Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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Ich kenne drei oder vier Entwürfe der BKA-Novelle. Hinzu kommen Vorschläge zur Änderung einzelner Vorschriften. (...) Ich halte es nicht für richtig, daß ein Gesetzentwurf in jeder neuen, aber noch nicht verbindlichen Fassung veöffentlicht wird. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
10.11.2007
Von:

Herr Dr. Wiefelspütz,

zunächst muss ich mich sehr wundern, dass Sie an der Abstimmung zur VDS nicht teilgenommen haben.

Des weiteren hat mich Ihre Antwort auf die vorangegangene Frage doch sehr verwundert. Auch die Pressefreiheit wird durch das GG in Artikel 5 zugesichert. Ebenso wird in Absatz 1 dieses Artikels zugesichert, dass jeder Bürger das Recht hat "sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten". Ich persönlich empfinde eine verdachtunabhängige Protokollierung meiner Zugriffe auf "allgemein zugängliche Quellen" im Internet - im Rahmen der VDS oder auch, wie zuletzt geschehen, auf Seiten von Behörden - als eine Behinderung und eine Einschränkung meiner im GG verbrieften Rechte. Dabei ist es völlig unerheblich, ob diese Daten tatsächlich ausgewertet werden oder nicht.

Ferner heißt es in Artikel 10 (1): "Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich." Was bleibt aber noch übrig von diesem Geheimnis, wenn zu jedem elektronischen Brief (E-Mail) den ich schreibe Absender und Empfänger verdachtunabhängig gespeichert werden? Sollten sie das nicht auch für "normale" Briefe fordern - schließlich werden Terroristen sicherlich auch auf diesem Weg Informationen austauschen, oder?

Wo bleibt das Fernmeldegeheimnis, wenn zu jedem Anruf den ich tätige auch Datum/Uhrzeit und die angerufene Nummer vorgehalten werden? Tätige ich einen solchen Anruf über ein Mobiltelefon, so wird auch noch mein Standort mit gespeichert!

Ich hoffe Sie sind sich bis in das kleinste Detail bewusst, was die Bundesregierung da gestern - auch mit den Stimmen ihrer Fraktionskollegen - verabschiedet hat!

Benjamin Franklin sagte einmal:
"Those who are willing to sacrifice essential liberties for a little order, will lose both and deserve neither!"
["Jene, die gewillt sind grundlegende Freiheiten für ein wenig Sicherheit aufzugeben, werden beides verlieren und haben beides nicht verdient.", Anm. d. Red.]

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
30Empfehlungen
11.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

Sie zitieren Benjamin Franklin. Ich glaube, wir leben in Deutschland freier, sicherer und rechtsstaatlicher als in nahezu allen anderen Ländern der Welt. Oder ist das in den USA etwa alles besser? Selbstverständlich gilt Art. 10 GG. Freilich, an Verbindungsdaten kommt man rechtsstaatlich korrekt heran, seitdem es Verbindungsdaten gibt. Daran ändert sich nichts. Ersparen Sie sich bitte, mich zu agitieren. Ich weiß, was ich tue und verantworte es. Schließlich, nicht die Bundesregierung, sondern das Parlament beschließt Gesetze. Wenn ich nicht verhindert gewesen wäre, hätte ich dem Gesetz zugestimmt. Niemand interessiert sich für Ihre oder meine Verbindungsdaten. Im Fall einer schweren Straftat und kraft richterlicher Entscheidung ist ein Zugriff freilich zulässig. Das halte ich für zwingend richtig. Sie können gerne anderer Auffassung sein. Ich handele im Parlament freilich nach meinen, nicht nach Ihren Überzeugungen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Familie
11.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Dieter Wiefelspütz,

ich bin aeusserst irritiert ueber Ihre Aussagen in diesem Forum.
Sie treffen hier Feststellungen, die entweder ohne ausreichendes Hintergrundwissen oder fahrlaessig sind. Beides finde ich bedenklich.

Nach persoenlicher Ruecksprache mit dem Goethe-Institut in Bangkok betraegt die Mindestanzahl von zu leistenden Stunden fuer den A1 - Deutsch - Kurs keine 30 sondern 160(!) Stunden. Dies bedeutet fuer die Betroffenen 2 - 3 Monate keiner Arbeit nachgehen zu koennen und jeden Monat einen Monatslohn fuer den Kurs bezahlen zu muessen!
Ist Ihnen bewusst welche Opfer die Lernenden da erbringen?

Die Angehoerigen des GI-Bangkok waren erschrocken ob Ihrer Aussage und nahmen dies kopfschuettelnd zur Kenntnis. Vielleicht hilft ja hier ein Telefonat? Ich kann Ihnen die Nummer des GI-Bangkok gern heraussuchen.

Weiter ist Ihre Aussage:"...das Gesetz verlangt Sprachkenntnisse nach dem Standard A 1 - aus guten Gründen. " unrichtig.

Nicht im Gesetz ist dieser Standard festgelegt, sondern durch die Anweisungen das AA. Dies sollten Sie unterscheiden koennen.

Meine Fragen an Sie:
handelt es sich um Fehlinformationen (durch andere?) oder um Fahrlaessigkeit?
Beabsichtigen Sie nach diesen Korrekturen Ihre eigene Haltung zu ueberdenken und auch einen vereinfachten Standard fuer mit Deutschen verheiratete Ehegatten vorzuschlagen, der den von Ihnen erwaehnten 30 Stunden nahe kommt?

Auf Ihr Feedback freue ich mich.

Mit freundlichen Gruessen,
F.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
6Empfehlungen
11.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich möchte mich nicht dauernd wiederholen. Lesen Sie bitte § 30 des Aufenthaltsgesetzes.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
11.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

zunächst möchte ich mich für die schnelle Antwort auf meine Frage vom 10.11.2007 bedanken. Es freut mich, dass Sie die Arbeit unseres Bundesdatenschutzbeauftragten hoch schätzen.

Wenn Sie die Arbeit des Bundesdatenschutzbeauftragten so schätzen, warum hören dann die Mehrzahl der Abgeordneten inkl. Sie nicht auf seine Ratschläge?

Denn leider sind die Einwürfe des Bundesdatenschutzbeauftragten nur Vorschläge und nicht bindend.

Der normale Bundesbürger wird behandelt wie ein Schwerverbrecher? Ein Herr Mielke wollte seine DDR auch nur vor der BRD schützen. Er wäre froh, wenn er solche Methoden, die unser Innenminister fordert gehabt hätte.

Sie gaukeln dem normalen Wahlvieh, und mehr sind die Bundesbürger leider nicht mehr zwischen den Wahlen, eine Sicherheit vor, die nicht existiert. Selbst der aktuelle Terrorfall zeigt, dass eine gesetzliche Erweiterung nicht nötig ist und eine Verschärfung absolut nichts gebracht hätte, da diese Verdächtigen Ihre Telefonate nicht zu Hause getätigt haben.

Weite Teile der Bevölkerung fühlen sich von Ihren Bundestagsabgeordneten verraten und Ihr Vertrauen ist absolut erschüttert in die Politik. Und das ist nun wirklich egal, ob SPD oder CSU.

Die Mehrheit der Bundesbürger ist gegen einen Einsatz der Deutschen im Kriegsgebiet Afghanistan. Warum meinen Sie verteidigen wir unsere Freiheit am Hindukusch? Glauben Sie wirklich wir werden hier in Deutschland von der Taliban überflutet? Wohl kaum.

Ich wünsche mir die Zeit eines Herrn Baum und eines Herrn Genschers zurück. Das waren Politiker, denen man noch vertrauen konnte.

In diesem Brief steckt viel Bitterkeit. Aber diese Bitterkeit teilen zur Zeit viele Menschen in Deutschland. Die Abgeordneten erreichen und vertreten nicht mehr einen Großteil der Bevölkerung. Und das ist traurig und sollte Ihnen zu denken geben.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
54Empfehlungen
11.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

mit einem Menschen, der Bürger als "Wahlvieh" bezeichnet, kommuniziere ich nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

können Sie mir erklären, warum fast alle Abgeordneten der SPD, Union, FDP und Grünen eine nationale Umsetzung des Art.4, Nr. 1 EuSC am 14.06.2007 im Bundestag abgelehnt haben
Quelle:
www.bundestag.de , obwohl der europäische Ausschuss für soziale Rechte (des Europarates) bereits vorher die fehlende Einhaltung des Art.4, Nr.1 EuSCöffentlich festgestellt hat?
Quelle: www.coe.int

Der europäische Ausschuss für soziale Rechte bestätigt für mich dadurch den Verstoß der Bundesrepublik Deutschland gegen die europäische Menschenrechtskonvention, da die europäische Sozialcharta (und somit auch der verbindliche Art. 4, Nr. 1 EuSC) eine Ergänzung der Menschenrechtskonvention ist.

Meine Frage dazu ist, was nun von Seiten der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Parteien unternommen wird, um allen (!) Arbeitnehmern in Deutschland das Menschenrecht des Art. 4, Nr.1 Europäische Sozialcharta zu gewährleisten, da allein schon ca. 1,3 Mio. Arbeitnehmer in D. zu ihren nicht-existenzsichernden Armutslöhnen noch ergänzende Sozialleistungen in Form des ALG II (siehe §§ 10, 11 und 30 SGB II) bekommen müssen, was nach meiner Auffassung im krassen Widerspruch zum Menschenrecht des Art.4, Nr.1 europäische Sozialcharta steht, da im Art.4, Nr. 1 EuSC ein "Arbeitsentgelt", aber kein "Mindesteinkommen" (also Armutslohn für Vollzeittätigkeit + ergänzende Sozialleistungen) genannt wird.

Wie kann es angehen, das die SPD erst einen Mindestlohn fordert und ihn dann am 14.06.2007 im Bundestag abgelehnt hat?

Wie kann es sein, das die CDA einen gesetzlichen Mindestlohn von 9,39 Euro/Std. fordert:
www.cda-bund.de und Unions-Politiker ihn dann am 14.06.2007 abgelehnt haben?

Gilt der Art.4, Nr.1 EuSC nicht für deutsche Politiker?

MfG

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
7Empfehlungen
11.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

die SPD ist die Partei, die Mindestlöhne durchsetzen wird. Propagandamätzchen der SED/PDS/Die Linke lehne ich ab.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
11.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

wie sollen wir an der Basis nur dieses schreckliche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vertreten?
Und es ist ja nur eines in einer langen Kette von Gesetzen, die ausschliesslich darauf gerichtet sind, die Freiheitsrechte einzuschränken.
Ich erinnere an

  • Telekommunikationsüberwachung
  • Fluggastdatenspeicherung und automatische -weitergabe für alle Flüge
  • Heimliche Online-Durchsuchung / Bundestrojaner ohne Richter
  • Speicherung der Fingerabdrücke aller Bürger ohne Verdacht
  • Biometrische Passdaten ohne Zustimmung
  • Ausweise die per RFID unbemerkt ausgelesen werden können
  • Erweiterte Rasterfahndung
  • Großer Lauschangriff
  • Nutzung der Mautdaten für fremde Zwecke
  • Allgemeine Erlaubnis zur Videoüberwachung ohne Verdacht

usw.

Irgendwie fehlt mir inzwischen für so eine Innenpolitik jegliches Verständnis.

Gruss aus Unna-Massen,
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
6Empfehlungen
11.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

der Gesetzgeber hat nach jahrelangen, sorgfältigen Beratungen in Sachen Vorratsspeicherung entschieden. Sie sind in der Sache anderer Auffassung. Das respektiere ich. Wenn Ihnen der Weg nach Lünen nicht zu weit ist, können Sie mich in meiner Sprechstunde aufsuchen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Ihre Frage an Dr. Dieter Wiefelspütz
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