Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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(...) Sie können als deutscher Bürger im Rahmen der Gesetze heiraten, wen Sie wollen. Ob ein
ausländischer Ehegatte freilich nach Deutschland zu seinem deutschen Partner einreisen darf, richtet sich nach unserem Ausländerrecht. Das ist übrigens in jedem anderen Land ebenso. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
02.01.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelpütz,

was ich beim besten Willen nicht verstehe ist, dass man mit 18 Jahren die Volljährigkeit erreicht und dass man dann auch zum Bundestagsabgeordneten gewählt werden kann, aber, wenn es darum geht, dass man für Straftaten nur nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wird, das ist doch nicht nur unlogisch sondern pervers!

Also, ein 19-jähriger kann über das Schicksal eines ganzen Volkes mitentscheiden, aber an sonsten gilt der noch als"unterentwickelt" wenn der für seine Straftaten haften soll, solange der noch keine 21 ist.

Da ich auch Erfahrungen als Jugendschöffe gesammelt habe, weiss ich, dass die Jugendgerichtshilfe in Fällen bei denen der Täter zwischen 18 und 21 Jahren alt ist, immer auf Anwendung des Jugendstrafrechtes plädiert.

Herr Dr. Wiefelpütz, ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir das, warum das so ist, verständlich erklären würden.

Mit freundlichen Grüßen
W.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
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08.01.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich räume ein, daß auch ich es für bedenklich halte, daß bei Heranwachsenden (18 - 21 Jahre) so häufig Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Allerdings will ich dem Vorurteil entgegentreten, das Jugendstrafrecht sei zu "weich" und packe junge Straftäter in Watte. Das Jugendstrafrecht ist aus guten Gründen vom Erziehungsgedanken geprägt. Es geht dabei um Strafe, aber zusätzlich um eine ganze Bandbreite erzieherischer Maßnahmen, die geeignet sind, einen jungen Straftäter für eine Leben ohne Straftaten zurückzugewinnen. Diese differenzierten Möglichkeiten, mit einem jungen Straftäter zu "arbeiten", kennt das Erwachsenenstrafrecht (leider) nicht. Die Rückfallquoten belegen, daß harte Freiheitsstrafen, die im Einzelfall durchaus unverzichtbar und geboten sein können, leider keine Garantie für Resozialisierung sind. Nicht selten ist exakt das Gegenteil der Fall.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.01.2008
Von:

Geehrter Herr Wiefelspütz,

Ich bin zufällig durch ein Forum auf diese Seite hingewiesen worden, auf der Sie schon zahlreiche Fragen beantwortet haben. Den Dialog mit dem Bürger aufzunehmen halte ich für vorbildlich.

Jedoch möchte ich anmerken, daß mir Ihre Art der Beantwortung aller Fragen, besonders betreffend Bürgerrechte und Freiheit im Zusammenhang mit der VDS, sehr negativ auffällt; Sie scheinen im Disput wiederholt die relevanten Argumente zu übersehen und stützen sich stattdessen auf Floskeln, die schon viele Ihrer Parteigenossen von sich gegeben haben, darunter fällt z.B., daß sich nichts an der bestehenden Datenspeicherung ändere, abgesehen von dem genormten Zeitraum, in dem die Daten bewahrt würden - was natürlich völliger Unsinn ist.

Wiederholt lassen Sie grundsätzliche Änderungen, die das Gesetz vornimmt bzw. vorgenommen hat, aus und machen es sich mit der Beantwortung Ihrer Fragen denkbar leicht.

Kern meiner Anfrage ist: ist das die Art und Weise, mit der Sie und Ihre Genossen Politik machen?

Ich bin ganz offen - bei Bedarf können Sie mit Sicherheit die eine oder andere Verbindung in meinen Daten finden, die das bestätigt - ich bin Sympathisant Sozialdemokratischen Gedankenguts. Doch kann ich mich nicht erinnern, daß im vergangenen Jahrhundert (oder was ich davon mitbekam) von der SPD derart unsaubere politische Arbeit abgeliefert worden wäre.

Hochachtungsvoll
P.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
6Empfehlungen
07.01.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

Sie sind ein Gegner der Vorratsdatenspeicherung. Das respektiere ich. Ich bin seit Jahren ein entschiedener Befürworter der Vorratsdatenspeicherung. Das ist meine Überzeugung und danach handele ich. Das Gesetzgebungsverfahren ist besonders sorgfältig gewesen. Die umfangreiche Gesetzesbegründung, aber auch viele weitere Details der Gesetzgebungsmaterialien sind Ihnen über das Internet leicht zugänglich.. Diese Details muß ich nicht alle wiederholen. Ich habe bei abgeordnetenwatch weit über 100 Fragen zur Vorratsdatenspeicherung und zur Online-Durchsuchung beantwortet. Ich habe nicht selten den Eindruck, daß die Fragesteller mich überreden oder gar agitieren wollen.Ich respektiere Ihre Auffassung. Ich erwarte freilich, daß Sie meine Überzeugungen respektieren. Das Parlament ist dazu da, auch streitige Fragen mit Mehrheit zu entscheiden. Das Gesetz zur Neuregelung der Kommunikationsüberwachung ist im Deutschen Bundestag und vom Bundesrat mit sehr großer Mehrheit verabschiedet worden. Das Gesetz gilt jetzt - auch für Sie und für mich. Nur das Bundesverfassungsgericht kann das ändern.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
03.01.2008
Von:

Ich habe gehört, dass jeder Beamte 20% weniger Auto- Versicherungsprämie zahlt wie ein Normalbürger.
Ist das richtig und finden Sie das nicht diskriminierend gegenüber dem Normalbürger?

mfg

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
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07.01.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

für Beamte, Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes und Mitarbeitern gleichgeordneter Organisationen werden häufig kostengünstigere Tarife zur Verfügung gestellt. Der so genannte Beamtentarif (auch B-Tarif genannt) ist hauptsächlich im Bereich der privaten Sachversicherungen wiederzufinden. Solche Tarife sind rechtlich unbedenklich.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Verwaltung und Föderalismus
03.01.2008
Von:

Séhr geehrter Herr Wiefelspütz,

die Farben der Reisepässe sollen in 3 Varianten durch einen Farbcode definiert sein:

Blau für souveräne Staaten
Grün für profisorische Ausweis
Rot für abhängige Staaten.

Ist das richtig oder verstehen sich die internationalen Vereinbarungen anders?

MfG
Alberto Nuss
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
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05.01.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr Nuss,

die von Ihnen angesprochene "Farbenlehre für Reisepässe" gibt es nicht. Nirgendwo.Ich denke, Sie besitzen einen rot eingebundenen deutschen Reisepass. Ist die Bundesrepublik Deutschland ein abhängiger Staat?

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
04.01.2008
Von:

Sie weisen wiederholt darauf hin, dass das bestehende Strafrecht im Bereich der Jugendkriminalität ausreicht. Wenn aber ein 20-jähriger (im Fall München) mit bereits 40 Vorstrafen (Tendenz steigende Schwere) immer wieder nach Hause geschickt wird, so ist für mich das Verhalten der Richter nicht mehr nachvollziehbar. Für mich und viele meiner älteren Mitbürger sind die Urteile eher als Strafvereitelung oder Begünstigung zu verstehen als eine Ahndung auf ein Delikt. Einige Richter sind mittlerweiler eher unabhängig vom Rechtsgedanken geworden und niemand wagt es, dieses auch einmal lautstark zu kritisieren. Oder wen meinen Sie, wenn Sie sagen, die bestehenden Gesetze müssen nur angewandt werden. Nicht nur die Polizeibehörden, sondern auch die Bürger werden alleine gelassen und sehen dem Parteiengezänk ohnmächtig zu, aber die Stimmung gährt, auch wenn Sie und Ihre Politikerkollegen dies immer herunter spielen, der Bevölkerung reicht es bald.
Wie sehen Sie die Aufgabe von Politik und Justizministern, diese durch die Richter und deren seltsame Urteile verursachten Irritationen wieder zu korrigieren oder sind die Richter heilige Kühe??
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
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06.01.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

für bayerische Richterinnen und Richter ist die bayerische Justiz bzw. die Landesregierung des Freistaates Bayern verantwortlich. Das gilt auch für für den unangemessenen Umgang mit jugendlichen Straftätern. Ich rege an, daß Sie sich an den bayerischen Ministerpräsidenten Beckstein wenden. Die Vortaten der Jugendlichen oder heranwachsenden Täter von München hätten längst eine strenge Strafe gerechtfertigt. Die Gesetze dazu sind seit Jahrzehnten vorhanden. Man muß sie allerdings anwenden.
Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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