Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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(...) Arbeitslosigkeit bekämpft man nicht durch die Veränderung der Statistiken. Vollbeschäftigung ist ein zentrales Ziel, auf das die SPD nicht verzichten wird. Außerdem muß es sich um "gute Arbeit" handeln. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
17.05.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

wie Sie sicherlich wissen, soll in Lünen ein 2. großes Steinkohlekraftwerk errichtet werden. Diese KW erhält keine Kraft-Wärme-Koppelung. Nach der Regierungerklärung des Bundesumweltministers sollten nur noch KW mit KWK gebaut werden. Wie stehen Sie hierzu ?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
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18.05.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich habe noch einmal die Regierungserklärung des Bundesumweltministers vom 26. April 2007 zur Klimapolitik durchgelesen. Ich habe weder dem Wortlaut noch dem Sinn nach einen Satz gefunden, wonach "nur noch Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Koppelung gebaut werden sollten". Ich habe den Minister so verstanden, daß er den Ausbau der Kraft-Wärme-Koppelung für besonders wichtig hält.

In der Regierungserklärung heißt es: "Bei der Stromerzeugung ist der massive Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung die wichtigste Maßnahme. Die kombinierte Erzeugung von Strom, Wärme und vielfach auch Kälte nutzt Energieträger am effizientesten. Entscheidend kommt es darauf an, über Nah- und Fernwärmenetze anfallende Wärme zu nutzen. Deshalb müssen wir den Ausbau der Nah- und Fernwärmenetze stärker fördern. Unser Ziel ist es, von heute rund 10% den KWK-Anteil bis 2020 in etwa zu verdoppeln. Wenn wir die bisherige Förderung der Bestandsanlagen auf neue und hocheffiziente Anlagen umschichten, erreichen wir dadurch bis 2020 eine Verminderung der CO2 Emissionen um rund 20 Millionen Tonnen. Aber machen wir uns nichts vor. Wir können bis auf weiteres nicht auf den Einsatz der Kohle für die Stromerzeugung verzichten. Zwischen heute und Dezember 2012 werden drei große Braunkohlekraftwerke, sechs Steinkohlekraftwerke und sieben Gaskraftwerke mit einer Gesamtleistung von 12 000 Megawatt gebaut. Der Ersatz der ineffizienten Altanlagen bringt eine massive Entlastung für den Klimaschutz. Die neuen Kraftwerke haben einen so viel höheren Wirkungsgrad, dass der Atmosphäre bis zu 42 Millionen Tonnen Kohlendioxid im Jahr erspart werden können."

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Tornado-Einsatz
21.05.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

ich habe Sie gesehen in der Sendung Das Duell mit Herrn Maurer. Warum waren Sie so aufgeregt? Betroffene Hunde bellen.
Sie sagten während der Sendung Deutschland beteitige sich nicht an Angriffskriegen. Bei dem Angriff auf Jugoslawien handelte es sich eindeutig um einen Völkerrechtswiedrigen Angriffskrieg. Rot-Grün hat damals regiert. Sie haben gegen das Grundgesetz verstoßen, es hat niemand geklagt. Jetzt noch eine persönliche Frage: Warum sind immer Sie in sämtlichen Talk-Shows? Hat die SPD-Fraktion keine anderen Rechtsexperten?
Mfg

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
2Empfehlungen
22.05.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich debattiere leidenschaftlich, nicht aufgeregt. Das wird auch so bleiben. Der Kampfeinsatz der NATO im ehemaligen Jugoslawien war eine humanitäre Intervention, um schwerste Menschenrechtsverletzungen zu stoppen. Dies ist auch gelungen. Ich halte humanitäre Interventionen zur Beendigung schwerster Menschenrechtsverletzungen wie Völkermord oder Verteibung für völkerrechtlich zulässig. Das habe ich in mehreren rechtswissenschaftlichen Beiträgen auch belegt. Die Beteiligung an einem Angriffskrieg verbietet Art. 26 des Grundgesetzes. Wer sich in unserem Land an einem Angriffskrieg beteiligt, macht sich strafbar. Haben Sie eine Strafanzeige erstattet? Die Redaktionen, nicht die Parteien entscheiden, wer in eine Fernseh- oder Rundfunksendung eingeladen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Tornado-Einsatz
22.05.2007
Von:

Sehr geehrter Dr. Dieter Wiefelspütz,

Ihr engagiertes Eintreten für den weltweiten Einsatz unserer Bundeswehr in Afghanistan und in anderen Teilen unserer einen Welt, beeindruckt mich immer wieder, auch wenn ich Ihrer leidenschaftlich vorgetragenen Meinung wie heute in der n- tv Sendung, nicht uneingeschränkt folgen mag.- Neben der Trauer und Bekümmerung über unsere toten und verwundeten Bundeswehrsoldaten in Afghanistan und anderenorts, gibt es für mich viele Fragezeichen, wie die Familien dieser Soldatinnen wohl in einen erträglichen, friedlichen Alltag unserer Zivilgesellschaft zurückfinden? Wieweit der Bundestag wohl Sorge trägt, daß der Weg dieser verwundeten, hinterbliebenen Menschen zurück in die Zivilgesellschaft personell und finanziell hinreichend durch Heilungsverfahren, Rehabilitation, berufliche Perspektiventwicklung, Beratung und Begleitung in Ausbildung, Beruf und Alltag prognostiziert, durch bereitgestellte Haushaltsmittel gesichert ist? Werden diese beklagenswerten Fälle aus der Verantwortung der Bundeswehr entlassen?, über unser Sozialversicherungssystem als Kostenträger als normale Unfälle , Krankheitsfälle "behandelt und finanziert"? Aus welchen Haushaltstiteln fließen Mittel für den Einsatz unserer Bundeswehr, NGOs in Afghanistan, insbesondere bei den Versicherungsfällen von Tod, Verwundung, Berufunfähigkeit? Wie hoch sind die bisherigen Kosten des Einsatzes unserer Bundeswehr in Afghanistan ?, wie werden diese bis zu einer erneuten Entscheidung des Deutschen Bundestages in der Frage des Einsatzes der Bundeswehr in Afghanistan im Herbst 2007 veranlagt? Wie kontrolliert der Bundestag den rechtmäßigen Einsatz der bewilligten Mittel für den Aufbau der Infrastruktur (Polizei, Gerichtsbarkeit, Gesundheitswesen, Straßenbau, Schulen, Hochschulen, Kultur, Sport) in Afghanistan? Welche Mittel werden insgesamt bis zum Oktober 2007 veranlagt?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
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25.05.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich kann Ihnen versichern, daß wir unsere verwundeten Soldaten oder die Hinterbliebenen der getöteten Soldaten nicht allein lassen. Meine Kolleginnen und Kollegen und ich sind uns unserer besonderen Verantwortung für die Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz sehr bewußt. Diese haben eine erheblich höhere Gefährdung für Leib und Leben. Die von ihnen im Einsatz wahrzunehmenden Aufgaben sind nicht mit den normalen Tätigkeiten im Inlandsdienst gleichzusetzen. Bereits durch die Verabschiedung des Einsatzversorgungsgesetzes in 2004 hat das Parlament dieser Besonderheit Rechnung getragen. Durch dieses Gesetz wurde eine deutliche Leistungsverbesserung im Unfallfall erreicht, sowie größere Rechtssicherheit für die Betroffenen geschaffen. Zusätzlich zu der erreichten verbesserten finanziellen Versorgung für die Soldaten oder deren Hinterbliebene wurde in der Koalitionsvereinbarung vereinbart, für durch einen Unfall dauerhaft "beschädigte" Soldaten einen Rechtsanspruch auf eine Beschäftigung bei der Bundeswehrverwaltung zu schaffen . Der entsprechende Gesetzentwurf eines "Versorgungsänderungsgesetzes" befindet sich bereits in der Resssortabstimmung und wird voraussichtlich noch dieses Jahr verabschiedet werden. Selbstverständlich werden die Soldaten in Bezug auf Heilung und Rehabilitation nicht aus der Verantwortung der Bundeswehr entlassen. Durch den Sanitätsdienst der Bundeswehr und die bundeswehreigenen Krankenhäuser wird hier alles Mögliche und Erforderliche für eine Genesung der Soldaten getan. Die Kosten für Rehabilitation/Genesung und finanzielle Versorgung der Soldaten bzw. der Hinterbliebenen sind unmittelbar von Anzahl und Ausmaß der Einsatzunfälle abhängig und daher nicht quantifizierbar. Diese Kosten werden aus dem Verteidigungshaushalt bestritten.

Die Kosten für den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan betragen bisher (2002 bis 2006) rund 1,6 Mrd. Euro. Für den Zeitruam 2006 bis Oktober 2007 werden die Kosten insgesamt rund 460 Mio. Euro betragen. Hiervon entfallen auf das Haushaltsjahr 2006 rund 101 Mio. Euro sowie auf das Haushaltsjahr 2007 rund 359 Mio. Euro. Auch diese Kosten werden aus dem Verteidigungsetat bestritten.

Ich habe zusätzlich heute erfahren, daß für die zivilen Aufgaben in Afghanistan in diesem Jahr aus Mitteln des Bundes 120 Millionen Euro aufgewendet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Integration
23.05.2007
Von:
Uwe

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

meine Frage betrifft das geplate Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz und dabei exemplarisch den Komplex Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen. Abweichend vom geltenden Recht kann beim Vorliegen besonderer Umstände künftig die Gewährung des Nachzugs des ausländischen Ehegatten von der Sicherung des Lebensunterhalts abhängig gemacht werden. Besondere Umstände, so die Begründung des Gesetzentwurfs, lägen etwa dann vor, wenn den Eheleuten zumutbar sei, die eheliche Lebensgemeinschaft im Ausland zuleben, etwa weil der deutsche Staatsangehörige auch die Staatsangehörigkeit des Ehepartners innehat oder sich mehrere Jahre im Herkunftsland des Ehegatten aufgehalten hat.
Offen gesagt bin ich entsetzt. Sind Sie wirklich der Meinung, Sie könnten deutsche Staatsbürger, denen der Aufenthalt im Bundesgebiet ja wohl jederzeit gewährt werden soll/muss, die Ausübung ihrer Grundrechte im Bundesgebiet verwehren und sie darauf verweisen, sie sollen dies doch bitte im Ausland tun, weil sie, leider, leider, Sozialhilfeempfänger sind? Ist das sozialdemokratische Politik, wenn Sie die Verwirklichung von Grundrechten ihrer WählerInnen und Wähler von deren Einkommen abhängig machen?
Und: Meinen Sie wirklich es sei ein Beitrag zur Integration, wenn Sie denjenigen MigratInnen, die sich haben einbürgern lassen und somit ihren Integrationswillen bekoundet haben (denn auf diese Personengruppe zielt ja wohl der zweite Teil der Begründung) deutlich machen, dass es sich bei Ihnen nach wie vor um Deutsche zweiter Klasse handelt, die eines der zentralen Grundrechte nur verwirklichen dürfen, wenn Sie sich bitte schön in EU-Bürger verlieben?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir den sozialdemokratischen Gehalt dieses Vorhabens erläutern könnten.

Mit freundlichen Grüßen,
Uwe
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
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24.05.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich halte es für sehr positiv, wenn Ausländer, die die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, den Antrag auf Einbürgerung stellen. Niemand will diese Personengruppe diskriminieren. Nach dem Gesetzentwurf kann der Ehegattennachzug zu Deutschen unter besonders gelagerten Umständen von der Sicherung des Lebensunterhalts abhängig gemacht werden. Es handelt sich um seltenste Ausnahmefälle, die durch einen Mißbrauchshintergrund geprägt sind. Dieser Mißbrauchhintergrund muß von der Behörde bewiesen werden. Die Gesetzesfassung ("soll in der Regel") ist bewußt so streng gefaßt, daß nur in den seltensten Fällen ein Ehegattennachzug versagt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Anpassung u. Veränderung von Hartz IV
24.05.2007
Von:

Hallo Herr Wiefelspütz,

Ich erhalte ALG2 und gehe noch 2 Std. am TAG putzen!
Ich bin zwar bei der AOK befreit,(1% Chronikerregelung)muss aber,wie alle,...die APOTHEKENPFLICHTIGEN MEDIKAMENTE und ZUSATZMITTEL SELBER BEZAHLEN!
Befreit werden nur REZEPTPFLICHTIGE DINGE.
Obwohl ich SCHWER KRANK bin,bin ich ARBEITSFÄHIG ,..ich habe einen SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS mit 80%

Der ZUVERDIENST soll ja demnächst ganz ANGERECHNET werden,das höre ich immer wieder von diversen POLITIKERN!
MÜNTEFERING hat schon einen GESETZENTWURF ausgearbeitet.

Wenn also mein ZUVERDIENST demnächst ganz angerechnet wird, muss ich sehen, wie ich meine MEDIKAMENTE (50.-EURO)bezahlen kann.
Die ARGE oder Sozialamt oder AOK lehnt das stikt ab,wie bei allen HARTZ4-Bürgern.

Vollzeit kann ich nicht mehr arbeiten,warum will MÜNTEFEHRING den ZUVERDIENST für alle HARTZ4-Empfänger voll anrechnen lassen?

Erst wart ihr froh,das Erwerbslose überhaupt arbeiten,j etzt heisst es, WIR RICHTEN UNS MIT DEN MINIJOBS GUT EIN! Ich brauche den ZUVERDIENST!!

mfg

PS;ich hoffe,jetzt ist es verständlicher.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
bisher keineEmpfehlungen
27.05.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrte Frau ,

ich verstehe Ihr Anliegen jetzt besser. Ich kenne keinen Gesetzentwurf, wonach der Zuverdienst für die Bezieher von ALG II voll angerechnet wird. Geltendes Recht ist das, was in meiner ersten Antwort an Sie nachzulesen ist. Wenn Sie eine Frage an Herrn Müntefering haben, bitte ich Sie, sich an Herrn Müntefering zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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