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Guten Tag Herr Dr. Wiefelspütz,
ich möchte Ihnen an dieser Stelle für Ihre Antwort auf die Frage von Sven Borkert [vom 11.11.2007, Anm. d. Red.] ein Kompliment machen. Sie ist kurz und ehrlich. Somit unterscheiden Sie sich positiv von so manch anderem Ihrer Politikerkollegen, die sich mehr in Verklausulierungen und Entschuldigungen versteigen, als Antworten zu geben.
Der Inhalt dieser Antwort aber ist erschreckend, ja beängstigend, zeigt sie doch, wie wenig Sie von dem Wesen unseres Grundgesetzes zum einen verstanden haben und zum anderen, wie arrogant oder unfähig Politiker mit Urteilen der höchsten Gerichtsinstanz umgehen.
Durch die VDS wird die Abkehr von den Leitlinien des GG betrieben, dank dem Sie Ihren Lebenslauf aufbauen und begründen konnten.
Können Sie mir bitte verständlich erklären, warum von mir und dazu gehört auch mein Kommunikationsverhalten, Daten bevorratet gespeichert werden sollen? Sie unterstellen damit eine Relevanz dieser Daten in der Zukunft. Und dank der Begründung, daß die VDS der besseren Strafverfolgung dienen soll, ist der Zusammenhang, meine Daten zu speichern unzweideutig. Sie unterstellen mir, daß ich straffällig werden könnte oder zumindest aber ein Potenzial hierzu vorhanden ist.
Nun, ich bin keine Person des öffentlichen Lebens, so wie Sie, daher dürften Sie mich auch nicht kennen und doch ergehen Sie sich in diesen Unterstellungen.
Können Sie sicherstellen, daß diese Daten weder mißbraucht oder noch schlimmer die Definition zur Nutzung dieser Daten nicht soweit herabgesetzt oder sogar willkürlich festgelegt werden, daß hier Schaden für Leib und Leben Ihrer Arbeitgeber (das Volk oder Teile des Volkes der Bundesrepublik Deuschland) entstehen? Wohl nicht!
Vielleicht sollte man einmal anregen, unsere Volksvertreter im Rahmen Ihres öffentlichen Auftretens regelmäßig und durchgehend per Bild zu dokumentieren, natürlich nur zur besseren Strafverfolgung. Der "Verschluß" der Daten wird garantiert.
Denken Sie einmal darüber nach!