Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Wenn ich das Gesetz nicht für verfassungskonform hielte, hätte ich mich nicht für sein Zustandekommen eingesetzt. Wo schreibe ich, daß die Terrorismusbekämpfung nur ein Vorwand sei? Ich kann doch wohl erwarten, daß Sie mich korrekt zitieren!
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Dr. Dieter Wiefelspütz
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
16.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

ich respektiere Ihre Haltung zur Vorratsdatenspeicherung, auch wenn ich diese keinesweg durch das Grundgesetz als sicher abgedeckt sehe oder gar teilen würde. So ist für mich z.B. immernoch unklar wo Sie zukünftig zwischen analog und digital, Grenzen ziehen wollen. Sie argumentieren damit das dort sowieso keine Daten anfallen. Aber Briefe werden heute von Computern dem Zusteller zugeteilt. Verbindungsdaten ließen sich also auch dort erheben. Adressat , Absender, Aufgabeort, Zustellweg, Zeitverlauf.

Möglicherweise dann auch bald per biometrischer Erkennung und Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen. Herr Abgeordneter, nahezu alles im Leben erzeugt Kommunikation / Verbindungsdaten und die Technik geht weiter. Insofern frage ich mich sehr, wo der Kernbereich "Privat" dann noch gegeben sein wird, wenn die Logik der Vorratsdatenspeicherung nur konsequent genug weitergedacht wird.

Jedoch möchte ich Ihnen eine ganz andere Frage stellen, ob Sie die u.a. hier konzentriert vorgetragenen Bedenken zum Thema Vorratsdatenspeicherung als reines Vermittlungsproblem der Bundespolitik sehen.

1. Woran liegt es, dass die Vorratsdatenspeicherung/ Überwachungsthematik keine nennenswerten Beführwortergruppen außerhalb des Bundestages, dafür aber vielfältig engagierte und ablehnende Bürgergruppierungen auf den Plan ruft (z.B. Web-Begriff Stasi 2.0, Verfassungsbeschwerden, Demonstrationen)? Hat die Bundesrepublik ein Demokratie- oder nur ein Vermittlungsproblem bei scheinbar komplexen Sachverhalten?

2. Hielten Sie es für sinnvoll, wenn die Bürger deutlich barrierefreier in sachbezogenene Entscheidungsprozesse eingreifen könnten (direkte Demokratie)? Würden Sie dies unterstützen und wenn ja wie?

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
8Empfehlungen
17.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich bin seit Jahren ein Anhänger direkter Demokratie. Im Klartext: Ich hätte nicht das geringste Problem damit, wenn das Volk über die Vorratsdatenspeicherung entscheiden dürfte.

Ich halte es in einer Demokratie für völlig normal, das umstrittene Gesetzesvorhaben leidenschaftlich erörtert werden.

Gleichwohl: Im Parlament muß entschieden werden. Oder wissen Sie einen besseren Ort, solange es keinen Volksentscheid gibt?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

vielen Dank, daß Sie hier kommunizieren. Meine Fragen an Sie:

1)
Im Fall des Berliner Soziologen Andrej H. wurde der Haftbefehl insbesondere auch mit der "Konspirativität" eines Treffens begründet. D.h. die Gewohnheit, sehr viel über die Bürger wissen zu können, führt offenbar dazu, daß es gravierende Folgen für eine Person haben kann, wenn dies aus irgendeinem Grunde bei ihr einmal nicht gegeben ist (und sei es der Unfähigkeit der Strafverfolger geschuldet). Es wird also die Umkehr der Unschuldsvermutung in der Realität der Strafverfolgung befördert ("was wir NICHT über ihn wissen macht in verdächtig"). Diese Entwicklung muß auch gerade von der Vorratsdatenspeicherung befördert werden.

Sehen sie diesen Effekt als Gefahr? Wie denken Sie, daß dieser Effekt bei der Vorratsdatenspeicherung gemindert werden kann? (Die berühmten unabhängigen Richter sind ja offenbar keine Hindernis für diesen Effekt wie beim Beispiel Andrej H. gezeigt.)

2)
Offenbar plant Deutschland, im Rahmen der "Cybercrime Convention" die Daten der Vorratsdatenspeicherung für 52 Länder zu öffnen, darunter solche "Musterländer der Demokratie" wie Russland und Aserbaidschan. Über Aserbaidschan steht in der Wikipedia: "Der Oppositionspolitiker Qabil Hüseynli bezeichnet Aserbaidschan als ´halbfeudal, von Clans und der Mafia beherrscht´."

Wie stehen Sie in diesem Zusammenhang zur Cybercrime Convention? Wie möchten Sie verhindern, daß die Vorratsdatenspeicherung z.B. zur Ausspähung von deutschen Wissenschaftlern führt, die zu Völkerkonflikten auf dem Gebiet der russischen Förderation forschen (oder was auch immer gerade Russland nicht genehm sein mag)? Und was geht es einen aserbaidschanischen Mafiaclan an, wo ich mich gerade aufhalte?
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
4Empfehlungen
17.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

der Zugriff auf Verbindungsdaten ist in Deutschland zulässig, seit es Verbindungsdaten gibt. Daran ändert sich durch das neue Recht nichts, aber auch gar nichts. Es bedarf immer des konkreten Verdachts und der richterlichen Entscheidung, um den Zugriff zu ermöglichen. Ich kann nicht einmal im Ansatz erkennen, wie die Unschuldsvermutung durch die Vorratsdatenspeicherung ausgehebelt werden könnte.Die Cybercrime Convention ist Völkerrecht und ist deshalb nicht geeignet, innerstaatliches Befugnisrecht zu ersetzen. Auch für die Weitergabe von Daten ist nationales Recht, insbesondere das Grundgesetz und nicht das Völkerrecht die entscheidende Meßlatte. Es ist aber von überragender Bedeutung, daß Straftaten im Netz auch und vor allem international bekämpft werden.Übrigens: Mafia gibt es leider auch in Deutschland, und gar nicht so knapp.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
16.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

nachstehend beziehe ich mich auf die Frage des Herrn Ebner.
Ich komme leider nicht ganz mit, dass alle Verbindungsdaten gespeichert werden wollen, wenn eine Minderheit, so hoffe ich es doch wenigstens, damit schwerer Straftaten überführt werden soll.
Sind diese Zweifel, die vorgebracht werden, nicht eher auch ein Kommunikations-Problem zwischen der Politik und den Bürgern?

Mit freundlichen Grüssen


PS: Für die prompte Beantwortung meiner letzten Anfrage möchte ich Ihnen danken.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
2Empfehlungen
17.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

in der Tat geht es ausschließlich um eine Minderheit von Menschen, die in krimineller Absicht kommunizieren. Der Staat speichert nicht, Privatunternehmen bewahren Daten auf. Der Staat darf an diese Daten grundsätzlich nicht heran. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu überzeugend ausgeführt: "Voraussetzung der Erhebung von Verbindungsdaten ist ein konkreter Tatverdacht. Auf Grund bestimmter Tatsachen muss anzunehmen sein, dass der Beschuldigte mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen hat (vgl. auch BVerfGE 100, 313 )." Ich begrüße im Übrigen sehr, daß eine breite Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung stattfindet. Wenn die Debatte rational erfolgt, kann dies nur helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.11.2007
Von:

"Sehr geehrter Herr ,

Sie wollen Polemik und keine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz"

Würden Sie bitte einfach die sachlich gestellte Frage beantworten, anstatt sich wie jedesmal auf Polemik herauszureden, die Sie selber bei unangenehmen Themen (siehe vorheriger Beitrag) über jegliches Maß hinaus bemühen? Danke.

Mit absolut unfreundlichen Grüßen:
ein aufgebrachter EX-SPD-Wähler.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
9Empfehlungen
17.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

auch Sie wollen keine Frage stellen, sondern mich belehren.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
17.11.2007
Von:

Sehr geehrter Dr. Wiefelspütz,

Gibt es für Sie einen Unterschied zwischen zeitgenössischen Radikalen - zum Beispiel steineschmeißenden Globalisierungs-Gegnern oder diejenigen, die Kai Diekmanns PKW in Brand steckten - und ´klassischen´ Staatsfeinden wie den Geschwistern Scholl und von Stauffenberg?

Und direkt im Anschluss noch etwas:

Haben Sie eine Erklärung, wieso heutzutage die staatlichen Überwachungsorgane Staatssicherheit und Gestapo als böse gelten und auch die Unterdrückung von Regimekritikern in China und Russland angeprangert wird, während es hierzulande völlig in Ordnung geht, dass Bürgerdaten aller Art gespeichert werden (sollen) und man sich durch die Verwendung bestimmter Begriffe - etwa Gentrifizierung - verdächtig macht?

Ich freue mich auf Antworten,

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
2Empfehlungen
24.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich kann nicht erkennen, welchen Sinn es machen sollte, Brandanschläge auf Autos in der Bundesrepublik Deutschland mit den Taten der Geschwister Scholl oder mit dem Attentat auf Hitler zu vergleichen. Ich kann in Ihren Überlegungen keinen Sinn, sondern nur Unsinn erkennen. Ich halte es für abenteuerlich, den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland in die Nähe von Stasi und Gestapo zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Dr. Dieter Wiefelspütz
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.