Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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(...) Solange ich Mitglied des Deutschen Bundestages bin, entscheide ich ausschließlich nach meiner Meinung und nach meinen Überzeugungen. Es lohnt nicht, auf Ihren billigen Antiamerikanismus einzugehen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
12.11.2008
Von:

Sehr geehrter Dr. Wiefelspütz,

wieso sind in dem neuen BKA-Gesetz eigentlich Abgeordnete ausgenommen? Haben Sie etwas zu verbergen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
6Empfehlungen
13.11.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

Abgeordnete des Deutschen Bundestages sind wie jeder andere Bürger an Recht und Gesetz gebunden. Das vertrauliche Gespräch zwischen einem Abgeordneten und einem Bürger wird freilich durch Art. 47 des Grundgesetzes besonders geschützt. Das halte ich für zwingend richtig. Sie können aber gerne anderer Auffassung sein.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

mit Bestürzen musste ich folgende Aussage von Ihnen lesen:Im Namen der SPD wies Dieter Wiefelspütz den Ärztepräsidenten zurecht. Er habe zwar hohen Respekt vor der Arbeit der Mediziner, sehe aber ihre Rolle im Staatsgebilde als untergeordnet gegenüber der Arbeit von Abgeordneten und Strafverteidigern: "Das Parlament ist ein wenig wichtiger als ein Arzt."
( siehe www.heise.de )

Ihre Arbeit und die Ihrer Kollegen im Parlament in allen Ehren, aber mich würde interessieren, wie Sie Ihre Aussage begründen, da sich mir nicht erschließt, warum z.B. Gespräche zwischen Parlamentariern, zwischen Parlamentariern und Interessensverbänden, zwischen Parlamentariern und NGOs schützenswerter und somit wertvoller für die Gesellschaft sein sollten, als Gespräche zwischen Arzt und Patient.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie konkrete Beispiele nennen, könnten, die Sie sicherlich im Hinterkopf hatten, als Sie diese Aussage getroffen haben.

Vielen Dank für Ihre Mühen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
10Empfehlungen
13.11.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrte Herr ,

das Vertrauensverhältnis zwischen einem Bürger und einem Abgeordneten ist durch Art. 47 des Grundgesetzes besonders geschützt. Ein Arzt ist als Berufsgeheimnisträger geschützt. Der Schutz ist freilich nicht so stark wie der Schutz des Abgeordneten. Eine Vorschrift wie Art.47 GG existiert für Ärzte nicht. Ich halte es auch nicht für richtig, eine solche Vorschrift in das Grundgesetz einzufügen. Ein Arzt ist - so wichtig seine Arbeit sein mag - nicht Mitglied eines Verfassungsorgans.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.11.2008
Von:

Hallo Herr Wiefelspütz,

aufgrund der aktuellen Diskussion zur Online-Durchsuchung und ihrer Position hätte ich eine wichtige Frage aus meiner Sicht. Durch ihre Fallbeschreibungen zur Einsetzung eines RFS im Eilfall kann ich nur wenig technisches Verständnis auf ihrer Seite für die Sachlage ableiten.

Ich selbst bin ein Diplom-Informatiker und stehe demnach auf der technischen Diskussionsseite. Daher meine Frage, woher (möglichst konkret) erhalten Sie die Beratung zur Online-Durchsuchung aus technischer Hinsicht. Denn Angesichts Ihrer Aussagen scheinen hier noch einige Unklarheiten zu herrschen. Und für eine demokratisch ordentliche Gesetzfindung würde ich mich interessieren, wer sie Beraten hat um zu diesen Szenarien zu gelangen. Da dies sehr weitreichende Konsequenzen für unseren zukünftigen Rechtstaat hat.

Ich würde mich über eine klare Antwort freuen!

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
2Empfehlungen
15.11.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr

ich habe Ihre Frage bereits mehrfach bei abgeordnetenwatch beantwortet. Lesen Sie bitte
diese Antworten nach. Die Online-Durchsuchung ist kein technisches, sondern ein (lösbares) verfassungsrechtliches Problem.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
12.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

leider haben Sie die Frage vom 20.01.2008, ob Sie den Sicherheitsbehörden ein in der Zukunft eventuell mögliches Gedankenlesen erlauben würden, nicht beantwortet. Unabhängig davon, ob dies bereits heute möglich ist oder nicht, bitte ich Sie, sich auf diese Frage einzulassen: Es geht hier um die Frage nach der Grenze dessen, was der Staat darf und was nicht. Darf der Staat alles? Wo fängt für Sie eine Einschränkung der Menschenrechte (die Sie als etwas diffuse Grenze selbst genannt haben) an, die dem Staat Grenzen der Überwachung zum Schutz der Sicherheit setzt?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
2Empfehlungen
15.11.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

staatliche Gewalt ist in Deutschland immer an Recht und Gesetz, vor allem an das Grundgesetz gebunden. Die äußerste Grenze ist immer die unantastbare Menschenwürde,
Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema BKA-Gesetz
12.11.2008
Von:

Guten Abend!

Mich beschäftigt seit langem eine Frage zum BKA Gesetz und insbesondere zum Abschnitt Onlinedurchsuchungen bzw. dem sogenannten Bundestrojaner. Heutzutage hat fast jeder Anwender auf seinem Computer diverse Schutzsoftware, angefangen von Antivirenprogrammen, bis zu Firewalls und ähnlichem. Die meisten dieser Schutzprogramme bieten mittlerweile sogenannten Verhaltensbasierte oder heuristische Erkennungsmethoden an um ihnen unbekannte verdächtige Programme zu melden. Unter aller Wahrscheinlichkeit, und auch von mehreren Anbietern von Antivirenprogrammen bereits angemerkt, wird ein Bundestrojaner ein solches Verhalten an den Tag legen, das der entsprechende Anwender sofort gewarnt wird. Ist unter diesem Gesichtspunkt die Onlinedurchsuchung nicht unsinnig und weltfremd? Mir scheint bei vielen Diskussionen in Bundestag eine gewisse technische Unkenntnis vorzuliegen, da insbesonderen die ältere Generation doch ein völlig anderes Computerverständnis als z.b. die jüngere Generation hat, welche auch mit deutlichen Mistrauen, aber auch Kenntnis, auf diese Diskussion reagiert.

Meine Frage also wäre, inwieweit sich Sie und auch z.b. die Mitglieder Ihrer Fraktion soweit mit den technischen Problemen auskennen um richtig abzustimmen? Zumal in den diversen Ausschüssen und Diskussionsrunden grade von IT-Experten fast nur Gegenwehr kam.

Danke
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
4Empfehlungen
15.11.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich habe Ihre Frage bei abgeordnetenwatch mehrfach beantwortet. Lesen Sie bitte diese Antworten nach.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Ihre Frage an Dr. Dieter Wiefelspütz
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