Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)

Angaben zur Person
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
09.05.2009
Von:

Sehr geehrter herr Wiefelspütz,

ich wollte mich informieren warum das Waffengesetz in meinen Augen so uneinheitlich geregelt ist.
In Schützenvereinen wird mit Großkaliber geschossen was weiter erlaubt bleibt und im gleichen Atemzug wird sich gegenseitig mit Farbkugeln zu beschiessen als sittenwidrig erklärt. Ich kann leider keine vernüftige Relation erkennen, hoffe aber das sie mir weiterhelfen können.

Warum sittenwidrig?
Ich verstehe gerne die Intensionen meiner Vertreter.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
31Empfehlungen
09.05.2009
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

unser Waffenrecht ist keineswegs uneinheitlich geregelt. Wir haben im Waffenrecht sehr differenzierte Regelungen.

Paintball hat mit Waffenrecht nichts zu tun, weil beim Paintball keine Waffen benutzt werden. Paintball hat etwas mit Ordnungsrecht und Gewerberecht zu tun.

Es ist nach unserem Waffenrecht strikt verboten, statt auf eine Scheibe auf das Bild eines Menschen zu schießen. Auf das Bild eines Menschen zu schießen ist sittenwiedrig. Denkbar ist auch in diesem Zusammenhang von einer Verletzung der Würde des Menschen zu sprechen.

Ich halte es für sittenwidrig bzw. für eine Verletzung der Menschenwürde, das Töten eines Menschen zu simulieren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz .
Mit Interesse verfolge ich Ihre zumeist wohl wirklich aus tiefster Überzeugung gegebenen Antworten auf dieser Netzseite.

Allerdings war ich sehr erschüttert, als ich heute folgende meiner Meinung nach respektlose Antwort auf eine einfache, klare Frage lesen musste: "was soll denn ein "Computer" sein, was soll "Internet" sein? Ich habe diese Begriffe noch nie gehört oder gelesen. Ich stamme nämlich aus dem vergangenen Jahrtausend. DNS, TLD, GAGA, GOGO, TRALAFITTI oder was?"
( www.abgeordnetenwatch.de )

So stellt sich mir die doch begründete Frage, wie Sie sich zu solch einer respektlosen Antwort hinreißen lassen. Ihnen müsste doch klar sein, dass durchaus auch potentielle Wähler solche Antworten lesen, und sich daraufhin drei mal überlegen, sich von einer Person vertreten zu lassen, die einen derartigen Umgang mit anderen Menschen pflegt.
Ich bitte Sie inständig darum, mir eine aufrichtige Antwort auf die Frage zu geben, ob Ihnen Ihr Bild in der Öffentlichkeit wirklich dermaßen unwichtig ist.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
42Empfehlungen
10.05.2009
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

es wird Ihnen aufgefallen sei, daß ich außerordenlich viel Zeit dem Internetforum abgeordnetenwatch widme. Mehr Zeit als ich habe. Wer mir eine sachliche Frage stellt, erhält sehr bald eine Antwort von mir nach bestem Wissen und Gewissen.

Wer die Regeln freilich nicht einhält und das ist bei abgeordnetenwatch leider nicht selten, wird damit rechnen müssen, daß ich mich wehre. Ich begegne jedem Menschen mit Respekt. Ich erwarte das freilich auch. Die Frage, die Herr Hipp an mich gerichtet hat, halte ich für unverschämt.
Herr Hipp erweckt mit seiner Frage den Eindruck, ich sei ein Hinterwäldler des Internetzeitalters. Darauf habe ich mit drastischem Humor geantwortet.

Für mein Bild in der Öffentlichkeit bin allein ich verantwortlich. Sie müssen sich nicht um mich sorgen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
09.05.2009
Von:

Herr Dr. Dieter Wiefelspütz,

zur Thematik "Paintball" haben Sie sich sicherlich schon oft geäußert, aber es bleibt einem gar keine andere Wahl als die Absurdität eines Verbotes solcher Sportarten immer wieder zu verdeutlichen...

Ich zitiere Sie aus einer Antwort von Ihnen:

"Es ist nach unserem Waffenrecht strikt verboten, statt auf eine Scheibe auf das Bild eines Menschen zu schießen. Auf das Bild eines Menschen zu schießen ist sittenwiedrig. Denkbar ist auch in diesem Zusammenhang von einer Verletzung der Würde des Menschen zu sprechen.

Ich halte es für sittenwidrig bzw. für eine Verletzung der Menschenwürde, das Töten eines Menschen zu simulieren."

In de Punkt sind wir uns ja eigentlich einig, aber da müsste Ihnen eigentlich sofort die Frage ins Auge springen:

Warum nur wird es in der BRD dann zugelassen, die Simulation des "Tötens eines Menschens" zum Beispiel in der Bundeswehr nicht nur zuzulassen, sondern für jeden jungen Mann gar zur Pflicht (Wehrpflicht) zu machen?

Sie wissen sicherlich, dass man schon im Grundwehrdienst auf das "Bild eines Menschens" (Pappfiguren und ähnliches) schießt, das sind normale Schießübungen.

Es kann nicht sein, dass man sich diese Frage nicht stellt, wenn man der Überzeugung ist, dass das "Töten eines Menschens" eine "Verletzung der Menschenwürde" darstellt!

Meine Frage an Sie lautet also: Stellen Sie sich diese (obige) Frage im Zusammenhang mit der Bundeswehr (zum Beispiel) denn wirklich nicht?

Grüße,
.

P.S.: Sollte meine Frage nicht veröffentlicht werden, bitte ich darum, sie an Herrn Wiefelspütze weiterzuleiten, danke.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
12Empfehlungen
10.05.2009
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

Soldaten und Polizeibeamte müssen im Einsatz im Einzelfall auf Menschen schießen, unter Umständen sogar töten. Diese Berufsgruppen müssen deshalb auch realistisch üben dürfen, freilich unter hohen Sicherheitsauflagen. Das ist doch eine pure Selbstverständlichkeit. Deshalb gibt es auch "Schießkinos" bei der Polizei.

Das Gewaltmonopol ist beim Staat. Da soll es auch bleiben.

Ein Sportschütze, ein Fechtsportler etc. simuliert und trainiert niemals das Töten von Menschen. Wenn es gleichwohl geschieht, wird in elementarer Weise gegen gesetzliche Verbote verstoßen. Der betreffende "Sportler" wird mit Sanktionen rechnen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
10.05.2009
Von:
Nau

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

Ich beziehe mich auf ihre Antwort zum Thema Paintball und Waffenrecht. Zunächst jedoch muss ich sie korrigieren, Paintball hat sehr wohl etwas mit Waffenrecht zu tun (Ich zitiere aus einem frei zugänglichem Dokument der Polizei):

,,Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes
sind Gegenstände, die zur Markierung, zum
Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei
denen Geschosse durch einen Lauf getrieben
werden (Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG).
Danach sind Gotcha- und Soft-Air-Waffen
eindeutig Schusswaffen i.S.d. WaffG´´

Desweiteren werden z. B. bei der Bundeswehr bewusst Abbildungen von Menschen als Zielscheiben genutzt, falls hier eine Ausnahme im WaffG besteht, halte ich das für eine nicht vertretbare Doppelmoral.

Aber nun zu meiner Frage:
Warum haben sie keine Veranlassung auf Boxen oder Fechten einzugehen? Der Tatbestand der simulierten Tötung ist hier zweifelsfrei gegeben, dennoch sind diese Sportarten gesellschaftlich akzeptiert. Was unterscheidet ihrer Auffassung nach Paintball derart drastisch von diesen Sportarten das es ein Verbot rechtfertigt?

PS: Falls ich mich an einer Stelle ungebührlich ausgedrückt haben sollte, möchte ich mich dafür entschuldigen. Es ist nicht meine Intention ihnen gegenüber respektlos zu erscheinen.
Desweiteren möchte ich ihnen danken dass sie überhaupt Antworten auf gestellte Fragen zu diesem Thema geben, was man von manch anderen Politikern wie Hernn Bosbach oder Hernn Schäuble nicht behaupten kann.

Mit freundlichen Grüssen

Ein ambitionierter Paintballspieler der sich um die Zukunft seines Hobbys sorgt
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
26Empfehlungen
10.05.2009
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr Nau,

ich bin der festen Überzeugung, daß Boxer und Fechter niemals das Töten von Menschen simulieren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, Mdb
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
10.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

ich halte das Simulieren der Tötung von Menschen ebenfalls für sittenwidrig.

Fragen:

  • wie ist Ihr Standpunkt zum Thema Waterboarding.
  • bezieht die SPD Spendengelder von der Waffenindustrie
  • bezieht die SPD Spendengelder von Paintballvereinen

Diese Fragen sind Ihrem Anspruch folgend klar, deutlich, differenziert und allgemeinverständlich formuliert.

Als Wähler erhoffe ich Anspruch auf ebenso klare Antworten, auch, wenn die Spendensituation noch eruiert werden müsste.

Grüße,

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
5Empfehlungen
10.05.2009
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

waterboarding ist menschenverachtende Folter.

Ich erhalte weder Spendengelder von der Waffenindustrie noch von Painballvereinen.

Mir ist nicht bekannt, welche Spenden die SPD erhält. Ich habe keine Parteiämter in der Spitze der SPD.

Warum wenden Sie sich nicht an die Schatzmeisterin der SPD?

Wenden Sie sich bitte in Zukunft an einen Wahlkreisabgeordneten Ihres Vertrauens. Ich möchte arbeitsfähig bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Ihre Frage an Dr. Dieter Wiefelspütz
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