Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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(...) Ich teile Ihre Auffassung nicht. Der Opferschutz ist in Deutschland in den letzten Jahren deutlich gestärkt worden. Auch ein Opfer darf geltendes Recht nicht brechen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
12.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

laut Ihrer Antwort auf die Frage von Sven Borkert geschrieben, sind Sie unabhängig vom Kampf gegen den Terrorismus für die Vorratsdatenspeicherung. Welche Vorteile erwarten Sie konkret davon, jede angesehene Webseite, jede SMS und jeden Anruf einer Person zuordnen zu können? Warum interessiert es nur, welche Artikel auf faz.net ich anklicke, aber nicht, welchen Artikel ich in der Druckausgabe lese? Warum müssen meine Telefonverbindungen gespeichert, aber nicht alle meine Briefe katalogisiert werden? Welche Verbrechen sollen so aufgeklärt oder verhindert werden? Warum kann ich zu Hause jeden Besucher unbeobachtet empfangen, aber unbescholtenen Teilnehmer einer Skype-Konferenz werden vorsorglich registriert? Welcher Unterschied besteht zwischen dem Ansehen einer Fernsehsendung und der gleichen Sendung in der ZDF-Mediathek der es rechtfertigt, einen Vorgang aufzuzeichnen, den anderen jedoch nicht?

Die wichtigste Frage dabei aber bleibt, warum diese Maßnahme erst im Zuge der Terrorbekämpfung eingeführt wurde und dennoch Ihrer Meinung nach anscheinend auch darüberhinaus auf einmal unverzichtbar ist. Auf welche Verbrechen beziehen Sie sich dabei?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
2Empfehlungen
17.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrte Frau ,

die Zuordnung von Verbindungsdaten kann in einem konkreten Einzelfall von erheblicher Bedeutung für die Aufklärung einer Straftat sein. Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es um die Ermöglichung des Zugriffs auf Verbindungsdaten zur Aufklärung schwerer Straftaten. Um nicht mehr und nicht weniger. Oder um es mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts zu sagen:"Voraussetzung der Erhebung von Verbindungsdaten ist ein konkreter Tatverdacht. Auf Grund bestimmter Tatsachen muss anzunehmen sein, dass der Beschuldigte mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen hat (vgl. auch BVerfGE 100, 313 <394>)."Wir reden in Deutschland zu viel über Terrorismus. Terroristische Straftaten sind in Deutschland eher selten. Schwere Strafttaten ohne Bezug zu Terrorismus gibt es in Deutschland durchaus nicht selten. Nochmals: Ich wäre auch dann für die Vorratsdatenspeicherung, wenn es keinen einzigen Terroristen gäbe.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.11.2007
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

ich finde nicht nur den Inhalt - über den man vielleicht noch diskutieren könnte - , sondern auch den Stil Ihrer Antworten unerträglich. Mich würde interessieren, mit welchem Recht Sie hier mit einer derartigen Arroganz den Bürgern gegenüber, die überhaupt noch Lust haben, sich an einen Politiker mit Fragen zu wenden, auftreten? Ist diese Überheblichkeit eigentlich durch irgendwelche LEISTUNGEN Ihrerseits gedeckt? Was zeichnet Sie persönlich aus, dass Sie meinen, sich derart über den normalen Bürger der Bundesrepublik erheben zu können?
Ansonsten bestätigen Sie ganz persönlich mein Bild über den deutschen Politker im Allgemeinen.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
1Empfehlung
16.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr Dr. ,

es ist Ihr gutes Recht, meine Antworten für unerträglich zu halten. Ich verantworte meine Antworten. Ich überhebe mich nicht über andere. Ich habe Auffassungen und Überzeugungen, die ich klar und deutlich äußere. Daran werden Sie, Herr Dr. , nichts ändern. Ihre pauschale Abqualifizierung von gewählten Volksvertretern spricht für sich.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
12.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

Sie schreiben, daß sich niemand für Ihre oder meine Verbindungsdaten interessieren würde und auf diese nur kraftrichterlicher Entscheidung zugegriffen werden darf. Wie Garantieren sie nun mir, daß diese nicht durch einen dummen Zufall (durch einen menschlichen Fehler) an kriminelle Naturen gelangt? Es gibt doch auch schon genügen Fälle, in denen sensible Daten plötzlich für jeden sichtbar im Internet zu sehen waren.

Meiner Meinung gehören solche Daten gelöscht, sobald sie nicht mehr benötigt werden, damit sie eben nicht in die falschen Hände kommen können. Mir geht es nicht darum, daß ich den strafverfolgenden Behörden die Arbeit erschwere sondern auch Straftaten dadurch verhindere, indem ich diesen kriminellen schon nicht die Möglichkeit biete, an solche Daten zu kommen, wenn es sie schlicht nicht gibt. Sie selbst verschließen ihren PKW sicher auch und lassen ihn nicht unabgesperrt stehen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
bisher keineEmpfehlungen
16.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

es gibt keine absoluten Garantien. Nirgendwo und in keinem Lebensbereich. Das Menschenmögliche freilich können Sie erwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
12.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

bitte erklären sie mir wie der § 96 TKG,

2)1 Die gespeicherten Verkehrsdaten dürfen über das Ende der Verbindung hinaus nur verwendet werden, soweit sie zum Aufbau weiterer Verbindungen oder für die in den §§ 97, 99, 100 und 101 genannten oder für die durch andere gesetzliche Vorschriften begründeten Zwecke erforderlich sind. 2 Im Übrigen sind Verkehrsdaten vom Diensteanbieter nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen.

und das Urteil des BGH des ersten Senats vom 14. Juli 1999,

Hier ein Ausschnitt

"Indem das Grundrecht die einzelnen Kommunikationsvorgänge grundsätzlich dem staatlichen Zugriff entzieht, will es zugleich die Bedingungen einer freien Telekommunikation überhaupt aufrechterhalten. Mit der grundrechtlichen Verbürgung der Unverletzlichkeit des Fernmeldegeheimnisses soll vermieden werden, daß der Meinungs- und Informationsaustausch mittels Fernmeldeanlagen deswegen unterbleibt oder nach Form und Inhalt verändert verläuft, weil die Beteiligten damit rechnen müssen, daß staatliche Stellen sich in die Kommunikation einschalten und Kenntnisse über die Kommunikationsbeziehungen oder Kommunikationsinhalte gewinnen."

mit Ihrem Kommentar

"Ich wäre für die Vorratsdatenspeicherung auch dann, wenn es überhaupt keinen Terrorismus gäbe."

in Einklang zu bringen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
2Empfehlungen
16.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich war früher Richter und bin im "Nebenamt" leidenschaftlicher Rechtswissenschaftler. Sie müssen mich nicht unbedingt juristisch belehren wollen. Kommunikation, die stattfindet, um Verbrechen zu begehen, ist nicht geschützt, sondern wird mit rechtsstaatlichen Mitteln verfolgt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.11.2007
Von:

Hallo Herr Dr. Wiefelspütz,


Ich würde Sie gerne erstmal zitieren:

"Ich wäre für die Vorrats Datenspeicherung auch dann, wenn es überhaupt keinen Terrorismus gäbe." [Antwort an Herrn Borkert vom 11.11.2007, Anm. d. Red.]

Warum erlauben Sie sich genauso wie Ihre Mitstreiter die Unschuldvermutung, fest gelegt im Gesetz, einfach damit zu umgehen? Ich hoffe mal nicht, dass Sie davon ausgehen, dass diese einfach so hingenommen wird.

Scheunen Sie sich eigentlich nicht die Rechte zu beschneiden, wie es einst in der ehemaligen DDR und im Nationalsozialismus üblich war, bitte argumentiere Sie nicht, dass selbiges nicht´s mit VDS zu tun hat, dann müßte man Ihnen Geschichtsblindheit vorwerfen und so schätze ich Sie nicht ein.

Es ist leider eine Tatsache das es Kriminalität und Terrorismus gibt aber einigem kann man entgegenwirken, wenn man sich um Bildung und Arbeit kümmern würde, aber stattdessen wird der amerikanischen Regierung noch die Lampe gehalten, denn allein diese hat nachweisbar mehrere Personen erst unterstützt, die heute als Terroristen gelten, egal ob in Südamerika dem Naher Osten usw. .

Die Freiheit sollte über die Sicherheit gestellt werden, wie auch unser Grundgesetz unumstößlich dafür spricht.

Mein Schlusswort an Sie, wie weit möchten Sie und diese Regierung noch gehen, wir gelten doch schon als Weltmeister im Mittel Mäßigkeit.

Meine Schlussfrage an Sie, haben Sie keine Angst, dass Sie damit wieder Fanatiker wie einst die RAF in diesem Land großziehen, ich schon.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
1Empfehlung
16.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

wollen Sie wirklich den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland in die Nähe der DDR oder gar des nationalsozialistischen Deutschland bringen? Sie, Herr , leben gegenwärtig freier, demokratischer, sicherer, sozialer und rechtsstaatlicher als Deutsche jemals zuvor lebten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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