Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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Ich bin ein Befürworter von Wahlcomputern. Sie müssen nicht meiner Meinung sein. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
14.11.2007
Von:

Hallo Herr Wiefelspütz,

zwei Dinge, die ich nicht verstehen kann: 1. das die CDU sozialpolitisch dabei ist, die SPD links zu überholen und weit innovativere Konzept hat,
2. dass Sie - bedauerlicherweise - das landlauf, landab in Bürgerversammlungen, Initiativen und auch bereits in einigen Parteien diskutierte Konzept des bedingungslosen Grundeinkommens offensichtlich gar nicht kennen.

Wie können Sie sonst in der Antwort auf die Frage von Herrn Nockemann zu der Aussage kommen, dass auch Sie, sprich Bürger mit einem hohen Einkommen, Nutznießer eines Grundeinkommens wären? - Zunächst, würde es jeder bekommen, Vermögende z. B. in Form des Steuerfreibetrages. Zugleich würden die Vermögenden über die Steuerfinanzierung jedoch weit mehr zurückzahlen, indirekt und über die Steuerschuld verrechnet, nach dem Schlüssel: je reicher, je mehr Rückfinanzierung wird fällig.

Der Geniestreich der Grundeinkommensidee ist, dass es als Bürgerrecht jedem zusteht und deshalb im Bedarfsfall nicht beantragt, bewilligt und an Bedingungen geknüft ist. Das Grundeinkommen ist ein wirksames Konzept zur Abschaffung der Armut und der Ermöglichung neuer Freiheitschancen.

Aber man nur wirklich drüber reden, wenn man es kennt. Bei den Vertretern der SPD findet man aktuell das geringste Wissen über die Idee und die verschiedenen Konzepte. Tatsächlich, die Vertreter aller anderer Parteien sind da besser informiert als die Sozialdemokraten.

Es kann doch wohl nicht sein, dass sich just die SPD aus der sozialpolitischen Diskussion, wie sie in der Bevölkerung geführt wird, verabschiedet und in einen Elfenbeinturm zurückzieht.

Das, so denke ich, sollten die Sozialdemokraten so schnell wie möglich ändern. Dinge abzulehnen, die man nicht kennt, das darf nicht sein.
Übrigens: Dieter Althaus füllt meinen seinen Vorträgen zum sgn."Solidarischen Bürgergeld" inzwischen große Säle. Weil es ein Hoffnungsthema ist. Und wo ist dabei der Beitrag der SPD?

Besorgt,
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
3Empfehlungen
24.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich halte nichts vom "bedingungslosen Grundeinkommen". Das ist weder gerecht noch finanzierbar.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
14.11.2007
Von:

Sehr geehrter Dr. Wiefelspütz,

danke für Ihre prompte Antwort.
Was definieren Sie als "schwere Straftat"? Immerhin lecken sich die Rechteverwerter auch schon die Finger nach der VDS. Zählt also beispielsweise auch schon Filesharing dazu?
Herrn Schröer antworteten Sie, dass die wichtigsten Verbindungsdaten bereits jetzt schon über mehrere Monate hinweg gesichert werden. Das ist nicht korrekt. Verbindungsdaten von Flatrate-Zugägngen dürfen nicht gespeichert werden, da sie zur Abrechnung nicht nötig sind. E-Mail Absender/Sender-Daten werden nicht gespeichert. Der Standort des Handys ebenfalls nicht.

Zu Ihrer Frage ob ich Richtern vertraue: Ich vertraue niemanden, den ich nicht persönlich über einen längeren Zeitraum kenne. Und wie lange das hier noch ein Rechtsstaat bleibt... nun, mit VDS und Online-Durchsuchungen sicherlich nicht sol lang wie ohne. Das Ihnen keine Missbrauchsfälle bekannt sind, dem können wir abhelfen: www.daten-speicherung.de

Ich glaube auch gar nicht so sehr, dass Richter diese Daten missbrauchen. Es gibt ja noch mehr Personen in der Kette TK-Anbieter -> Strafverfolgungsbehörden.
Noch eine Anmerkung zur Online-Durchsuchung: Zwei billige Rechner genügen, um das ganze auszuhebeln.

Viele Grüße
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
bisher keineEmpfehlungen
15.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

eine schwere Straftat im Sinne des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung ist eine Straftat mit einem Strafmaß von mindestens 5 Jahren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

Sie antworten auf die Frage von Herrn Greisele:

´kein Mensch denkt daran, "Verbindungsdaten" von Briefen aufzubewahren. Nicht einmal ich.´

Darf ich Sie fragen, weshalb Sie nicht daran denken? Wenn es zur Aufklärung von Straftaten unbedingt er- forderlich ist, vorsorglich zu speichern, wer wann mit wem, von wo aus und wie lange Kontakt gehabt hat, dann darf es aus sicherheitspolitischer Sicht doch absolut keinen Unterschied machen, ob der Kontakt elektronisch, persönlich oder schriftlich erfolgte.

Falls ich da einem Irrtum erliegen sollte, drängt sich ansonsten der Verdacht auf, daß die Telekom- muikationsdaten nur deshalb gespeichert werden sollen, weil sie für den Staat relativ einfach zu bekommen sind. Das widerum würde die altbekannte Tatsache bestätigen, daß es die Daten selbst sind, die die Begehrlichkeiten schaffen.

Künftige Technologien werden es Ihnen schon bald ermöglichen, genauso einfach jederzeit den Aufent- haltsort aller Bürger zu festzustellen, so wie Sie Sie das ja jetzt schon können, wenn der Betroffene telefoniert. Ich erwähne hier RFID oder biometrische Erfassung durch Überwachungskameras.

Darf ich Sie fragen, ob Sie diese Daten auch über sechs Monate speichern lassen würden? Ihren bis- herigen Argumenten folgend, wäre das nur konsequent.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
bisher keineEmpfehlungen
14.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

meine Antwort an Herrn Greisele ist eindeutig. Ich habe ihr nichts hinzuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.11.2007
Von:

Herr Dr. Wiefelspütz,
(Quelle: www.nrhz.de )
vor 40 Jahren wurden die Notstandsgesetze von CDU/CSU und SPD gegen den erbitterten Widerstand im Lande beschlossen. Allein die FDP stimmte dagegen. Die Bestimmungen wurden niemals angewandt. Das ist heute anders. Denn rechnet man alle gegenwärtig getroffenen Maßnahmen zur inneren und äußeren Sicherheit zusammen, gibt es dafür nur einen einzigen Grund, nämlich die Vorbereitung der Bevölkerung auf größere kriegerische Auseinandersetzungen. Dazu gehört auch Hartz IV mit verstärkter Rekrutierung von Erwerbslosen in den Arbeitsagenturen, 1-Euro-Zwangsarbeit und der Verarmung großer Teile der Bevölkerung. Das Volk soll sich offensichtlich an Schlimmeres gewöhnen. Gerhard Baum, FDP, sagte am 30. Januar 2007 in München: "Schäuble will quasi ein Kriegsrecht einführen."

Durch die Sicherheitsgesetze und das Weißbuch der Bundeswehr wird der Staatsumbau weiter vorangetrieben. Als Strategiepapier ist in ihm ausdrücklich der Einsatz der Bundeswehr im Inneren unter Aufgabe der verfassungsrechtlichen Trennung vorgesehen. Es handelt sich daher um ein Kriegsprogramm nach innen und nach außen, das verfassungs- und völkerrechtswidrig ist. Deutschland ist ohne Zweifel auf dem Weg in einen Militärstaat mit weltweiten kriegerischen Ambitionen, und das sollte dringend Anlaß zur Sorge bereiten

Dr. Gabriele Heinecke vom Bundesvorstand des Rep. Anwältinnen- und Anwaltsvereins: "Dieses Land treibt zu einem Krieg, und ob wir uns jetzt engagieren, ist eine Frage von Krieg und Frieden." Die Gewerkschaften sind nun durch den ver.di-Beschluß aufgefordert, zügig Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Und hoffentlich wird schnell verstanden, worum es geht. Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." Die gegenwärtige Situation könnte sich als ein solcher Fall herausstellen. Richtig, Herr Wiefelspütz?
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
3Empfehlungen
15.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrte Frau Feige,

es tut mit leid. Ich finde Ihre Analyse absurd.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

Ich fragte Sie, weshalb Sie Verbindungsdaten anderer Art (Briefpost) nicht seichern lassen wollen, wo es doch aus Ihrer Sicht, wie Sie sagen, dringend erforderlich ist, Verbindungsdaten, die sich aus der Telekomunikation ergeben, auf Vorrat zu speichern. Meiner Frage weichen Sie leider aus. Darf ich Sie bitte deshalb nochmals fragen, was der Grund dafuer ist, daß Verbindungsdaten aus der Telekommunikation aus sicherheitspolitischer Sicht zwingend gespeichert werden müssen, andere, die nicht minder zur Aufklärung von Straftaten geeignet sein können, jedoch nicht?

Verzeihen Sie meine Hartnäckigkeit, aber mich würde schon der Grund Ihrer offensichtlichen Inkonsequenz interessieren. Verraten Sie den interessierten Bürgern doch bitte, weshalb elektronische Daten in Ihren Augen weniger Schutz genießen, als körperliche? Meine Frage ist auch deshalb so wichtig, weil im Hinblick auf die geplante Online-Durchsuchung ja dieselbe Inkonsequenz zu beobachten ist: Ein Brief, der sich als PDF-Datei auf dem Computer befindet, soll nach dem Willen der Politik heimlich gelesen werden duerfen, während er dann, wenn er als Schriftstück auf dem Schreibtisch liegt, nur im Rahmen einer OFFENEN Hausdurchsuchung eingesehen werden darf.

Es drägt sich mir der Verdacht auf, daß es nur die leichtere Erreichbarkeit der elektronischen Daten ist, die Sie dazu bewegt, sich diese Daten m.E. nach Grundrechtswidrig anzueignen. Bitte weichen Sie diesmal nicht aus, denn Sie sind ja Politiker und wollen Ihre Wähler überzeugen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
3Empfehlungen
15.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich habe meiner Antwort an Sie nichts hinzuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
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Ihre Frage an Dr. Dieter Wiefelspütz
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