Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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(...) Arbeitslosigkeit bekämpft man nicht durch die Veränderung der Statistiken. Vollbeschäftigung ist ein zentrales Ziel, auf das die SPD nicht verzichten wird. Außerdem muß es sich um "gute Arbeit" handeln. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
14.11.2008
Von:

Mainz,14.11.2008

Betreff: BKA-Gesetz, "Löschpflichten"

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

Durch das Gesetz werden die "Löschpflichten" für zu Recht, zu Unrecht oder beiläufig erfasste, schützenswerte Daten, um eine sehr unerfreuliche Variante erweitert. - Das Gesetz bestimmt nämlich, auch die Daten über die Anordnung und die Begründung der Anordnung einer Überwachungsmaßnahme spätestens nach Ablauf des auf die Anordung folgenden Jahres zu löschen. Siehe z.B., S.8 der Bundesdrucksache 16/9588, §20k, Abs.7, oder z.B. S.12,§20v, Abs.6.
Sowohl Datenschützern, als auch Gerichten und sonstigen, z.B. parlamentarischen Kontrollgremien, dürfte es in Zukunft schwer fallen, Beschwerden, Hinweisen auf Missbrauch und Kritik an Fallentscheidungen der nun möglichen Praxis sachgerecht nachzugehen, weil dieses Gesetz die wichtigen Daten zur Überprüfung, zum Beweis oder zur Widerlegung einer übermäßigen Ausweitung der Überwachung, gleich "pflichtgemäß" mit weglöscht.
  • Das BKA-Gesetz macht die Protokollpflichten über die "Anordnungen" gedächtnislos!

In Zukunft werden die Vertreter des Volkes und das Volk, der Bürger, auf Gedeih und Verderb glauben müssen, was ihnen die handelnden Personen des BKA mitzuteilen gedenken..

Verbergen sich ähnliche Bestimmungen in anderen Sicherheitsgesetzen der Länder und des Bundes? - Jeder Arzt oder Jurist hat bezüglich seines Mandates oder seiner Verordnungen und Therapien viel längere Fristen einzuhalten!

Wie stellen Sie persönlich die Kontrolle sicher, wenn Sie das Gesetz "evaluieren" wollen, aber z.B. gerade die irrtümlichen oder nicht zielführenden Anordnungen nach zwei Jahren nicht mehr aktenkundig sind?

Grüße
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
1Empfehlung
15.11.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

die Löschungspflichten sind zwingender Teil des Schutzes des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Gäbe es diese Pflichten nicht, würde Art. 1 Abs. 1 GG verletzt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.11.2008
Von:

Lieber Dieter,

(bevor mir Respektlosigkeit vorgeworfen wird - als Genosse erscheint mir diese Anrede angemessen)

Das Institut für Demoskopie Allensbach hat Anfang dieses Jahres eine Umfrage publiziert in der aus einer vorgegebenen Liste die 5 Berufe mit dem (persönlich) höchsten Ansehen ausgewählt werden sollten. Auf der sich daraus ergebene Liste steht der Arzt (mit 78%) auf dem Spitzenplatz, Deine Berufsgruppe (Politiker) dagegen an vorletzter Stelle (mit 6% - nur noch gefolgt vom Buchhändler mit 5%).

Meine Frage in diesem Zusammenhang an Dich ist ob Du nicht befürchtest mit Aussagen wie der gegenüber Jörg-Dietrich Hoppe (Präsident der Bundesärztekammer) Getätigten das Ansehen der Politiker in der Bevölkerung weiter zu beschädigen - immerhin besteht die Gefahr das Deine Aussage " Das Parlament ist ein wenig wichtiger als ein Arzt" als Beleg für die -vermeintliche- Arroganz und Selbstbezogenheit der Abgeordneten missverstanden werden könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
44Empfehlungen
14.11.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich möchte nicht von Menschen geduzt werden, die ich nicht kenne. Ich halte das für unverschämt.

Ich kenne Herrn Hoppe nicht. Ich habe mich auch nicht zu Herrn Hoppe erklärt. 

Ich bin der Überzeugung, daß nur Strafverteidiger, Geistliche und Abgeordnete - bei diesen Personen gilt Art. 47 GG - ein absolutes Auskunftsverweigerungsrecht haben sollten. Das ist geltendes (Verfassungs)Recht in Deutschland und hat mit Meinungsumfragen über das Ansehen von Berufen nichts zu tun. Ärzte, Journalisten und andere Berufsgeheimnisträger genießen einen starken, aber nicht absoluten Schutz.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema BKA-Gesetz
14.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

zuerst möchte ich ihnen meine Bewunderung aussprechen mit welcher Ausdauer sie die Fragen, welche oft nicht angemessen sind, beantworten oder zumindest mit Begründung zurückweisen.

Mit Interesse habe ich ihre Teilnahme an der "Berliner Phoenix-Runde" vom 13.11.08, in der es um das neue BKA-Gesetz ging, verfolgt. Zu diesem Thema gehört auch meine Frage:
Halten sie es nicht für sinnvoll , wenn bei einer Online-Durchsuchung oder einer akustischen Wohnraumüberwachung nicht nur ein Richter die Rechtmäßigkeit überprüft, sondern lieber zwei unabhängige Richter oder ein Richtergremium dies tut?
Da ja im Gegensatz zu einer Hausdurchsuchung der Betroffene nicht zwangsläufig von dieser Maßnahme gegen ihn erfährt und er somit nicht die Möglichkeit hat die Entscheidung des Richters von einer höheren Instanz überprüfen zu lassen. Es also umso wichtiger ist, dass die anfängliche Entscheidung zur Online-Durchsuchung korrekt ist.

Im Vorraus vielen Dank für ihre Zeit und Mühe.

Hochachtungsvoll
Ihr
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
7Empfehlungen
15.11.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

wenn ich einen Rat geben darf: Politiker sollten kein Objekt der Bewunderung, sondern Objekt kritischer Aufmerksamkeit sein.

Man kann in der Tat darüber reden, ob nicht der Senat eines Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofs über die Anordnung der Online-Durchsuchung entscheiden soll. Wir haben uns anders entschieden. Dieser Aspekt der Online-Durchsuchung wird freilich nach einigen Jahren zu evaluieren sein. Verfassungsgerichtlich geboten ist jedenfalls die von Ihnen bevorzugte Regelung nicht. Erlaubt ist sie freilich.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
14.11.2008
Von:
-

Sehr geehrter Dr. Wiefelspütz!

In welcher Form wird eigentlich bei evtl. Schäden verursacht durch den Bundestrojaner gehaftet?

Als Informatiker interessiert mich unter anderem folgendes : Da der Einbruch in ein Rechnersystem immer mit schwer kalkulierbaren Risiken verbunden ist, würde mich interessieren, wer im Schadensfall haftet; bei einem zerstörten Betriebssystem und / oder Dateisystem belaufen sich die Folgekosten für ein Unternehmen oder Freiberufler mal schnell auf mehrere Tausend Euro.

Wer haftet für den Einsatz einer solchen Technologie?

Vielen Dank und mit recht freundlichen Grüßen
M. -
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
9Empfehlungen
15.11.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr -,

für das, was der Staat tut, haftet der Staat. Was denn sonst?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz,
MdB
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Frage zum Thema BKA-Gesetz
14.11.2008
Von:

Werter Herr Wiefelspütz,

ich beziehe mich zuerst auf die Frage von Herrn Solga vom 13.11.2008:

Man kann der Meinung sein, daß die Form mancher Frage hier auf respektlose Fragesteller schließen lässt...

Da Sie sich aber entschlossen, dem Fragesteller zu antworten, war eine Lektion in Umgangsformen in dieser Form sicher nicht das Wesentliche, was zu dieser und anderen Fragen zu sagen war.

Eine prägnante, sachliche, themenbezogene Antwort wäre zumindest Ihre und die Zeit derer wert gewesen, die an dieser Ihrer Antwort interessiert waren.

Nun zu meiner Frage:

Welche Fakten veranlassen Sie zu glauben, daß die (technische) Machbarkeit der "Onlinedurchsuchung" nicht nur das ist, was man eine "Ente" nennt sondern daß so etwas - gerade auch mit Blick auf die eigentliche Zielgruppe solcher Maßnahmen, aber auch auf die Vielfalt der benutzten Betriebssysteme und der einsetzbaren Verschlüsselungstechniken - durchaus machbar ist?

Wurden Sie dazu fachkundig beraten?

Sehen Sie nicht auch die Gefahr, daß dadurch - und zusammen mit der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung - viel eher ein Panoptikumseffekt für die gesamte Bevölkerung entsteht, der die freie Meinungsäußerung aller stark zu beeinflussen in der Lage ist?

Ich persönlich wäre auch an Ihrer Antwort auf die Frage des Herrn Hauser vom 12.11.2008 interessiert.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
13Empfehlungen
15.11.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich diskutiere mit Ihnen nicht, ob und wie ich bei abgeordnetenwatch oder sonstwo eine Frage beantworte. Sie werden sich wundern. Das entscheide ich selbst.

Die Online-Durchsuchung ist kein technisches, sondern ein (lösbares) verfassungsrechtliches Problem. Über die Online-Duchsuchung hat in einem lesenswerten Urteil das Bundesverfassungsgericht entschieden, nicht der Bundesverband der Informatiker. Auf meine Anregung ist den Kolleginnen und Kollegen der Koalition die technische Seite der Online-Durchsuchung demonstriert worden. Wir haben im Parlament jede Beratung und Hilfe, die wir wollen.

Wir leben in dem entwickeltsten Rechtsstaat der Welt. Ich habe den Eindruck, daß Sie die Qualität des Verfassungsstaates Bundesrepublik Deutschland weder erfassen noch würdigen. Ich bewundere, was sich in Deutschland seit 1948/49 beim Schutz der Grundrechte und bei der Entwicklung zu einer reifen demokratischen Zivilgesellschaft entwickelt hat. Den wichtigsten Beitrag leistet dazu übrigens unser Volk. Weil es sich entschlossen hat, rechtstreu und demokratisch zu werden. Das war nicht immer so.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz,
MdB
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