Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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(...) Ich bin völlig frei in meiner Entscheidung und uneingeschränkt verantwortlich für das, was ich tue. Befindlichkeiten der USA sind für meine Meinungsbildung ohne Bedeutung. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
13.11.2007
Von:

Sehr geeherter Herr Wiefelzpütz,

ich möchte nur kurz eine Frage zu Ihrer Antwort an Herrn Hemken stellen.

Sie schreiben dort das die Verbindungsdaten schon vorhanden sind.

Die ist so nicht korrekt.

Nocheimal muss ich

§ 96 TKG,

2)1 Die gespeicherten Verkehrsdaten dürfen über das Ende der Verbindung hinaus nur verwendet werden, soweit sie zum Aufbau weiterer Verbindungen oder für die in den §§ 97, 99, 100 und 101 genannten oder für die durch andere gesetzliche Vorschriften begründeten Zwecke erforderlich sind. 2 Im Übrigen sind Verkehrsdaten vom Diensteanbieter nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen.

zitieren.

Dies besagt auch das z.B. bei Flatrate gar keine Verbindungsdaten gespeichert werden dürfen. Und dies wird von vielen Anbietern auch so gemacht. Meines Wissens speiert die Telekom mit einer Speicherdauer von 7 Tagen solche Daten am längsten. Und selbst diese Verhalten war bisher umstritten.

Wie kommen sie also darauf das die Verbindungsdaten schon vorhanden sind?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
1Empfehlung
14.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

die Praxis der Aufbewahrung der Verbindungsdaten war bislag unterschiedlich. Dies wird durch das Gesetz vereinheitlicht. Sie können nur Verbindungsdaten aufbewahren, wenn diese Daten entstanden sind.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

ich zitiere Sie wörtlich aus Ihrer Antwort hier auf abgeordnetenwatch.de

"Sie werden hinnehmen müssen, daß der Gesetzgeber in Sachen Vorratsdatenspeicherung anderer Meinung ist als Sie. Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig zu tun. Ich wäre für die Vorratsdatenspeicherung auch dann, wenn es überhaupt keinen Terrorismus gäbe."

Dies wirft doch zwei Fragen auf.

1. Wieso muss der Fragesteller bzw. ich das hinnehmen? Sobald der Gesetzgeber einen Beschluss gefasst hat, ist Kritik daran nicht mehr erlaubt? Ist es das was Sie sagen wollen? Das kann und darf nicht Ihr Ernst sein. Ich bitte Sie daher, darzulegen, was Sie damit zum Ausdruck bringen wollten.

2. Wenn Ihrer Meinung der Terrorismus nicht als Rechtfertigung für die Vorratsdatenspeicherung herzuhalten braucht, worin sehen Sie persönlich deren Rechtfertigung?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
bisher keineEmpfehlungen
14.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

wir leben in einem freien Land. Sie können kritisieren so lange, so oft und so viel, wie sie wollen. Der Gesetzgeber freilich entscheidet, ob das TKG verabschiedet wird oder nicht, und zwar auch dann, wenn Sie gegen die Vorratsdatenspeicherung sind. Es geht bei der Vorratsdatenspeicherung um die Möglichkeit, schwere Straftaten besser bekämpfen zu können. Schwere Straftaten sind nicht notwendigerweise auch terroristische Straftaten. Terroristische Straftaten sind in Deutschland eher selten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

Sie nehmen ja hier kein Blatt vor den Mund, was man sich von mehr Politkern wünschen würde...

Mich würde die Beantwortung der letzten Frage von Herrn Freiwald zu Ihrer Zustimmung zur Vorratsdatenspeicherung interessieren.

Selbst Ihre Parteigenossin Frau Nahles et al. äußern "schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken" in einer Zusatzerklärung und gehen davon aus, dass das BVerfG "verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird".

Mir drängt sich nämlich die Frage auf, inwieweit das Absegnen verfassungswidriger Gesetze mittlerweile zum konsequenzlosen Alltag im Bundestag geworden ist.

Wenn Sie nun also vom BVerfG bestätigt bekommen, dass Sie sich für das Zustandekommen eines verfassungswidrigen Gesetzes eingesetzt haben, werden Sie dann zurücktreten?

Mit freundlichen Grüßen
A.L
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
bisher keineEmpfehlungen
14.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich denke, Sie haben Anspruch auf eine klare und deutlich Antwort. Ich bin selber Verfassungsrechtler. Ich segne keine Gesetze ab. Wenn ich verfassungsrechtliche Bedenken habe, stimme ich nicht zu. Punkt. Alles andere halte ich nicht für nicht verantwortbar.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.11.2007
Von:


Haben Sie mit so einer heftigen Gegenwehr gerechnet? Irgend etwas scheint dem unbescholtenen Bürger gegen den "Strich" zu gehen.

Dass jetzt bereits im Netz aufgerufen wird, sollte Ihnen zu denken geben. Nicht immer ist der Bürger mit den Errungenschaften der hohen Vertreter nicht konform.

Wünsche noch eine gute Restwoche.
S.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
1Empfehlung
14.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich bin ein Anhänger sehr direkter Demokratie. Gleichwohl : Das "Netz" ist nicht der Gesetzgeber. Oder doch?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.11.2007
Von:
Tim

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

die Arroganz, mit der Sie die Fragen an besorgte Bürgerinnen und Bürger beantworten, lässt Zweifel an Ihrer deutlichen Distanzierung von der Bezeichnung "Wahlvieh" aufkommen.

Nichtsdestotrotz habe ich eine Frage an Sie:
Wie beurteilen Sie das Abstimmungsverhalten der bereits vorher erwähnten Abgeordneten, die ihrer Meinung nach verfassungswidrige Gesetze durchwinken und dann auf das BVerfG hoffen? Ist dies eher die Regel oder die Ausnahme im parlamentarischen Alltag? Haben Sie sich schon ähnlich verhalten?

Mit freundlichen Grüßen
Tim
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
1Empfehlung
14.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

Sie verwechseln Deutlichkeit und Klarheit mit Arroganz. Ich werde weiterhin deutlich sein. Für mich ist die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes die Mindestvoraussetzung für meine Zustimmung zu einem Gesetz.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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