Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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(...) Ich halte es für eine Selbstverständlichkeit, daß sich auch Sozialdemokraten mit dem Dalai Lama treffen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
12.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

laut Ihrer Antwort auf die Frage von Sven Borkert geschrieben, sind Sie unabhängig vom Kampf gegen den Terrorismus für die Vorratsdatenspeicherung. Welche Vorteile erwarten Sie konkret davon, jede angesehene Webseite, jede SMS und jeden Anruf einer Person zuordnen zu können? Warum interessiert es nur, welche Artikel auf faz.net ich anklicke, aber nicht, welchen Artikel ich in der Druckausgabe lese? Warum müssen meine Telefonverbindungen gespeichert, aber nicht alle meine Briefe katalogisiert werden? Welche Verbrechen sollen so aufgeklärt oder verhindert werden? Warum kann ich zu Hause jeden Besucher unbeobachtet empfangen, aber unbescholtenen Teilnehmer einer Skype-Konferenz werden vorsorglich registriert? Welcher Unterschied besteht zwischen dem Ansehen einer Fernsehsendung und der gleichen Sendung in der ZDF-Mediathek der es rechtfertigt, einen Vorgang aufzuzeichnen, den anderen jedoch nicht?

Die wichtigste Frage dabei aber bleibt, warum diese Maßnahme erst im Zuge der Terrorbekämpfung eingeführt wurde und dennoch Ihrer Meinung nach anscheinend auch darüberhinaus auf einmal unverzichtbar ist. Auf welche Verbrechen beziehen Sie sich dabei?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
2Empfehlungen
17.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrte Frau ,

die Zuordnung von Verbindungsdaten kann in einem konkreten Einzelfall von erheblicher Bedeutung für die Aufklärung einer Straftat sein. Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es um die Ermöglichung des Zugriffs auf Verbindungsdaten zur Aufklärung schwerer Straftaten. Um nicht mehr und nicht weniger. Oder um es mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts zu sagen:"Voraussetzung der Erhebung von Verbindungsdaten ist ein konkreter Tatverdacht. Auf Grund bestimmter Tatsachen muss anzunehmen sein, dass der Beschuldigte mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen hat (vgl. auch BVerfGE 100, 313 <394>)."Wir reden in Deutschland zu viel über Terrorismus. Terroristische Straftaten sind in Deutschland eher selten. Schwere Strafttaten ohne Bezug zu Terrorismus gibt es in Deutschland durchaus nicht selten. Nochmals: Ich wäre auch dann für die Vorratsdatenspeicherung, wenn es keinen einzigen Terroristen gäbe.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
12.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

Sie schreiben, daß sich niemand für Ihre oder meine Verbindungsdaten interessieren würde und auf diese nur kraftrichterlicher Entscheidung zugegriffen werden darf. Wie Garantieren sie nun mir, daß diese nicht durch einen dummen Zufall (durch einen menschlichen Fehler) an kriminelle Naturen gelangt? Es gibt doch auch schon genügen Fälle, in denen sensible Daten plötzlich für jeden sichtbar im Internet zu sehen waren.

Meiner Meinung gehören solche Daten gelöscht, sobald sie nicht mehr benötigt werden, damit sie eben nicht in die falschen Hände kommen können. Mir geht es nicht darum, daß ich den strafverfolgenden Behörden die Arbeit erschwere sondern auch Straftaten dadurch verhindere, indem ich diesen kriminellen schon nicht die Möglichkeit biete, an solche Daten zu kommen, wenn es sie schlicht nicht gibt. Sie selbst verschließen ihren PKW sicher auch und lassen ihn nicht unabgesperrt stehen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
bisher keineEmpfehlungen
16.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

es gibt keine absoluten Garantien. Nirgendwo und in keinem Lebensbereich. Das Menschenmögliche freilich können Sie erwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
12.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

bitte erklären sie mir wie der § 96 TKG,

2)1 Die gespeicherten Verkehrsdaten dürfen über das Ende der Verbindung hinaus nur verwendet werden, soweit sie zum Aufbau weiterer Verbindungen oder für die in den §§ 97, 99, 100 und 101 genannten oder für die durch andere gesetzliche Vorschriften begründeten Zwecke erforderlich sind. 2 Im Übrigen sind Verkehrsdaten vom Diensteanbieter nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen.

und das Urteil des BGH des ersten Senats vom 14. Juli 1999,

Hier ein Ausschnitt

"Indem das Grundrecht die einzelnen Kommunikationsvorgänge grundsätzlich dem staatlichen Zugriff entzieht, will es zugleich die Bedingungen einer freien Telekommunikation überhaupt aufrechterhalten. Mit der grundrechtlichen Verbürgung der Unverletzlichkeit des Fernmeldegeheimnisses soll vermieden werden, daß der Meinungs- und Informationsaustausch mittels Fernmeldeanlagen deswegen unterbleibt oder nach Form und Inhalt verändert verläuft, weil die Beteiligten damit rechnen müssen, daß staatliche Stellen sich in die Kommunikation einschalten und Kenntnisse über die Kommunikationsbeziehungen oder Kommunikationsinhalte gewinnen."

mit Ihrem Kommentar

"Ich wäre für die Vorratsdatenspeicherung auch dann, wenn es überhaupt keinen Terrorismus gäbe."

in Einklang zu bringen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
2Empfehlungen
16.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich war früher Richter und bin im "Nebenamt" leidenschaftlicher Rechtswissenschaftler. Sie müssen mich nicht unbedingt juristisch belehren wollen. Kommunikation, die stattfindet, um Verbrechen zu begehen, ist nicht geschützt, sondern wird mit rechtsstaatlichen Mitteln verfolgt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
12.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

ich möchte mich auf Ihre Antwort auf die Frage von Herrn Borkert [vom 11.11.2007, Anm. d. Red.] beziehen, in der sie die VDS explizit unterstützen.

Im Scherz bezeichnet man heute schon Computer auch als "ausgelagerte Gehirne" und es ist unstreitig, dass die Entwicklung immer kleinerer Computer nicht anhalten wird. Die Folge wird sein, dass in ein paar Jahren jeder unserer Schritte von technischen Helferlein begleitet werden wird. Neben deren Nutzen werden diese Geräte aber - aufgrund ihrer Vernetzung - permanent Datenspuren produzieren, die auch zur Überwachung genutzt werden können (und lt. VDS ggf. auch sollen). Mir ist nicht klar, wie weit der Gesetzgeber das ubiquitäre Produzieren von persönlichen Daten berücksichtigt hat. Nach meinem Verständnis ging man aber von einzelnen dedizierten Geräten (Handy, PC) aus, die deren Besitzer noch selbst kontrollieren kann - aber reicht das für die Zukunft?

Ich möchte Sie fragen, wie der "Kernbereich privater Lebensgestaltung" noch differenzierbar bleiben soll, wenn unser Külschrank Auskunft über den Einkauf gibt und das Haus unser Kommen und Gehen protokolliert. Auto, Kleidung, egal - alles wird vernetzte Daten produzieren. die lt. VDS zu speichern sein werden. Das ist keine Schwarzmalerei, dahinter steht auch Nutzen!

Wenn die technische Entwicklung die Protokolle über das "Private" und das "sonstige Leben" ununterscheidbar werden lässt, wo kann der Staat sich selber noch eine nicht willkürliche Grenze ziehen? Wie weist er nach, dass er sich der erhobenen Daten eben nicht leichtfertig bedient? Und wie wird ein Staat funktionieren, in dem diese Grenze doch als willkürlich empfunden wird? Was bedeutete das für eine Wissensgesellschaft und vielleicht sogar für die Legitimität einer Regierung?

Wie sehen Sie die Chancen, dass die Bürger Macht und das Gefühl der Selbstbestimmung über die eigenen Daten erhalten können - was meiner Meinung nach nichts anderes als Freiheit von Ohnmacht bedeutet?

Ich freue mich auf eine Antwort,
F.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
bisher keineEmpfehlungen
16.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,


eine der wichtigsten Entwicklungen im Bereich Rechtsstaatlichkeit ist die "Erfindung" des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Dieser Begriff ist von überragender Bedeutung für den Grundrechtsschutz. Der absolute Schutz des Kernbereichs beschäftigt uns zunehmend bei der Gesetzgebung. Gehen Sie bitte davon aus, daß wir in Deutschland den leistungsfähigsten Rechtsstaat weltweit haben. Das ist meine Überzeugung. Für jeden Eingriff in ein Grundrecht benötigen wir eine Rechtsgrundlage. Tiefe, insbesondere heimliche Grundrechtseingriffe bedürfen besonders strenger Voraussetzungen. Für mich ist Freiheit noch wichtiger als Sicherheit.
Und schließlich: Die Deutschen leben gegenwärtig so frei und so sicher und so rechtsstaatlich wie nie zuvor.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
12.11.2007
Von:

Guten Tag Herr Dr. Wiefelspütz,

ich möchte Ihnen an dieser Stelle für Ihre Antwort auf die Frage von Sven Borkert [vom 11.11.2007, Anm. d. Red.] ein Kompliment machen. Sie ist kurz und ehrlich. Somit unterscheiden Sie sich positiv von so manch anderem Ihrer Politikerkollegen, die sich mehr in Verklausulierungen und Entschuldigungen versteigen, als Antworten zu geben.

Der Inhalt dieser Antwort aber ist erschreckend, ja beängstigend, zeigt sie doch, wie wenig Sie von dem Wesen unseres Grundgesetzes zum einen verstanden haben und zum anderen, wie arrogant oder unfähig Politiker mit Urteilen der höchsten Gerichtsinstanz umgehen.

Durch die VDS wird die Abkehr von den Leitlinien des GG betrieben, dank dem Sie Ihren Lebenslauf aufbauen und begründen konnten.

Können Sie mir bitte verständlich erklären, warum von mir und dazu gehört auch mein Kommunikationsverhalten, Daten bevorratet gespeichert werden sollen? Sie unterstellen damit eine Relevanz dieser Daten in der Zukunft. Und dank der Begründung, daß die VDS der besseren Strafverfolgung dienen soll, ist der Zusammenhang, meine Daten zu speichern unzweideutig. Sie unterstellen mir, daß ich straffällig werden könnte oder zumindest aber ein Potenzial hierzu vorhanden ist.

Nun, ich bin keine Person des öffentlichen Lebens, so wie Sie, daher dürften Sie mich auch nicht kennen und doch ergehen Sie sich in diesen Unterstellungen.

Können Sie sicherstellen, daß diese Daten weder mißbraucht oder noch schlimmer die Definition zur Nutzung dieser Daten nicht soweit herabgesetzt oder sogar willkürlich festgelegt werden, daß hier Schaden für Leib und Leben Ihrer Arbeitgeber (das Volk oder Teile des Volkes der Bundesrepublik Deuschland) entstehen? Wohl nicht!

Vielleicht sollte man einmal anregen, unsere Volksvertreter im Rahmen Ihres öffentlichen Auftretens regelmäßig und durchgehend per Bild zu dokumentieren, natürlich nur zur besseren Strafverfolgung. Der "Verschluß" der Daten wird garantiert.

Denken Sie einmal darüber nach!
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
3Empfehlungen
13.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich kann überhaupt keine Garantien geben. Ich kann keine Garantie dafür abgeben, daß unser Land ein demokratischer Rechtsstaat bleibt. Das hängt entscheidend davon ab, daß in unserem Land ausreichend viele demokratisch und rechtsstaatlich gesonnene Bürger leben. Mißbrauch von personenbezogenen Daten kann ich auch nicht ausschließen. Ich denke freilich, daß wir das Verantwortbare an Sicherungen eingebaut haben. Die wichtigste Sicherung ist freilich eine strikt rechtsstaatliche Polizei und Justiz in Deutschland. Mir ist bislang kein einziger Fall des Mißbrauchs von Verbindungsdaten durch staatliche Stellen bekannt geworden. Kein Mensch unterstellt, daß Sie Recht und Gesetz verletzen oder verletzt haben. Der Staat speichert ihre Daten nicht. Sie sind bereits vorhanden. Die Aufbewahrungsdauer durch private Unternehmen wird vereinheitlicht. Niemand interessiert sich für Ihre Daten. Wenn die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllt sind, wird mit Richtervorbehalt der Zugriff auf Verbindungsdaten möglich sein. Das war früher so, das wird auch in der Zukunft so sein - wie in zahlreichen anderen europäischen Rechtsstaaten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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