sie über die bezirkliche Priorität der Straßenbaumaßnahmen zu informieren. Seine Adresse lautet: Rathaus Neukölln, Thomas Blesing, Stadtrat für Bauwesen, 12040 Berlin, bzw. Sie erreichen ihn auch unter bau@ba-nkn.verwalt-berlin.de .

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ditmar Staffelt
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.07.2008
Von:

Geehrter Herr Staffelt,

wenn ich so über die Arbeit der SPD in den letzten Jahren betrachte, frage ich mich: warum sollte ich nach Zerstörung der Rentenformel, Agenta 2010, Hartz IV, Mehrwertsteuererhöhung gleich um 3 Prozent (obwohl vor der Wahl etwas anderes versprochen wurde), Einschränkung der Bürgerrechte (BKA-Gesetz, Vorratsdatenspeicherung) noch die SPD wählen?
Haben Sie da vielleicht eine Antwort drauf?

Mit freundlichen Gruß
Antwort von Dr. Ditmar Staffelt
4Empfehlungen
29.08.2008
Dr. Ditmar Staffelt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Sie sprechen mit der Agenda 2010 und der Zusammenlegung des Arbeitslosengeldes mit der Sozialhilfe ("Hartz IV") zwei zentrale Aspekte der Politik der rot-grünen Bundesregierung an.
Sowohl die Agenda 2010 als Gesamtkonzept, wie auch die einzelnen Hartz-Reformen haben unsere Sozialsysteme reformiert, um deren Bestand auch für die Zukunft zu sichern. Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass das deutsche Sozialsystem einen Spitzenplatz einnimmt. Um dieses auch für zukünftige Generationen zu sichern, darf die Leistungsfähigkeit des Staates in der veränderten Wirtschaftssituation nicht außer Acht gelassen werden. Dieses gehört auch zu einer nachhaltigen, sozialen Gerechtigkeit, für die die SPD steht.

Mir ist bewusst, dass die Reformen für viele Beteiligte mit Einschränkungen verbunden sind. Dennoch waren diese Schritte wichtig und wurden von der schwarz-gelben Vorgängerregierung aus wahlkampftechnischen Gründen bewusst verzögert.
Die von Ihnen angesprochene Erhöhung der Mehrwertsteuer war sicher nicht der Wunsch der SPD-Fraktion. Aber als Teil einer Koalition konnte die SPD selbstverständlich nicht alle ihre Positionen durchsetzen und musste in den Verhandlungen auch auf CDU/ CSU-Fraktion zugehen.
Die Reformen des BKA-Gesetzes und die sogenannte Vorratsdatenspeicherung gehören aufgrund der veränderten Kommunikation zwischen Menschen (dieses gilt leider auch für den internationalen Terrorismus und Schwerstverbrecher) zu den wichtigsten Reformen der laufenden Legislaturperiode.
Selbstverständlich erfordert der Umgang mit persönlichen Daten höchste Sensibilität. Sie können sicher sein, dass die SPD-Fraktion sich darüber bewusst ist und alles in ihrer Macht tun wird, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Gerne verweise ich an dieser Stelle auf meine ausführliche Stellungnahme zu diesem Thema vom 11.06.2008.

Um auf ihre eigentliche Frage zurückzukommen, ob ich Ihnen Gründe nennen kann die SPD zu wählen, antworte ich selbstverständlich mit einem klaren JA. Die SPD ist und bleibt die Partei der sozialen Gerechtigkeit, die das Land - ohne populistische Versprechen - auf die Zukunft vorzubereiten gewillt ist. So setzt sich SPD weiterhin für gute Arbeitsbedingungen mit fairen Löhnen ein. In einigen Branchen (z.B. bei den Briefzustellern) konnte die SPD bereits Mindestlöhne durchsetzen. Sie können aber sicher sein, dass wir uns mit dem Erreichten nicht zufrieden geben, und weiter für Löhne, von denen die Menschen leben können, streiten werden.

Die SPD steht für Chancengerechtigkeit, Bildung, Qualifizierung und Unterstützung von Kindern – auch in sozial schwächeren Schichten. Gute Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen.

Die SPD setzt sich für eine Reform des Schulsystems hin zu mehr Durchlässigkeit ein. Außerdem haben wir uns klar für die Erhöhung des BAföGs für Sozialschwächere und für die Erhöhung des Kindergeldes sowie für die Einführung des Familiengeldes ausgesprochen, um Familien zu entlasten. Auch in anderen Politikbereichen, wie zum Beispiel der Gesundheitspolitik, steht die SPD für soziale Gerechtigkeit in der Großen Koalition. Hier kämpfen wir energisch gegen die Herausbildung einer Zwei-Klassen-Medizin und halten an dem Modell der Bürgerversicherung fest. Zudem haben wir die Reform der Pflegeversicherung auf den Weg gebracht, so dass Pflegebedürftige länger in gewohnter Umgebung selbstbestimmt leben können.
Bei der Rente konnte die SPD durchsetzten, dass diese um 1,1 Prozent erhöht wurde.
Auch im Bereich der Integration steht die SPD für Chancengleichheit. So setzen wir uns für die frühkindliche Bildung, die Förderung von Integrations- und Sprachkursen, sowie die Verbesserung der Zugangschancen für Jugendliche mit Migrationshintergrund zum Arbeitsmarkt ein. Für uns kann kulturelle Vielfalt nur durch kulturelle Integration erreicht werden. Das heißt insbesondere die Stärkung von kommunalen Integrationsnetzwerken und bürgerschaftlichem Engagement, um Parallelgesellschaften zu verhindern. In der Wirtschaftspolitik konnte die SPD durch den gezielten Abbau von bürokratischen Hürden den Mittelstand entlasten. Auch das neue GmbH-Recht unterstützt Klein- und Kleinstunternehmer und erleichtert die Existenzgründung für viele.

Eine Übersicht über die SPD-Positionen innerhalb der Großen Koalition finden Sie übrigens auf den Seiten unserer Fraktion

www.spd-fraktion.de

Sie können sicher sein, dass die SPD, im Gegensatz zu anderen Parteien, für eine soziale, gerechte Politik steht, die nicht auf unfinanzierbaren Versprechen fußt, sondern Nachhaltigkeit und Verantwortung zum Grundsatz hat.

Mit freundlichem Gruß

Ihr Dr. Ditmar Staffelt
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Frage zum Thema Gesundheit
27.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Staffelt,

von meinem früheren Arbeitgeber erhalte ich eine Kapitalabfindung.
Diese wird in fünf Jahresraten ausbezahlt. Ferner lasse ich mir den Versorgungsbezug vorher ausbezahlen, so dass der Versorgungsbetrag abgezinst wird, ich erhalte also nicht den kompletten Versorgungsbezug. Meine Krankenkasse möchte nun einen monatlichen Beitrag über 10 Jahre von der vollen Kapitalabfindung. Ich bekomme aber ja weniger ausbezahlt. Ferner über 10 Jahre monatlich, obwohl ich nur 5 Jahre was erhalte.
Ist das rechtens, oder kann man in den 5 Jahren pro Jahr von dem ausbezahlten Betrag einmalig pro Jahr den Betrag an die Krankenkasse abführen. der Beitrag an die Krankenkasse kann doch auch nur von dem ausbezahlten Betrag berechnet werden.

Vielen Dank
Antwort von Dr. Ditmar Staffelt
2Empfehlungen
22.10.2008
Dr. Ditmar Staffelt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gern beantworte. Ich kann Ihnen versichern, dass es sich in Ihrem Fall quasi um einen Spezialfall handelt. Zunächst bleibt festzustellen:

Versorgungsbezüge gelten als mit der Rente vergleichbare Maßnahmen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder entsprechenden Arbeitsverhältnis. Dabei kommen sowohl laufende Geldleistungen als auch einmalige Kapitalleistungen in Betracht.

Bis zum 31.12.2003 waren Kapitalleistungen von Versorgungsbezügen in der Regel nicht beitragspflichtig. Mit der Änderung des § 229 Abs. 1 Satz 3 des Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) werden nun auch Kapitalabfindungen beitragspflichtig. Somit werden die Versorgungsbezüge – ebenso wie die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung – mit ihrem Zahlbetrag bei der Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen berücksichtigt. Im § 229 Abs. 1 Satz 3 heißt es:

"Tritt an die Stelle der Versorgungsbezüge eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden, gilt ein Einhundertzwanzigstel der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, längstens jedoch für einhundertzwanzig Monate."

Für die Versorgungsbezüge, die als Kapitalleistung gewährt werden, gilt 1/120 der Kapitalleistung als monatlichen Zahlbetrag, das heißt der Betrag der Kapitalabfindung wird auf 10 Jahre umgelegt. Wird die Kapitalleistung in Raten ausgezahlt, ist für die Ermittlung des beitragspflichtigen Anteils im Rahmen der 1/120-Regelung dennoch der Gesamtbetrag heranzuziehen. Das gilt also auch bei Kapitalabfindungen die alle fünf Jahre ausgezahlt werden. Beiträge an die Krankenkasse sind erst dann nicht zu entrichten, wenn der auf den Kalendermonat umgelegte Anteil 1/20 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 SGB IV (2004 = 120,75 €) nicht übersteigt. Erst wenn Ihre Kapitalabfindung auf den Monat gerechnet über diese Bezugsgröße liegt, hat die Krankenkasse ein Anrecht auf Beiträge.

Diese Regelung wurde deshalb getroffen, da es bisher einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung zwischen der monatlich gezahlten betrieblichen Rente als Altersversorgung und der einmalig gezahlten Kapitalabfindung gab. Während die monatlich gezahlte Rente zur Beitragsberechnung herangezogen wurde, galt das für die Einmalzahlung nicht. Die gesetzliche Regelung dient dazu diese Ungleichheit zu bereinigen. Deshalb wird die Einmalzahlung anhand der genannten Berechnungsformel auf 10 Jahre verteilt.

Ich habe Sie insofern verstanden, als dass Sie die Kapitalabfindung vor Ende der Laufzeit nunmehr fünfjährig ausgezahlt bekommen. Sie erhalten ferner nicht den kompletten Versorgungsbezug, sondern einen abgezinsten Betrag. Dennoch sollen Sie einen monatlichen Beitrag in Höhe der monatlich angerechneten vollen Kapitalabfindung ohne die Abzinsung zahlen.

In Ihrem Spezialfall kann ich Ihnen empfehlen sich vorab direkt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Die Krankenkasse wird auf Grundlage Ihres Einkommens und der monatlich angerechneten Kapitalabfindung einen Beitragsbescheid erlassen beziehungsweise erlassen haben. Auf Grundlage dieses Bescheids sollten Sie versuchen eine Einigung mit Ihrer Krankenkasse zu erzielen, indem Sie auf den abgezinsten Gesamtbetrag der Kapitalabfindung verweisen und versuchen diesen tatsächlichen Betrag geltend zu machen.

Nach langer Prüfung kann ich Ihnen vergewissern, dass Ihr Problem tief in die Verfahrensweise der Beitragsberechnung geht. Somit wäre ein Dialog mit Ihrer Krankenkasse sinnvoll.


Ich hoffe Ihnen einstweilen geholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr Ditmar Staffelt
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.08.2008
Von:

Geehrter Herr Staffelt,

mal sehen, ob ich Sie richtig verstanden habe. Zur Mehrwertsteuerhöhung schrieben Sie: "[…] als Teil einer Koalition konnte die SPD selbstverständlich nicht alle ihre Positionen durchsetzen und musste in den Verhandlungen auch auf CDU/ CSU-Fraktion zugehen." Da die CDU/CSU die Mehrwersteuer von 16 auf 18 Prozent, also um zwei Prozent erhöhen wollte, musste die SPD, um der CDU/CSU entgegen zu kommen, wenigstens ein Prozent bieten. Dann wurde leider durch einen dummen Fehler zwei und eins addiert, und so kam es zu einer Erhöhung um 3 Prozent. Soweit richtig?

Zu den Antworten der von mir vorgebrachten anderen Punkten will ich mich jetzt mal besser nicht äüßern. Das sollte man vielleicht besser im persönlichen Dialog machen.

Was mir aber seid längerem auf den Nägeln brennt. Die Sozialkassen, insbesondere Krankenversicherung und Rentenversicherung sind total im Eimer. Und das schon seit Jahren. Wann wird es dort endlich eine Reform geben? Bis jetzt wurde dort meiner Ansicht nach immer nur mit immer weniger Erfolg repariert.

Zu guter Letzt. Was ist das, sozialdemokratisch?

Mit freundlichen Gruß
Antwort von Dr. Ditmar Staffelt
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05.09.2008
Dr. Ditmar Staffelt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage vom 30.08.2008.

Sie können sicher sein, dass der SPD-Fraktion die Entscheidung zur Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht leicht gefallen ist. Ich persönlich habe mich auch sehr schwer getan mit dieser Entscheidung.

Gerne greife ich Ihren Vorschlag auf, und biete Ihnen an in den persönlichen Kontakt zu treten.

Mein Büro erreichen Sie unter:

Dr. Ditmar Staffelt, MdB
Wahlkreisbüro Neukölln
Sonnenallee 124
12045 Berlin
Tel.: 030/6872083
Fax: 030/56828676
ditmar.staffelt@wk.bundestag.de

Mit der Reform der Sozialkassen sprechen Sie ein wichtiges Thema an, das die SPD in ihrem Grundsatzprogramm selbstverständlich aufgreift. So setzen wir uns weiter für eine Reform der gesetzlichen Krankenkasse, hin zu einer solidarischen Bürgerversicherung ein. Die Idee der Bürgerversicherung beinhaltet die Einbeziehung aller Bürgerinnen und Bürger mit allen Einkommen in die gesetzliche Krankenversicherung. Das Ziel ist es die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkasse zu erhöhen, alle Bürgerinnen und Bürger solidarisch an den Kosten für diese zu beteiligen und so deren Leistungsfähigkeit zu sichern.

Auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung hält die SPD an einem solidarischen Modell der Finanzierung fest. So enthält das Grundsatzprogramm der SPD die Forderung, die gesetzliche Rentenversicherung auf alle Erwerbstätigen auszudehnen, also u.a. auch Beamte einzubeziehen.

Auf Ihre Frage, was ist sozialdemokratisch bzw. wofür steht die SPD, verweise ich gerne auf meine Antwort vom 29.08.2008.

Sozialdemokratisch ist für mich eine Politik, die soziale Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit zum Ziel hat, die sich für die Chancengleichheit von sozialschwächeren Menschen einsetzt, aber auch die veränderte wirtschaftliche Ausgangsposition berücksichtigt, und so u.a. den Fortbestand der Sozialsysteme sichert.

Soziale Gerechtigkeit, Verantwortung und Nachhaltigkeit sind meiner Meinung nach die Grundlagen sozialdemokratischer Politik, und nicht unfinanzierbare Versprechen, die sich in der politischen Realität nicht umsetzen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Dr. Ditmar Staffelt
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Ihre Frage an Dr. Ditmar Staffelt
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