Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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(...) Wenn Sie Fragen an Herrn Hanning haben, bin ich die falsche Adresse. Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung sind verschiedene Paar Stiefel. (...)
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
16.11.2007
Von:
Uwe

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

da Sie ja der großzügigen Erhöhung Ihrer Diäten und Altersversorgung zugestimmt haben, frage ich Sie: Werden Sie diese großzügige Erhöhung auch im Beamtenbereich mittragen oder spricht dieser großzügigen Erhöhung etwas entgegen?
Wenn ja, bitte ich um Erläuterung der Hindernisgründe?

Mit freundlichen Gruss

Uwe

PS.: Auch ich hätte gerne für gute Arbeit gutes Geld
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
1Empfehlung
17.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

Sie haben ein Recht darauf, ein faires Gehalt zu bekommen. Ich erhalte in Zukunft die Bezüge eines Bürgermeisters in einer Stadt von 50 000 - 100 000 Einwohner. Darauf hatten die Abgeordneten an sich schon vor Jahren Anspruch.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
16.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

ich frage Sie ernsthaft: Glauben Sie, dass Ihre Teilnahme an diesem Projekt "abgeordnetenwatch.de" noch Sinn macht?

Ihre Antworten auf die Fragen vieler besorgter Bürger sind nahezu gleich Null, was die Aussagekraft anbelangt und ja, Sie lassen schon ein wenig Arroganz hervorscheinen.

Oft haben Sie nichts "hinzuzufügen" oder ziehen die Frage ins Lächerliche. Ist es nicht ein Zeichen, das viele Bürger besorgt sind über entsprechende Themen und Antworten bei den Verantwortlichen suchen?

Ich glaube, dass sollten Ihnen ernsthaft zu denken geben. Auch ich habe mehrfach kurz knappe aber nichtssaussagende Antworten von Ihnen erhalten.

Geben Sie es einfach einmal zu wenn Sie "keine Ahnung" von einem Thema haben oder vielleicht doch etwas zu verbergen haben. Sämtliche Abgeordnete sollten endlich von ihrem hohen Ross absteigen und das Volk vertreten, und nicht zertreten wie es momentan leider Fall ist.

Viele Grüße,
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
2Empfehlungen
17.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich finde, abgeordnetenwatch ist eine geniale Erfindung. Ich beteilige mich gern. Es steht Ihnen gleichwohl nicht zu, mich zu belehren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

sie haben mit dem Hinweis auf die Qualitäten der Bundesrepublik in ihrer Antwort auf Herrn Mayer natürlich völlig recht. Wäre schön, wenn wir diese Qualitäten auch behalten könnten.

In Bonn hingen noch Plakate im Bundestag, die die Grundrechte als große Errungenschaft gepriesen haben. Sind die mit nach Berlin in den Reichstag umgezogen, oder hat man die in Bonn gelassen?

Nein, die Bundesrepublik ist keine Diktatur, und verdient durchaus mehr Vertrauen. Trotzdem verhält sie sich mitunter kafkaesk und Dinge wie die Ermittlungsaktiväten des BKA gegen Besucher seiner eigenen Website oder die Ermittlungen gegen einen Berliner Soziologen, weil Begriffe aus seinen wissenschaftlichen Veröffentlichungen auch in Bekennerschreiben der "mg" auftauchen lösen bei mir schon mehr als nur Stirnrunzeln aus. Wie bewerten Sie diese von mir genannten Vorgänge?

Das Gründungsverständnis, sie kennen sich z.B. die Auffassungen des ersten Bundespräsidenten in dieser Frage, der Bundesrepublik war auch eine Macht-Balance zwischen Staat und Bürger. Halten sie
diese Vorstellung für überholt?
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
4Empfehlungen
17.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

Balance zwischen Staat und Bürger? Nein. Der Bürger ist wichtiger!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
16.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

Sie schreiben:

"Es geht bei der Vorratsdatenspeicherung um die Möglichkeit, schwere Straftaten besser bekämpfen zu können.", und weiter,

"Wine schwere Straftat im Sinne des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung ist eine Straftat mit einem Strafmaß von mindestens 5 Jahren."

Gehört dazu auch Volksverhetzung (STGB § 130)? Dort kann ich eine Strafandrohung "bis zu 5 Jahren" finden. Dennoch hat kürzlich das Amtsgericht Aachen die Herausgabe von IP-Adressen angeordnet, deren Benutzer unter dem Verdacht der "Volksverhetzung" stehen (siehe www.heise.de ).

Berechtigt demnach der Verdacht auf Volksverhetzung, eine Straftat, deren Höchststrafmaß (und nicht Mindeststrafmaß) bei 5 Jahren liegt, einen staatlichen Zugriff auf gespeicherte Verbindungsdaten?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
bisher keineEmpfehlungen
17.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

einzelne Straftatbestände im § 130 StGB haben einen Strafrahmen bis 5 Jahre Freiheitsstrafe und sind deshalb "schwere Straftaten". Den konkreten Fall, den Sie ansprechen, kenne ich nicht und kann ihn deshalb nicht beurteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
16.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

Sie antworten

"Kommunikation, die stattfindet, um Verbrechen zu begehen, ist nicht geschützt, sondern wird mit rechtsstaatlichen Mitteln verfolgt."

Wo wird denn - im Rahmen der Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung - meine Kommunikation, die nicht stattfindet, um Verbrechen zu begehen, mit rechtsstaatlichen Mitteln geschützt?

Einen schönen Abend,

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
bisher keineEmpfehlungen
16.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrte Frau ,

die Grundrechte sind vor allem Abwehrrechte und schützen den Bürger vor dem Staat. Der Staat darf nur aufgrund einer ausdrücklichen Befugnisnorm auf Ihre Kommunikation zugreifen. Bei der Vorratsdatenspeicherung ist der Zugriff auf Verbindungsdaten auf den Bereich schwerer Straftaten beschränkt. Außerdem muß ein Richter den konkreten Zugriff erlauben. Das ist Rechtsstaat.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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