Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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Es gehört zu den Vorzügen unseres Rechtsstaates, daß ein Bundestagsabgeordneter keinen Einfluß auf die Entscheidungen unabhängiger Richter hat. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

herzlichen Dank für die prompte Antwort. Gestatten Sie mir zwei Nachfragen.

> es gibt bei Briefen keine Verbindungsdaten.

Ist das so? Sind Absender- und Empfänger-Adressen sowie Einlieferungs- und Auslieferungspostamt etwas grundlegend anderes als IP-Adressen von Absender und Empfänger sowie Ein- und Auslieferungsprovider?

Wo liegt aus Ihrer Sicht der _qualitative_ Unterschied?

> Allerdings ist der Eingriff in das Briefgeheimnis bereits
> jetzt unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen
> zulässig.

Natürlich ist das so. Der qualitative Unterschied besteht darin, dass die elektronische Kommunikation _auf Vorrat_ gespeichert wird. Für den Eingriff in das Briefgeheimnis auf dem traditionellen Postweg wird nach meinem Wissen keine Erfassung der Kommunikationsdaten auf Vorrat betrieben. Sehen Sie diesen Unterschied als relevant an und was würde Ihre Einschätzung in der Praxis bedeuten?

Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
alexander greisle
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
2Empfehlungen
14.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

kein Mensch denkt daran, "Verbindungsdaten" von Briefen aufzubewahren. Nicht einmal ich.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
Ergänzung vom 14.11.2007
Sehr geehrter Herr ,

ich kann nicht beurteilen, ob sich ein Richter strafbar gemacht hat. Das ist auch nicht meine Aufgabe.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
13.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

ihre im Fernsehen zu vielen Problemen vorgetragen Argumente halte ich für sehr fundiert. Dazu herzlichen Dank.
Allerdings bemängele ich nicht nur bei Ihnen, sondern auch bei den anderen Politikern, die sich zum Thema Vorratsdatenspeicherung (ein schreckliches Wort!) äußern, dass sie nicht sagen, dass die Verbindungsdaten bereits jetzt für drei Monate gespeichert werden. Diese Speicherung ist doch not-wendig, um Reklamationen von Teilnehmern am Fernmelde-verkehr bearbeiten zu können.

Oder ist meine Information falsch?

Wenn sie also richtig ist, sollte es dem Bürger auch von Ihnen und den anderen MdB in Interviews usw. ausdrücklich gesagt werden. Ebenso muss eindringlich darauf hingewiesen werden, dass es nur wenige Fälle/Jahr betrifft. Damit kann beim Bürger Angst abgebaut werden. Oder?

MfG
J.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
2Empfehlungen
14.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

die wichtigsten Verbindungsdaten werden bereits jetzt 3 - 5 Monate lang aufbewahrt, und zwar aus Gründen der Abrechnung. Ich weise immer wieder auf diesen Sachverhalt hin.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
14.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Wiefelspütz,

ich meine mich zu erinnern, dass Sie sich in Ihren zahlreichen öffentlichen Redebeiträgen u.a. stets wortgewandt und medienwirksam für eine Reform der Abgeordnetenpensionen stark gemacht haben.

Entspricht dieses "Alibireförmchen" im Zuge der saftigen Diätenerhöhung nun Ihren Vorstellungen, oder folgt eine Fortsetzung im Sinne einer Reduzierung der völlig überhöhten Pensionsansprüche der Bundestagsabgeordneten ?
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
1Empfehlung
15.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich wechsele täglich mein Hemd, nicht aber meine Auffassungen. Für einen Systemwechsel bei der Versorgung der Abgeordneten gibt es gegenwärtig keine Mehrheiten im Bundestag. Einen Systemwechsel haben bislang lediglich die Landtage in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein eingeleitet. Ich habe eine Präferenz für das Modell NRW. Immerhin wird jetzt ein weiterer, durchaus spürbarer Einschnitt (kein Systemwechsel) in die Versorgungsregelungen der Abgeordneten vorgenommen. Ich bin mir ganz sicher, daß die öffentliche Debatte über die Versorgung der Abgeordneten nicht beendet sein wird.
Die Anhebung der Entschädigung für Abgeordnete erfolgt auf das Niveau der Bezahlung von hauptamtlichen Bürgermeistern in Gemeinden mit 50 000 - 100 000 Einwohnern (Besoldungsgruppe B 6). Auch das Gehalt eines Unterabteilungsleiters in einem Bundesministerium beläuft sich auf B 6 und ist gegenwärtig 600 - 1 000 Euro im Monat höher als das Gehalt des Abgeordneten. Das Gehalt der Abgeordneten wird im Übrigen in Zukunft nur dann angehoben, wenn auch das Gehalt des Bürgermeisters angehoben wird. Die Versorgungsregelungen der Abgeordneten ähneln stark den entsprechenden Regelungen für Bürgermeister und Landräte. Schließlich: In einem früheren Leben war ich Richter.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
14.11.2007
Von:

Sehr geehrter Dr. Wiefelspütz,

Wie Sie schon schrieben, hat die VDS mit Terrorismusbekämbfung wenig zu tun. Aber mit was dann? Und warum wurden die EU-Vorgaben nicht nur übernommen, sondern auch massiv ausgeweitet? Warum werden die TK-Unternehmen für den Aufwand, der ihnen vom Staat aufgelegt wird, nicht entschädigt?
Und, sehr wichtig, wie wollen Sie den Missbrauch unterbinden? Und lassen Sie mal den Richtervorbehalt weg, da wird meistens nur auf die Form geschaut.

Ich freue mich auf Antworten,

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
5Empfehlungen
14.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich verstecke mich nicht hinter Europa. Es geht um die Möglichkeit der Aufklärung von schweren Straftaten. Die meisten schweren Straftaten sind nicht terroristischer Art. Ich wäre für die Vorratsdatenspeicherung auch dann, wenn sie ausschließlich ein nationales Projekt wäre. Ich kenne bislang keinen einzigen Fall von Mißbrauch von Verbindungsdaten durch staatliche Stellen. Unsere Sicherheitsbehörden sind strikt an Recht und Gesetz gebunden. Wenn Sie Richtern im Rechtsstaat nicht vertrauen, wem vertrauen Sie überhaupt ?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
14.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

mit großem Interesse habe ich Ihre Antworten zu hier gestellten Fragen zum Thema Vorratsdatenspeicherung gelesen.
Positiv ist mir aufgefallen, dass Sie geäußerte ablehende Haltungen respektieren. Positiv aufgefallen ist mir auch, dass Sie trotzdem nach Ihrer eigenen Überzeugung handeln und abstimmen. Das sollen Sie ja auch, dazu sind Sie außerdem verpflichtet. Negativ aufgefallen ist mir hingegen eine gewisse Verschlossenheit gegenüber kritischen Äußerungen.

Ich habe den Eindruck, dass Ihnen entgeht, dass hinter der offensiven, bisweilen leicht aggressiven Haltung vieler Fragesteller oft nichts anderes steckt als verlorenes Vertrauen und damit verbundene Ängste.

Das Vertrauen in der Bevölkerung zu den Institutionen, die an die Daten gelangen als auch zu den Maßnahmen, die einen Zugriff/eine Weitergabe der Daten einschränken, ist stark angeschlagen. Ob man überwacht wird oder und überwacht werden könnte macht juristisch einen Unterschied, psychologisch jedoch nicht.

Ob derartige Daten missbraucht werden oder missbraucht werden könnten macht ebenso juristisch einen Unterschied, psychologisch jedoch nicht.
Ich hoffe, dass Sie die daraus resultierenden Ängste nachvollziehen können.


Unabhängig davon, ob sie die Ängste nachvollziehen können oder nicht, kann es meines Erachtens nicht in Ihrem Interesse sein, Entscheidungen und Gesetze unter massiver Angst und Misstrauen in der Bevölkerung herbeizuführen.

Was unternehmen Sie/was unternimmt Ihre Partei, um bei dem Thema Vorratsdatenspeicherung/Überwachung Vertrauen zu gewinnen und Ängste zu nehmen?

Ich bedanke mich für die Beantwortung der Frage und für die dafür genommene Zeit im voraus.

Mit freundlichem Gruß,
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
2Empfehlungen
14.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich bin der festen Überzeugung, daß die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes noch nie so frei und rechtsstaatlich gelebt haben wie jetzt. Rechtsstaatlichkeit ist in Deutschland von überragender Bedeutung. Ich habe ein großes Vertrauen in die Qualifikation und in die rechtsstaatliche Gesinnung von Polizeibeamten, Verfassungsschützern, Staatsanwälten und Richtern. Das allerletzte Wort hat in Deutschland immer das Bundesverfassungsgericht. Ich setze auf Rationalität und die Wahrnehmung von Wirklichkeit. Meine tagtägliche Erfahrung ist: Wir leben freier, sicherer, sozialer, demokratischer und rechtsstaatlicher als die Bürger nahezu aller anderen Länder dieser Welt. Auch Ängste sind eine Realität. Aber ich denke, daß Angst kein guter Ratgeber ist. Auf gar keinen Fall akzepziere ich das Zerrbild von unserem Land, das mir in manchen Stellungnahmen entgegengebracht wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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