Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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(...) Nicht aus jeder meiner Initiativen wird ein Baby. Nach meiner Einschätzung werden sich die Koalitionsparteien in dieser Wahlperiode nicht auf eine durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Überhangmandaten gebotene Änderung des Bundeswahlgesetzes verständigen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

der stern berichtet am 10. November über die Versetzung Johannes Bechers in den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages. Herr Becher war zuvor 15 Jahre lang für die Kontrolle der Parteienfinanzierung zuständig. So sei er sowohl mit der CDU-Schwarzgeld-Affäre, als auch mit den Finanzierungspraktiken Jürgen Möllemanns beschäftigt gewesen. Bei Letzterem handele es sich um ein laufendes Verfahren, dass für die FDP eine horrende Strafzahlung nach sich ziehen könnte.

Nun fragt sich der Stern-Autor, ob es sich wirklich um die Beförderung eines Parlamentsmitarbeiters handelt oder ob man weitere Ermittlungserfolge Herrn Bechers verhindern möchte. Als für die Versetzung verantwortlicher wird Herr Lammert genannt.

Man kann den Eindruck erhalten, dass jeder erfahrene Mitarbeiter weniger in diesem wichtigen Kontrollfeld nur schaden kann. Allein die Tatsache, dass am Möllemann-Vorgang immer noch gearbeitet wird, zeigt doch, dass die Abteilung Kontrolle der Parteienfinanzierung sicher nicht an Personalüberschuss leidet.

Sind Sie mit diesem Vorgang vertraut? Falls ja, wie stehen Sie dazu?
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
bisher keineEmpfehlungen
13.11.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich kenne den Vorgang nur aus den Medien. Ich schätze Herrn Becher seit Jahren als einen äußerst kompetenten und absolut integren Beamten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Diener des Souverän,

in Ihrer Stellungnahme an den Präsidenten der Bundesärztekammer haben Sie beispiellose Überheblichkeit gezeigt.

Begründen Sie, warum das Zeugnisverweigerungsrecht für Seelsorger erhaltenswert ist, die für die Körpersorger jedoch nicht.

Begründen Sie, warum jegliche Abgeordnete, auch die, die in keine Aktivitäten staatsgefährdenden Charakters involviert sind, dem Souverän, dem Volke gegenüber, Aussage verweigern dürfen sollen, wo sie Volkes Diener zu sein haben und daher verpflichtet sind zu Rede und Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Dr.

P.S. um zu vermeiden, daß der Inhalt dieser Anfrage bei der Durchsicht versehentlichem Löschen anheimfällt, habe ich diese Anfrage dem Forum Facharzt.de zur Kenntnis gegeben.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
115Empfehlungen
13.11.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr Dr. ,

es fehlt Ihnen an Respekt. Suchen Sie sich einen anderen Gesprächspartner.

Mit freundlichen Grüßen

Dr.Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
13.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

ich respektiere Sie und Ihre Überzeugung und bin sehr an der sachlichen Antwort zu der Frage von Herrn Solga interessiert.

Es wäre also freundlich von Ihnen wenn Sie die Bedenken bei Seite schieben und nur auf den sachlichen Inhalt der Frage eingehen könnten.

Um zukünftige Anfragen, die ich an Sie haben könnte, nicht in ähnlicher für Sie respektlos erscheindender Art zu stellen, würde es mich interessieren, was Sie zu dem Schluß veranlasst hat, das Herr Solga respektlos war.

Sollte Sie die Aussage in dem Heise Artikel [1] "Koalition weist ärztliche Kritik am BKA-Gesetz zurück" wirklich getroffen haben. Kann man schon von dem Begriff [2] "Überheblichkeit" in seinem, keineswegs despektierlichen Sinn, gebrauch machen.

Habe Sie besagte Aussage so getroffen und gemeint?

Ich wünsche Ihnen noch eine angenehme Woche und freue mich auf Ihre Antwort.



[1] www.heise.de von Ihnen tatsächlich
[2] de.wikipedia.org
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
23Empfehlungen
15.11.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich glaube nicht, daß es notwendig ist, Ihnen zu erläutern, wie ein normaler Mensch einen anderen normalen Menschen anschreibt. Ich benutze das Internetportal heise. de nicht, weil ich von diesem Portal nichts halte.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

vielen Dank für Ihre rasche Antwort und die Aufklärung über die rechtlichen Grundlagen.

Leider sind Sie nicht auf meine eigentliche Frage eingegangen. Deshalb stelle ich Sie Ihnen noch mal:
Ihre Arbeit und die Ihrer Kollegen im Parlament in allen Ehren, aber mich würde interessieren, wie Sie Ihre Aussage begründen, da sich mir nicht erschließt, warum z.B. Gespräche zwischen Parlamentariern, zwischen Parlamentariern und Interessensverbänden, zwischen Parlamentariern und NGOs schützenswerter und somit wertvoller für die Gesellschaft sein sollten, als Gespräche zwischen Arzt und Patient.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie konkrete Beispiele nennen, könnten, die Sie sicherlich im Hinterkopf hatten, als Sie diese Aussage getroffen haben.

Desweiteren würde ich gerne wissen, warum es dann überhaupt Ausnahmen bei der Auswertung und Erhebung von Daten durch die Online Durchsuchung gibt, da doch das erklärte Ziel der Online Durchsuchung die Abschaffung sicherer Rückzugsräume von für Terroristen (Andernfalls "würden wir zulassen, dass es sichere Rückzugsräume für Terroristen gibt", warnte Schäuble. www.heise.de gewesen ist.
Abschließend würde ich Sie bitten mir folgende Frage zu beantworten: Warum sind Priester, Strafvertreidiger und Rechtsanwälte ebenfalls als nicht durch das Grundgesetz besonders schützenswert eingestufte Berufsgeheimnisträger, nicht auch wie die Ärzte von der Ausnahme ausgeschlossen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Zeit und Mühen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
23Empfehlungen
15.11.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

die Online-Durchsuchung ist in Deutschland kein technisches, sondern ein verfassungsrechtliches Problem. Soll ich Sie an die Hand nehmen und Ihnen zeigen, wie die Online-Durchsuchung in den USA, in Israel, in China und in Rußland technisch überaus erfolgreich angewendet wird?

Kriminelle können sich gegen nahezu jede rechtsstaatliche Ermittlungsmethode mehr oder weniger erfolgreich schützen. Gleichwohl sind die Ermittlungsbehörden immer wieder erfolgreich. Manchmal haben sie freilich auch das Nachsehen.

Haben Sie schon einmal davon gehört, daß Telefone erfolgreich abgehört wurden, obwohl doch jeder weiß, daß Telefone in der Regel nicht abhörsicher sind? Haben Sie schon einmal davon gehört, daß Täter immer wieder erfolgreich durch am Tatort hinterlassene Fingerabdrücke überführt wurden, obwohl sie sich leicht durch das Tragen von Handschuhen hätten schützen können?

Es gibt übrigens einen absolut sicheren, unüberwindbaren Schutz gegen Online-Duchsuchungen: Verzicht auf Computer. Da hilft auch keine BKA-Novelle.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

ich habe zwei Fragen zum Thema Online-Durchsuchung von Computern.

Frage 1
Online-Durchsuchung von Computern Abgeordneter mittels Spähprogrammen sind durch den Art. 47 GG mit einem besonderem Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Abgeordneten zurecht begründet ausgeschlossen (Zeugnisverweigerungsrecht).
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist das Onlinedurchsuchen von Computern bei z.B. Journalisten oder Ärzten erlaubt, weil im GG das Vertrauensverhältnis von Journalisten zu Bürgern oder Ärzten zu Patienten nicht ausdrücklich wie bei Abgeordneten geschützt ist.
Geistliche/Seelsorger/Pfarrer dürfen nach den Planungen der Regierungen ebenfalls nicht online-durchsucht werden.
Können Sie mir bitte begründen, warum besonders diese Gruppe, denen auch meines Erachtens ein Zeugnisverweigerungsrecht zurecht zusteht (Onlinedurchsuchungen also ausgeschlossen sind), es auch bekommt, obwohl sie im GG diesbezüglich nicht ausdrücklich wie Abgeordnete erwähnt wurden?

Frage 2
Wie begründet die SPD - oder Sie - die differenzierende Tatsache, dass Geistliche/Seelsorger/Pfarrer nicht onlinedurchsucht werden dürfen, Journalisten oder Ärzte aber ja?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
4Empfehlungen
15.11.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich habe Ihre Fragen bei abgeordnetenwatch bereits mehrfach beantwortet. Lesen Sie bitte die Antworten. Sie geben die (Verfassungs)Rechtslage wieder.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Ihre Frage an Dr. Dieter Wiefelspütz
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