Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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(...) Ich kann Ihnen nicht sagen, wann ein Ergebnis vorliegt. Es gibt gegenwärtig beim BKA nicht einmal eine ausgereifte Technologie für die Online-Durchsuchung. Diese Technologie müssen wir aber gesehen und verstanden haben, um zu beurteilen, wie eine rechtsstaatlich korrekte Rechtsgrundlage aussehen kann - wenn wir sie überhaupt wollen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
03.12.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

der Bundestag besteht zu einem Großteil aus Juristen und einigen anderen Berufsgruppen. Arbeitslose z.B. werden wohl kaum zum Abgeordnetenkandidaten und schließlich zum Abgeordneten.

Honoré Daumier schrieb u.a. das Buch " Die Justiz" und beleuchtet darin einige Aspekte.
Er kam, wenn ich es richtig verstanden habe, zu dem Ergebnis, das Juristen besser keine Politiker werden sollten. Weil sie vorschnell urteilen würden, anstatt objektiv die Menschen mit ihren Problemen zu betrachten.

Soweit möchte ich gar nicht gehen. Aber was will Ihre Partei tun, um in Zukunft wieder Abgeordnete aller Berufsgruppen ins Parlament zu bekommen? Warum wirbt Ihre Partei, die die Partei aller- also auch der sozial Benachteiligten- sein möchte, nicht gezielt Arbeitslose und andere Bevölkerungsgruppen an? Sehen Sie darin nicht ein Mittel um der m.E. sehr einseitigen Politik entgegen zu wirken?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
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13.12.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich kann nicht erkennen, daß Juristen in der SPD-Bundestagsfraktion eine Mehrheit hätten. Für meine Tätigkeit im Deutschen Bundestag kann ich mir persönlich keine bessere Vorbildung als mein Studium der Rechtswissenschaften und meine anschließende Tätigkeit als Richter vorstellen.

Juristen haben selbstverständlich kein Monopol. Ich halte es freilich für sehr hilfreich, wenn man erfolgreich beruflich tätig gewesen ist, bevor man oder frau ein Parlamentsmandat anstrebt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema BKA-Gesetz
04.12.2008
Von:

Guten Tag Herr Wiefelspütz,

zum BKAG habe ich doch die eine oder andere Frage, um deren Beantwortung ich Sie bitten möchte.

§20c, (3) sagt aus, dass "der Betroffene zur Verweigerung der Auskunft berechtigt [ist]. Dies gilt nicht, soweit die Auskunft zur Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist."

Bedeutet dies, dass jemand, der verdächtigt wird, eine bestimmte Tat zu planen, kein Zeugnisverweigerungsrecht hat, wie es der §52 StPO vorsieht? Der entsprechende Paragraph macht offenbar keine Einschränkung in Bezug auf die Art der Tat. Dazu stünde der §20c BKAG ja im krassen Gegensatz. Der Entwurf sieht die Ausnahme nur für die "in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1,2 oder 4 der Strafprozessordnung genannte Person[en]" vor, nicht jedoch für direkt Beschuldigte.

Wenn meine Darstellung soweit korrekt ist und kein Denkfehler vorliegt, dann frage ich Sie, inwieweit gerade dieser geplante Paragraph des BKAG mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar ist, nach denen ein Beschuldigter sich nicht selbst belasten muss. Da das BKA ja nur eine ermittelnde Behörde ist, stellt sich zusätzlich die Frage, inwieweit ein Beschuldigter (der ja erstmal kein Täter sein muss) gezwungen werden kann, sich selbst zu belasten.

Darüberhinaus spricht § 4a Abs. 1 Satz 1 von Gefahren des internationalen Terrorismus. Müsste hier nicht der Begriff des Terrorismus definiert werden? Wie wird verhindert, dass jemand aufgrund einer bösartigen Denunzierung bspw. eines Nachbarn in die Mühlen gerät und dauerhafte Rufschädigungen bleiben?

Viele Grüße
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
4Empfehlungen
16.12.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Frage ist bereits von meinem Kollegen Edathy beantwortet worden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.12.2008
Von:

Einige Zeit habe ich zugebracht, um nachzuschauen, ob ich nicht etwas überlesen habe, denn Sie hatten erwähnt, die folgende Frage schon einmal beantwortet zu haben und wollten das daher nicht erneut tun (15.11.08).

Dennoch ist eine Frage offen, die ich nach der ausführlichen Durchsicht nicht gefunden habe:

Welchen Unterschied sehen Sie in den Geheimnissen, die zwischen Geistlichem und seinen Gesprächspartnern und denen, die zwischen Arzt und seinen Patienten bestehen? Warum ist das Geheimnis, das einem Geistlichen anvertraut wird, schützenswert, das Geheimnis, das einem Arzt anvertraut wird, hingegen nicht? Bitte begründen Sie den Unterschied aus ethiktheoretischer, mindestens jedoch aus juristischer Sicht.

Zur Klarstellung: es geht hier nicht um das Recht des Arztes, da scheinen Ihnen offenbar fehlerhafte Informationen vorzuliegen, es handelt sich um eine Schweigepflicht des Arztes, die strafgesetzlich gegen den Arzt eingesetzt wird, um die Interessen der Patienten zu schützen. Daher steht diese Frage auch im Komplex "Bürgerrechte". Diese Verpflichtung des Arztes ist strafgesetzlich festgestellt, eine Strafandrohung gegen Geistliche, die ihr Beichtgeheimnis verletzen, besteht hingegen nicht.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
25Empfehlungen
07.12.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich beantworte keine Fragen, die weder eine Anrede noch eine Grußformel enthalten. Das gehört zum Thema Respekt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.12.2008
Von:
Dr.

Sehr gerhter Herr Dr. Wiefelspütz!

Mit erheblichen Investitionen wird die elektronische Vernetzung im Gesundheitssektor forciert, da ihr mit Recht ein großes Effizienzsteigerungspotential zugesprochen wird. Diese Vernetzung beinhaltet die langfristige Speicherung mitunter sehr sensibler Daten. Die Akzeptanz und das Vertrauen aller Betroffenen - der Patienten und der Ärzte - darin, daß die Datenverfügbarkeit ihnen nicht zum Nachteil gerät, ist eine Grundvoraussetzung, daß diese geplante Umstrukturierung ihr positives Potential entfalten kann.

Die persönlichen, dem Arzt anvertrauten Daten waren bislang meist durch Speicherformate geschützt, die zur elektronischen Fernabfrage schlecht geeignete sind (z.B. Papier und konventionelle Software). Das Recht des Arztes, als Berufsgeheimnisträger der Datenherausgabe zu widersprechen, wird möglicherweise bald eingeschränkt und durch Datenübergabepflicht im qualifizierten Terrorverdachtsfall (Rasterfahnung) ersetzt. Mittelfristig ist die Schlüsseltreuhandschaft und die Schaffung von elektronischen Zugriffsschnittstellen (analog zu den vestehenden Zugängen zu Telefon- und email- Zentralsystemen) die logische Fortsetzung.

Welche Datenfluß-Trennung zu Nachrichtendiensten, die praktisch ohne Datenschutz- und parlamentarischer Kontrolle arbeiten und speichern können - wird ernsthaft vorgesehen?

Das Vertrauen in eine Vernetzung im Gesundheitssektor kann nur gedeihen, wenn es dem Arzt, als auch den Herstellern und Betreibern der Informationssysteme ermöglicht wird, wirksamen Zugriffsschutz dauerhaft zu garantieren.

Welche Garantien bleiben mit dem zukünftigen BKA-Gesetz?

Eine Kette ist bekanntlich so stark wie ihr schwächstes Glied. Daher sollten wir uns nicht von (in einigen Bereichen) extrem hohen Datenschutzauflagen darüber hinwegtäuschen lassen, daß es auch schwache Glieder gibt. Und genau denen muß unser Augenmerk gelten: Wir sind sehr besorgt, dass eine nicht umfassend und nachhaltig kontrollierbare, neue Strukturschwächen droht.

MfG
Dr J.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
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11.12.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr Dr. ,

ich kann Ihre Besorgnisse nicht einmal im Ansatz nachvollziehen. Die Bundesrepublik Deutschland ist der qualifizierteste Rechtsstaat weltweit. Die BKA-Novelle ist das qualifizierteste und rechtsstaatlichste Polizeigesetz, das in Deutschland jemals geschaffen wurde. Das Bundeskriminalamt ist eine außerordentlich seriöse und anerkannte Sicherheitsbehörde. Die Mitarbeiter des BKA sind keine Gangster, sondern qualifizierte und korrekte Menschen, die an Recht und Gesetz gebunden sind und dies täglich leben. Gleiches gilt für unsere Nachrichtendienste.
Mißbrauch persönlicher Daten findet nicht im staatlichen, sondern im privatwirtschaftlichen Bereich statt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.12.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

das Gesetz zur Online Durchsuchung ist noch nicht einmal durch den Bundesrat, da gibt es schon den ersten Mißbrauchsfall der Online Durchsuchung. Wie der Focus berichtet, hat der BND die Computer von 49 Mitarbeitern seiner Mitarbeiter durchsucht. Auch private Laufwerke wurden laut Focus durchsucht. Und nicht um Terrorismus zu verhindern, sondern um Gerüchten um "sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz" nachzugehen.

Es verstärkt sich immer mehr der Eindruck, daß die Sicherheitsbehörden der BRD mit denen ihnen zur Gefahrenabwehr und Verbrechensbekämpfung zur Verfügung gestellten Werkzeugen nicht verantwortungsvoll umgehen und beim Einsatz dieser Werkzeuge auf die bestehende Gesetzeslage "pfeifen". D.h. der Richtervorbehalt ist das Papier nicht wert auf dem er gedruckt ist.

Ähnliches gilt bei der Vorratsdatenspeicherung. Das Verfassungsgericht hat den Zugriff auf die erhobenen Daten beschränkt. Sie darf nur bei der Verfolgung von schweren Straftaten erfolgen und auch nur dann, wenn "die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre". Nach Angaben der Bundesregierung haben Richter aber alleine im Mai und Juni dieses Jahres in 2186 Ermittlungsverfahren den Zugriff auf Verbindungsdaten von Telefonkunden und Internetnutzern angeordnet. Es ist sehr zweifelhaft, daß diese Zugriffe nur zur Verfolgung schwerer Straftaten verfolgen. Die Annordnung des BVG wird also grob mißachtet - sei es aus Überlastung, Unkenntnis oder Gleichgültigkeit.

Ist es vor diesem Hintergrund überhaupt noch verantwortbar, daß die SPD dem BKA Gesetz im Bundesrat zustimmt?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
8Empfehlungen
10.12.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geerhter Herr ,

selbstverständlich wird die SPD der BKA-Novelle zustimmen. Die BKA-Novelle ist das qualifizierteste Polizeigesetz in Deutschland. Kein Polizeigesetz in unserem Land ist rechtsstaatlicher als dieses Gesetz.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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