Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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Ich befürworte die gewachsenen Strukturen der Kammern einschließlich Pflichtmitgliedschaft. Wir leben in einem sehr freien Land. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.08.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

lesen Sie bitte folgende Passage:
(Quelle: www.heise.de )

"Während Ziercke um Verständnis für die Maßnahme warb, ließ der ehemalige Verfassungsrichter und FDP-Politiker Burkhard Hirsch keinen Zweifel daran, dass die Online-Durchsuchung seiner Meinung nach Ausdruck eines schleichenden Entmündigungsprozesses des Bürgers durch den Staat ist. Das Durchsuchen einer Festplatte sei keine Hausdurchsuchung nach dem Ist-Zustand, sondern eine Suche nach künftigen möglichen Handlungen. Die Tatsache, dass Viele sich öffentlich zum Kasper machten, dürfe niemals das Recht eines Staates begründen, das informationelle Selbstbestimmungsrecht anderer Bürger zu verletzen. Hirsch wetterte auch gegen angebliche EU-Vorgaben. Staat sie eilfertig umzusetzen, müsse ein Staat seine Bürger vor ihnen schützen, wenn sie Grundrechte verletzten. "

Wieso nimmt sich kein Politiker, der vom deutschen Volke gewählt wurde, dieser Aufgabe an, den Staat als solchen zu schützen anstatt ihn auseinander zu nehmen, wie es derzeit geschieht?

Vielen Dank für eine Antwort.

Viele Grüße,
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
3Empfehlungen
28.08.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich kann mit Ihren Obsessionen nichts anfangen. Sie leben offenbar in einem anderen Land als ich. Ich jedenfalls lebe in einem der entwickeltsten Rechtsstaaten der Welt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Sicherheit
28.08.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

nach meiner Kenntnis wurde die Online-Durchsuchung ursprünglich mit der Terrorismus-Bekämpfung begründet.

Ich persönlich gehe davon aus, dass aus deren speziellem und hohen Sicherheitsbedarf - eben nicht entdeckt zu werden - entsprechende Maßnahmen bzgl der verwendeten Rechner getroffen werden. Vermutlich solche, die einer Privatperson nur - nicht unbedingt im notwendigen Maß kompetent - mit finanziell wesentlichem Aufwand zugänglich ist.

Als Beispiel sei die Verwendung einer unüblichen und vielleicht auch üblicherweise sichereren Plattform genannt und/oder die Verwendung von Firewalls und deren kompetente Konfiguration.

Ist es also zum Schluss eine Frage der eingesetzten Technik wie leicht und ob man überhaupt mit den Mitteln der Online-Durchsuchung überwacht werden kann?
Greift unter dieser Prämisse diese Maßnahme überhaupt wenn Terroristen durch geeignete Maßnahmen und Verhaltensweisen die Installation eines Bundestrojaners praktisch unmöglich machen werden?

Mir erscheint die Terrorismusbegründung als U-Boot, als Deckmantel für die Einführung obwohl man diese Maßnahme schon jetzt für ganz andere Einsatzbereiche vorsieht.

Sollte die Online-Durchsuchung in Richtung Bagatellvergehen ausgeweitet werden, wird letztlich der Drogenboß, der sich einen Rechner entsprechend konfigurieren und sich Benutzungsrichtlinien erstellen lässt, _nicht_ erwischt, während - ich karrikiere - der Brenner von einigen CD-Privatkopien (bewusst _keine_ Anführungszeichen!) mit einem Gerichtsverfahren belegt wird?
Nicht dass das in anderen Bereichen nicht schon so wäre aber es wäre ein _weiterer_ Bereich.

MfG
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
4Empfehlungen
28.08.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

wir stehen ganz am Anfang der Beratungen zur Online-Durchsuchung. Ich kann Ihnen nicht sagen, wann ein Ergebnis vorliegt. Es gibt gegenwärtig beim BKA nicht einmal eine ausgereifte Technologie für die Online-Durchsuchung. Diese Technologie müssen wir aber gesehen und verstanden haben, um zu beurteilen, wie eine rechtsstaatlich korrekte Rechtsgrundlage aussehen kann - wenn wir sie überhaupt wollen. Ich kenne niemanden, der die Online-Durchsuchung für die Aufklärung von Bagatelltaten einsetzen will. Das ist rechtsstaatlich überhaupt nicht darstellbar. Es wird auch das Telefon nicht überwacht, wenn jemand falsch geparkt hat. Selbstverständlich kann man sich mehr oder weniger perfekt gegen Online-Durchsuchungen schützen. Das spricht freilich nicht gegen eine solche Methode. Man kann sich relativ einfach das Abhören des Telefons verhindern. Gleichwohl werden durch dieses Instrument unverzichtbar wichtige Ermittlungserfolge erzielt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Familie
29.08.2007
Von:

Nach 25 Ehejahren möchte sich meine Frau selber finden und sich Scheiden lassen.Habe 2 Kinder die Studieren wollen.Muss demnächst mit der Steuer Kl.1Unterhalt bezahlen.Mir bleiben dann 900€ nach 36 Arbeitsjahren zum Leben(430€ Miete Plus Nebenkosten).Warum dürfen Männer mit Kindern nicht nach so vielen Ehejahren die Steuerkl.3 behalten?Wo ist da die Soziale Gerechtigkeit?Kann mir so kein neues Leben in dem Alter aufbauen.Sollte vielleicht meine Arbeitsstelle Kündigen,hätte dann auch nicht weniger.Warum werden wir Männer bei einer Scheidung an den Rand der Existenz getrieben?
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
1Empfehlung
13.09.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

die Steuerklasse 3 dient der Umsetzung des Ehegattensplittings. Das Ehegattensplitting kommt für dauerhaft getrennt Lebende oder Geschiedene nicht in Betracht. Sie führen keine Ehe mehr.
Wenn Ihre Kinder nicht in Ihrem Haushalt leben, erhalten Sie die Steuerklasse 1. Ihre Unterhaltsleistungen werden steuerlich berücksichtigt. Würden Ihre Kinder in Ihrem Haushalt leben, erhielten Sie die Steuerklasse 2. Ich finde diese Regelung steuerrechtlich logisch und fair.
Wenn Sie ein sehr niedriges Einkommen haben, bezahlen Sie kaum Steuern oder sogar überhaupt keine Steuern.
Jenseits des Steuerrechts: Die Familienförderung ist ein sichtbarer Schwerpunkt der Arbeit dieser Bundesregierung und ihrer Vorgängerin.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Sicherheit
30.08.2007
Von:
-

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

könnte die Online-Durchsuchung von Computern, ganz unabhängig von technischen Fragen, nicht analog zur akustischen Wohnraumüberwachung ("großer Lauschangriff") und entlang der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 109, 279) hierzu geregelt werden?
D.h. : Online-Durchsuchung nur bei dem Verdacht auf besonders schwere Straftaten.

Mit freundlichen Grüßen
-
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
1Empfehlung
01.09.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr -,

ich teile Ihre Auffassung. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum großen Lauschangriff ist von zentraler Bedeutung für die Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Online-Durchsuchung. Zu den Mindeststandards gehören aber nicht nur besonders große Gefahren oder besonders schwere Straftaten als Voraussetzung für eine Online-Durchsuchung, sondern auch Richtervorbehalt, Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und Benachrichtigungspflichten - wenn man die Online-Duchsuchung politisch überhaupt will.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Sicherheit
31.08.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

da sich die politischen Auseinandersetzungen zur Online-Überwachung in den letzten Tagen zugespitzt haben und heute bei Spiegel Online sogar zu lesen war, dass Herr Schäuble (angeblich zeitlich begrenzt) Online-Überwachungen ohne Richtervorbehalt anstrebt, stellt sich die Frage, was Sie als Sicherheits- und Rechtsexperte der SPD von dieser Idee halten, die meiner Ansicht nach den Einstieg in die Schaffung einer geheimen Staatspolizei bedeutet?

Immerhin soll Herr Struck sich in diesem Zusammenhang lt. Spiegel darüber empört haben, dass Herr Schäuble hinter den Kulissen versucht haben soll, speziell Sie als Sicherheitsexperten der SPD auf seine Seite zu ziehen. Daher liegt die vorstehende Fragestellung m.E. auf der Hand! An anderer Stelle Ihrer Antworten bei Abgeordnetenwatch zum Thema haben Sie sinngemäß immerhin deutlich gemacht, dass für Sie neben der Sicherheit der Bürger deren Freiheit ein sehr hohes Gut sei, der Wert der Freiheit aber noch über dem der Sicherheit stünde, was meine Zustimmung findet. Wie verträgt sich diese Ihre Äußerung mit den Befürchtungen von Herrn Struck?

Ferner würde mich interessieren, ob es gegenwärtig bereits Strafbestimmungen für den Fall gibt, dass - entgegen aller Dementis - gleichwohl bereits rechtswidrig unbemerkt PC-Online-Überwachungen stattfinden und lediglich eine (nachträgliche) Legalisierung angestrebt wird? Nach meiner Kenntnis ist mit technischen Mitteln bereits heute faktisch eine Ausweitung der Kommunikationsüberwachung über den Telefonverkehr hinaus, auch auf den Datenverkehr unbemerkt für Dritte möglich (Sina-Boxen neben Imsi-Catchern bei den Providern) und wird zudem interessanterweise argumentativ in Interviews bereits auch zur Rechtfertigung für PC-Online-Überwachungen ins Feld geführt

(a majore ad minus ?) .

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
2Empfehlungen
01.09.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

wenn Sie eine Frage an Herrn Dr. Struck haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Struck. Es wird in Deutschland keine "geheime Staatspolizei" geben. Wir haben auf der Bundesebene eine Bundespolizei, ein Bundeskriminalamt, ein Bundesamt für Verfassungsschutz - eigenständige Behörden mit unterschiedlichen Aufgaben und mit jeweils gesonderten gesetzlichen Grundlagen und Befugnissen. Dabei wird es bleiben. Es ist gegenwärtig völlig ungeklärt, ob es bei der Online-Durchsuchung - wollte man sie gesetzlich regeln - überhaupt zu Eilfällen kommen kann. Online-Durchsuchungen finden weltweit statt. In Deutschland sind diese Maßnahmen nicht erlaubt, weil es keine Rechtsgrundlage gibt. Ich bin mir sehr sicher, daß deutsche Behörden das geltende Recht einhalten. Ich bin mir nicht sicher, daß andere Personen oder Einrichtungen ebenso gesetzestreu sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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