Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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Balance zwischen Staat und Bürger? Nein. Der Bürger ist wichtiger!
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz

Wiederholt haben Sie auf abgeordnetenwatch.de darauf hingewiesen dass Sie auf das Protokoll der korrekten Anrede bestehen.
Ich kann sehr gut nachvollziehen dass Sie auf einen respektvollen Umgang Wert legen.

Meiner Meinung nach sind leere Worthülsen vieler Politiker mitverantwortlich für die grassierende Parteienverdrossenheit. Zugegeben - man kann Ihnen persönlich nicht gerade vorwerfen, besonders neutral zu sein, trotzdem fällt mir auf, dass viele Ihrer Antwortsätze aus vorgefertigten Textbausteinen zu bestehen scheinen. Das ist auch sehr verständlich, es ist ja schließlich nicht Ihre einzige Aufgabe Fragen aus dem Volk zu beantworten. An dieser Stelle möchte Ich mich bei Ihnen bedanken dass Sie es trotzdem tun.

Mich würde nun interessieren warum Sie finden dass diese Kommunikationsprotokolle notwendig sind um eine Kommunikation auf Augenhöhe zu ermöglichen. Schließt diese Einstellung nicht viele Menschen aus die diese Protokolle nicht beherrschen?

Und wie stehen Sie zu Menschen die diese Protokolle nicht akzeptieren wollen und diese als Instrument zur Festigung von Machtpositionen begreifen? Wollen Sie diesen Menschen kommunizieren dass Sie mit Diesen nicht kommunizieren wollen?


Hochachtungsvoll.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
16Empfehlungen
09.06.2009
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich bin kein Protokollfreak. Eher das Gegenteil. Ein Mindestmaß an Höflichkeit und Respekt erleichtert aber das Leben. Natürlich immer auf gleicher Augenhöhe und auf Gegenseitigkeit.
Meine Antworten bei abgeordnetenwatch stammen immer von mir, mit zwei Fingern in mein Laptop getippt. Textbausteine benutze ich niemals. Ihr Eindruck mag darauf beruhen, daß ich bei Fragen, die ich häufig beantwortet habe, mich ganz kurz fasse und auch verweise.

Selbstverständlich stelle ich mich bei meiner Kommunikation auf mein Gegenüber ein. Ein Kind darf mich duzen. Sie nicht. Ich mache jährlich ein einwöchiges Praktikum in einem Pflegeheim. Dort habe ich viel mit demenziell beeinträchtigten Menschen zu tun. Selbstverständlich hat das entscheidenden Einfluß auf die Form und die Inhalte der Kommunikation. Stets ist dabei die Würde des Gegenüber zu achten.

Jeder erwachsene Mensch, der im Internet unterwegs ist, ist bei abgeordnetenwatch zu einer Anrede und einem Gruß fähig. Natürlich kann und will ich das nicht erzwingen. Ich darf aber entscheiden, unter welchen Bedingungen ich kommunizieren will. Oder?
Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

ich nehme Bezug auf Ihre Antwort vom 6.6.2009 auf die Frage von Herrn Hager. Insbesondere auf Ihre Unterstützung der Einführung der Internetsperren und des sogenannten "Stoppschildes".

1. Auch wenn ich Ihren Kenntnisstand, was die technischen Hintergründe betrifft, nicht einschätzen kann, denke ich, dass Ihnen die Frage allzu menschlicher Risiken und Begehrlichkeiten Dritter gut bekannt sind. Wie beabsichtigt die Regierung zu verhindern, dass die technische Lösung, sobald sie einmal geschaffen wurde, nicht nachträglich für andere Zwecke eingesetzt wird? Es gibt ohne jeden Zweifel Individuen und Organisationen, welche ein Interesse an einer Sperrung anderer Inhalte hätten. Dazu zählen nicht zuletzt Vertreter der Contentindustrie (Musik, Film et cetera). Wie wollen Sie gesetzlich sicherstellen, dass eine derartige Zweckentfremdung dauerhaft unmöglich ist?

2. Wie gedenken Sie mit den Kollateralschäden einer solchen Sperrliste umzugehen? Ein normaler Webserver verzeichnet teilweise hunderte von Angriffen pro Minute. Ein Großteil der Server, welche Kinderpornographie enthalten, tut dies gewiss nicht freiwillig, sondern dürfte selbst Opfer eines Hacker-Angriffes geworden sein. Wie beabsichtigen Sie sicherzustellen, dass ein Anbieter grundsätzlich zuerst informiert werden muss, bevor er gesperrt werden darf?

3. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, existiert bereits eine europäische Zusammenarbeit der Polizeibehörden zur Verfolgung und Bekämpfung von Kinderpornographie. Herr Dr. Wiefelspütz, Sie geben in Ihrer Antwort an Herrn Hagen an, dass Sie dem Entfernen der Inhalte und der Verfolgung der Täter eine höhere Priorität als dem Sperren der Seiten einräumen. Darf ich fragen, welche konkreten Maßnahmen Ihre Partei, verfolgen möchte, um die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden im Bezug auf Kinderpornographie auf europäischer Ebene zu unterstützen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Zeit.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
3Empfehlungen
09.06.2009
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich habe in der Sache umfassend Stellung genommen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
wie ich mich eben vergewissert habe, hat die "BZ" Ihre Äusserungen zu Zensurwünschen nicht korrigiert, obwohl Sie sich "beschwert" haben, wie Sie behaupten.

In Ihrem Dementi an Herrn Hager schreiben Sie:
"Ich halte den Artikel für eine bösartige Fälschung meiner Auffassungen."

Was denn nun? HALTEN Sie den Artikel für eine Fälschung oder IST er eine Fälschung?

ebenso:
Sie: "Was die Berliner Zeitung mir in den Mund legt, ist nahezu komplett Schwachsinn"

Was heisst hier "nahezu" ?

oder:
Sie: "Keine Silbe ist von mir autorisiert."

??? Haben Sie das, was die "BZ" veröffentlicht hat, zwar DOCH gesagt, es aber nur nicht "autorisiert", weil Sie es lieber nicht veröffentlicht sehen möchten?

Ich bitte um Klarstellung. In allen drei Fällen! Und bitte keine Spitzfindigkeiten!

Vielen Dank
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
30Empfehlungen
07.06.2009
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich habe den Journalisten, der den Artikel geschrieben hat, bislang noch nicht erreicht. Was dieser Mann sich gedacht hat, weiß ich nicht. Die mir zugeschriebenen Äußerungen habe ich nicht gemacht. Sie entsprechen auch nicht meiner Meinung.

Ich habe mich bislang noch nicht bei der Berliner Zeitung beschweren können, weil ich bislang noch keinen Redakteur an seinem Arbeitsplatz erreichen konnte. Auch Sie manipulieren meine Äußerungen. Ich kann doch wohl erwarten, daß Sie korrekt wiedergeben, was ich bei abgeordnetenwatch schreibe.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
07.06.2009
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

zuerst einmal ein Lob dafür dass Sie sich hier auch unangenehmen Fragen stellen. Das ist leider nicht selbstverständlich.

In Ihrer Antwort auf eine Frage zum Thema Internetzensur schreiben Sie:
"Zensur ist freilich verfassungswidrig. Ich bin strikt gegen jede Art der Zensur. " Sie bringen weiterhin die Idee eines Internet Grundrechtes auf.

Nun meine Fragen, die ich zur Vereinfachung mal durchnummeriere.

1. Ist ein solches Internet Grundrecht überhaupt notwendig, wenn Zensur schon verfassungswidrig ist?

2. Wieso wird nicht erst dieses Grundrecht bedingungslos gesetzlich festgehalten, bevor über eine Sperre von einzelnen Seiten nachgedacht wird.

3. Wer garantiert, dass nicht die kinderpornografischen Seiten nur der Anfang sind?

Ich als Informatikerin halte es sehr gefährlich das Internet zu zensieren, weil es für mich der Inbegriff der Demokratie geworden ist. Es macht den Bürger mündiger wie noch nie zuvor in der Geschichte, treibt Innovationen und Wandel und letztendlich bringt sie Diktaturen zum Wanken. Durch eine Zensur würde sich Deutschland auf eine Stufe stellen mit Ländern wie Russland und China. Falls in Deutschland Technologien zur effektiven Zensur kritischer Seiten entwickelt werden, würde dies mit Sicherheit auch gegen Oppositionsgruppen in diktatorischen Ländern eingesetzt werden. Dies bringt mich zu meiner letzten Frage.

4. Sind nicht eigentlich alle Mittel und Maßnahmen für eine Zensur des Internet zu verbieten, da diese nachhaltig die Freiheit und Grundrechte aller Menschen (nicht nur in Deutschland) bedrohen?

Ich weiß dies sind sehr schwierige Fragen. Ich denke auch seit Monaten über Lösungsmöglichkeiten nach. Ich wäre Ihnen für einen Beantwortungsversuch sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Dr.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
31Empfehlungen
07.06.2009
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrte Frau Dr. ,

wenn ein Bürger in Deutschland das Internet nutzt, ist diese Tätigkeit grundgesetzlich bereits jetzt umfassend geschützt. Ich bin gleichwohl seit geraumer Zeit der Überzeugung, daß das Internet prinzipiell etwas anderes ist als eine "neue Telefonverbindung". Das Internet ist ein völlig neuer Raum der Freiheit. Ich halte es für angemessen, daß dieser neue Raum der Freiheit wegen seiner besonderen Bedeutung ausdrücklich grundrechtlich geschützt werden sollte.

Eine staatliche Zensur des Internet ist freilich bereits jetzt unzulässig. Zensur ist innerhalb und außerhalb des Internet in Deutschland nicht erlaubt. Um dies zu gewährleisten, muß das Grundgesetz nicht geändert werden.

Selbstverständlich gilt bereits jetzt Recht und Gesetz im Internet. Wenn ich in Deutschland im Internet auf meiner Homepage den Holocaust leugne, mache ich mich strafbar. Wenn ich dies auf einer öffentlichen Versammlung tue, mache ich mich gleichermaßen strafbar. In beiden Fällen müssen unsere Strafverfolgungsbehörden tätig werden.

Die beabsichtigte Blockade von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt ist dem Umstand geschuldet, daß diejenigen, die solche strafbaren Inhalte in das Internet einstellen oder dazu beitragen, häufig nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten für die deutschen Sicherheitsbehörden greifbar sind. Mir ist bewußt, daß mit der Blockade nur sehr begrenzte Ergebnisse erzielt werden können.

Ich trete außerdem dafür ein, daß die Stopp-Seite auschließlich eine (präventive) Warn- und Sperrfunktion haben sollte. An der Stopp-Seite sollten keine Daten zum Zwecke der Strafverfolgung gespeichert werden. Wer die Sperre durchbricht, wird freilich mit den strafrechtlichen Konsequenzen leben müssen.

Wenn Sie nach Garantien fragen, kann ich nur sagen: Garantien gibt es in diesem Leben niemals. Ich kann Ihnen nicht einmal garantieren, daß morgen die Sonne aufgeht. Ich kenne freilich in meiner Partei niemanden, der das Sperren weiterer Inhalte im Internet befürwortet.

Nochmals: Zensur ist innerhalb und außerhalb des Internet nicht erlaubt. Es ist freilich weder Ihnen noch mir erlaubt, im Internet Straftaten zu begehen. Wenn unsere Strafverfolgungsbehörden Straftaten verfolgen, die im Internet begangen wurden, hat das mit Zensur nichts, aber auch gar nichts zu tun.

Wenn ich Sie im Internet verleumde und Sie die Strafjustiz oder die Zivilgerichte in Anspruch nehmen, um sich dagegen zu wehren, ist das Zensur zu meinem Nachteil? Ganz bestimmt nicht! Vielmehr wird Recht und Gesetz wieder hergestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

was halten Sie von dem Vorschlag, Mitglieder einer Partei/Regierung aus dem aktiven Politikgeschehen auszuschließen (für eine festgelegte Zeit) sobald diese ein verfassungswidriges Gesetz einreichen?


Mit freundlichen Grüßen,
.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
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09.06.2009
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich halte Ihren Vorschlag für völlig unsinnig. Wer entscheidet, daß ein verfassungswidriges Gesetz eingereicht wird? Ich bin selber Verfassungsrechtler. Verfassungsrechtliche Fragen sind keine Rechenaufgaben. Zu vielen verfassungsrechtlichen Fragen gibt es unter Juristen sehr unterschiedliche Auffassungen. Selbst die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat sich da und dort geändert. Manchmal entscheiden Gerichte mit knappen Mehrheiten.

Ich bin der festen Überzeugung, daß ein verantwortungsbewußter Politiker ein Gesetz nur dann unterstützt, wenn er es selber für verfassungsmäßig hält. Ein Gericht kann anschließend gleichwohl anderer Auffassung sein.

In einem anderen Leben war ich selber Richter. In Einzelfällen sind auch Entscheidungen von mir von der nächsthöheren Instanz aufgehoben worden. Hätte ich deshalb aus dem Amt entfernt werden müssen?


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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