Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
06.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

danke für Ihre Antwort. Leider weichen Sie mir aus. Der Widerspruch in Ihrer Argumentation wird am besten deutlich, wenn ich den Kernsatz Ihrer Antwort kurz wiederhole...

"Das Mautdatensystem ist ein System zur Erfassung von Wirtschaftsdaten. Es ist kein System zur Fahndung nach Straftätern und darf deshalb auch nicht zu einem Fahndungssystem ausgebaut werden."

... und dann antworte:

Die Datensammlung der Telekommunikationsunternehmen ist ein System zu Erfassung von Wirtschaftsdaten. Es ist kein System zur Fahnung nach Straftaten und darf deshalb auch nicht zu einem Fahndungssystem ausgebaut werden.

Die Mautanlagen erfassen zunächst alle Kennzeichen und verwerfen nach einer Kontrolle die nichtmautpflichtigen Datensätze wieder. Genauso war es bei den Telekommunikationsunternehmen. Nicht zu Arechnungszwecken beötigte Daten wurden sofort wieder gelöscht oder gar nicht erst erhoben (Pauschaltarife). Alle anderen unmittelbar nach der Abrechnung.

Mit der VDS werden die Unternehmen aber verpflichtet, grundsätzlich alle Daten zu erfassen und zu speichern. Auch weit über den Zeitpunkt der Abrechnung hinaus. Damit machen Sie die Kommunikationsanlagen faktisch zu einem Fahndungssystem. Wenn Sie keine verfassungsrechtlichen Bedenken haben, die Telekommunikationsdaten völlig unschuldiger (aller) Menschen speichern zu lassen, dann frage ich Sie, weshalb Sie beim Mautsystem Skrupel haben. Auch Toll-Collect ist ein privates Unternehmen und deren Anlagen verfügen ebenso wie diejenigen der Telekommunikationsunternehmen über die Kapazität, grundsätzlich alle Fahrzeuge zu erfassen. Ich bin sogar der festen Überzeugung, dass sich die Politik für ein solch aufwendiges System nur deshalb entschlossen hat, weil es diese Möglichkeiten bietet!

Bitte beantworten Sie mir, weshalb man im Bereich der Telekommunikation auch jene Daten auf Vorrat sammelt, die das Unternehmen gar nicht zur Abrechnung benötigt, im Mautsystem jedoch nicht?

Hochachtungsvoll,
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
2Empfehlungen
14.04.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

die Dinge liegen ziemlich einfach. Wenn ein Straftäter, der ein schweres Verbrechen begangen hat, Spuren hinterlassen hat, mit deren Hilfe die Straftat aufgeklärt werden kann, müssen die Strafverfolgungsbehörden in der Lage sein, auf diese Spuren zugreifen zu dürfen. Dieser Zugriff ist prinzipiell in allen Datenbereichen zulässig, nur nicht bei Mautdaten. Das ist eine absurde "Privilegierung" eines Datenerfassungssystems.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
30.04.2008
Von:

Sehr geeherter Herr Wiefelspütz,

Ich zitiere Sie: "auch wenn Sie "nichts zu verbergen" haben, es wird im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung niemals, ich wiederhole niemals, zu einem Zugriff der Musik- und Filmindustrie auf diese Daten geben. Wer erfindet solchen Schwachsinn?"

Hierauf antworteten sie unter anderem Herrn Lörcher mit einigen Paragaphen des Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums.

In diesem Gesetzestext wird immer wieder auf die Verkehsdaten verwiesen, unter anderem hier: Zitat:" Ist dem Dritten (wie etwa den Internet-Providern) die Erteilung der begehrten Auskunft nurunter Verwendung von Verkehrsdaten möglich, ist nach Absatz 9 eine Entscheidung desRichters erforderlich (vgl. insoweit die Ausführungen in der Begründung zu Artikel 2Nummer 4 § 140b PatG)."

Nun hat aber das LG Offenburg entschieden das die IP-Adressen nicht mehr zu Verkehsdaten sondern zu den Bestandsdaten gehören. www.golem.de

Somit Zitat: "haben Staatsanwaltschaften und Polizei die Möglichkeit bekommen, von ISPs die Herausgabe von Nutzerdaten zu IP-Adressen auch ohne Gerichtsbeschluss zu verlangen." schriebt www.golem.de

Ist dies soweit Korrekt?

Wenn dies Korrekt ist, in wie weit entsprechen dann noch Ihre oben zitierte Aussage,
und Ihre Aussage,
Zitat:"Ich bleibe dabei: Die Vorratsdatenspeicherung dient nicht der Ausforschung des Konsumverhaltens von Bürgern, die gewerbsmäßige Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums ist keine Kleinigkeit."
der Wahrheit?

Wenn dies Korrekt ist, wie gedenken Sie ohne Richterbeschluss, also ohne eine unabhängige Judikative, das Ausforschen von Bürgern zu verhindern?

PS.:
Auch wenn ich gerade in dem Themengebiet des Datenschutzes, der VDS und weitere Überwachungsmassnahmen die der Staat anstrebt skeptischer und misstrauischer gegenüber dem Staat als Sie bin danke ich Ihnen für Ihre Diskusionsfreudigkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
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30.04.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

die IP-Adresse ist kein Verkehrsdatum, sondern ein Bestandsdatum (vergleichbar der Telefonnummer oder dem KfZ-Kennzeichen). Nur für Verkehrsdaten gilt der Richtervorbehalt. Das war immer so. Insoweit gibt es keine Rechtsänderung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
09.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

in Ihrer Antwort vom 30.04.2008 an Herrn Freudlich haben Sie folgende Behauptung aufgestellt:
"die IP-Adresse ist kein Verkehrsdatum, sondern ein Bestandsdatum (vergleichbar der Telefonnummer oder dem KfZ-Kennzeichen)."

Ich frage mich nun, wie oft sich ihre Telefonnummer bzw. das Kennzeichen ihres Dienst KfZ ändert und wen man unter diesen Kennzeichnungen noch vermuten darf.
IP Adressen von Breitband Anbietern (DSL) sind heutzutage in den meisten Fällen dynamisch vergebene Kennzeichnungen, die sich bereits nach einer Verbindungstrennung ändern können. Diese als Stammdaten zu bezeichnen ist fernab jeglicher Realität und zeugt meiner Meinung nach lediglich vom Unwissen unserer Gesetzgeber.

Ich hätte daher gerne von Ihnen eine genaue Definition der Termini Stammdaten und Verkehrsdaten, damit ich vielleicht nachvollziehen kann, wie Sie zur oben genannten Schlussfolgerung gelangt sind.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
42Empfehlungen
09.05.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

wenn Sie den Gesetzgeber für unwissend halten, erübrigt sich eine Antwort. Sie werden von mir keine weitere Antwort erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
10.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

Ihre brüske Antwort auf meine Frage verwundert mich jetzt schon ein wenig.
Sind Sie wirklich der Meinung der Gesetzgeber wäre allwissend?
Wieviele ihrer Kollegen entscheiden im Bundestag über Gesetze, die sie selbst gar nicht wirklich verstehen oder nur glauben zu verstehen. Gerade Sie als Jurist sollten doch wissen, dass man auch deutsche Gesetze solange interpretieren kann, bis sie genau das aussagen, was einem im Moment gerade recht ist. Und ob da im Gesetz nun die Rede von Stamm oder Verkehrsdaten die Rede ist und zu welcher der beiden Kategorien nun dynamische IP Adressen gehoeren, ist wohl auch nur Interpretationssache.
Wenn man sich z.B. nur einmal das neue Gesetz zur Durchsetzung geistigen Eigentums anschaut, dann drängt sich einem die Sicht förmlich auf, dass es sich bei genannten IP Adressen um Verkehrsdaten halten muss, da hier vom Zugriff auf Stammdaten in den relevanten Teilen gar nicht die Rede ist.

Aus diesem und aus anderen Gründen hatte ich mir erhofft, dass Sie als Jurist ein wenig Licht ins Dunkel der Begrifflichkeiten bringen könnten. Ich stelle daher meine Frage erneut:

Können Sie die Begriffe Stammdaten und Verkehrsdaten definieren?


Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
14Empfehlungen
10.05.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich habe Ihnen bereits mitgeteilt, daß Sie von mir keine Antwort mehr erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
11.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

Ihre Weigerung, mir eine Auskunft zu meiner Frage zu erteilen, habe ich zur Kenntnis genommen. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie als Mandatsinhaber so verfahren können, dann kann ich als Privatperson wohl nicht viel dagegen unternehmen.
Deshalb habe ich nun zwei neue Fragen an Sie.

Mit welcher Begründung verweigern Sie mir eine Antwort auf meine vorherige Frage?

Glauben Sie als SPD Politiker, dass ein solches Verhalten gegenüber dem gemeinen Wähler eine Entscheidung zu Gunsten der SPD bei den nächsten Wahlen wahrscheinlich macht?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
25Empfehlungen
13.05.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter ,

Sie erhalten von mir keine Antwort mehr.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelpütz
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Ihre Frage an Dr. Dieter Wiefelspütz
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