Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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Ich bin der festen Überzeugung, daß Boxer und Fechter niemals das Töten von Menschen simulieren. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.03.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

bitte erlauben Sie mir zuerst einmal, Ihnen meine Verwunderung darüber auszusprechen, dass Sie zwar scheinbar Ihre Zeit dafür verwenden, hier Fragen zu beantworten, andererseits aber bei nahezu keine Frage wirklich auf den Fragesteller eingehen (als Beispiel sei nur die Frage zur Knochendichtemessung genannt, der Fragesteller wollte wissen, wie sie dazu stehen, dass Knochendichtemessungen zur Verhinderung einer Fraktur nicht von der Krankenkasse bezahlt werden, Abtreibungen aber schon. Darauf sind sie gar nicht eingegangen, stattdessen fragen Sie, was eine Knochendichtemessung ist). Ich gewann beim Lesen den Eindruck, dass es Ihnen scheinbar nicht wirklich um die Beschäftigung mit den Belangen Ihrer Wähler geht.

Nun aber zu meiner Frage:

Sind Sie der Meinung, dass durch den sogenannten Bundestrojaner auch technisch versierte Straftäter wirksam überwacht werden können? Sind Sie mit den Möglichkeiten der Verschlüsselungstechnik vertraut und wie beurteilen Sie diese im Zusammenhang mit dem Bundestrojaner?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
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23.03.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich bin nicht allwissend. Wenn ich zu einem Thema gefragt werde, von dem ich keine Ahnung habe, verweise ich auf sachkundige Kollegen. Das ist ehrlicher, als mir eine Antwort aufschreiben zu lassen, die ich nicht verstehe.

Zu Ihrer Frage:
Es gibt derzeit keine ausreichende Rechtsgrundlage für eine online-Durchsuchung. Ich habe sehr früh darauf hingewiesen. Gegenwärtig sind online-Durchsungen deshalb nicht zulässig. Ich bin allerdings dafür, daß eine solche gesetzliche Grundlage geschaffen wird.

Die online-Durchsuchung ist ein gravierender Grundrechtseingriff und wird niemals ein übliches Standard-Fahndungsmittel sein dürfen. Bei schwerwiegenden Straftaten halte ich die online-Durchsuchung aber für erforderlich, wenn anders nicht erfolgreich ermittelt werden kann. Die online-Durchsuchung ist vergleichbar mit dem großen Lauschangriff (Abhören einer Wohnung). Deshalb müssen strengste rechtstaatliche Sicherungen eingebaut werden. Das Gesetz wird deshalb zumindest einen Richtervorbehalt vorsehen müssen. Es muß gesetzlich geklärt werden, wie der absolut geschützte Kernbereich der privaten Lebensgestaltung gewürdigt wird. Schließlich muß die Benachrichtigung des Betroffenen geklärt werden. Das sind durchweg schwierige, aber lösbare Fragen. Das Gesetzgebungsverfahren hat nicht einmal begonnen. Ich habe eine Meinung geäußert, die auf meiner Überzeugung beruht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.03.2007
Von:
Jan

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

ich wollte mich nur vergewissern, dass die E-Mails, die in diesem Thread

www.heise.de

zitiert werden tatsächlich von Ihnen sind?
Und falls ´ja´, weshalb gehen Sie prinzipiell nie auf Argumente ein, sondern attackieren stets den Fragesteller? M.E. zeugen Ihre Antworten von einer großen Arroganz dem Willen und der Meinung des Wählers gegenüber.

Mit freundlichen Grüßen
Jan

P.S.: Schicken Sie jetzt allen den ´Bundestrojaner´ auf den Rechner, die hier unangenehme Fragen stellen? ;-)
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
bisher keineEmpfehlungen
23.03.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

es gibt derzeit keine ausreichende Rechtsgrundlage für eine online-Durchsuchung. Ich habe sehr früh darauf hingewiesen. Gegenwärtig sind online-Durchsungen deshalb nicht zulässig. Ich bin allerdings dafür, daß eine solche gesetzliche Grundlage geschaffen wird.

Die online-Durchsuchung ist ein gravierender Grundrechtseingriff und wird niemals ein übliches Standard-Fahndungsmittel sein dürfen. Bei schwerwiegenden Straftaten halte ich die online-Durchsuchung aber für erforderlich, wenn anders nicht erfolgreich ermittelt werden kann. Die online-Durchsuchung ist vergleichbar mit dem großen Lauschangriff (Abhören einer Wohnung). Deshalb müssen strengste rechststaatliche Sicherungen eingebaut werden. Das Gesetz wird deshalb zumindest einen Richtervorbehalt vorsehen müssen. Es muß gesetzlich geklärt werden, wie der absolut geschützte Kernbereich der privaten Lebensgestaltung gewürdigt wird. Schließlich muß die Benachrichtigung des Betroffenen geklärt werden. Das sind durchweg schwierige, aber lösbare Fragen. Das Gesetzgebungsverfahren hat nicht einmal begonnen. Ich habe eine Meinung geäußert, die auf meiner Überzeugung beruht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
23.03.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz.

Dank für Ihre Teilantwort. Ich bedauere, dass Sie sich - wie nicht anders zu erwarten - statt zu vollständigen Antworten wieder auf die Art und Weise reagieren wie in der Sendung: Sie finden es "bemerkenswert", dass ich Sie nicht ansprach? Glauben Sie mir, wenn ich heute die Möglichkeit hätte, ex-Senator Joseph McCarthy anzusprechen, würde ich diese Chance mit einer historischen Persönlichkeit ebenfalls nicht ergreifen.

Vielleicht sind diese Fragen für Sie genehmer:
Wie werden Sie sich verhalten, wenn herauskommen sollte, dass viele oder alle der Akten im Fall Steinmeier/Kurnaz "frisiert" wurden? Werden Sie rechtliche Konsequenzen für die beteiligten Beamten fordern, wenn die Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen bewiesen werden sollte?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
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27.03.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

wenn ein Amtsträger Akten "frisiert", verletzt er nicht nur gröblichst seine Amtspflichten, sondern macht sich auch in der Regel strafbar. Wenn Sie Anhaltspunkte für eine Fälschung haben, stellen Sie Strafanzeige. Ich habe solche Anhaltspunkte nicht.

Ich nehme zur Kenntnis, daß Sie ein sehr mutiger Mensch sind - in der Anonymität. Zur Demokratie gehört GESICHT ZEIGEN.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Sicherheit
23.03.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

teilen sie die Ansicht,dass Deutschland durch sein Engagement in Afghanistan zunehmend ins Visier möglicher Terroristen gerät?

Sind sie der Meinung dass wir uns in absehbarer Zeit vielleicht aus Afghanistan zurückziehen sollen?

Freundliche Grüsse
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
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25.03.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,
ich halte es durchaus für möglich, daß die deutsche Beteiligung bei ISAF und ENDURING FREEDOM in Afghanistan Terroristen gegen unser Land mobilisieren kann.Ich denke, daß deutsche Soldaten noch viele Jahre in Afghanistan sein werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.03.2007
Von:

Hallo Herr Wiefelspütz,

wie auf viele andere Fragen, so auch auf meine haben sie eine Standard-Antwort gegeben. Auf meine Frage passt diese Anwort in keinster Weise.
Ich habe sie danach gefragt, wie sie gedenken, mit verschlüsselten Daten umzugehen, die sie zwar abgefangen haben könnten, für sie aber nutzlos sind. Wer einigermaßen intelligent vorgeht, der kann seit einigen Jahren sowohl seine Festplatte als auch seine gesamte Kommunikation verschlüsseln, was bedeutet, dass man nicht einmal die sog. flüchtigen Daten unverschlüsselt abgreifen könnte.
Daher noch einmal meine Frage: Wie gedenken sie mit Daten umzugehen, die für sie keinen Nutzen haben werden und wieso versuchen sie auf dieser, technisch für sie aussichtslosen, Position ein Gesetz zu befürworten?

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
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25.03.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,
wenn ein Täter sich perfekt schützt, haben die Sicherheitsbehörden verloren. Das kommt leider vor.Wenn ich Ihre Argumentation ernst nehme, können wir den Fingerabdruck in der Kriminaltechnik vergessen. Ein Straftäter muß ja nur Handschuhe tragen - tut er aber nicht immer. Haben Sie schon einmal davon gehört, welche Bedeutung das Abhören von Telefongesprächen bei der Verbrechensaufklärung hat, obwohl es technische Vorkehrungen gibt, um sich polizeilichen Maßnahmen zu entziehen?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
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