Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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(...) Nach meiner Einschätzung wird das Paintballverbot von einer breiten politischen Mehrheit im Deutschen Bundestag, parteiübergreifend, aber auch bund/länderübergreifend befürwortet. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Integration
08.06.2007
Von:
-

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

in ihrer Gegendarstellung zu der Stellungnahme des Bundesrats zum Richlinienumsetzungsgesetz hat die Bundesregierung die beiden Anträge, die darauf zielen, ausländischen Hochschulabsolventen den Zugang zum deutsche Arbeitsmarkt zu erleichtern, abgelehnt. Ich kann diese Ablehnung überhaupt nicht nachvollziehen und hätte gerne von Ihnen eine Stellungnahme dazu.

Es ist nicht einsichtig, weshalb künftig (in der Regel geringqualifizierte) Duldungsinhaber im Rahmen der neuen Bleiberechtsregelung jede Art von Beschäftigung ausüben dürfen, gut qualifizierten Absolventen deutscher Hochschulen dieser Einstieg in den Arbeitsmarkt jedoch verschlossen bleiben soll. Dass akademisch ausgebildete und gut integrierte Zuwanderer den Sprung in eine höherwertige Beschäftigung leichter schaffen dürften als ungelernte Kräfte und dementsprechend in der Folge auch weitere positive Aspekte für die Sozialsysteme und den Arbeitsmarkt erzielen können, ist wohl schwer zu bestreiten.

Aber der eigentliche Skandal ist folgender: Da die Bleiberechtsregelung des neuen § 104 a AufenthG bei Voraufenthalten zu Studienzwecken keine Anwendung findet, wird es sogar zu Aufenthaltsbeendigungen bei Absolventen kommen, die hier binnen eines Jahres nicht einen ihrer Qualifikation entsprechende Beschäftigung finden, während abgelehnte Asylbewerber und Duldungsinhaber allein durch die Dauer ihres Aufenthalts ein Bleiberecht erhalten, ohne irgendwie qualifiziert zu sein. Das Ziel, die Zuwanderung von Qualifizierten zu fördern, wird damit vollkommen konterkariert.

Eine besser qualifizierte und vor allem integrierte Gruppe von Zuwanderern als die Absolventen deutscher Hochschulen ist nicht vorhanden! Wann wird dieses Potential endlich erkannt und angemessen gefördert?

Mit freundlichen Grüßen

-
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
1Empfehlung
09.06.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrte Frau -,

Sie spielen zwei Gruppen von Ausländern gegeneinander aus. Das gefällt mir nicht. Die Altfallregelung beruht in erster Linie auf humanitären Erwägungen. Die Zuwanderung besonders qualifizierter Ausländer richtet sich nach den deutschen Interessen. Angesichts von immer noch 4 Millionen Arbeitslosen Deutschen und Nichtdeutschen haben die in Deutschland lebenden Arbeitsuchenden absoluten Vorrang, auch vor qualifizierten Ausländern aus Drittstaaten.In Deutschland ausgebildete Menschen aus Drittstaaten werden Deutschland nach Abschluß ihrer Ausbildung grundsätzlich verlassen müssen. Das mag sich bei einer deutlich verbesserten Situation am Arbeitsmark ändern.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.06.2007
Von:

S. g. H. MdB Dr. Wiefelspütz,

Kann ich von Ihnen, als Richter a. D., öffentliche Antworten zu großem Unrecht erhoffen?

  • höflich möchte ich Ihnen hierzu den unten aufgeführten (aktuellen) Auszug aus der Stellungnahme einer Staatsanwältin an das Landgericht Schwerin zur Kenntnis bringen - und Sie fragen:

1. Deckt sich diese Stellungnahme mit Ihren pers. Vorstellungen und Erwartungen an unseren DEMOKRATISCHEN RECHTSSTAAT, für dessen Politik Sie als MdB Sorge tragen?
2. Befürworten Sie die Rehabilitierung jener unschuldiger SBZ-Opfer/1945-49, die weder in der Partei (NSDAP) - noch aktive Kriegsteilnehmer waren, sondern als ehrbare und redliche Landwirte die Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln versorgten?
3. Würden Sie eine StraReha dieser pauschal kriminalisierten, politisch verfolgten und vertriebenen "Junker" aus sowjetischer Besatzungszone der Ex-DDR befürworten? - Eine Reha redlicher deutscher Binnenvertriebenen - nach gerichtl. Prüfung des Einzelfalls - gem. § 1 (5) StraRehaG ?

(...) Der Betroffene ist hier nicht wegen eines von den Behörden als strafwürdig angesehenen individuellen Verhaltens enteignet worden, sondern wegen seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Personengruppe, denen - als Gruppe - die Schuld an der historischen Entwicklung, insbesondere der Entstehung des 2. Weltkriegs, zugeschrieben wurde. Darin liegt offensichtlich keine Bewertung und Sanktionierung eines individuellen Verhaltens als strafbar oder strafwürdig, so dass eine solche Maßnahme, die sich generell gegen solche Gruppen richtet, auch nicht Gegenstand einer Rehabilitierung sein kann. (...) Ich beantrage daher, den Antrag als unzulässig zurückzuweisen. (im Original gezeichnet: M. Staatsanwältin).

Welchen Weg zeigen Sie ggf. auf, im Rahmen dieser rechtsstaatswidrigen Kollektivstrafen eine Rehabilitierung aller unschuldigen- und NS-unbelasteten deutschen "Junker" -1945-49 durchzusetzen?


Hochachtungsvoll

, DiplVerwW (FH)
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
9Empfehlungen
08.06.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,
Sie wissen, daß die von Ihnen aufgeworfenen Fragen längst rechtskräftig durch die Gerichte entschieden sind - allerdings nicht in Ihrem Sinne. Ich fühle mich an die Entscheidungen höchster Gerichte (Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgericht, Europäischer Gerichtshof) gebunden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.06.2007
Von:

Auf Grund welcher jurist. Verfügung basiert der Bundeswehreinsatz im Landesinneren zur Absicherung von G8 ?
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
2Empfehlungen
09.06.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrte Frau ,

die Rechtsgrundlage ist Art. 35 Abs. 1 GG.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
09.06.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr.Wiefelspütz,

könnten Sie bitte der Öffentlichkeit mitteilen, wieviele V-Leute mit welchem Auftrag sich während der Heiligendamm- bzw. Rostock-Demonstrationen unter die Menge mischten? Oder ist das streng geheim? Und noch ein persönlicher Wunsch: Bitte, versuchen Sie etwas weniger bescheiden und zurückhaltend aufzutreten, drängen Sie sich vor, einen Politiker, der seit Jahren wie Sie so vertrauensbildend arbeitet, hätten viele gern als Innenminister im nächsten, wieder SPD-geführten Kabinett!

Mit freundlichen Grüßen

Freier Journalist
München
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
bisher keineEmpfehlungen
09.06.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich habe bislang keine Informationen über den Einsatz von V-Leuten im Zusammenhang mit G 8 Demonstrationen erhalten. Das ist auch nicht üblich. Ich gehe aber davon aus, daß V-Personen im Einsatz waren.

Mit freundlichen Grüßen
Wiefelspütz
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Frage zum Thema Finanzen
10.06.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Wiefelspütz,

was ist aus dem Finanzamt geworden? Überführt in eine GmbH?

Gehe ich recht in der Annahme, dass durch diese Form der Privatisierung die Schuldenmasse auf den einzelnen Bürger im Falle der Insolvenzdurchführung abgewälzt wird?

Die Insolvenz ist nicht mehr verhinderbar. Was ist mit der Anzeigepflicht der Geschäftsführer? Sind da schon Anzeigen wegen Nichtbeachtung der GmBh Richtlinien gestellt worden? Konkursverschleppung , dürfen überhaupt noch Beamte in der GmbH beschäftigt werden?
etc.

Welche Auswirkungen hat der Bankrott und was ist aus der BRD seit 1990 eigentlich geworden? Dürfen überhaupt noch Beamte in der GmbH beschäftigt werden?

Ich schreibe Sie auch über Ihre Hompage an, damit die ansässigen Moderatoren diese wichtige Frage nicht känzeln!

Rentnerin
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
bisher keineEmpfehlungen
15.06.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrte ,

die Finanzämter in Deutschland sind Behörden und bleiben Behörden. Finanzämter werden auf gar keinen Fall in eine GmbH überführt.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Wiefelspütz
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