Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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(...) Ich habe deshalb prinzipiell nichts gegen Lobbyisten. Ich rede häufig mit Lobbyisten. Das ist für mich unverzichtbar. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Familie
25.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

vielen Dank für Ihre Anwort auch wenn Sie nicht auf meine Fragen eingehen wollen. Ich finde nicht, daß es eine rein private Angelegenheit ist. Die Gesetze und die Gerichtsentscheidungen habe nicht ich gemacht.
Warum darf die Öffentlichkeit nicht wissen, wie es im deutschen Scheidungsrecht zugeht? Wie anders kann man es erklären, als an konkreten Beispielen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
4Empfehlungen
02.06.2009
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich werde nicht im Internet und damit öffentlich zu Ihrer persönlichen Lebenssituation Stellung nehmen, weil es um höchst private Angelegenheiten von Ihnen, Ihren Kindern und Ihrer geschiedenen Ehefrau geht. Außerdem kenne ich nur Ihre Sicht der Dinge.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz,MdB
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Frage zum Thema Finanzen
26.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

am 15.05.2009 stellte ich Ihnen die Frage nach der Finanzierung der von Ihnen angestrebten Weiterduldung von 28000 Ausländern, die überwiegend von staatliche Hilfen in Deutschland leben ( www.abgeordnetenwatch.de ).

Sie haben meine Frage nicht beantwortet, sondern sind dieser geschickt ausgewichen. Ich habe Sie weder gefragt ob Sie auch Steuern zahlen, noch habe ich Sie um Ihre Meinung zu der Menschenwürde von Ausländern gebeten.

Deshalb stelle ich meine Frage erneut: Wie soll der Unterhalt der 28000 geduldeten Ausländer Ihrer Ansicht nach in Zeiten leerer Kassen finanziert werden ? Steuererhöhungen ? Neuverschuldung ? Einsparungen an anderer Stelle ? Im Falle von Einsparungen: An welcher Stelle soll eingespart werden ?
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
12Empfehlungen
02.06.2009
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich weiche Fragen nicht aus. Niemals. Ich bin entschieden für eine Anschlußregelung für die am 31. 12. 2009 auslaufende Altfallregelung. Die Menschen, um die es geht, werden aus den verschiedensten Gründen Deutschland nicht verlassen. Ich bin deshalb dafür, daß vernünftige Maßnahmen für die Integration dieser Menschen angeboten werden. Das Geld dafür kann selbstverständlich im Rahmen einer geordneten Haushaltsführung aufgebracht werden. Ich "investiere" lieber in Menschen als in kaputte Banken.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
26.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

welche Beweggründe haben Sie dazu bewogen, dem Stiftungsrat der Leo Baeck Foundation anzugehören ?

Haben SIe eine besondere Verbindung zum Judentum ?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
9Empfehlungen
31.05.2009
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich fühle mich seit vielen Jahren dem jüdischen Leben in Deutschland besonders verbunden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
28.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

der Kollege Ströbele beklagt sich über die Verschwiegenheit des Finanzministeriums.

In der Frage als Kopie in diesem Forum von Mai 2009 "Sehr geehrter Herr Ströbele,
der staatliche Banken-Rettungsfonds Soffin verstößt möglicherweise gegen das Grundgesetz. Ich sehe es eher, dass die Parlamentarier im Deutschen Bundestag derzeit nicht das Recht haben, die Geldflüsse zu kontrollieren. Die derzeitigen Regelungen im Finanzmarktstabilisierungsgesetz verstoßen nach meiner Überlegungen gegen das verfassungsrechtlich verbürgte Budgetrecht des Parlaments. Dem Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin) stehen insgesamt 480 Mrd. Euro zur Verfügung, um durch die Finanzkrise angeschlagenen Banken zu helfen - ein Großteil davon sind Liquiditätsgarantien. Davon profitiert insbesondere der Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate (HRE) mit über 52 Milliarden Euro. Ohne die Liquiditätsspritzen wäre das Institut nicht überlebensfähig. Der Bund will die Bank vollständig übernehmen. Ein weiterer Großnutzer der Garantien ist die HSH Nordbank mit einer Summe von über 30 Milliarden Euro bei den Bürgschaften. Es ist doch ein problematischen Vergabeverfahren. Für kleinere Beträge ist es wohl ausreichend, wenn der Finanzminister selbst oder ein Gremium wie der Lenkungsausschuss entscheide. Von bestimmten Größenordnungen an, nach meiner Meinung ab einer Milliarde Euro, müsste es aber einen Zustimmungsvorbehalt des Parlamentes geben, ähnlich den Zustimmungsvorbehalten im Aktiengesetz für Aufsichtsräte. Wie kann die Koalition diesen transparenten Sachverhalt offensichtlich missachten?
Wie beurteilen Sie die Sachlage?"

antwortet der Abgeordnete der Grünen, dass der Finanzminister nur 9 ! Personen in die nähere Wahl der Beratung zuläßt !

Wie sehen Sie als SPD Mann diese nicht demokratische Entwicklung und Beschneidung der parlamentarischen Rechte auch vor dem Hintergrund, dass Steuergelder bei Herrn Ackermann angekommen sein sollen.

Sehr freundlich,
W. Zumbrock
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
11Empfehlungen
01.06.2009
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr Zumbrock,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das sogenannte "Geheimgremium" ist nicht geheim, tagt aber gemäß Art. 42 GG in nichtöffentlicher Sitzung. Seine Mitglieder sind zur Geheimhaltung verpflichtet, wenngleich die angemessene Transparenz gewahrt bleiben muß. Diese Prinzipien sind dem Parlamentarismus nicht fremd.

Das Gremium setzt sich aus Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie des Lenkungs- und Leitungsausschusses zusammen.

Die neun sachverständigen Mitglieder entstammen dem Haushaltsausschuss und sind nicht durch den Bundesfinanzminister bestimmt worden, sondern alle Volksvertreter, sprich der Deutsche Bundestag selbst hat diese neun Personen gewählt. Gemäß § 10 a Abs. 1 des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (FMStG) "bestimmt der Deutsche Bundestag die Zusammensetzung und die Arbeitsweise". In Abs. 2 heißt es, daß "das Gremium befugt ist, Mitglieder des Lenkungs- und Leitungsausschusses zu laden". Der Lenkungsausschuss ist besetzt mit Vertretern aus vier Ressorts (Vertreter des Bundeskanzleramts, des BMF, BMJ und des BMWi und mit einem Vertreter der Länder; näheres hierzu können Sie der Rechtsverordnung zum FMStG entnehmen www.bundesfinanzministerium.de ).

Der Leitungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern, die vom Bundesministerium der Finanzen im Benehmen mit der Bundesbank ernannt wurden (hierzu www.soffin.de ).

Wie Sie sehen, ist das zusammengestellte Gremium keineswegs ein von BM Steinbrück erstelltes Geheimgremium, sondern ein zielorientiertes, fähiges und konstruktiv arbeitendes Gremium, das mit der Beendigung und Obsolenz des Fonds seine Tätigkeit beendet und aufgelöst wird.

Nach Art. 110 GG ist dem Parlament auch kein Budgetrecht entzogen, weil das Parlament bei jeder Finanzausgabe um Zustimmung gefragt wird, so auch in diesem Fall. Ferner ist der Bundestag auch seiner parlamentarischen Kontrollfunktionen keineswegs beraubt.

Nicht zuletzt ermöglicht die im transparenten parlamentarischen System Deutschlands zulässige Vereinbarkeit von Abgeordnetenmandat und Regierungsamt eine leichtere (einhergehende) Kontrolle der meist präsenten Regierungsmitglieder.

Eine Abwertung oder Geringschätzung dieser Instrumente halte ich für unangebracht.


Mit freundlichen Grüßen


Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.05.2009
Von:

Noch mals sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

ich möchte Ihnen ein großes Lob zur gestrigen Sendung PHÖNIX 22:00 - 23:00 Uhr aussprechen ! Da ich nicht den ganzen Teil mitverfolgen konnte, weiß ich nicht, wie Sie zu dem Schweizer "Mischdemokratie" Recht stehen. Der Vertreter der CSU hat ja wohl sein wahres Gesicht gezeigt und dem mündigen Bürger die Kompetenzen abgesprochen. Wenn das paradigmatisch für die CDU/CSU stehen sollte, dann hätte Ihre Partei mehr Volksanteil haben sollen.
Auch der Parteienkritiker hat eigentlich gute Sachargumente vorgewiesen.
WOran also scheitert es Ihrer Erfahrung nach mit dem direkten demokratischen Entscheidungsmöglichkeiten der Wähler ?
( Kann es u. U. auch sein, dass die Finanzlobby zu ausgeprägt ist)

Mit vorzüglichen Grüßen und nochmals ein dickes Lob !
Werner Zumbrock
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
7Empfehlungen
02.06.2009
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr Zumbrock,

die Einfügung plebiszitärer Elemente in das Grundgesetz scheitert ausschließlich am Widerstand der CDU/CSU.

Die für eine Änderung des Grundgesetzes erforderliche Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat ist gegenwärtig nur mit den Stimmen der CDU/CSU erreichbar.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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