Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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(...) Ich entnehme der Presse, daß Frau Metzger ihr Mandat wahrnehmen will. Das ist doch wunderbar. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

in Ihrer Antwort an Herrn Strecker schreiben Sie:
"Ebenso ist Ihre unkritische Würdigung von Herr Putin nicht meine Auffassung."
Mir ist Ihr "Aufschrei der Anständigen" NICHT nachhaltig in Erinnerung, als Ihr Bundeskanzler und damaliger Parteivorsitzender Herrn Putin als "lupenreinen Demokraten" bezeichnete und indirekt die Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien deckte. Hat sich bei Ihnen in der Zwischenzeit ein Gesinnungswandel vollzogen hinsichtlich der Bewertung der Machenschaften eines Herrn Putin?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
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21.02.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich sehe jeden Politiker kritisch, selbstverständlich auch mich.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

noch bis vor kurzem habe ich Sie für einen integren Politiker gehalten. Ich habe Ihrer Talkrunde vor kurzem auf n-tv beigewohnt und dort mit eigenen Augen und Ohren erfahren dürfen, wie Sie in der Steinmeier-Affäre im Falle von Herrn Kurnaz die Entscheidung Ihres Parteigenossen Steinmeier, die auch ein Todesurteil für Herrn Kurnaz werden können, verteidigten. Erschreckend dabei empfand ich vor allem Ihre "Argumentation", Herr Kurnaz sei "auffällig", "verdächtig" und "gefährlich" gewesen, wobei Sie sich stets auf "Wie man hört" stützten und fehlende Beweise mit bizarren Behauptungen begründeten. Dies alles hat mich an eine Senatssitzung eines Senator McCarthy in den 50er Jahren erinnert.

Ich frage mich: Wie würden Sie und Ihre SPD über mich entschieden, wenn ich aufgrund einer Namensverwechslung oder meiner schwarzen Haare in US-Gefangenschaft geriete? Ich trage für Gartenarbeiten eine "Kampfanzughose", die mir mein Sohn geschenkt hat - würden Sie ebenfalls versuchen, mich durch Hörensagen mit Terroristen in Verbindung zu bringen? Auch ein altes Fernglas besitze ich seit 20 Jahren - im Jargon Ihres Parteigenossen Otto Schily sicherlich bereits als "Nachtsichtgerät" erkannt. Würden Sie mich als Richter a.D., der Sie sind, deswegen in ein KZ wie Guantanamo stecken? Würden Sie mir meine deutsche Staatsbürgerschaft wieder entziehen, weil ich ja selbst Schuld sei an meinem Schicksal oder ja schließlich nicht grundlos verhaftet worden sein könnte?

Ich erlaube mir zuletzt noch die Frage, ob Sie weiter MdB bleiben wollen? Das wäre m.E. ein Segen - als Richter wage ich Sie mir unter Angst gar nicht vorzustellen.

Mit Gruß
A. (2. Klasse-Deutscher)
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
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11.03.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

Herrn Kurnaz ist Unrecht geschehen - von amerikanischer Seite. Die deutschen Sicherheitsbehörden haben Herrn Kurnaz seinerzeit nach sorgfältiger Abwägung aller Umstände als Sicherheitsrisiko eingestuft. Diese Einschätzung teile ich.

Ich finde es bemerkenswert, daß Sie nicht einmal den Mut hatten, mich nach der Fernsehsendung anzusprechen, wenn Sie im Fernsehstudio Zeuge meines Streitgesprächs mit meinem Kollegen Dr. Stadler waren.Wenn Sie Fragen an Herrn Schily haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Schily. Wenn Sie mich zitieren, tun Sie das bitte korrekt.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
24.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

eine klare Frage ohne Schnick-Schnack:
Wie kommt das deutsche Volk an eine

EIGENE

Verfassung?

Urich
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
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11.03.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

unsere Verfassung ist das Grundgesetz, der beste politisch-juristische Text, den die Deutschen jemals zustande gebracht haben. Eine "eigene" brauchen wir nicht, wir haben sie seit 1949.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.03.2007
Von:

Hallo Herr Wiefelspütz,

heute habe ich auf heiseonline gelesen, dass sie sich wieder einmal vehement für eine Vergrößerung des staatlichen Überwachungsspielraums geäußert haben. Und immer wieder ist der Terrorismus willkomenes Totschlagargument.

Ich denke, dass Terroristen so schlau sein werden, ihre Daten zu schützen. Unter Windows mag es dem Staat gelingen, einen Bundestrojaner zu installieren, nicht aber unter einem freien Betriebssystem, wo es keinen Hersteller gibt, der eine Backdoor einbauen könnte.

Ich frage sie daher: Wie gedenken sie mit Daten von Verdächtigen umzugehen, wenn sie sich online auf deren Rechner eingeklinkt haben und dann feststellen, dass diese z. B. mit RAS oder auch mit gpg verschlüsselt sind. Mit Schlüsselstärken von 4096 Bit, erstellt durch z. B. El-Gamal?

Oder wird der nächste Schlachtruf sein, dass solche Software verboten wird? Was übrigens auch der Industriespionage der Länder untereinander Tür und Tor öffnen würde.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
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23.03.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

es gibt derzeit keine ausreichende Rechtsgrundlage für eine online-Durchsuchung. Ich habe sehr früh darauf hingewiesen. Gegenwärtig sind online-Durchsungen deshalb nicht zulässig. Ich bin allerdings dafür, daß eine solche gesetzliche Grundlage geschaffen wird.

Die online-Durchsuchung ist ein gravierender Grundrechtseingriff und wird niemals ein übliches Standard-Fahndungsmittel sein dürfen. Bei schwerwiegenden Straftaten halte ich die online-Durchsuchung aber für erforderlich, wenn anders nicht erfolgreich ermittelt werden kann. Die online-Durchsuchung ist vergleichbar mit dem großen Lauschangriff (Abhören einer Wohnung). Deshalb müssen strengste rechtstaatliche Sicherungen eingebaut werden. Das Gesetz wird deshalb zumindest einen Richtervorbehalt vorsehen müssen. Es muß gesetzlich geklärt werden, wie der absolut geschützte Kernbereich der privaten Lebensgestaltung gewürdigt wird. Schließlich muß die Benachrichtigung des Betroffenen geklärt werden. Das sind durchweg schwierige, aber lösbare Fragen. Das Gesetzgebungsverfahren hat nicht einmal begonnen. Ich habe eine Meinung geäußert, die auf meiner Überzeugung beruht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.03.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

es ist erschreckend zu sehen, wie die Privatssphäre in der Bundesrepublik Deutschland beschnitten werden soll.
Wo ist der Unterschied zwischen meinen eigenen vier Wänden und meinem PC, der mit dem Internet verbunden ist?

Wenn ein so genannter "Bundestrojaner" kommt, und alle PCs jederzeit online überwacht werden können, handelt es sich dabei nicht mehr um eine Online-Durchsuchung, sondern um eine dauerhafte Überwachung.

Wer garantiert, das mir nicht Daten durch einen manipulierten Trojaner untergeschoben werden? Es gibt genug technisch versierte Menschen die dazu in der Lage wären. Dieser Trojaner wäre nur ein weiteres Sicherheitsleck.

Bisher habe ich immer die SPD gewählt, aber das wird sich ab sofort ändern. So einen Kontrollwahn kann ich nicht unterstützen und es frustriert mich, das Online-Durchsuchungen kommen sollen. Mittlerweile habe ich keine Angst mehr vor Terroristen, dafür bekomme ich aber immer mehr Angst vor dem Staat. Wer Methoden benutzt, die von Verbrechern benutzt werden, wird für mich zum Verbrecher.

Feuer darf man nicht immer mit Feuer bekämpfen.

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
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23.03.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

es gibt derzeit keine ausreichende Rechtsgrundlage für eine online-Durchsuchung. Ich habe sehr früh darauf hingewiesen. Gegenwärtig sind online-Durchsungen deshalb nicht zulässig. Ich bin allerdings dafür, daß eine solche gesetzliche Grundlage geschaffen wird.

Die online-Durchsuchung ist ein gravierender Grundrechtseingriff und wird niemals ein übliches Standard-Fahndungsmittel sein dürfen. Bei schwerwiegenden Straftaten halte ich die online-Durchsuchung aber für erforderlich, wenn anders nicht erfolgreich ermittelt werden kann. Die online-Durchsuchung ist vergleichbar mit dem großen Lauschangriff (Abhören einer Wohnung). Deshalb müssen strengste rechtstaatliche Sicherungen eingebaut werden. Das Gesetz wird deshalb zumindest einen Richtervorbehalt vorsehen müssen. Es muß gesetzlich geklärt werden, wie der absolut geschützte Kernbereich der privaten Lebensgestaltung gewürdigt wird. Schließlich muß die Benachrichtigung des Betroffenen geklärt werden. Das sind durchweg schwierige, aber lösbare Fragen. Das Gesetzgebungsverfahren hat nicht einmal begonnen. Ich habe eine Meinung geäußert, die auf meiner Überzeugung beruht. Irrsinn wäre freilich, flächendeckend online-Durchsuchungen vorzunehmen. Das wäre nicht nur verfassungswidrig, sondern verfassungsfeindlich. Ich kenne niemanden, der so etwas fordert.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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