Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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Ich habe keine eigene Kenntnis über die Bilderberg-Konferenz. Das ist nicht meine Baustelle. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.10.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Doktor Wiefelspütz,

die Moderatorenmannschaft bat mich, einige Fragen transparenter zu gestalten. Dem Wunsch habe ich entsprochen und stelle mein Interesse neu:

In 1950 geboren, möchte ich wissen, welche Staatsangehörigkeit ich als in Deutschland deutschen Eltern geborener Bürger habe. Das klingt zunächst trivial, ist es jedoch nicht. Mein Personenausweis hat mit 7 Federn eine abweichende Zeichnung von dem Reichsadler mit 8 Federn im Reisepass. Auch ergibt sich, wie politischen Personen allgemein bekannt, ein Widerspruch der Staatsangehörigkeit. Es gibt lt. mehrfach gezielter Anfrage beim Bürgeramt Hamm keine Staatsangehörigkeit "Deutsch", da der Reisepass das aussagekräftigere Dokument ist und der Personenausweis nur für ordnungspolitische Zwecke seine Verwendung finden kann.
Unter diesen Gesichtspunkten und auch mit Blick auf die Rede von Carl Schmidt könnte es nachvollziehbar sein, dass es den Staat BRD gar nicht gibt, es sich eher um ein Besatzungskonstrukt handelt, wonach gemäss Artikel 146 GG das Volk aufgerufen ist, sich irgendwann eine eigene Verfassung zu geben, was zumindest bis heute nicht geschehen ist. Das Grundgesetz ist definitiv keine Verfassung. Es ist auch nicht das beste, was sich das deutsche Volk je gegeben hat. Denn nach 1945 stellte sich den Siegermächten mangels Kenntnis der deutschen Gepflogenheiten die Frage, wer welche Statuten in der ÜBERGANGSZEIT bis zur eigenen Verfassung erstellen kann.

Daher möchte ich jetzt wissen: Welche Staatsangehörigkeit habe ich?
Parallel zu dieser Plattform werde ich unseren OB Hunsteger -Petermann noch einmal kontaktieren und auch unseren Herrn Regierungspräsidenten per Einschreiben auf diese Problematik hin befragen. Mit freundlichen Grüssen aus Hamm, Thomas Puschmann
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
31Empfehlungen
27.10.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr Puschmann,

wenn Sie das Kind von Eltern sind, die zum Zeitpunkt Ihrer Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft besaßen, sind Sie deutscher Staatsbürger. Und zwar auch dann, wenn der Adler in Ihrem Personalausweis 793 Federn oder ein Toupet oder eine Glatze haben sollte. Ihre Staatsbürgerschaft ergibt sich aus dem Gesetz und nicht aus dem Personalausweis oder dem Reisepaß. Im Übrigen äußern Sie in Ihrer mail viel Unfug.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.10.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

stimmt es, das wenn die doch so beliebte Datensammelwut des Staates (Vorratsdatenspeicherung) in Kraft tritt, Deutschland sich gegenüber 52 anderen Staaten verpflichtet hat, diese gesammelten Kommunikationsdaten über die sämtlichen 80+ Millionen Bürger der BRD und ohne jegliche richterliche Anordnung weiter zu geben?

Die Speicherungsbefristung von 6 Monaten mal wieder totale Verharmlosung dieser riesigen Datenhalde ist, da die Daten weltweit in verschiedenste Überwachungssysteme einfließen und die Wege der Datensätze nicht nachvollziehbar sein werden! Ich frage Sie ernsthaft: Wie kann die Regierung hier im Sinne und zum Schutze des Volkes handeln? Spielt die Regierung hier etwa Gott?

Gruß
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
15Empfehlungen
29.10.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

keine der von Ihnen aufgestellten Behauptungen trifft zu. Auf die Verbindungsdaten darf lediglich im konkreten Einzelfall kraft richterlicher Entscheidung zugegriffen werden. Das ist im Übrigen schon jetzt geltendes Recht.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.10.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

Ihre Antwort in Sachen Cybercrime-Konvention kann ich leider nicht nachvollziehen. Nach meinem Verständnis verpflichtet Artikel 31 der Konvention Deutschland zur Übermittlung von Computerdaten, zu denen nach Artikel 1 auch Telekommunikations-Verkehrsdaten gehören. Ob nationale Bedingungen Anwendung finden dürfen, ist unklar. Jedenfalls besagt das deutsche Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen nur, dass die deutsche Stelle über Anträge nach Ermessen entscheidet (§ 59 IRG).

Nach meinem Verständnis ist danach nicht sichergestellt, dass
  • die Erhebung und Übermittlung personenbezogener Telekommunikationsdaten in das Ausland nur mit
vorheriger richterlicher Anordnung erfolgt
  • engste Vertrauensbeziehungen vor einer Aufdeckung geschützt sind
  • eine nachträgliche Benachrichtigung der Betroffenen erfolgt
  • die Nutzung und Weitergabe der Daten auf den Zweck beschränkt ist, zu dem sie erhoben wurden
  • unabhängige Datenschutzbeauftragte die Einhaltung kontrollieren können
  • Rechtsschutz durch unabhängige Gerichte gewährleistet ist.

Um einen angemessenen Schutz der Betroffenen sicherzustellen, wie ihn Grundgesetz und EMRK auch als Voraussetzung einer Übermittlung von Daten ins Ausland vorschreiben, müsste nicht im IRG geregelt werden, dass
  • eine Übermittlung personenbezogener Daten nur unter den oben genannten Bedingungen erfolgen darf und
  • dass vom Empfängerstaat stets die Zusicherung verlangt werden muss, die Daten zu keinem anderen Zweck zu nutzen und zu übermitteln und
  • in jedem Fall Daten nur an Drittstaaten mit angemessenem Datenschutzniveau übermittelt werden dürfen?

Befremdlich finde ich auch, dass § 61b IRG Datenschutzvorschriften nur für Spontanübermittlungen vorsieht, nicht aber für die Übermittlung personenbezogener Daten auf Ersuchen. Ist hier eine Nachbesserung geplant?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
14Empfehlungen
30.10.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Rechtsauffassungen halte ich für abenteuerlich. Nochmals und letztmals: Verbindungsdaten dürfen in einem konkreten Einzelfall bereits heute und durften gesten und vorgestern kraft richterlicher Entscheidung herangezogen werden. An dieser Rechtslage wird sich nichts ändern. Ändern wird sich die Verpflichtung zur Aufbewahrung der Verbindungsdaten. In den von Ihnen angesprochenen Bereichen sehe ich keinen Handlungsbedarf. Unsere Behörden sind immer an das Grundgesetz gebunden.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Verwaltung und Föderalismus
30.10.2007
Von:

Sehr verehrter Herr Wiefelspütz,

wie denken Sie darüber, wenn die neuaufstrebende "Die Linke" Partei die Schaffung einer eigenen Verfassung initiieren würde?

Es grüsst Sie A.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
13Empfehlungen
30.10.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrte Frau ,

ich kann nicht sagen, daß die von Ihnen angesprochene Initiative mich besonders interessiert. Warum auch?

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Gesundheit
31.10.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

mein Stadtteilbüro riet mir, mich mit dem Abgeordneten der SPD in Kontakt zu setzen. Sie wären der rechte Ansprechpartner von mir.

Heute ist der 31. Oktober. Seit heute morgen 7:00 Uhr haben ich und etliche Bewohner der Schottschleife ein irres Treiben von Flugbewegungen am Himmel fotografiert und festgehalten. Zum besseren Verständnis möchte ich vortragen, ehemalige Flugbegleiterin gewesen zu sein und weiß, was Linienflüge, Flugbahnen oder Transportflughöhen sind. Ich neige auch nicht zu Verschwörungstheorien, da alles für jedermann sichtbar ist und war. Der Himmel sah aus wie ein rautenförmiges Schachbrett in rechteckiger und auch bogenförmiger Ausdehnung durch Kondensstreifen. Sehr wenige Abgasstreifen lösten sich wie gewohnt auf, die meisten jedoch dehnten sich a-typisch aus und milchten den Himmel ein. Ich habe dann telefoniert und auch Rückmeldungen aus Bönen und Unna bekommen, dass bei denen schon alles dicht wäre. Das Hammer Umweltamt hat die Verdunkelungen auch bestätigt, hält sie aber für unbedeutend. Es ist mir unheimlich, was da passiert. Viele meiner Freunde/innen klagen über heftige Kopfschmerzen und da es diese wie an Geheimexperimente anmutenden Flüge anscheinend länger gibt, wurde auch von Atembeschwerden, daher unnatürliche Sekretbildung bei Kindern gesprochen.

Ich möchte Sie höflichst ersuchen, sich da für mich und andere zu erkundigen, was es mit diesen Vernebelungen auf sich hat und frage weiter, ob nicht jede Abgasemission in letzter Konsequenz gesundheitsgefährdent ist. Ich hoffe, Sie nehmen mein Anliegen ernst.

Frau
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
4Empfehlungen
10.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrte Frau ,

niemand konnte mir gegenüber die Beobachtungen bestätigen, die Sie gemacht haben wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Wiefelspütz
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Ihre Frage an Dr. Dieter Wiefelspütz
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