Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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(...) Ich halte das von Ihnen zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für skandalös falsch. Träfe die Auffassung des Gerichts zu, könnten wir die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr nach hause schicken. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.12.2007
Von:

Werter Herr Abgeordneter,

Gorbatschow, dem das Deutsche Volk sehr viel zu verdanken hat, sagte am 1.3.1998:

"Man darf die Gottesgabe nicht mit Rührei vermischen."

Sie Schreiben in Ihrer Antwort an Herrn Bartz:
"Bei der letzten Wahl wurde ich mit 55 % der Erststimmen in den Bundestag gewählt. Ich bin Volksvertreter."

Herrn Bartz unterstellen Sie, er tue mit seiner Meinungsäußerung so, als "spräche er für das Volk" wie Sie.

Kann man implizieren für das Volk zu sprechen, wenn man zwar 55% der Mandate des Wahlkreises Hamm - Unna II auf sich vereinigt, nicht aber 55% der Stimmen des deutschen Volkes?

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
8Empfehlungen
24.12.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

mein Wahlergebnis bezieht sich selbstverständlich auf den Wahlkreis Hamm-Unna II. Im Übrigen gilt Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes: "Sie (die Abgeordneten des Deutschen Bundestages) sind Vertreter des ganzen Volkes ...

Frohe Weihnachten


Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Internationales
25.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Dieter Wiefelspütz,

Der Bericht der 9/11 Kommission weist an allen Enden mächtige Lücken auf und widerspricht sehr oft auch den einfachsten Naturgesetzen. Das auch Juristen und andere Personen in hohen Ämtern sowie das gesamte restliche Universum eben diesen Gesetzen unterliegen (ob sie wollen oder nicht) sollte auch einem Laien in Sachen Physik klar sein. Es ist z.B. von einer Kettenreaktion die Rede, welche alle darunterliegenden Stockwerke mit sich riss. Die Türme kollabierten aber jeweils mit nahezu freier Fallgeschwindigkeit (hierzu Newtons Beschleunigungsgesetz) also ungebremmst.

Weiterhin soll das Kerosin, welches nach 40 Minuten mit maximal 1200 °C brennt (und auch nur, wenn die Treibstoffzufuhr erhalten bleibt) für das Schmelzen der Stahlträger (Schmelztemperatur um die 1700 °C bei Baustahl) verantwortlich sein.

Das waren zwei leicht überprüfbare Fakten aber die Liste der Unstimmigkeiten ist wesentlich länger. Allerdings möchte ich an dieser Stelle zu meiner Frage kommen und nicht alle Lügen der 9/11 Kommission aufzählen.

Darf ein Ereignis, das so umstritten und bei Weitem noch lange nicht endgültig geklärt ist, für Änderungen im Deutschen Grundgesetz herhalten?

Ich hatte es so in Erinnerung, dass das GG sich selbst schützt und nicht geändert werden kann, was dann auch unseren Verfassungsschutz überflüssig macht (der eh überflüssig ist, da wir ein GG und keine Verfassung haben. Sie dürften die kleinen aber wichtigen Unterschiede kennen). Und warum kommt Herr Schäuble erst sechs Jahre nach diesen Anschlägen auf die Idee? Hätten solche Gesetzesänderungen (Abschuss von Passagiermaschinen, etc.) nicht schon viel früher angestrebt werden müssen?

Wo bleibt die Stichhaltige Beweisführung? (Resignation ist nicht meine Stärke, daher wäre ich sehr froh, wenn Ihre Antwort auch kein Rat zur Selbigen ist.)

Ich verbleibe mit freundlichsten Grüßen, wünsche Ihnen ein frohes Fest und alles Liebe

S.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
bisher keineEmpfehlungen
07.01.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich räume ein, daß ich nicht verstehe, welche Frage Sie mir stellen wollen. Das Grundgesetz schützt sich selber? Was meinen Sie damit? Wie soll es möglich sein, daß ein Gesetz sich selber schützt? Das Grundgesetz kann nicht geändert werden? Das Gegenteil ist richtig. Das Grundgesetz ist seit 1949 vielfach geändert worden. Das Luftsicherheitsgesetz, das in besonders gelagerten Notfällen auch den Abschuß eines Zivilflugzeugs erlauben sollte, ist während der Zeit der Rot-Grünen Koalition verabschiedet worden. Herr Schäuble hat mit diesem Gesetz nichts zu tun.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.12.2007
Von:

Sehr geehrter Dr. Dieter Wiefelspütz,

ich möchte Ihnen ein paar Fragen stellen, die die Vorratsdatenspeicherung und die Onlineüberwachung der Personal Computer (PC) betreffen.
Ab dem 01.01.2008 ist es offiziell und gesetzlich geregelt, das Thema Vorratsdatenspeicherung. Das diese Anlagen für diese Datenspeicherung schon aufgebaut sind, ist nicht meine Frage. Sondern ich möchte von Ihnen wissen, wie lange diese Anlagen schon in Betrieb sind und unsere Daten schon gespeichert werden? Dass diese Anlagen schon Betrieb sind ist eigentlich logisch, oder würden Sie eine Anlage aufbauen und diese erst zu einem späteren Zeitpunkt in Betrieb nehmen. Ich glaube eigentlich nicht. Deswegen die Frage, warum werden die deutschen Bürger nicht darüber in Kenntnis gesetzt?
Und nun zu meinem zweiten Punkt, die Onlineüberwachung eines PC.
Bisher ist der geplante "Bundestrojaner" offiziell in der Entwicklung. Aber glauben Sie, dass dieser eine solange Entwicklungszeit braucht? Ich bin davon überzeugt, dass dieser "Bundestrojaner" bereits eingesetzt wird um unsere Rechner ohne unsere Kenntnis durchschnüffeln zu können.

Mit freundlichen Gruß

Ein deutscher Bürger
()
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
1Empfehlung
06.01.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

die Verbindungsdaten werden von dem privaten Telekommunikationsunternehmen aufgezeichnet und (unterschiedlich lange) aufbewahrt, dessen Kunde Sie sind. Das geschieht aus Gründen der Erstellung der Rechnung seit vielen Jahren. Mit dem neuen Gesetz werden die Aufbewahrungszeiten standardisiert. Für weitere Verbindungsdaten, die aufbewahrt werden müssen, werden die Telekommunikationsfirmen Speicherkapazitäten schaffen müssen. Die Online-Duchsuchung von Festplatten ist gegenwärtig in Deutschland nicht zulässig, weil es keine ausreichende Rechtsgrundlage dafür gibt. Wenn Sie überzeugt sind, daß gleichwohl zur Zeit Online-Durchsuchungen von Festplatten in Deutschland stattfinden, sollten Sie unverzüglich Strafanzeige erstatten. Sie werden freilich Ihre Strafanzeige auf Tatsachen stützen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
31.12.2007
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelsspütz,

mehrfach lese ich in Ihren Antworten, dass es den Fragstellern nicht zustehe, Sie zu belehren. Mich würde interessieren, durch wen oder was lassen Sie sich denn belehren? Muss dieser jemand ein Mandat besitzen oder welche Autorität muss dieser jemand besitzen?

Es gibt auch Menschen, die lassen sich nicht belehren. In den Jahren 33-45 hatten wir eine Menge von diesen Charakteren.

Ich erwarte mit Spannung Ihre Antwort.
Gruß
Dr.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
1Empfehlung
02.01.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich beantworte gerne Fragen nach bestem Wissen und Gewissen bei abgeordnetenwatch. Polemik und Belehrungen lasse ich nicht immer unkommentiert. Jeder Mensch hat das Recht, daß seine Überzeugungen respektiert werden. Das gilt auch für mich.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
31.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

Mir liegen - schon aufgrund meines Studiengangs der Politikwissenschaft und des öffentlichen Rechts - polemischen Gedankengänge absolut nicht. Verstehen Sie bitte meinen Beitrag als kritisch und sachlich, nicht jedoch als polemisch.

Ich werde immer wieder im Rahmen meines Studiums mit der Problematik der Politikverdrossenheit konfrontiert und muss feststellen, dass dies ein durchaus bedenkliches und ernst zu nehmendes Phänomen ist. Daher kommt auch meine - eher rhetorische - Frage. Ich erwarte keine Antwort, ich möchte Sie einfach nur bitten, sich mit dieser Frage innerlich auseinander zu setzen.

Es schreiben Ihnen Bürger, die sich, wie man es den Mails klar ansieht, Sorgen um ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung machen. Statt Ihnen zu erklären, weswegen Sie die Vorratsdatenspeicherung befürworten, werden diese mit drei Sätze auf eine fürchterlich arrogante Art und Weise abgefertigt. Berechtigte Sorgen der Menschen, als Verschwörungstheorie abzutun, bzw. Leute so zu behandeln als hätte die Diskussion mit ihnen keinen Sinn ist unerträglich. Meinen Sie nicht, dass dies vor dem Hintergrund der stets wachsenden Parteiverdrossenheit (vor dem Hintergrund ihrer miserablen Umfrageergebnisse ganz zu schweigen) unnötig ist?

Ich möchte mich nicht dem Vorwurf aussetzen nicht konstruktiv zu sein und schlage Ihnen folgendes vor: Wieso lassen Sie nicht einen Praktikanten einen Brief aufsetzen, wenn Sie die Zeit dazu nicht haben, in dem ihre Position dargelegt wird? Diesen könnten Sie auf solche Anfragen als Standardantwort benutzen.

Wie gesagt, auch wenn ich mich darüber freuen würde, erwarte ich keine Antwort, sondern eher, dass Sie sich innerlich mit der Frage der Politikverdrossenheit i.V.m. mit Kants kategorischem Imperativ auseinandersetzen.

Mit feundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
1Empfehlung
02.01.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,


ich antworte bei abgeordnetenwatch immer selber. Ich erhalte sehr unterschiedliche mails. Fragen beantworte ich nach bestem Wissen und Gewissen. Belehrungen und Polemik lasse ich nicht immer unkommentiert. Jeder Mensch hat ein Recht darauf, daß seine Meinung und Überzeugung respektiert wird. Das gilt auch für mich.


Mit freundlichen Grüßen


Dr. Dieter Wiefelspütz
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