Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Nochmals und letztmals: Die deutschen Sicherheitsbehörden können ausschließlich aufgrund einer nationalen Befugnisnorm mit Richtervorbehalt auf Verbindungsdaten zugreifen. Es bedarf einer weiteren nationalen Befugnisnorm, um solche Daten weiterzuleiten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internationales
31.08.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,


in wenigen Wochen sollen Abstimmungen im Bundestag über den Einsatz von deutschen Soldaten in Afghanistan stattfinden. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass diese Einsätze gegen das Völkerrecht verstoßen und ebenso gegen Artikel 25 und 26 unseres Grundgesetzes. Für die Operation Enduring Freedom bestand zu keinem Zeitpunkt ein UNO-Mandat. Laut UNO-Charta ist die Androhung und Anwendung von Gewalt ohne UNO-Mandat verboten (Gewaltverbot).
Demzufolge ist die OEF ein völkerrechtswidrig verbotener Angriffskrieg. Seit 2001 sichert die deutsche Marine unter diesem Kommando den Kriegsnachschub. Weiterhin kämpfen deutsche Soldaten unter dem Kommando der OEF (KSK). Seit 2003 sind die ISAF-Truppen unter NATO-Kommando gestellt und gaben damit ihren ursprünglichen Zweck auf. Bekannt ist darüber hinaus, dass sich die Kommandostrukturen von OEF und ISAF mittlerweile vermischen und nicht mehr klar abzugrenzen sind. Deutsche Tornados liefern Bilder zur Bombardierung afghanischer Zivilisten.

Artikel 26 Abs. 1 GG regelt, dass Handlungen, die geeignet sind, das friedliche Zusammenlenben der Völker zu stören, verfassungswidrig und unter Strafe zu stellen sind. Alle Abgeordneten, die für diese Einsätze abstimmen, handeln verfassungswidrig und machen sich strafbar.
Als Bürger sind wir nach Artikel 25 GG der Einhaltung des Völkerrrechts verpflichtet. Ich nehme diese Pflicht wahr und fordere Sie als meinen Vertreter auf: "Lassen Sie Ihr Gewissen sprechen und fühlen Sie sich mit den Kindern, Frauen und Männern, denen durch diesen Krieg unendliches Leid zugefügt werden. Krieg ist ein Verbrechen. Beteiligen Sie sich nicht daran".

Wie Sie wissen, spreche ich für die Mehrheit der deutschen Bürger.

In Erwartung einer Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
5Empfehlungen
01.09.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrte Frau ,

Die Operation Enduring Freedom hat ihre völkerrechtliche Rechtsgrundlage in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen. Staatsrechtlich ist die Rechtsgrundlage für die Beteiligung deutscher Soldaten Art. 87 a Abs. 1 Satz 1 GG.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Arbeit
01.09.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

ich beziehe mich nochmals auf meine Anfrage vom 16.07.2007. Meine Auffassung, dass die Optionskommunen mit der Arbeitsvermittlung hoffnungslos überfordert sind, wird durch eine aktuelle Untersuchung bestätigt. Es werden rd. 260 Millionen Euro Mehrausgaben jährlich durch falsche Berechnungen verursacht Quelle: www.n-tv.de .

Die seinerzeit von Ihnen angesprochenen Erfahrungen vor Ort, scheinen da eher die Ausnahme gewesen zu sein. Würde Sie Ihre Meinung nun ggfls. überdenken?

Mit freundlichem Gruße
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
4Empfehlungen
01.09.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich überdenke immer meine Meinungen. Ihre Anfrage vom 16. Juli 2007 habe ich beantwortet. Meine Meinung hat sich nicht geändert.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Sicherheit
01.09.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

in einer Sendung von "Hart aber fair" im WDR sprachen Sie vor einiger Zeit davon, es müsse im Personalcomputer eines Bürgers einen Bereich geben, der tabu für die geplanten Online-Durchsuchungen sei. In diesem Zusammenhang erwähnten Sie ein "Schlafzimmer", also eine Intimsphäre, die respektiert werden müsse und von den die Überwachung ausführenden Beamten nicht betreten (durchsucht) werden dürfe. Was genau verstehen Sie unter diesem "Schlafzimmer"? Sollte dies vielleicht ein "Schlafzimmer" genannter Ordner sein, und wenn ja, was könnte die Beamten denn davon abhalten, aus nahe liegenden Gründen besonders diesen Bereich in Augenschein zu nehmen?

MfG
J.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
2Empfehlungen
03.09.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

wenn staatliche Behörden auf menschliche Kommunikation zugreifen, muß der so genannte Kernbereich privater Lebensgestaltung geschützt bleiben. Das gebietet Artikel 1 des Grundgesetzes. Das gilt für die Telefonüberwachung, für den großen Lauschangriff und selbstverständlich - sollte es zu einer gesetzlichen Regelung kommen - auch für die Online-Durchsuchung.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.09.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

Müsste das Abwehren einer "Online Durchsuchung" nicht den selben Stellenwert haben, wie "Widerstand gegen die Staatsgewalt"?

Sollte man so etwas Ihrer Meinung nicht härter bestrafen als terroristische Aktionen selber?

Ich meine, wer nichts zu verbergen hat, braucht ja auch nichts befürchten, wieso sollte sich da ein recht schaffender Bürger, sofern er irriger Weise in das Visier des BKA gerät, wehren müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
3Empfehlungen
03.09.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich kann Ihre Fragen nur schwer nachvollziehen. Der rechtschaffene Bürger hat nichts zu verbergen, also darf der Staat alles, was ihm einfällt? Ist das Ihre Meinung?
Jeder vernünftige Bürger schließt sein Auto ab. Jeder vernünftige Bürger schützt seinen Computer.
Auf meinem Laptop ist selbstverständlich ein Firewall installiert.
Leiste ich deshalb "Widerstand gegen den Staat"? Das ist doch schlichtweg absurd.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Sicherheit
02.09.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr . Wiefelspütz,

zunächst herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort vom 01.09.07.

Ihr grenzenloses Vertrauen in die Tätigkeit der von Ihnen genannten Bundesbehörden ehrt Sie, findet aber nicht meinen Beifall:

Abgesehen von privaten Mißbrauchsfällen, wie dem nachfolgend in der Berliner Zeitung aktuell berichteten,

www.berlinonline.de

erinnere ich daran, dass die Grundrechte der Bürger als Abwehrrechte gegenüber dem Staat geschaffen wurden und als natürliche Menschenrechte eigentlich der Erwähnung im Grundgesetz nicht bedürften, wenn Ihre Annahme zuträfe, dass die Bürger bedenkenlos auf Sicherheitsbehörden und ihr Selbstverständnis von Recht und Gesetz vertrauen könnten, mal ganz abgesehen vom Widerstandsrecht der Bürger gemäß Art 20 Abs. 4 GG.

Ich frage daher nochmals, ob Strafbestimmungen gegen einen etwaigen Amts-Mißbrauch der Online-Überwachung vorhanden oder wenigstens vorgesehen sind. Im Gesetzentwurf vom Juli d.J. der jetzt in den Medien zirkuliert , kann ich jedenfalls keine entdecken.

Allerdings ist mir aufgefallen, dass der Richtervorbehalt an die ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts am Sitz des BKA gekoppelt werden soll:

Bei der technischen und rechtlichen Komplexität der Angelegenheit frage ich mich, weshalb man ausgerechnet bei der Beurteilung der im Gesetzentwurf zur Änderung des BKA-Gesetzes beschriebenen Grundrechtseinschränkungen der Bürger ein FGG-Verfahren wählt, welches sich bei Familienrechtsstreitigkeiten in 1. Instanz bewährt haben mag.

Halten Sie es mit mir nicht auch für zielführender, Online-Überwachungen - aber auch die übrigen unter Richtervorbehalt im BKA-Gesetz-Änderungsentwurf aufgeführten schweren Grundrechtseinschränkungen - der Kontrolle z.B. eines mit mehreren Berufsrichtern besetzten OLG-Senates am Wohnort Verdächtiger u.a. Zielpersonen anzuvertrauen, da Eilfälle auch nach Ihrer Einschätzung kaum anzunehmen sind?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
2Empfehlungen
03.09.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

die SPD wird ihre Meinungsbildung zur Online-Durchsuchung im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsschutzgesetznovelle des Landes NRW abschließen. Es macht deshalb überhaupt keinen Sinn, wenn ich jetzt über Details einer gesetzlichen Regelung spekuliere. Es ist nämlich durchaus offen, ob es überhaupt zu einer gesetzlichen Regelung kommen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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