Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
Ich bin seit Jahre der Auffassung, daß Kinder ein Grundrecht auf Bildung und Erziehung haben, unabhängig aus welchen Gründen und mit welchem Rechtsstatus sich die Kinder in Deutschland aufhalten.Dies durchzusetzen war in der Rot-Grünen Koalition nicht möglich. Ich weiß nicht, ob ich in der großen Koalition mit diesem Thema erfolgreich bin.Der Einsatz für ein Menschenrecht hat aus meiner Sicht mit Aktionismus nichts zu tun. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Dr. Dieter Wiefelspütz
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.04.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

als fast ehemaliges SPD-Mitglied bin ich sehr erstaunt über Ihre Antworten. Allerdings bin ich ebenso erstaunt über die Fragesteller, die sich hinter der Anonymität verstecken.

Sie sind ein Befürworter der Online-Durchsuchung. Das ist Ihr gutes Recht. Sie schränken die Durchsuchung auf Terrorismus und schwere Kriminalität ein. Genau diese Zielgruppe wird man damit aber nicht "erwischen". Es ist wirklich sehr einfach, diese Durchsuchung zu umgehen. Mit technischen Kleinkram will ich Sie gar nicht belästigen.

Nun geht es bei den Zielgruppen in der Regel um organisierte Kriminalität. Dort wird man nicht so dumm sein, eine Online-Durchsuchung zu ermöglichen. Das dürfte Ihren Spezialisten auch klar sein. Die logische Folge kann also nur sein, dass etwas anderes damit bezweckt wird. Es stellt sich die Frage, welcher Zweck? Jedenfalls werden die von Ihnen genannten Gruppen nur in dummen Ausnahmefällen erwischt werden.

Sie sagen auch, dass eine Durchsuchung nur mit richterlichem Beschluss erwirkt werden kann. Wenn es genauso geschickt wird, wie beim Telemediengesetz, dann darf das das Gericht. Von Richter ist dort nicht die Rede. Bitte achten Sie doch darauf, dass die Formulierung wenigstens diesmal wasserdicht ist.

Vielleicht machen Sie sich auch mal klar, dass es hier um HEIMLICHE Durchsuchungen geht. Das ist etwas neues. Bei einer Hausdurchsuchung sind Zeugen zugegen. Bei der heimlichen Durchsuchung kann auch manipuliert werden. Da tauchen dann Beweise auf, die vielleicht gar nicht existiert haben. Auch das ist relativ einfach. Wie soll man das bei einer heimlichen Durchsuchung verhindern können?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
bisher keineEmpfehlungen
22.04.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

glauben Sie wirklich, mich darüber belehren zu müssen, daß eine Online-Durchsuchung heimlich erfolgt? Für wie ahnungslos halten Sie mich? Auch Telefonüberwachungen und akustische Wohnraumüberwachungen erfolgen heimlich. Halten Sie diese Ermittlungsmethoden für verfassungswidrig? Manipuliert die Polizei Beweise, wenn sie heimliche Ermittlungsmethoden benutzt? Oder könnte es sein, daß wir eine rechtstaatliche Polizei haben?Jeder Beamte, der Beweise manipuliert, macht sich strafbar und fliegt aus dem Dienst - im hohen Bogen! Und schließlich: ob ein Instrument der rechtstaatlichen Verbrechensbekämpfung erfolgreich ist, hängt zum Glück nicht von Vorurteilen, sondern von einer sachlich-fachlichen Beurteilung ab. Wir würden in der Verbrechensbekämpfung entscheidend zurückgeworfen, wenn es beispielsweise nicht das Instrument der richterlich angeordneten (heimlichen) Telefonüberwachung gäbe - obwohl doch jeder Straftäter weiß, daß er abgehört werden kann.Zur Verbrechensbekämpfung gehört rechtstaatliches Augenmaß und die ständige kritische Überprüfung der Methoden und immer wieder Sachverstand.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
10.04.2007
Von:

Sehr geehrter Dr. Wiefelspütz,

Bitte erläutern Sie mir in folgenden Punkten, wie Sie Sich die Ausgestaltung der geplanten Online-Durchsuchung vorstellen:

1. Die Daten auf meinem Rechner existieren ausschließlich auf einem physischen Datenträger, der sich im Inneren meiner Wohnung befindet. Schützt daher die Unverletzlichkeit der Wohnung meine Daten?

Falls Sie dies bejahen: Müssen die Hürden (Richtervorbehalt) für die Online-Durchsuchung also mindestens genauso hoch sein wie für die (physische) Hausdurchsuchung?

Falls Sie dies verneinen: Erläutern Sie bitte, was den Unterschied zwischen Onlinezugriff und physischer Beschlagnahmung des Datenträgers ausmacht. Dürfen Privatpersonen aufgrund dieses Unterschieds online Daten Dritter auslesen?

2. Ihrem Bekunden nach soll die Online-Durchsuchung nur bei schwerwiegenden Straftaten angewandt werden. Bei solch schweren Straftaten könnte die Polizei aber sicherlich problemlos eine physische Hausdurchsuchung begründen. Diese ist auch deutlich gründlicher, da sie "Datenträger" wie z.B. beschriebenes Papier erfaßt, welche online nicht abrufbar sind.

Ist es nicht schlampig, gerade bei schweren Straftaten auf eine Art "Hausdurchsuchung Light" zu setzen? Warum soll man ausgerechnet hier die deutlich weniger gründliche Online-Durchsuchung nutzen, wo doch die vollständigere und sorgfältigere physische Hausdurchsuchung möglich wäre?

3. Soll die Online-Durchsuchung heimlich (ohne Wissen des Durchsuchten) stattfinden?

Falls Sie dies bejahen: Warum ist Heimlichkeit bei der Online-Durchsuchung akzeptabel, wenn sie es bei der physischen Hausdurchsuchung (bisher) nicht ist? Wenn die Heimlichkeit der Online-Durchsuchung bei schwerwiegenden Straftaten geboten ist, sollte man dann bei denselben Straftaten nicht auch eine heimliche Hausdurchsuchung ermöglichen?

4. Informieren Sie Sich über die technischen Belange des Themas, oder halten Sie dies für unnötig? Wer berät Sie in solchen Fragen?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
bisher keineEmpfehlungen
22.04.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

die rechtstaatlichen Hürden für eine Online-Durchsuchung müssen erheblich höher sein als bei einer Hausdurchsuchung, weil die Online-Durchsuchung heimlich erfolgt. Die Online-Durchsuchung ist nicht "Hausdurchsuchung light", sondern "Hausdurchsuchung heavy". Auch die Telefonüberwachung und die akustische Wohnraumüberwachung erfolgen heimlich. Ist Ihnen das entgangen? Zweifel Sie an der Zulässigkeit dieser Ermittlungsmethoden? Kennen Sie Art. 10 und Art. 13 des Grundgesetzes?Die technischen Einzelheiten der Online-Durchsuchung verstehe ich als Jurist bestenfalls in den Grundzügen. Ich weiß allerdings auch nicht, wie mein Laptop funktioniert und verstehe schon gar nicht, wie es möglich ist, daß dieser Text als mail bei abgeordnetenwatch ankommt. Gleichwohl gehe ich täglich mit Laptop und Internet um.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.04.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

inzwischen wird die Kritik an der heimlichen Online-Durchsuchung auch in der SPD lauter. Sie dagegen stellen sich geschlossen hinter die rechtstaatlich mehr als fragwürdige heimliche Bespitzelung der privaten Daten von Bundesbürgern. In diesem Zusammenhang ist die Transparenz des Zustandekommens einer solchen Meinung für einen demokratischen Prozess unumgänglich.
Daher habe ich zwei Fragen:
1. Über welche Nebeneinkünfte verfügen sie?
2. Über welche wirtschaftlichen Bereiche bzw. Unternehmen oder wissenschaftliche Einrichtungen beziehen Sie Informationen, die Ihren Entscheidungsprozess maßgeblich beeinflussen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
bisher keineEmpfehlungen
22.04.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich veröffentliche seit Jahren meinen Steuerbescheid im Internet. Sie können auch gern eine Ablichtung meines aktuellen Steuerbescheids von meinem Büro anfordern. Ich habe im Jahr durchschnittlich Nebeneinkünfte in Höhe von insgesamt 2 000 bis 3000,- Euro. Es handelt sich dabei um Autorenhonorare für rechtswissenschaftliche Veröffentlichungen.

Ich beziehe meine Informationen aus vielfältigen Quellen, die in aller Regel allgemein zugänglich sind. Meine wichtigste Informationsquelle sind die Gespräche mit Kollegen, Mitarbeitern der Sicherheitsbehörden, Mitarbeitern der Ministerialbürokratie. Ich berate mich (und streite) regelmäßig mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Die allerdings mit Abstand wichtigste Informationsquelle für mich ist die Bibliothek des Deutschen Bundestages. Entscheidend für mich ist die Unabhängigkeit meiner Meinungs- und Entscheidungsbildung.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.04.2007
Von:

1.Beantworten sie auch einmal Fragen?
2.Wenn ja, kurz vor den Wahlen oder doch lieber erst gar nicht?

Am Ende stehen wir als das Volk eh als die Dummen da,das merke ich als Hartzempfänger am meisten. In diesem Sinne weiterhin frohes Geldschäfeln und frohes Kopf in den Sand ich höre und sehe nichts.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
1Empfehlung
22.04.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich beantworte Fragen immer zeitnah, nicht aber im Urlaub oder - wie in den letzten Wochen -, wenn ich mich aus gesundheitlichen Gründen in Kur befinde. Etwas mehr Respekt vor Ihren Mitmenschen könnte Ihnen nicht schaden. Sie erwarten doch mit Recht auch Respekt. Ich glaube nicht, daß Sie das Recht haben, einen Volksvertreter locker vom Hocker und außerdem anonym zu verunglimpfen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.04.2007
Von:

Sehr geehrter Dr. Wiefelspütz,

vielen Dank dafür, dass Sie Sich die Zeit genommen haben, meine Frage vom 10. April zu beantworten. Zwar überzeugt mich Ihre Antwort nicht in allen Punkten, aber ein Streit über Details würde hier wohl zu weit führen. Eine Rückfrage kann ich mir dennoch nicht verkneifen: Warum der unwirsche Ton?

Zitat: "Ist Ihnen das entgangen? [...] Kennen Sie Art. 10 und Art. 13 des Grundgesetzes?" Zwar beleidigen Sie nie, bleiben aber auch nur knapp darunter: unwirsch eben. Sie hätten Ihre Argumente auch vorbringen können, ohne zwischen den Zeilen meine Bildung anzuzweifeln. Oh welch Ironie, wenn ausgerechnet Sie gleich in der darauffolgenden Antwort an einen Herrn Maros schreiben: "Etwas mehr Respekt vor Ihren Mitmenschen könnte Ihnen nicht schaden."

Ähnlich unwirsche Formulierungen (wie die an mich gerichteten) findet man in vielen Ihrer Antworten auf Abgeordnetenwatch. Einem Juristen und Berufspolitiker glaube ich nicht, dass er zu einer diplomatischeren Ausdrucksweise nicht fähig ist. Also muß der unwirsche Stil von Ihnen wohl absichtlich so gewählt sein. Warum? Schließlich handelt es sich bei den Fragestellern hier um einfache Bürger, nicht um Ihren politischen Gegner. Wird jegliches Gejammer über politkverdrossene Bürger nicht unglaubwürdig, wenn Politiker offen Bürgerverdrossenheit zeigen?

Vielleicht wird die Frage für Sie verständlicher, wenn ich sie in Ihrem Stil etwas weiter fasse: Wissen Sie eigentlich noch, wer Roß und wer Reiter ist in unserer Demokratie? Kennen Sie eigentlich Art. 20 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes?

Wie gefiel Ihnen das?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
bisher keineEmpfehlungen
22.04.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

auf Ihre Fragen bekommen Sie zügig eine deutliche, jederzeit respektvolle Antwort. Können Sie Hinweise nicht ertragen, die sich auf rechstaatlich korrekte, freiliche heimliche Ermittlungsmethoden und ihre grundgesetzliche Grundlage beziehen? Schließlich: In der Demokratie ist niemand Roß und niemand Reiter. Ich kenne nur gleichberechtigte Bürger. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Beide Sätze unseres wunderbaren Grundgesetzes sind wichtig und nicht nur einer der Sätze. Wenn mir unterstellt wird, ich scheffele im Bundestag Geld, dann wehre ich mich. Respektvoll, aber auch deutlich.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Dr. Dieter Wiefelspütz
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.