Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Die "Fragen" von Herrn Faßnacht sind Stimmungsmache gegen den Islam aus dem "Geist" von Roland Koch. Sollen wir das Unrecht, das Christen in der Türkei widerfährt, Moslems in Deutschland antun? (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
11.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

Sie gelten als ein Abgeordneter, der noch nicht seine Bodenhaftung verloren hat. Wie werden Sie sich bei der Diätenabstimmung verhalten: Ja oder Nein?
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
2Empfehlungen
14.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrte Frau ,

ich werde mit Ja abstimmen.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Familie
12.11.2007
Von:

Hallo Herr Wierfelspuetz,

danke fuer Ihrer prompte Antwort.

Leider enthaelt Sie keine Antworten auf meine konkreten Fragen.
Den erwaehnten Pargraphen kenne ich selbstverstaendlich.

Allerdings gilt zunaechst § 28 AufenthG
Familiennachzug zu Deutschen

Kapitel 2 (Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet)
Abschnitt 6 (Aufenthalt aus familiären Gründen)

(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
1.

Ehegatten eines Deutschen,
............................
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen. Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden. Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden.

Nun kommen wir zu § 30 AufenthG

Ehegattennachzug
Kapitel 2 (Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet)
Abschnitt 6 (Aufenthalt aus familiären Gründen)

(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn
..............................
2.

der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann und .......

Wo steht hier etwas von A1 - Level?
Hier ist die Rede von "einfachen Kenntnissen".
Das geforderte A1 beinhaltet gehobene Deutschkenntnisse!

Und dieses Level wurde durch das AA bzw. BMI festgelegt und liesse sich korrigieren ohne das Gesetz zu aendern, weil es Ehen verhindert statt zu foerdern.

Darum ging es mir.
Ihre Aussagen und ihr Verstaendins der Anforderungen ist einfach unrichtig.

Schade, dass Sie hier mit einer solch einfachen Antwort ausweichen, anstatt klar Stellung zu beziehen.

Meine Frage: konnte ich mein Anliegen verdeutlichen?

Mit freundlcihen Gruessen,
F.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
2Empfehlungen
17.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

Sie wollen keine Antwort, sondern belehren. Sie halten das Erfordernis von einfachen Kenntnissen der deutschen Sprache für falsch, ich halte es für richtig. Diesen Dissens werden wir nicht auflösen können.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
12.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

ich habe hier einen Text vorliegen, der die Maxime der Politik sein sollte. Wie weit sind wir davon entfernt? Haben wir eine Demokratie? Eine echte Demokratie?

"Daher im Namen der Demokratie : Laßt und diese Macht nutzen! Laßt uns zusammen stehen! Laßt uns kämpfen für eine neue Welt, für eine anständige Welt! Die jedermann gleiche Chancen gibt, die der Jugend eine Zukunft und den Alten Sicherheit gewährt. Versprochen haben die Unterdrücker das auch, deshalb konnten sie die Macht ergreifen. Das war Lüge, wie überhaupt alles, was sie euch versprachen, diese Verbrecher.
Diktatoren wollen die Freiheit nur für sich, das Volk soll versklavt bleiben.
Laßt uns diese Ketten sprengen! Laßt uns kämpfen für eine bessere Welt! Laßt uns kämpfen für die Freiheit in der Welt, das ist ein Ziel, für das es sich zu kämpfen lohnt. Nieder mit der Unterdrückung, dem Hass und der Intoleranz!
Laßt uns kämpfen für eine Welt der Sauberkeit. In der die Vernunft siegt, in der uns Fortschritt und Wissenschaft allen zum Segen reichen. Kameraden, im Namen der Demokratie”
Abschlußrede von Charles Chaplin in The Great Diktator (1940!)

Herr Wiefelspütz, die Welt gerät aus den Fugen. Mittlerweile kommt mir der Gedanke, daß Politiker nur alles verkomplizieren. Ich kann Ihre guten Taten nicht immer nachvollziehen. Sie haben Ihre Meinung, ich habe meine Ansicht und oft sieht man mit gebührendem Abstand und zeitlichem Abstand "Große Taten" als fragwürdige listenreiche Marschrichtung in eine weltumspannende Diktatur. Die NWO ist eine Verschwörungstheorie, ist sie es?

Machen Sie es gut.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
2Empfehlungen
17.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

was ist NWO?

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
12.11.2007
Von:

Herr Dr. Dieter Wiefelspütz,

das der Begriff ´Wahlvieh´ menschenverachtend ist stimmt!
Es wird hier wohl aber jedem mehr oder weniger klar sein, dass die Menschenverachtung damit eher kritisiert wird, zumal Her Lürken ein ´leider´ hinzufügte.
Ich sage zu einem Freund ja auch im Scherz ´du Faschist!´, wenn er arg über einen Musikstil herzieht - obwohl das ein hartes Wort ist, weiß jeder dass es so eigentlich nicht gemeint ist, aber eine wahre Kritik enthält. Ähnlich verhält es sich mit dem ´Wahlvieh´. Dazu braucht man ein wenig Abstraktionsgeist. Ich denke sie handeln unbedacht, wenn sie nur wegen so eines lächerlichen Begriffausrutschers nicht antoworten würden.

Nun zur VDS: dass ich das Gesetz hinnehmen muss halte ich für einen Scherz (Schauen sie mal GG Art. 8, Art. 9, Art. 17, Art. 38, Art. 77 Abs. 1).
Tatsächlich werde ich mich aber natürlich dafür einsetzen, dass die Beschlüsse umgekehrt werden, dass die weiteren Pläne verworfen und die Auflösung bestimmter Gesetze herbeigeführt wird. Aus den bereits genannten Gründen. Denn die VDS bringt höchstens verfassungswidrige Vorteile.

Zurück zu meiner Frage:

Ich würde gerne von Ihnen wissen was das Wort Demokratie für Sie bedeutet. Bedeutet es, dass Volksvertreter naiv Tatsachen übersehen? Bedeutet es, dass Warnungen ignoriert werden und politische Entscheidungen mit den Meinungen derer gerechtfertigt werden, die nicht über das Thema informiert sind? die ihre Informationen über das Thema komplett aus ein bis zwei schlecht recherchierten Beiträgen aus dem Privatfernsehen beziehen? (als solche würde ich viele argumente bezeichnen).

mfG
joschua pleep



Anmerkung der Redaktion
Die Frage von Herrn Lürken finden Sie im Fragenarchiv von Herrn Dr. Wiefelspütz.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
bisher keineEmpfehlungen
17.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich befasse mich seit Jahren mit der Vorratsdatenspeicherung und komme nach intensiver Auseinandersetzung zu anderen Ergebnissen als Sie. Ich respektiere Ihre Auffassung und erwarte, daß Sie meine Auffassung respektieren. Im Deutschen Bundestag vertrete ich nicht Ihre, sondern meine Überzeugungen. Ganz viel mit Demokratie hat Artikel 38 des Grundgesetzes zu tun. Dort heißt es:"Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."

Mit freundlichen Grüßen
Dr.. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
12.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr,

leider konnten Sie mich mit Ihrer Argumentation noch nicht von der VDS überzeugen. Mir ist momentan unmöglich, meinen Kindern den Sinn hinter der VDS zu erläutern.

Terroristen (die ja nun nicht mehr als Grund gelten) und die Mafia haben genug Mittel, trotz VDS unerkannt zu kommunizieren. Die bauen sich einfach ein eigenes Kommunikationssystem, welches sich hinter normalen Kommunikationsmustern versteckt. Also ja, da kann man Ihnen nur zustimmen: dagegen hilft die VDS nicht.
Aber was bitte ist dann der Grund? Warum wird die gesamte Bevölkerung in ihren Kommunikationsmustern verdachtsunabhängig, systematisch und präventiv überwacht?

Diese Daten halte ich für gefährlich, da ich so nicht mehr anonym kommunizieren kann. Das ist aber für unsere Gesellschaft schlicht unabdingbar. Bsp: Anzeige von Terroristen, organisierter Kriminalität. Woher weiß ich, dass der Polizeibeamte nicht korrupt ist? Woher weiß ich, dass meine Kommunikation mit ihm nicht enttarnt wird? Hypothetisch? Sie wissen sicher von mehr Skandalen in Deutschland als ich. Als die Nazis in der Sächs. Schweiz durchsucht wurden, hat man die zuständige Polizeistelle in Prina absichtlich nicht informiert. In Nazi-Unterlagen hat man Kopien von Polizeiakten gefunden. Von dem Rotlichtskandal in Leipzig haben Sie sicher auch gehört. Die Auftragsvergabe für die A72 war auch korrupt.
Herr W., wie unterstützt also die VDS Pfeiler unseres Staates wie Transparenz und Rechtsstaatlichkeit? Was gewinnen wir durch diese präventive Überwachungsmaßnahme? Warum nehmen Sie Abgeordnete von der Überwachung aus? Was unterscheidet Sie von mir, was dies rechtfertigt?

Noch ein Kommentar zu dem Franklin-Zitat: In den USA gibt es trotz Terrorhysterie keine VDS. Nur weil Mr. Franklin keinen deutschen ePass hat, sollten wir dennoch auf ihn hören!

Die Zeichen gehen zu ende. Bitte überdenken Sie das hier geschriebene!
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort!
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
3Empfehlungen
16.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

Strafverteidiger, Geistliche und Abgeordnete genießen bei der Telekommunikationsüberwachung einen besonderen Schutz. Das ergibt sich aus Art. 47 GG und dem Rechtsstaatsprinzip. Wenn diese Personen freilich Straftaten begehen, entfällt dieser Schutz. Wer kein Telefon, benutzt kann nicht abgehört werden. Wer Handschuhe trägt, hinterläßt keine Fingerabdrücke. Nach Ihrer Logik müßten wir unverzichtbare Ermittlungsmethoden zur Aufklärung und Verhinderung von Straftaten abschaffen. Ein absurdes Ergebnis! Selbstverständlich gibt es keinen absoluten Schutz vor Pannen, Korruption oder Mißbrauch. Das Verantwortbare muß aber doch wohl gemacht werden. Verbindungsdaten werden selbstverständlich auch in den USA aufbewahrt. Wie wollen Sie denn Rechnungen ausstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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