Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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(...) Ich setze mich für die Freigabe der Buback-Akten des Verfassungsschutzes ein und habe die Aufbewahrung von Duftproben kritisiert. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.11.2008
Von:
-

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
es gibt seit Jahren, in letzter Zeit verstärkt, Meldungen aus unterschiedlichen Ländern, dass elektronische Dateien mit personenbezogene Daten entweder beim Hersteller abhanden kamen oder entwendet wurden.
Handelt es sich um Daten wie Telefonnummern, ist der mögliche Schaden im Wesentlichen vermutlich immaterieller Natur. Handelt es sich beispielsweise um Bankverbidungen, können damit auch materielle Schädigungen des Betroffenen verbunden sein.

Wie beurteilen Sie vor diesem Hintergrund, ein absoluter Datenschutz scheint kaum möglich zu sein, das zentrale Sammeln von Daten über alle Krankheiten aller Bürger? Was könnte mit personenbezogenen Daten angestellt werden, wenn ich einem Bürger beispielsweise
  • Alkoholismus
  • Drogenmissbrauch
  • Schizophrenie
  • Chronische Depressionen
  • Genetische Anomalien
  • häufige Arbeitsunfähigkeit wegen chronischen Erkrankungen
  • Homosexualität
zuordnen könnte?
Sind die zu erwartenden Vorteile, welche auch immer das sein mögen, entsprechende Eingriffe in das Grundrecht eines jeden Bürgers wert?
Und kann man die meisten Vorteile vielleicht auch in einer anderen, dezentralen, Form als der Sammlung auf zentralen Datenbankservern realisieren, statt cie Krankheitsdaten über eine Vernetzung mit Hilfe der Elektronischen Gesundheitskarte zu einem begehrten Objekt für missbräuchliche Verwendung zu machen?
Zentral gespeicherte Kontodaten aus Liechtenstein, zentral gespeicherte Kundendaten der Deutschen Telekom, um nur einige zu nennen, sind schon im Umlauf. Solche Daten "überholen" sich im Laufe der Zeit, Konten werden aufgelöst und die Telefonnummer gewechselt. Aber meine Erkrankungen, einmal in Umlauf gebracht, sind ein Leben lang mit mir verbunden.

Mit freundlichen Grüßen

-
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
5Empfehlungen
16.11.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

eine zentrale Datei, wie sie ansprechen, existiert in Deutschland nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

ich möchte, um mich von jeglichem Rassismuss zu distanzieren zuerst darauf hinweisen das ich einen Freundeskreis mein eigen nennen darf der von Menschen unterschiedlichster Herkunft und Hautfarbe geprägt ist und in dem ich mich sehr wohl fühle.

Aufgrund der andauernden Debatte über Integration bin ich auf ein Rechtsgutachten der Islamischen Gemeinde Münster gestoßen. In diesem wird, öffentlich und für jeden zugänglich, die Tötung von Apostaten (sprich vom Glauben abgefallenen) befürwortet.

Das Rechtsgutachten können Sie einsehen unter der Homepage der Islamischen Zentrum Müsnter e.V.:

www.as-sunnah.de

Erschreckend finde ich hierbei das ich auf dieses Rechtsgutachten in einer Diskussion mit einem Gläubigen Moslem hingewiesen wurde, der zur Unterstützung seiner Argumente oben genanntes Rechstgutachten zitierte, sich also auf eine in Deutsch angefertigte und veröffentlichte Schrift beruft.

Hier heißt es worwörtlich: Wenn sie nicht bereut, dann sollte das Urteil Allahs über ihr gefallen werden, welches der Tod ist.

1. Wie sehen Sie, angesichts der in Deutschland herrschenden Religionsfreiheit, diese Aussagen?

2. Halten Sie es für bedenklich wenn in Deutschland lebende Muslime oder Konvertiten offen und für jeden zugänglich das Töten von Apostaten befürworten?

3. Da das Islamische Zentrum ein eingetragener Verein ist wäre dieser als juristische Person voll Rechtsfähig. Würden Sie ,aufgrund Ihrer Juristischen Ausbildung, in den Äußerungen des Islamzentrums einen Straftatbestand sehen und wenn ja welchen?

Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihre Antworten und verbleibe,

mit freundlichem Gruß,

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
3Empfehlungen
16.11.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich kenne das von Ihnen angesprochene Gutachten nicht und werde mich deshalb dazu nicht äußern. Ich möchte arbeitsfähig bleiben. Wenn Sie glauben, jemand habe sich strafbar gemacht, gehen Sie zur Polizei.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
16.11.2008
Von:

BKA-Bericht 2007, Anstieg der Korruption um 40%
S.g. Herr Wiefelspütz, unter www.youtube.com/DJsualc habe ich ein Video ins Netz gestellt mit der Frage HABEN SIE VERTRAUEN IN UNSERE JUSTIZ? Hintergrund ist das Verhalten der Staatsanwaltschaft Braunschweig in Sachen GÖTTINGER GRUPPE mit 270.000 geschädigten Bürgern u. 1,6 Milliarden EUR Schaden (über 300 Abrufe in 1 Woche). Wann wird die Einflußnahmemöglichkeit der Politik per Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte endlich abgeschafft?
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
7Empfehlungen
16.11.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

den Vorgang, den Sie ansprechen, kenne ich nicht. Die bundesdeutschen Regelungen zu Staatsanwälten haben sich bewährt. Ich trete nicht für eine Änderung ein.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
17.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

in Ihrer Antwort auf meine Frage nach der Grenze dessen, was der Staat darf und was nicht, schreiben Sie, dass die staatliche Gewalt immer an Recht und Gesetz gebunden ist. Diese Antwort ist insofern sehr unbefriedigend, als Sie als Mitglied des Bundestags zum gesetzgebenden Organ unseres Staates gehören und also den gesetzlichen Rahmen (aktuell z. B. das BKA-Gesetz) selbst aktiv mitgestalten.

Wo ist also für Sie die Grenze dessen, was der Staat zur Prävention darf und was nicht? Darf der Staat alles (inkl. Gedanken lesen, wenn das mal irgendwann gehen sollte)? Wo fängt für Sie eine Einschränkung der grundgesetzlich verbürgten Menschenwürde (die Sie als etwas diffuse Grenze selbst nennen) an, die dem Staat Grenzen der präventiven Überwachung setzt?

Ein Verweis auf das (Grund-)Gesetz mag Ihnen als Jurist zwar naheliegen. Da es in der Frage gerade um die Gesetzgebung geht, würden Sie der eigentlichen Frage damit jedoch nur ausweichen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
13Empfehlungen
18.11.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich führe bei abgeordnetenwatch keine abstrakten Diskussionen. Der Deutsche Bundestag ist auch als Gesetzgeber an das Grundgesetz gebunden. Die äußerste Grenze bei Grundrechtseigriffen ist immer Art. 1 Abs.1 GG. Diese Grenze ist nicht diffus, sondern durch Rechtsprechung und Rechtswissenschaften ziemlich klar definiert.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema BKA-Gesetz
18.11.2008
Von:

Gute Nacht, Dr. Wiefelspütz!

Wie können Sie als Richter AD die Anrufung des Vermittlungsausschusses populistisch als eigenen Erfolg in der Presse verkaufen?
Die Anrufung des Vermittlungsausschusses ist ein normaler demokratischer Vorgang im Gesetzgebungsverfahren, der sogar für diese/Ihre GroKo (!!!) grundgesetzlich gilt.

Meiner Meinung nach, als überzeugte Demokratin, wäre es überdies eine Schande, wenn der Vermittlungsausschuss bezüglich des BKA-Gesetzes NICHT strapaziert wird. Schließlich geht es bei diesem/Ihrem Gesetzentwurf um die Abschaffung von existenziellen GRUNDRECHTEN!

Gute Besserung!

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
41Empfehlungen
18.11.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrte Frau ,

es fehlt Ihnen an Respekt. Suchen Sie sich einen anderen Gesprächspartner.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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