Sehr geehrter Herr Zumbrock,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das sogenannte "Geheimgremium" ist nicht geheim, tagt aber gemäß Art. 42 GG in nichtöffentlicher Sitzung. Seine Mitglieder sind zur Geheimhaltung verpflichtet, wenngleich die angemessene Transparenz gewahrt bleiben muß. Diese Prinzipien sind dem Parlamentarismus nicht fremd.
Das Gremium setzt sich aus Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie des Lenkungs- und Leitungsausschusses zusammen.
Die neun sachverständigen Mitglieder entstammen dem Haushaltsausschuss und sind nicht durch den Bundesfinanzminister bestimmt worden, sondern alle Volksvertreter, sprich der Deutsche Bundestag selbst hat diese neun Personen gewählt. Gemäß § 10 a Abs. 1 des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (FMStG) "bestimmt der Deutsche Bundestag die Zusammensetzung und die Arbeitsweise". In Abs. 2 heißt es, daß "das Gremium befugt ist, Mitglieder des Lenkungs- und Leitungsausschusses zu laden". Der Lenkungsausschuss ist besetzt mit Vertretern aus vier Ressorts (Vertreter des Bundeskanzleramts, des BMF, BMJ und des BMWi und mit einem Vertreter der Länder; näheres hierzu können Sie der Rechtsverordnung zum FMStG entnehmen
www.bundesfinanzministerium.de ).
Der Leitungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern, die vom Bundesministerium der Finanzen im Benehmen mit der Bundesbank ernannt wurden (hierzu
www.soffin.de ).
Wie Sie sehen, ist das zusammengestellte Gremium keineswegs ein von BM Steinbrück erstelltes Geheimgremium, sondern ein zielorientiertes, fähiges und konstruktiv arbeitendes Gremium, das mit der Beendigung und Obsolenz des Fonds seine Tätigkeit beendet und aufgelöst wird.
Nach Art. 110 GG ist dem Parlament auch kein Budgetrecht entzogen, weil das Parlament bei jeder Finanzausgabe um Zustimmung gefragt wird, so auch in diesem Fall. Ferner ist der Bundestag auch seiner parlamentarischen Kontrollfunktionen keineswegs beraubt.
Nicht zuletzt ermöglicht die im transparenten parlamentarischen System Deutschlands zulässige Vereinbarkeit von Abgeordnetenmandat und Regierungsamt eine leichtere (einhergehende) Kontrolle der meist präsenten Regierungsmitglieder.
Eine Abwertung oder Geringschätzung dieser Instrumente halte ich für unangebracht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB