Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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(...) Wir leben heute freier als vor dreißig Jahren. Ich gehe davon aus, daß die Bundesregierung - wie auch immer sie zusammengesetzt sein mag - dem Wohl des Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger dient. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
13.11.2007
Von:

Sehr ... Herr,

ich bedanke mich Recht herzlich für die Antwort an Herrn Borkert. Wie ich feststellen muss haben Sie sich mit dieser Antwort selbst disqualifiziert. Die VDS wurde immer wieder mit dem Versuch des Verfolgens des Terrorismus begründet. Keine 48 Stunden nach der Zustimmung durch den Bundestag steht dies auf einmal nicht im Vordergrund.

Ich stelle fest: Mir so viele Argumente die SPD NICHT mehr zu wählen in die Hände zu legen grenzt ja schon fast an "überparteipolitischen" Selbstmord. Danke das Sie mir meine Wahlentscheidung entscheidend beeinflusst haben.

Nun zur Frage:
1. Bitte begründen Sie diese Antwort an Herrn Borchert.
2. Wie stehen Sie dazu das 26 SPD-Abgeordnete - wider Ihrem Gewissen verpflichtet - FÜR die VDS gestimmt haben und danach eine Zusatzerklärung veröffentlichen, und darauf hoffen das das Bundesverfassungsgericht eine andere Regelung findet? (ironischer Weise könnte man behaupten: 26 SPD-Abgeordnete springen vom Fernsehturm und hoffen auf Sprungtuch)

Ein ehemaliger SPDler
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
bisher keineEmpfehlungen
16.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich habe meiner Antwort an Herrn. Borkert nichts hinzuzufügen. Ich kommentiere nicht die Entscheidungen von Kollegen. Wenn Sie eine Frage an diese Abgeordneten haben, dann sollten Sie sich an diese Abgeordneten wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
13.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

abseits aller persönlichen Meinungen bin ich zunächst angenehm überrascht, daß Sie tatsächlich dieses Forum nutzen, um Fragen von interessierten Bürgern zu beantworten. Das sollte Vorbild für alle anderen Abgeordneten sein.

Nichtsdestotrotz, kurze Fragen zum Thema Vorratsdatenspeicherung:

  • Wie Sie zweifelsohne festgestellt haben, gab es im Vorfeld der Abstimmung über den Gesetzesentwurf im Bundestag auf breiter Front Kritik gegen den Entwurf, und zwar aus nahezu allen Lagern von Bürgerrechtlern, Fach-Experten aus dem IT- wie auch Datensicherheits-Umfeld, Journalisten, Juristen und auch "einfachen" Wählern. Mit welcher Aussage treten Sie der Kritik dieser Gruppen entgegen, und mit welchen Argumenten begründen Sie diesen gegenüber die Notwendigkeit der Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten?

  • An anderer Stelle in Ihrer Argumentation haben Sie (zu Recht) die Existenz eines fachlich starken, aktiven Datenschutzbeauftragten begrüßt. Wie Ihnen vermutlich ebenfalls bekannt ist, hat auch Herr Schaar deutliche Kritik an der Gesetzesvorlage und deren Verhältnismäßigkeit geübt. Welchen Zweck hat ein engagierter, aktiver Datenschutzbeauftragter, wenn dessen sach- und fachkundige Meinung im politischen Alltagsgeschäft doch nur keine Berücksichtigung findet?

  • Sie schrieben "niemand interessiert sich für Ihre oder meine Verbindungsdaten". Das ist gut. Warum werden diese dann gespeichert? Warum pauschale Überwachung der gesamten Bevölkerung auf "Vorrat" anstelle verdachtsabhängige Überwachung von potentiellen Straftätern? Ich gehe davon aus, daß Sie sich in dieser Sache fachlich kompetent haben beraten lassen und insofern auch um die Mißbrauchsgefahr großer existierender Datenbestände wissen.

Ich danke im Voraus für eventuelle Antworten und verbleibe
mit besten Grüßen,
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
bisher keineEmpfehlungen
16.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

die Vorratsdatenspeicherung hat eine lange Geschichte. Ich bin seit Jahren damit befaßt. Straftaten haben ganz viel mit Kommunikation zu tun. Deshalb können Verbindungsdaten im konkreten Einzelfall von großer Bedeutung sein. Der Zugriff auf Verbindungsdaten ist nicht neu. Seit Verbindungsdaten entstehen, ist ein rechtsstaatlicher Zugriff zulässig. Also seit Jahrzehnten. Neu ist die einheitliche Verpflichtung zur Aufbewahrung. Ich halte dies für die Bekämpfung schwerer Straftaten für verantwortbar.
Ich schätze den Bundesdatenschutzbeauftragten und seine qualifizierten Mitarbeiter sehr. Ich behaupte, daß niemand die Beratung des Bundesdatenschutzbeauftragten und seiner Mitarbeiter so intensiv in Anspruch nimmt wie ich. Sie können aber davon ausgehen, daß ich mich nach der Beratung selber entscheide. Ich gebe meine Verantwortung nicht ab. In einer entwickelten Demokratie kann es bei wichtigen Gesetzesprojekten sehr unterschiedliche Meinungen geben. Das halte ich für normal. Gleichwohl muß entschieden werden.
Ich gehe keiner Diskussion und keinem Streit aus dem Weg.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
13.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

sie antworteten Herrn Borkert am 11.11. auf seine Nachfrage zur Vorratsdatenspeicherung, er müsse "hinnehmen [...], daß der Gesetzgeber in Sachen Vorratsdatenspeicherung anderer Meinung ist als Sie". Müssen wir auch hinnehmen, daß der Gesetzgeber damit anderer Meinung ist als das BVG in seinem einschlägigen Urteil zur Informationellen Selbstbestimmung bzw. daß dieses Urteil schlicht ignoriert wird (von der falschen Darstellung durch Frau Zypries gar nicht zu reden)?
Und wenn sie diesen massiven Eingriff in die Grundrechte nicht mit Terrorismus begründen - womit denn dann? Wie kommt es dann, daß die Aussprache im Bundestag am 9.11. von Frau Zypries mit einem Hinweis auf die Anschläge in Madrid beginnt, wenn die VDS doch mit dem sog. Kampf gegen den Terrorismus nichts zu tun hat?
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
3Empfehlungen
13.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geeehrter Herr ,

das letzte Wort hat immer das Bundesverfassungsgericht. Dessen Entscheidungen sind auch für mich verbindlich. Das Gesetz, das am vergangenen Freitag verabschiedet worden ist, ist bislang nicht vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
13.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

Ich kann mich noch an Sendugen Hart aber Fair erinnern, in denen Sie ein Monatseinkommen verwettet haben, dass Sie eine Mehrheit für eine vernünftige Reform der Abgeordneten-Bezüge hinkriegen würden. Das Thema scheint nun entgültig durch.
Als Denkanstoss möchte ich Sie fragen, was sie davon halten, die Abgeorneten gleich welchen Parlamentes nur bei Bedürftigkeit zu bezahlen. Die meisten sog. Volksvertreter haben gerade durch Ihren Status Zugang zu Nebeneinkünften, gegen die die Abgeo.Bez. nur noch ein Almosen des Staates sind. Diese sollten daher nur an die Abgeo. gezahlt werden, die entweder zu Ehrlich oder zu Dumm sind, Nebenjobs zu bekommen.

MFG
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
1Empfehlung
15.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich halte Ihren Vorschlag für abwegig und respektlos. Ein Mensch, der arbeitet, hat ein Recht auf ein faires Gehalt. Das gilt auch für vom Volk gewählte Volksvertreter.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Sicherheit
13.11.2007
Von:

Sehr geeherter Herr Dr. Wiefelspuetz,

Zitat: "Sie werden hinnehmen müssen, daß der Gesetzgeber in Sachen Vorratsdatenspeicherung anderer Meinung ist als Sie. Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig zu tun. Ich wäre für die Vorratsdatenspeicherung auch dann, wenn es überhaupt keinen Terrorismus gäbe."
Mit welchem Recht massen Sie sich an, ueber meine Privatsphaere Auskuenfte einholen zu duerfen?

Mit grosser Sorge um buergerliche Rechte

B.wasmer
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
bisher keineEmpfehlungen
16.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich hole über Ihre Privatsphäre keine Auskünfte ein. Das darf ich nicht und tue ich nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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