Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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(...) Sie leben offenbar in einem anderen Land als ich. Ich jedenfalls lebe in einem der entwickeltsten Rechtsstaaten der Welt.
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
12.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

ich möchte mich auf Ihre Antwort auf die Frage von Herrn Borkert [vom 11.11.2007, Anm. d. Red.] beziehen, in der sie die VDS explizit unterstützen.

Im Scherz bezeichnet man heute schon Computer auch als "ausgelagerte Gehirne" und es ist unstreitig, dass die Entwicklung immer kleinerer Computer nicht anhalten wird. Die Folge wird sein, dass in ein paar Jahren jeder unserer Schritte von technischen Helferlein begleitet werden wird. Neben deren Nutzen werden diese Geräte aber - aufgrund ihrer Vernetzung - permanent Datenspuren produzieren, die auch zur Überwachung genutzt werden können (und lt. VDS ggf. auch sollen). Mir ist nicht klar, wie weit der Gesetzgeber das ubiquitäre Produzieren von persönlichen Daten berücksichtigt hat. Nach meinem Verständnis ging man aber von einzelnen dedizierten Geräten (Handy, PC) aus, die deren Besitzer noch selbst kontrollieren kann - aber reicht das für die Zukunft?

Ich möchte Sie fragen, wie der "Kernbereich privater Lebensgestaltung" noch differenzierbar bleiben soll, wenn unser Külschrank Auskunft über den Einkauf gibt und das Haus unser Kommen und Gehen protokolliert. Auto, Kleidung, egal - alles wird vernetzte Daten produzieren. die lt. VDS zu speichern sein werden. Das ist keine Schwarzmalerei, dahinter steht auch Nutzen!

Wenn die technische Entwicklung die Protokolle über das "Private" und das "sonstige Leben" ununterscheidbar werden lässt, wo kann der Staat sich selber noch eine nicht willkürliche Grenze ziehen? Wie weist er nach, dass er sich der erhobenen Daten eben nicht leichtfertig bedient? Und wie wird ein Staat funktionieren, in dem diese Grenze doch als willkürlich empfunden wird? Was bedeutete das für eine Wissensgesellschaft und vielleicht sogar für die Legitimität einer Regierung?

Wie sehen Sie die Chancen, dass die Bürger Macht und das Gefühl der Selbstbestimmung über die eigenen Daten erhalten können - was meiner Meinung nach nichts anderes als Freiheit von Ohnmacht bedeutet?

Ich freue mich auf eine Antwort,
F.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
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16.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,


eine der wichtigsten Entwicklungen im Bereich Rechtsstaatlichkeit ist die "Erfindung" des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Dieser Begriff ist von überragender Bedeutung für den Grundrechtsschutz. Der absolute Schutz des Kernbereichs beschäftigt uns zunehmend bei der Gesetzgebung. Gehen Sie bitte davon aus, daß wir in Deutschland den leistungsfähigsten Rechtsstaat weltweit haben. Das ist meine Überzeugung. Für jeden Eingriff in ein Grundrecht benötigen wir eine Rechtsgrundlage. Tiefe, insbesondere heimliche Grundrechtseingriffe bedürfen besonders strenger Voraussetzungen. Für mich ist Freiheit noch wichtiger als Sicherheit.
Und schließlich: Die Deutschen leben gegenwärtig so frei und so sicher und so rechtsstaatlich wie nie zuvor.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Sicherheit
12.11.2007
Von:

Sehr geehrter herr Wiefelspuetz,

spaetestens infolge dieser Aeusserung: "Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig zu tun. Ich wäre für die Vorratsdatenspeicherung auch dann, wenn es überhaupt keinen Terrorismus gäbe." [in der Antwort an Herrn Borkert vom 11.11.2007, Anm. d. Red.], muss ich mir wahrhaftig Gedanken ueber den weiteren Verbleib ich Deutschland machen. Zu welchem Zweck wenn nicht zum Kampf gegen den Terrorismus, in diesem Tenor wird doch in letzter Zeit jede Einscheidung in des Buergers Privatleben vollzogen, dient es dann??? Fuer Sie gehoeren Begriffe wie Privatsphaere und Freiheit anscheind ad acta historiae.
Mit welchem Recht massen Sie sich an, meine Internetgewohnheiten, meine Telefonate, sprich mein Privatleben auszuspionieren?

in gespannter Erwartung auf die naechste Beschneidung unserer Rechte

B.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
4Empfehlungen
13.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

können Sie eine klare Antwort nicht ertragen? Terrorismus ist gefährlich. Herkömmliche Kriminalität, insbesondere organisierte Kriminalität ist - jedenfalls in Deutschland - noch gefährlicher. Die Wahrscheinlichkeit, daß Sie oder ich Opfer einer terroristischen Straftat werden, ist in unserem Land ungleich geringer, als die Wahrscheinlichkeit, Opfer einer herkömmlichen Straftat zu werden. Deshalb kommt es mir bei der Vorratsdatenspeicherung nicht entscheidend auf Terrorismusbekämpfung an. Nochmals: Ich wäre auch dann für Vorratsdatenspeicherung, wenn es keinen einzigen Terroristen gäbe.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
12.11.2007
Von:

Guten Tag Herr Dr. Wiefelspütz,

ich möchte Ihnen an dieser Stelle für Ihre Antwort auf die Frage von Sven Borkert [vom 11.11.2007, Anm. d. Red.] ein Kompliment machen. Sie ist kurz und ehrlich. Somit unterscheiden Sie sich positiv von so manch anderem Ihrer Politikerkollegen, die sich mehr in Verklausulierungen und Entschuldigungen versteigen, als Antworten zu geben.

Der Inhalt dieser Antwort aber ist erschreckend, ja beängstigend, zeigt sie doch, wie wenig Sie von dem Wesen unseres Grundgesetzes zum einen verstanden haben und zum anderen, wie arrogant oder unfähig Politiker mit Urteilen der höchsten Gerichtsinstanz umgehen.

Durch die VDS wird die Abkehr von den Leitlinien des GG betrieben, dank dem Sie Ihren Lebenslauf aufbauen und begründen konnten.

Können Sie mir bitte verständlich erklären, warum von mir und dazu gehört auch mein Kommunikationsverhalten, Daten bevorratet gespeichert werden sollen? Sie unterstellen damit eine Relevanz dieser Daten in der Zukunft. Und dank der Begründung, daß die VDS der besseren Strafverfolgung dienen soll, ist der Zusammenhang, meine Daten zu speichern unzweideutig. Sie unterstellen mir, daß ich straffällig werden könnte oder zumindest aber ein Potenzial hierzu vorhanden ist.

Nun, ich bin keine Person des öffentlichen Lebens, so wie Sie, daher dürften Sie mich auch nicht kennen und doch ergehen Sie sich in diesen Unterstellungen.

Können Sie sicherstellen, daß diese Daten weder mißbraucht oder noch schlimmer die Definition zur Nutzung dieser Daten nicht soweit herabgesetzt oder sogar willkürlich festgelegt werden, daß hier Schaden für Leib und Leben Ihrer Arbeitgeber (das Volk oder Teile des Volkes der Bundesrepublik Deuschland) entstehen? Wohl nicht!

Vielleicht sollte man einmal anregen, unsere Volksvertreter im Rahmen Ihres öffentlichen Auftretens regelmäßig und durchgehend per Bild zu dokumentieren, natürlich nur zur besseren Strafverfolgung. Der "Verschluß" der Daten wird garantiert.

Denken Sie einmal darüber nach!
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
3Empfehlungen
13.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich kann überhaupt keine Garantien geben. Ich kann keine Garantie dafür abgeben, daß unser Land ein demokratischer Rechtsstaat bleibt. Das hängt entscheidend davon ab, daß in unserem Land ausreichend viele demokratisch und rechtsstaatlich gesonnene Bürger leben. Mißbrauch von personenbezogenen Daten kann ich auch nicht ausschließen. Ich denke freilich, daß wir das Verantwortbare an Sicherungen eingebaut haben. Die wichtigste Sicherung ist freilich eine strikt rechtsstaatliche Polizei und Justiz in Deutschland. Mir ist bislang kein einziger Fall des Mißbrauchs von Verbindungsdaten durch staatliche Stellen bekannt geworden. Kein Mensch unterstellt, daß Sie Recht und Gesetz verletzen oder verletzt haben. Der Staat speichert ihre Daten nicht. Sie sind bereits vorhanden. Die Aufbewahrungsdauer durch private Unternehmen wird vereinheitlicht. Niemand interessiert sich für Ihre Daten. Wenn die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllt sind, wird mit Richtervorbehalt der Zugriff auf Verbindungsdaten möglich sein. Das war früher so, das wird auch in der Zukunft so sein - wie in zahlreichen anderen europäischen Rechtsstaaten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
12.11.2007
Von:

Guten Tag Herr Wiefelspütz,

ich bin Bundesbeamtin (Pensionärin) und lebe in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Gerne wissen möchte ich, wie in der SPD eine Gleichstellung in der Hinterbliebenenversorgung für Bundesbeamte diskutiert wird. Letztens wurde bekannt, im Land Bremen (unter anderen) ist es nun auch beschlossene Sache, die Lebenspartnerschaften voll mit der Eheleuten gleich zu setzen. Wir sind wirklich langjährige Wähler der SPD (wir wissen, dass das Gesetz wegen der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag/Bundesrat damals nicht zustande kam) und denken, es kann doch diese Ungleichbehandlung von Ländern zum Bund nicht richtig sein. Man fragt sich, warum ist man nicht Landesbeamtin? Bitte sagen Sie mir, wie die SPD im Bundestag hier weiter vorgehen und die Ungerechtigkeit beseitigen will. In unserem Alter haben wir nicht mehr viel Zeit. Eine Sicherheit - wie Sie heterosexuelle Paare haben - ist auch für uns wichtig und beruhigt sehr!

Ich sehe Ihrer freundlichen Antwort mit Spannung entgegen.
Freundliche Grüße aus Bonn
A.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
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16.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrte Frau ,

die SPD unterstützt Ihre Position mit Nachdruck. Es wird sehr schwierig werden, diese Position gegenüber dem Koalitionspartner durchzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

wo sehen Sie den grundsätzlichen Unterschied zwischen der Kommunikation per Brief und der per E-Mail? Sind Sie dafür, auch die Daten der Briefumschläge des traditionellen Postweges auf Vorrat zu speichern?

Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
alexander greisle
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
2Empfehlungen
13.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

es gibt bei Briefen keine Verbindungsdaten. Allerdings ist der Eingriff in das Briefgeheimnis bereits jetzt unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Ihre Frage an Dr. Dieter Wiefelspütz
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