Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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(...) Ihren Egoismus teile ich nicht. Ich halte es für eine Selbstverständlichkeit, daß sich die Bundesrepublik Deutschland an Friedensmissionen der Vereinten Nationen beteiligt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
12.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr,

leider konnten Sie mich mit Ihrer Argumentation noch nicht von der VDS überzeugen. Mir ist momentan unmöglich, meinen Kindern den Sinn hinter der VDS zu erläutern.

Terroristen (die ja nun nicht mehr als Grund gelten) und die Mafia haben genug Mittel, trotz VDS unerkannt zu kommunizieren. Die bauen sich einfach ein eigenes Kommunikationssystem, welches sich hinter normalen Kommunikationsmustern versteckt. Also ja, da kann man Ihnen nur zustimmen: dagegen hilft die VDS nicht.
Aber was bitte ist dann der Grund? Warum wird die gesamte Bevölkerung in ihren Kommunikationsmustern verdachtsunabhängig, systematisch und präventiv überwacht?

Diese Daten halte ich für gefährlich, da ich so nicht mehr anonym kommunizieren kann. Das ist aber für unsere Gesellschaft schlicht unabdingbar. Bsp: Anzeige von Terroristen, organisierter Kriminalität. Woher weiß ich, dass der Polizeibeamte nicht korrupt ist? Woher weiß ich, dass meine Kommunikation mit ihm nicht enttarnt wird? Hypothetisch? Sie wissen sicher von mehr Skandalen in Deutschland als ich. Als die Nazis in der Sächs. Schweiz durchsucht wurden, hat man die zuständige Polizeistelle in Prina absichtlich nicht informiert. In Nazi-Unterlagen hat man Kopien von Polizeiakten gefunden. Von dem Rotlichtskandal in Leipzig haben Sie sicher auch gehört. Die Auftragsvergabe für die A72 war auch korrupt.
Herr W., wie unterstützt also die VDS Pfeiler unseres Staates wie Transparenz und Rechtsstaatlichkeit? Was gewinnen wir durch diese präventive Überwachungsmaßnahme? Warum nehmen Sie Abgeordnete von der Überwachung aus? Was unterscheidet Sie von mir, was dies rechtfertigt?

Noch ein Kommentar zu dem Franklin-Zitat: In den USA gibt es trotz Terrorhysterie keine VDS. Nur weil Mr. Franklin keinen deutschen ePass hat, sollten wir dennoch auf ihn hören!

Die Zeichen gehen zu ende. Bitte überdenken Sie das hier geschriebene!
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort!
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
3Empfehlungen
16.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

Strafverteidiger, Geistliche und Abgeordnete genießen bei der Telekommunikationsüberwachung einen besonderen Schutz. Das ergibt sich aus Art. 47 GG und dem Rechtsstaatsprinzip. Wenn diese Personen freilich Straftaten begehen, entfällt dieser Schutz. Wer kein Telefon, benutzt kann nicht abgehört werden. Wer Handschuhe trägt, hinterläßt keine Fingerabdrücke. Nach Ihrer Logik müßten wir unverzichtbare Ermittlungsmethoden zur Aufklärung und Verhinderung von Straftaten abschaffen. Ein absurdes Ergebnis! Selbstverständlich gibt es keinen absoluten Schutz vor Pannen, Korruption oder Mißbrauch. Das Verantwortbare muß aber doch wohl gemacht werden. Verbindungsdaten werden selbstverständlich auch in den USA aufbewahrt. Wie wollen Sie denn Rechnungen ausstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
12.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Dieter Wiefelspütz,

ein Argument was ich schon bei vielen Abgeordneten gelesen habe, ist der Verweis auf einen Richtervorbehalt. In der Praxis werden Auskunftsersuchen durch Ermittlungsbehörden, mit Verweis auf die Regelung im TKG, ohne richterliche Absegnung gestellt. Das Problem in diesem Fall ist, das es keine eindeutige Rechtssprechung bzw. Interpretation der verschiedenen Möglichkeiten gibt, die sich aus dem TKG ergeben. Sie als Jurist werden das sicherlich besser nachvollziehen können. Fakt ist aber und da spreche ich aus eigener, beruflicher Erfahrung, ein Anbieter wie ein Internetprovider, ist dazu verpflichtet, Daten, die er erfasst hat, im Zuge eines Auskunftsersuchens weiterzugeben.

Der richterliche Vorbehalt wird so mit Anwendung des TKG umgangen. Das Betrifft sowohl Stammdaten, also Adresse und Vertragsverhältnis, als auch Zugangsdaten, sprich IP-Adresse und Login.

Das Urteil in dem Prozess mit T-Online beruht ja auf genau solch einem Auskunftsersuchen, T-Online wurde nicht vorgeworfen diese Daten preisgegeben zu haben, denn dazu sind sie verpflichtet gewesen, sondern lediglich die Daten überhaupt erhoben zu haben, was sie ab demnächst dürfen/müssen.

Vielleicht und das hoffe ich inständig, wird diese "Lücke" mit der anstehenden Novellierung des TKG geschlossen, aber wenn wir mal ehrlich sind diese gängige Praxis spart Verwaltungsaufwand und den Ermittlungsbehörden Zeit, wie gross wird die Chance wohl sein :-)
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
bisher keineEmpfehlungen
17.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich räume ein, daß ich Ihr Problem nicht ganz verstehe. Beim Bundesverfassungsgericht heißt es:"Voraussetzung der Erhebung von Verbindungsdaten ist ein konkreter Tatverdacht. Auf Grund bestimmter Tatsachen muss anzunehmen sein, dass der Beschuldigte mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen hat (vgl. auch BVerfGE 100, 313 )."Der Staat benötigt eine besondere Befugnisnorm, um auf Verbindungsdaten zugreifen zu dürfen, die bei Privatunternehmen aufbewahrt werden. In diesem Zusammenhang ist der Richtervorbehalt von Bedeutung.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
12.11.2007
Von:

"...Niemand interessiert sich für Ihre oder meine Verbindungsdaten..." [Antwort an Herrn Fischer vom 11.11.2007, Anm. d. Red.]

Warum diese dann umständlich speichern? Die Relationen stimmen einfach nicht, die Fälle in denen sich der Umstand lohnt sind vermutlich viel zu gering. Allein die E-Mail-Verbindungsdatenspeicherung ist ein Monster, ich glaube kaum, dass auch nur ein paar der Abgeordneten verstehen um welche Datenmassen es sich hier handelt. Wie steht es da bei Ihnen? Haben Sie eine Vorstellung welche Unkosten dadurch verursacht werden und welcher Aufwand dahinter steckt? Und wenn ja, wie rechtfertigen Sie den Sinn hinter der Sache?

"...Ich handele im Parlament freilich nach meinen, nicht nach Ihren Überzeugungen..." [ebenso Antwort an Herrn Fischer vom 11.11.2007, Anm. d. Red.]

Mein Gedanke von Demokratie ist der, dass man als Vertreter des Volkes entweder objektiv oder im Sinne des Volkes handelt. Objektiv wäre es, das Problem abzuwiegen, zu analysieren und den Sinn zu hinterfragen (wo wir beim ersten Punkt wären). Den Sinn des Volkes zu vertreten erachte ich als wesentlich schwieriger doch in Anbetracht der Demonstration in Berlin und der bundesweiten Demonstration vor ein paar Tagen lässt sich eine gewisse Tendenz erkennen. Welche konkreten Gründe haben Sie also für die Vorratsdatenspeicherung?

MfG
M.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
1Empfehlung
17.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrte Frau oder sehr geehrter Herr (Ihr Vorname wird weiblich, aber auch männlich benutzt),

Demonstranten machen von einem Grundrecht Gebrauch, um ihre Meinung öffentlich zum Ausdruck zu bringen. Das habe ich selber häufig getan.Sie sehen das völlig richtig. Ich bin Volksvertreter und befasse micht seit Jahren mit der Vorratsdatenspeicherung. In Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes heißt es:"Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."Haben wir nicht ein wunderbares Grundgesetz? Ihr Problem ist, daß Sie nicht akzeptieren wollen, daß jemand nach intensiver Auseinandersetzung mit der Vorratsdatenspeicherung zu einem anderen Ergenis kommt als Sie. Und dann auch noch zu seiner Auffassung steht. Ich respektiere Ihre Auffassung und erwarte, daß Sie meine Überzeugungen respektieren.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
12.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

in Ihrer Antwort vom 11.11.2007 an Herrn Borkert stellen Sie fest:

"Ich wäre für die Vorratsdatenspeicherung auch dann, wenn es überhaupt keinen Terrorismus gäbe."

Ich bitte Sie diese Aussage sachlich zu begründen

Mit bestem Gruß

gez.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
bisher keineEmpfehlungen
17.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

die Vorratsdatenspeicherung hat den Sinn, die Aufklärung schwerer Straftaten zu erleichtern. In Deutschland sind terroristische Straftaten eher selten. Die meisten schweren Straftaten haben kein terroristisches Gepräge.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
12.11.2007
Von:
-

Es ist festzustellen, dass viele Entscheidungsträger der Bundesregierung versuchen der Allgemeinheit weiszumachen, dass die Vorratsdatenspeicherung der Terrorismusbekämpfung dient.

Dazu zwei Fragen:

1. Was tun sie gegen eine derartige hahnebüchene Argumentation, wenn sie wie ich fast der gleichen Meinung sind, dass die "Vorratsdatenspeicherung (...) mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig zu tun (hat)"* ?

2. Wozu soll die Vorratsdatenspeicherung dem Volke dann dienen?

In Bezug auf die zweite Frage würde ich mich über eine detailliertere Antwort als "(d)as Internet ist eine Welt, in der jede Sauerei dieser Welt stattfindet"** und man müsse es deshalb überwachen, freuen.

Mit freundlichen Grüßen

-

*Siehe Antwort von Herrn Wiefelspütz auf die Frage von Sven Borkert vom 11.11.2007 auf abgeordnetenwatch.de .
**Zitat von Herrn Wiefelspütz auf einer Tagung des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger zum Thema "Staat surft mit" im Frühjahr diesen Jahres.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
1Empfehlung
16.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

es geht bei der Vorratsdatenspeicherung um die Möglichkeit, schwere Straftaten besser bekämpfen zu können. Terroristische Strafttaten sind selbstverständlich schwere Straftaten. Terroristische Straftaten sind in Deutschland aber glücklicherweise eher selten. Die weitaus meisten schweren Straftaten haben kein terroristisches Gepräge. Ich bin strikt gegen die Überwachung des Internets. Das Internet ist ein Raum der Freiheit. Die Freiheit wird in einem Rechtsstaat nicht überwacht. Freilich, die Gesetze gelten auch im Internet. Und wenn im Internet "Sauereien" (Straftaten) begangen werden, dann schauen wir nicht zu. Dann werden die Straftaten verfolgt - im Rahmen und mit den Mitteln des Rechtsstaats. Ist das so schwer zu begreifen?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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