Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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(...) Ich habe keine Veranlassung, auf Boxen, Fechten, Biathlon u. a. einzugehen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

zunächst vielen Dank für Ihre Antwort zu meiner Frage vom 12.11. Leider gehen Sie dabei nur auf das Urteil des BVerfG ein, nach dem der staatliche Zugriff auf Verbindungsdaten einen konkreten Verdacht erfordere.

Das zweite Urteil, nach dem bereits das bloße Speichern der Daten auch bei den Unternehmen bereits einen Grundrechtseingriff darstellt, gehen Sie leider nicht ein. Aber auch dieser Eingriff muss verhältnismäßig im engeren Sinne sein. Ist das der Fall, wenn anlasslos gespeichert werden muss?

Das Bundesverfassungericht in BVerfGE 100, 313 (366): "Eingriff ist daher schon die Erfassung selbst, insofern sie die Kommunikation für den Bundesnachrichtendienst verfügbar macht und die Basis des nachfolgenden Abgleichs mit den Suchbegriffen bildet. An einem Eingriff fehlt es nur, soweit Fernmeldevorgänge zwischen deutschen Anschlüssen ungezielt und allein technikbedingt zunächst miterfasst, aber unmittelbar nach der Signalaufbereitung technisch wieder spurenlos ausgesondert werden."

Warum geht das deutsche Gesetz über die EG-Richtlinie zur VDS hinaus? Die EG-RL sieht eine Datenspeicherung nur "zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten" vor (Art. 1 RiL 2006/24/EG). In Deutschland sollen Zugriffe auf vorratsgespeicherte Verbindungsdaten bei jedem Verdacht einer "erheblichen" oder einer "mittels Telekommunikation begangenen" Straftat zulässig sein (§§ 100g StPO, 113b TKG), außerdem "zur Abwehr von erheblichen Gefahren" und zur Sammlung von Erkenntnissen durch die Nachrichtendienste (§ 113b TKG).

Ist das kein Verstoß gegen zwingende Vorgaben der EG?
Was ist der Unterschied zwischen schweren und erheblichen Straftaten? Erfüllt "Abwehr erheblicher Gefahren" den Bestimmtheitsgrundsatz? Die Nachrichtendienste sollen auch Zugriff haben. Passt das zum o.g. Urteil?

Nach dem Urteil des EuGH über die Flugdaten ist auch klar, dass Art 95 EGV eine unzulässige Rechtsgrundlage ist (EuGH, Az. C-317/04 und C-318/04).
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
1Empfehlung
24.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich wäre auch dann für die Vorratsdatenspeicherung, wenn es keine europäische Richtlinie gäbe. Die Entscheidung BVerfGE 100, S. 313 ff. hat mit der Vorratsdatenspeicherung nichts zu tun. Der Staat hat keinen Zugriff auf die bei privaten Unternehmen aufbewahrten Verbindungsdaten, es sei denn, es sind die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugriff in einem konkreten Einzelfall gegeben. BVerGE 100, S. 313 (366) bezieht sich auf große Datenmengen, die der Nachrichtendienst (!) bereits hat.Sie verwechseln Birnen mit Äpfeln.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
17.11.2007
Von:
A.

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

wenn ich es richtig verstanden habe, werden die 9,4% Diäteneröhung auf drei Jahre verteilt(2007-2009) - das wäre so akzeptabel! Auch die Grundhöhe der Diäten von rd. 7000 Euro im Monat sind für einen engagierten und fleißigen Abgeordneten sicher nicht zu beanstanden. Was aber nicht geht: Eine Altersversorgung, die siebenfach so hoch pro Jahr ist, wie die eines Angestellten. Gleichfalls nicht akzeptabel: 3720 Euro Unkostenpauschale, die nicht durch Rechnungen für entstandenen Aufwand belegt werden muss.
Weiterhin kann ein Abgeordneter, unbegrenzt hinzuverdienen, egal wieviel Zeit er dafür aufwenden muss - auch wenn er kaum noch Zeit für seine parlamentarische Arbeit haben sollte.

Meine Frage: Durch welche Rechtsgrundlage werden diese Privilegien gedeckt?
Ein bekannter Verwaltungswissenschaftler und ehemaliger Lehrstuhlinhaber in Speyer bezeichnet dies gar als verfassungswidrig.
Sie sind ausgewiesener Rechtsexperte und leidenschaftlicher Verfassungsrechtler - wie ist Ihre Meinung dazu?

Mit freundlichen Grüßen
A.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
3Empfehlungen
18.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

Sie sprechen kritisch die Kostenpauschale und die Versorgung der Abgeordneten an.

Die Kostenpauschale ist vor Jahren vom Bundesverfassungsgericht für zulässig erklärt worden. Im Grunde handelt es sich um eine Art Amtsausstattung. Ich hätte nicht das geringste Problem mit Einzelbelegen. Ich muß in meiner Steuererklärung viele Einzelbelege führen - wie jeder andere Bürger auch. Für die Kontrolle von Einzelbelegen müßte freilich bei der Bundestagsverwaltung Personal eingestellt (und bezahlt) werden. Meine Wohnung in Berlin und mein Pkw im Wahlkreis wären vermutlich teurer, wenn der Staat Wohnung und Pkw direkt bezahlen würde. Die Kostenpauschale zwingt mich zur Sparsamkeit. Aber nochmals: Ich hätte kein Problem mit einem Einzelnachweis.

Ich trete für ein kapitalgestütztes Versorgungswerk für Abgeordnete ein. Dafür gibt es gegenwärtig keine Mehrheiten im Bundestag. Verfassungsrechtliche Proble bereitet mir die Versorgung nicht. Die Versorgung hauptamtlicher Bürgermeister ist eher besser. Ich bin mir sicher,daß die Debatte über die Versorgung der Abgeordneten nicht beendet ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
17.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

ich freue mich sehr über ihr Bekenntnis zur Direkten Demokratie in Ihrer Antwort an Herrn . Deswegen meine Frage:

Wie haben Sie, also Sie persönlich als gewählter Abegeordneter und Bürger, sich für die längst überfällige Einführung Direkter Demokratie (DD) eingesetzt? Haben sie Gesetzesentwürfe dazu eingebracht? Solche anderer Abgeordneter unterstützt?

Das Bekenntnis, ein Anhänger der DD zu sein, überzeugt mich noch nicht wirklich, ehrlich gesagt.

Am radikal-konsequentesten wäre es ja vielleicht, wenn Abgeordnete, wie Sie Anhänger der DD, bis zur Einführung ebenjener ihr Abstimmungsverhalten nach der öffentlichen Meinung richten, wenn diese, z.B. durch etliche Umfragen, eindeutig pro oder kontra ausfällt (Beispiel Vorratsdatenspeicherung: eindeutig kontra nach allem was ich dazu an Umfragen gelesen hab)?

Anhänger der DD zu sein und weiter Abgeordneter einer der Fraktionen in der Reghierungskoalition zu sein, die deren Einführung eindeutig nicht anstrebt, wie lässt sich das miteinander vereinbaren?

Ich danke Ihnen für die Zeit, die Sie für die Beantwortung der Fragen hier verwenden. Und für Ihre Bereitschaft mit uns Mitbürgern in Kommuniktion und Dialog zu treten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr .
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
2Empfehlungen
18.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich habe in der letzten Wahlperiode gemeinsam mit Kollegen der Rot-Grünen Koalition einen Gesetzentwurf in Sachen direkter Demokratie in den Bundestag eingebracht. Sie können auch Debattenbeiträge von mir nachlesen. Hinzu kommen zahlreiche öffentliche Äußerungen. Die Union ist auf Bundesebene, und zwar nur auf Bundesebene, gegen diese Vorstellungen. Deshalb wird es in dieser Wahlperiode keine entsprechende Verfassungsänderung geben. Direkte Demokratie ist nicht, auch nicht vorübergehend, durch Meinungsumfragen zu ersetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Soziales
17.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

jüngst erschien im Spiegel ein Artikel mit dem schillernden Titel "Die Gier der Privilegierten", welcher sich mit der Absicht der Regierungsparteien auseinandersetzte, die Diäten in naher Zukunft um voraussichtlich 9,4 % zu erhöhen.

Nunmehr lese ich in der heutigen Tageszeitung, dass die Diätenerhöhung in einer "Nacht- und Nebelaktion" bereits beschlossen wurde. Die Einigung zwischen den Koalitionsparteien hat nach diesem Bericht gerade einmal zwei Wochen in Anspruch genommen. Eine solche Geschwindigkeit bei der Entscheidungsfindung ist man sonst von der großen Koalition eigentlich nicht gewöhnt.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Erhöhung des Kindergeldes nach einem Bericht der Tagesschau vom heutigen Tage zunächst zurückgestellt wird. Eine im Rahmen des Beitrags befragte Bürgerin äußerte sich enttäuscht über diese Entscheidung und stellte fest, dass 10 € für sie eine Menge Geld seien, da man hier von zwei Packungen Windeln kaufen könne. Wenn sich die Abgeordneten im Gegenzug eine Erhöhung ihrer Bezüge von über 600 € gönnen, so darf man m.E. berechtigterweise die Frage nach der moralischen wie auch sozialen Richtigkeit dieser Diätenerhöhung fragen.

Zu diesem Themenkomplex habe ich zwei Fragen an Sie:
1. Woraus rechtfertigt sich aus Ihrer Sicht die deutliche Erhöhung der Diäten?
2. Wie passt eine Erhöhung in dem oben beschriebenen Umfang zu der viel beschworenen Sparpolitik der Bundesregierung und zu der aktuellen Lohn- und Rentenentwickelung?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
bisher keineEmpfehlungen
18.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sollten bereits seit mehr als zehn Jahren eine Entschädigung in Höhe des Gehalts eines hauptamtlichen Bürgermeisters in einer Stadt von 50 000 - 100 000 Einwohnern oder in Höhe des Gehalts eines Bundesrichters erhalten. Dieses Gehalt unterschritten die Abgeordneten seit Jahren um 800 bis 1 000 Euro monatlich. Dieses Richtgehalt wird jetzt in zwei Stufen erreicht. Das Gehalt der Abgeordneten wird sodann nur angehoben, wenn das Gehalt der Bürgermeister (Bundesrichter) angehoben wird.

Zeitgleich haben wir das Bafög um 10 % angehoben. Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I wird für ältere Arbeitslose verlängert. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden deutlich gesenkt. Tarifabschlüsse liegen gegenwärtig bei 3 - 4, 5 %. Das sind nur die ganz aktuellen Ereignisse.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Sicherheit
17.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

Ich habe mit interresantem Ergebniss meiner seits ihre letzten Antworten verfolgt und hätte da mal eine Frage an sie ! Habe ich es richtig verstanden ,dass wenn ich richtig zwischen den Zeilen gelesen habe ,der E pass schon längst von wem auch immer beschlossen ist und die durchführung reine Formsache ist ? und falls man sich weigert nach Ablauf des reguleren Personalausweises den E pass zu beantragen mit staatlichen konsequenzen zu rechnen hat wie z.B. Beugehaft.Geldstrafen oder dergleichen ? Dieses klingt für mich nach Diktaktur finden sie nicht auch ? Welchen Sinn sollte der E-pass haben ? Terrorbekämpfung ? Ich freue mich auf Ihre Antwort ...

Verbleibend
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
bisher keineEmpfehlungen
18.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich glaube, Sie verwechseln den ePass mit dem ePersonalausweis. Ich habe mich ausschließschließlich zum ePersonalausweis geäußert. Der ePass wir seit dem 1. November 2007 ausgegeben, und zwar nur auf Antrag. Niemand muß einen ePass beantragen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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