Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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Die wichtigsten Verbindungsdaten werden bereits jetzt 3 - 5 Monate lang aufbewahrt, und zwar aus Gründen der Abrechnung. Ich weise immer wieder auf diesen Sachverhalt hin. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
13.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

Der "tageszeitung" entnehme ich mit großem Erstaunen, daß Sie Ihren Kurs hinsichtlich eines Paintball-Verbots revidiert haben. Statt weiterhin ein Verbot dieser sittenwidrigen Veranstaltung zu befürworten, äußern Sie sich nun geringschätzig über besorgte Mitbürger, die diesen "Sport" kriminalisiert wissen möchten.

Da auch ich zu dieser Kategorie Mitbürger zähle, finde ich es bedauerlich, einen politischen Verbündeten verloren zu haben und möchte Ihnen folgende Fragen stellen:

01. Welchen Einfluß hat der wildgewordene Internet-Mob auf Ihre Entscheidungsfindung? Wie hoch schätzen Sie den Tugend "Verlässlichkeit" im politischen Diskurs?

02. Was ist vonnöten, um Sie neuerlich von der gebotenen Dringlichkeit eines Paintballverbots zu überzeugen? Reichen hierfür erst Gewalttaten aus - das Töten von Menschen wird bei Paintball ja nicht nur simuliert, es wird regelrecht eintrainiert!! - oder ist schon eine gewisse Grundstimmung im Lande genug?

Mit freundlichen Grüßen und in Erwartung einer erhellenden Antwort,

Herr Dr.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
8Empfehlungen
21.05.2009
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr Dr. ,

ich wechsele täglich das Hemd, nicht aber meine Meinung. Ich bin und bleibe der Überzeugung, daß Paintball sittenwidrig bzw. eine Verletzung der Menschenwürde ist. Ich habe aber zur Kenntnis zu nehmen, daß viele meiner Kolleginnen und Kollegen dies anders sehen. Ihnen dürfte bekannt sein, daß im Deutschen Bundestag Entscheidungen mit Mehrheit getroffen werden.

Ich habe mich an keiner Stelle geringschätzig über Bürger geäußert, die für ein Verbot von Paintball eintreten. Unterlassen Sie es, falsche Behauptungen über mich in Umlauf zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

Sie halten Spiele, die den Anschein erwecken, das Töten zu simulieren, für bedenklich. Ich respektiere diese Haltung.

Über dem Saarland, der Westpfalz und der Eifel üben werktäglich US-Kampfpiloten das Töten, und das unter Höllenlärm. Sie steigen von der US.Airbase Spangdahlem auf, üben hier für ihre Kriege und werden dann nach Afghanistan und den Irak versetzt. Dort töten sie und nehmen bewusst getötete Zivilisten in Kauf. Dann kehren sie zurück und üben über deutschem Boden erneut das Töten.

Treten sie dafür ein, dass diese Übungen verboten werden? Wenn nicht, treten sie wenigstens dafür ein, dass die US-Airforce von offizieller Stelle angehalten wird, hier nicht mehr zu üben?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
5Empfehlungen
21.05.2009
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

Polizeibeamte und Soldaten müssen mit Waffen umgehen können. Im Einzelfall müssen sie unter Umständen einen Menschen töten. Das Gewaltmonopol liegt grundsätzlich beim Staat. Dort soll es auch bleiben.

Aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarungen sind US-amerikanische Soldaten in Deutschland stationiert. Ich finde das richtig. Amerikanische Soldaten in Deutschland müssen deutsches Recht beachten. Auch im Luftraum von Rheinland-Pfalz.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Arbeit
13.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

ist die Twitteridentität unter twitter.com von Ihnen? (Es gibt wohl jedenfalls eine andere falsche Identität, der sich jedoch als "Der Echte" Wiefelspütz bezeichnet).

Wann überredet Ihr Praktikant Sie wieder einmal? Wann berichten Sie regelmäßig auf Twitter? Ich bin neugierig mehr aus Ihrem Politikeralltag zu erfahren!

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
15Empfehlungen
15.05.2009
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

die Twitteridentitäten unter meinem Namen und mit meinem Bild sind bösartige Fälschungen. Ein "gutes" Beispiel für die Verrohung im Internet. Ich habe freilich erfolgreich die Löschung durchgesetzt.

Ich glaube nicht, daß ich "twittern" werde. Mir fehlt dafür ganz einfach die Zeit.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
14.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

auch Sie nennen immer wieder wie viele andere Politiker den Begriff der "Sittenwidrigkeit" in Verbindung mit einem geplanten Verbot von "Tötungssimulationen" als Begründung.

Nun frage ich mich allerdings, unabhängig von dem oben genannten Sachverhalt, ob in der heutigen Zeit und in einer multikulturellen Gesellschaft wie sie hier in Deutschland vorherrscht, diese in der Gesetzgebung vorhandene Generalklausel namens "Sittenwidrigkeit" noch zeitgemäß ist. Sie ist meiner Meinung nach durch die unterschiedlichen Ansichten des Begriffes "Sitten" in den verschiedenen Gesellschaftsschichten nicht mehr eindeutig genug zu definieren, als dass sich ein Rechtssystem darauf berufen könnte.

Ihre Ansichten zu meiner Darstellung würden mich sehr interessieren und ich verbleibe in Hinblick auf eine sachliche Antwort mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
1Empfehlung
20.05.2009
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

wir leben in einem sehr freien Land. Kein noch so freies Land kann freilich auf Verbote verzichten. Unterschiedliche Wertvorstellungen in unserem Land kann nicht heißen, daß alles erlaubt ist. Ich vermute, daß auch Sie Vorstellungen von Sittlichkeit haben, die aus Ihrer Sicht gesetzlich geschützt sein sollten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
14.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz!
Ist Ihnen bewußt, daß durch das sogenannte Prefetching im Zusammenhang mit der Überwachung der Stoppschild-Zugriffe praktisch jeder Internetnutzer in Gefahr ist, wegen versuchtem Zugriff auf Kinderpornos verurteilt zu werden?
Ein Link zu Hintergründen: netzpolitik.org

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
8Empfehlungen
20.05.2009
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

der Gesetzgeber wird gewährleisten müssen, daß die Besorgnis, die Sie haben, grundlos ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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