Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Integration
10.02.2008
Von:

1 Sehen Sie in der zunehmenden Ausbreitung des Islam in unserer Gesellschaft eine Gefahr oder eher eine wünschenswerte kulturelle Bereicherung?

2 Halten sie den Islam für kompatibel mit dem Grundgesetz?

3 Befürworten Sie einen EU-Beitritt der Türkei?

4 Ist Ihnen bekannt, daß der islam eine politische Religion ist, deren Lehren alle Bereiche des menschlichen Lebens betreffen und nicht, wie im Falle anderer Religionen, in erster Linie den Glauben?

5 Befürworten Sie eine Überprüfung von Art. 4 GG (Religionsfreiheit) hinsichtlich seiner Anwendbarkeit auf die Politreligion Islam?

6 Ist Ihnen bekannt, daß an über 200 Stellen im Koran zu Gewalt gegen Andersgläubige und Abtrünnige aufgerufen wird und daß diese Gewalt auch heute noch vielfach praktiziert wird?

7 Würden Sie die Forderung des deutsch-türkischen Forums (Vorsitzender: Bülent Arslan, CDU) zustimmen, hierzulande muslimische Polizeieinheiten mit hoheitlichen Befugnissen zu schaffen?

8 Wie denken Sie darüber, dass Moscheen in Deutschland oft nach islamischen Eroberen benannt werden? Würden Sie die Forderung nach einer Umbenennung unterstützen?

9 Befürworten Sie die uneingeschränkte Durchsetzung der deutschen Schulordnung (Kopftuchverbot für Lehrerinnen, Teilnahme der Schüler an allen Pflichtfächern und an allen Klassenfahrten)?

10 Wie wollen Sie verhindern, dass Imame hierzulande die absolute Vorrangstellung des Mannes gegenüber den Frauen predigen?

11 Welchen Begriff von Integration haben Sie:
a) Zuwanderer haben sich den Sitten, Gebräuchen und kulturellen Werten der gastgebenden Gesellschaft anzupassen;
b) Gesellschaften, die Zuwanderer aufnehmen, haben Bedingungen dafür zu schaffen, daß diese ihre kulturelle Identität weiter ausleben können.

12 Unterstützen Sie Menschenrechtsorganisationen, die Verstöße gegen die Religionsfreiheit in der Türkei und anderen islamisch geprägten Ländern beklagen und öffentlich machen?
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
8Empfehlungen
22.02.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

Sie wollen mit Ihren "Fragen" Stimmung gegen den Islam machen. Sie fragen aus dem "Geist" von Ministerpräsident Roland Koch. Der Islam ist eine große Weltreligion, die Respekt und Achtung verdient. Der Islam wir von Einzelnen mißbraucht. Solche Vorgänge kennen wir auch bei anderen Religionen.

In Deutschland gilt das Grundgesetz. In jeder Beziehung. Ich bin ganz entschieden für Religionsfreiheit, weltweit.

"Muslimische Polizeieinheiten mit hoheitlichen Befugnissen" wird es in Deutschland niemals geben, hoffentlich aber deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, die sich zum Islam bekennen.

Integration heißt Bekenntnis zu diesem Land, zu unserer Rechtsordnung, zu den Prägungen unseres Landes; nicht Gehirnwäsche, nicht Aufgabe der eigenen Wurzeln, der Religion und der eigenen kulturellen Prägung.

Überdenken Sie Ihre Vorurteile und Ressentiments!


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Sicherheit
12.02.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

Da wohl noch in diesem Monat über ein schärferes Waffengesetz abgestimmt werden soll, möchte ich Sie gerne Fragen ob Ihnen und Ihren Kollegen das wissenschaftliche Konzept der Falsifikation bekannt ist?

Der Antrag der Waffengesetzänderung beinhaltet unter anderem ein Verbot des Führens von Messern und gefährlichen Gegenständen, mit der Begründung ein solches Verbot erhöhe die Sicherheit der Bürger. Hierzu wäre ein Blick auf Großbritannien hilfreich, denn schließlich ist dort seit der Einführung des "Offensive Weapon Act" im Jahre 1996 das Führen sämtlicher Gegenstände, die als Waffe eingesetzt werden könnten, verboten. Trotzdem hat Großbritannien eine der höchsten Kriminalitätsraten Europas und gerät immer wieder durch die besonders erschreckende Jugendgewalt in die Schlagzeilen. In der Schweiz wurde das Verbot des Führens von einhändig zu öffnenden Messern erst kürzlich wegen Unwirksamweit aufgehoben.

Wären damit nicht die Thesen, die hinter diesem neuen Gesetzesentwurf stehen, falsifiziert und somit widerlegt?

Ihnen ist bestimmt die Stellungnahme von Prof. Dr. Franz Császár, welcher bis 2003 als Professor für Kriminologie und Kriminalistik an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien tätig war, bekannt. www.bundestag.de
Dort wird besonders auf die Wirkungslosigkeit von Waffengesetzverschärfungen eingegangen, wobei auch hier das Beispiel Großbritanniens fällt.

Wie stehen Sie zu den in dieser Stellungnahme angesprochenen Punkten?

Mich würde hier besonders Ihre Meinung zu den Abschnitten 2.3 und 3 dieser Stellungnahme interessieren.

Wie gedenken Sie in dieser Sache abzustimmen?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
1Empfehlung
17.02.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

bei der anstehenden Novelle des Waffenrechts stimme ich nicht nur ab, ich nehme Einfluß. Ich bin dezidiert für ein strenges Waffenrecht. Die Position, Verschärfungen des Waffenrechts seien wirkungslos, halte ich für abwegig. Ich setze mich bei der jetzt anstehenden Novelle dafür ein, daß das Führen gefährlicher Messer und das Führen von Anscheinswaffen im öffentlichen Raum untersagt wird. Das Ergebnis meiner Bemühungen können Sie in wenigen Tagen würdigen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Internationales
12.02.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

mit großer Sorge entnehme ich regelmäßig der Presse wie es im Gefangenenlager, das Camp Delta auf Guantanamo, fortwährend zu massiven Menschenrechtsverletzungen kommt.

Personen wurden nach äußerst umstrittenen Kriterien dabei aus anderen Ländern verschleppt, ihrer Menschenwürde beraubt und auf grausame Weise in Flugzeugen nach Kuba gebracht. Egal, was diese Menschen eventuell verbrochen haben, wird dieser Umstand in keiner, ich betone, in keiner denkbaren Weise gerechtfertigt.

Mich widert die Vorstellung an, dass Menschen aufgrund von Folter zu Geständnissen gezwungen wurden, die jetzt für eine Verurteilung verwendet werden sollen. Ja, sogar für ein Todesurteil.

Herr Dr. Wiefelspütz, meine Frage richtet sich an Sie sowohl als Mensch, aber in erster Linie in Ihrer Verantwortung als Politiker:

Wie gedenkt die Bundesregierung dazu im weiteren Verlauf dieser Angelegenheit Stellung zu nehmen?

Das Lager existiert seit 2002, also seit 6 Jahren (!!) und es ist offensichtlich nichts geschehen, um die menschenunwürdigen Bedingungen zu verbessern.

Ich sehe die Bundesregierung in der Pflicht, hier wesentlich massiver vorzugehen als bisher geschehen. Gerade auf dem Gebiet der Diplomatie.

Wie kann ein Land, wie Deutschland diplomatische Beziehung zu einem anderen Land unterhalten, das die Menschenrechte nicht einhält? Warum werden von Seiten der Europäischen Union nicht umgehend die diplomatischen Beziehungen zu den USA eingestellt bis die Missstände behoben sind?
Warum wird wirtschaftlich nicht massiver Druck auf die USA ausgeübt? Ich sehe die EU, aber insbesondere Deutschland hier sehr in der Pflicht.

Mir ist völlig klar, dass meine Forderungen in den Fragen massiv und überzogen klingen mögen. Ich bin mir dessen bewust, dass die Bundesregierung wohl kaum so handeln wird und nicht das tut, was moralisch eigentlich richtig wäre. Doch auch wenn das so ist und gerade weil es so ist, muss die Frage gestattet sein: Warum?

Mit besten Grüßen
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
2Empfehlungen
14.02.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

nach meinem Wissen hat die Bundeseregierung immer wieder das System Guantanamo unmißverständlich kritisiert. Die Bundeskanzlerin Dr Merkel hat die deutsche Position im direkten Gespräch mit US-Präsident Bush angesprochen. Nach meiner Überzeugung ist das Lager Guantanamo rechtssaatswidrig und nicht vereinbar mit dem Völkerrecht. Freilich sind die Möglichkeiten der direkten Einflußnahme auf die US-amerikanische Politik beschränkt.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
12.02.2008
Von:
Uwe

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

Sie haben mir mal geantwortet, dass Sie für eine angemessene Besoldung sind. Wie verhält es sich dann, dass der Landtag von NRW den Beamten die angemessenen Erhöhung von 2,9 % ab dem 01.07.2008 verordnet hat. Ist das in Ihren Augen angemessen? Wenn ja, bitte ich um den Tausch unserer Bezüge, damit ich Ihre Angemessenheit kennenlernen kann.

Mit freundlichen Grußen
Uwe
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
5Empfehlungen
14.02.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

für die Besoldung der Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen ist ausschließlich der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig. Ich möchte mich nicht besserwisserisch in die verantwortliche Landespolitik einmischen.

Warum wollen Sie Gehälter tauschen? Mein Gehalt ist angemessen. Ich wünschen Ihnen, dass auch Ihr Gehalt angemessen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.02.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

vielen Dank für Ihre Antwort. Leider befürchte ich, dass sie meine Frage missverstanden haben: Ich will keinesfalls den Rechtsstaat abgeschafft haben! Mir machen im Gegenteil aktuelle Entwicklungen sowohl in der deutschen Innenpolitik (insbesondere umstrittene Forderungen von Herrn Innenminister Schäuble nach einem Überwachungsstaat), die Vorratsdatenspeicherung, Lobbyismus als auch z.B. die Beschließung des "Patriot Act" in den Vereinigten Staaten wachsende Sorge, da in meinen Augen solche Entwicklungen den Rechtsstaat empfindlich angreifen und in frage stellen. Hier sehe ich akuten Handlungsbedarf. Aber das ist ein anderes Thema.

Als Bürger eines Rechtsstaates sollte man meiner Meinung nach genau wissen, wie ein Rechtsstaat theoretisch funktionieren soll und was er zu leisten vermag. Dabei wird man feststellen, dass als grundlegendes Prinzip des Rechtsstaates der Bürger auf bestimmte Freiheiten verzichtet und im Gegenzug dafür bestimmte Rechte eingeräumt bekommt. Das bedeutet also, dass ein Rechtsstaat niemals neue Freiheiten schafft, sondern allenfalls helfen kann, einzelne (!) Freiheiten über Gesetze (die stets Verbotscharakter haben und somit immer andere Freiheiten beschneiden) zu sichern. Niemals aber, und das ist zu betonen, kann ein Rechtsstaat neue Freiheiten schaffen, die ohne ihn nicht bestünden.

Vor diesem Hintergrund (sie dürfen mich natürlich korrigieren, wenn meine Ausführungen oben unrichtig sind) ist mir nach wie vor unklar, in wie fern Sie die Freiheit in unserem Land "gewachsen und nicht geschmälert" sehen.

Nebenbei freut es mich, dass Sie die Fragen hier selber lesen und beantworten. Einige Ihrer Kollegen handhaben das angeblich anders. In solchen Fällen macht diese Plattform natürlich kaum Sinn.

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
bisher keineEmpfehlungen
17.02.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

beim besten Willen, mir fehlt die Zeit, mit Ihnen rechtstheoretische Debatten zu führen.

Ich bin der festen Überzeugung, daß die Bundesrepublik Deutschland der entwickeltste Rechtsstaat weltweit ist. Nirgendwo hat der Schutz der Freiheitsrechte der Bürger einen so hohen Stellenwert wie in unserem Land. Selbstverständlich schließt das streitige Debatten über einzelne rechtpolitische Vorhaben nicht aus. Die Grundrechte sind vor allem Abwehrrechte gegenüber dem Staat. Staatliche Eingriffe in Grundrechte sind ausnahmslos gerichtlich überprüfbar. Der Raum der Freiheit ist für jeden Bürger in den letzten Jahrzehnten deutlich gewachsen. Denken Sie an die neuen Formen der Kommunikation (Internet), des Reisens, der Bildung etc. Namentlich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat nachhaltig dazu beigetragen, daß unser Verständnis von Freiheit vertieft wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter
Wiefelspütz
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