Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)

Angaben zur Person
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
18.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz

ich hoffe sie sind der richtige Ansprechpartner als Mitglied des Innenausschusses, Meine Frage: Die Bundesautobahnen sind doch Bundeseigentum, die Polizeigewalt haben aber die Länder. Wäre es nicht sinnvoll diese Aufgaben an die Bundespolizei zu geben und die Landespolizisten in die Gemeinden zu integrieren. In den Gemeinden werden sie doch dringend gebraucht. Eigentlich könnte das auch kaum Mehrkosten für den Bund bringen da ja keine neuen Beamten gebraucht werden. Diese Frage beschäftigt mich schon lange und ich hoffe sie können sie mir in ihrer besonderen Art (ohne übliches Politiker Bla-Bla) beantworten.

Mit freundlichen Gruß
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
2Empfehlungen
19.05.2009
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

Polizei ist prinzipiell Ländersache. Es gibt keinen vernünftigen Grund, die polizeilichen Zusändigkeiten für die Bundesautobahnen auf den Bund zu übertragen. Wir sollten die polizeiliche Arbeit in den Gemeinden nicht gegen die polizeiliche Arbeit auf den Autobahnen ausspielen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Anpassung u. Veränderung von Hartz IV
18.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz

Hiermit möchte ich Ihnen einige Fragen zu Hartz 4 Stellen und würde mich über Konkrete Antworten Freuen

1. warum bekommen Leute die 40 Jahre in diesen staat gearbeitet haben den gleichen anteil wie Leute die nie eingezahlt haben?

2. es gibt Leute die haben in Ausführung ihrer arbeit ihre Gesundheit verloren haben sich weitere 15 Jahre mit den Schädigungen auf arbeit geschleppt, bekommen eine kleine rente die bis auf 30 Euro bei hartz abgerechnet wird. eigentlich ist doch dieses Geld für Benachteiligung gegenüber gesunden Leuten gedacht und dass trifft ja eigentlich bei hartz 4 zu, nicht gesund keine arbeit .

3. Fahrzeugsteuer - das alte sprichwort kein auto keine arbeit
aber mit hartz 4 kann mann keine steuern bezahlen das ist unmöglich und erst recht nicht ein auto kaufen dank abwrackpolitik. was möchte unsere Politik dagegen unternehmen? ich kenne leute die würden jede arbeit annehmen aber die große frage wie komme ich zur arbeit ,mit den Öffentlichen ?
(Bsp.: lächerlich - 50 km 2,5 stunden früh und abends das gleiche)

4.was gedenkt diese Regierung dagegen zu unternehmen um den hartz 4 Empfängern mit kleinen renten und überhaubt diesen Leuten ohne Einkünfte ein leben nicht abseits der Gesellschaft zu ermöglichen ?

Ich verlange von einer Regierung die ich auch wählen soll das diese Ungerechtigkeit aufgehoben wird, die Nichtanrechnung von UV renten, die gerechte Anrechnung von Arbeitszeiten auf hartz 4 und eine gerechte Abrechnung der Fahrzeugsteuerung - wer nicht fährt muss nicht zahlen wer fährt bezahlt mit Sprit oder Maut , in anderen Ländern geht das auch .
ich hoffe auf baldige antwort

P.S. ich bin seit 1991 körberbehindert aber hartz wird mich auch einholen
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
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21.05.2009
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

die Leistungen für Langzeitarbeitslose nach dem Sozialgesetzbuch 2 sind Sozialleistungen aus Steuermitteln. Diese Leistungen gewährleisten das Existenzminimum. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Das Arbeitslosengeld 2 ist nicht als Dauerleistung gedacht. Ziel der Leistungen nach dem SGB 2 ist immer, daß der Arbeitslose wieder Arbeit findet und seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Ich bin entschieden dafür, daß Menschen, die in Not geraten, Hilfe erhalten. Deshalb haben wir den Sozialstaat. Aber auch der Sozialstaat Deutschland kann mir die Verantwortung für mein Leben nicht abnehmen. Ich bin für mein Leben selber verantwortlich. Nicht Sie und auch nicht der Staat. Könnte diese Regel nicht auch für Sie gelten?

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Soziales
18.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

ich habe eine Frage zum Thema Kontoauszüge bei Vorlage einer Behörde. Ich habe heute meinen Antrag auf ALG II bei einer Sachbearbeiterin beim Jobcenter Essen eingereicht. Diese teilte mir mit, das die Vorlage von Kontoauszügen notwendig sei, bevor ein vorläufiger Bewilligungsbescheid zugesandt werden kann. Die Behörde berief sich hierbei auf ein Urteil des Bundesozialgerichtes AZ. B 14 AS 45/07 R. Meine Recherchen im Internet haben ergeben, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 13.06.2007 (1 BvR 1550/03) die Abfrage von Kontostand und Kontobewegungen untersagt hat und erklärte, das dazu konkrete Verdachtsbeweise erforderlich sind. Meine Recherche hat außerdem ergeben, das auch andere Gerichte dieser Auffassung sind:

Hessisches Landessozialgericht (L 7 AS 32/05 ER) vom 22 August 2005
Landessozialgericht Niedersachsen - Bremen (L 6 AS 378/07 ER) vom 12 Juli 2007
Sozialgericht Bayreuth (S 8 AS 34/06 ER) vom 27 Februar 2006
Sozialgericht Detmold (S 10 AS 817/06 ER) vom 14 April 2005

Meine Frage hierzu: Warum gibt hierzu keine gesetzliche Regelung, die die Vorlage von Kontoauszügen bei der SGB II Behörde regelt? Bundesverfassungsgericht und Bundessozialgericht wiedersprechen sich hierbei in Ihrem Urteil.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
4Empfehlungen
19.05.2009
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich greife Ihren Hinweis gerne auf und leite ihn an unsere Sozialpolitiker weiter. Es ist völlig normal, daß sich bei komplexen Gesetzen durch Gerichtsurteile Richterrecht entwickelt. Den Behörden wird in der Regel die höchstrichterliche Rechtsprechung schnell bekannt werden. Ich gehe auch davon aus, daß Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts von den Behörden strikt befolgt werden. Es ist freilich immer eine Bewertungsfrage, ob eine wichtige Gerichtsentscheidung ausdrücklich in die Form eines Gesetzes gebracht wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
18.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspfütz,

ich lese hier des öfteren Antworten ihrerseits mit dem (sinngemäßen) Inhalt, dass sie zu ihren Überzeugungen stehen und von anderen erwarten, dass sie diese respektieren, so wie sie deren Standpunkt respektieren. Dies wünsche ich mir im Umgang mit meinen Mitmenschen ebenfalls. Aber, und das mag jetzt vieleicht etwas naiv klingen, ist es nicht Aufgabe von Politikern, die eigenen Interessen zugunsten derer der Bevölkerung hintanzustellen? Falls nicht, was ist ihre Definition von "Volksvertretung"?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
8Empfehlungen
19.05.2009
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

selbstverständlich dient meine Tätigkeit als Volksvertreter dem Wohle des Volkes. Was denn sonst?

Freilich erschüttert mich, daß Sie unser Grundgesetz nicht kennen. Art. 38 Abs. 1 GG lautet:

"Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen." Ich denke, damit ist Ihre Frage erschöpfend beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
18.05.2009
Von:
F.

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

Der für Waffenrecht zuständige Innenexperte der FDP-Bundestagsfraktion Hartfrid Wolff hat eine parlamentarische Frage nach den der Bundesregierung abhanden gekommenen Waffen gerichtet.

Unsere Regierung, die das Waffenrecht verschärfen will, um Waffen aus Privatbesitz nicht in unrechte Hände geraten zu lassen, hat selbst erhebliche Probleme mit der sicheren Aufbewahrung der eigenen Waffen der Sicherheitsorgane des Bundes. 146 Waffen, davon 67 Kriegswaffen, sind ihr seit dem Jahr 2000 abhanden gekommen. Das reicht annähernd zur Ausrüstung einer ganzen Kompanie. In dieser Zahl sind noch keine Waffen aus dem Bestand der Landespolizeien und -behörden enthalten.

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

was gedenken Sie in Hinsicht auf diese sehr reale Gefahr zu unternehmen?

Mitr freundlichen Grüssen,

F.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
bisher keineEmpfehlungen
20.05.2009
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

wir haben in Deutschland außerordentlich strenge Regeln und eine sehr strenge Praxis für den Umgang mit Dienstwaffen. Ich halte es für falsch, den Umgang mit dienstlichen Waffen gegen den Umgang mit privaten Waffen auszuspielen. Unsere Behörden haben eine angemessene Aufmerksamkeit, wenn es um abhanden gekommene Dienstwaffen geht.

Wenden Sie sich bitte in Zukunft an einen Wahlkreisabgeordneten Ihres Vertrauens.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Ihre Frage an Dr. Dieter Wiefelspütz
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