Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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(...) Ich kann wirklich nicht jeden Unfug dieser Welt erörtern oder kommentieren. Der RCDS muß in seinen Reihen selber für Ordnung sorgen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
10.11.2008
Von:
von

Geehrter Herr Wiefelspütz,

sicherlich ist Ihnen George Orwells Roman "1984" bekannt - dieser steht als Synonim für eine absolute Diktatur mit absoluter Überwachung. Aber! Orwell war gestern im Vergleich zur Realität und der Zukunftsperspektive - "1984" ist dagegen "nur ein bisschen Diktatur und ein bisschen Überwachung".

Orwell hätte sich wohl niemals ausmahlen können, welches Spektrum an Überwachung bereits heute in den "qualifiziertesten" Demokratien existiert. Der Auslöser seines Romans war für ihn das Szenario des Dritten Reichs. Dass demokratisch gewählte Regierungen und Parlamente hinter dem Rücken ihrer Wähler eine Diktatur in noch weitaus extremerer Form verwirklichen würden, hätte er wohl auch nicht vermutet.

Eine Demokratie hat ein Grundelement, das allerdings in Deutschland stets umgangen wurde: Die Gewaltenteilung. Gewaltenteilung sollte bedeuten, dass die Justiz, also zumindest die Richter, von den Exekutivorganen unabhängig sind. So steht es auch im Grundgesetz, aber die Praxis, wie Sie selbst wissen, ist eine ganz andere.

Sicherlich ist Ihnen auch bekannt, dass sogar die DPoIG (Deutsche Polizeigewerkschaft) nachdrücklich Nachbesserungen am überarbeiteten Entwurf der großen Koalition für die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt gefordert hat - der jetzige Entwurf berücksichtige die Einwendungen nicht ausreichend. Rainer Wendt, der Bundesvorsitzende der DPoIG, prophezeit außerdem, das Vorhaben wird vor dem Bundesverfassungsgericht keine Chance haben, vor allem wegen den halbgaren Kompromissen bei der heimlichen Online-Durchsuchung.

Glauben Sie nicht, dass dieses Gesetz sich in eine lange Reihe von "Sicherheitsgesetzen" stellen wird, die in Karlsruhe gescheitert sind oder korrigiert werden mussten? Glauben Sie nicht, dass diese Tatsache fatale Auswirkungen auf das Sicherheitsempfinden in der Bevölkerung haben wird?

Haben Sie und Ihre Kollegen aus Politik, Wirtschaft und Medien etwa Angst vor Aufständen?

Nachdenkliche Grüsse,

von
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
19Empfehlungen
15.11.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr gehrter Herr von ,

Sie erhalten von mir keine Antworten mehr. Der Grund ist Ihre vorletzte.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

ich muss Sie zuerst einmal loben, dass Sie hier so offen Auskunft geben. Aber ich muss oft lächeln über die Naivität mit der Sie an das Thema Internet und Kommunikation heran gehen. Die Gesetze zur VDS und Onlinedurchsuchung, die Sie oft verteidigen sind absolut nutzlos. Kurz zu meiner Person: Ich bin seit vielen Jahren als Sicherheitsexperte im Bereich Internet und Softwareentwicklung tätig, kenne mich daher also gut aus.

Daher wäre es mir möglich, Ihnen innerhalb von 2 Stunden zu erklären, wie Sie die Vorratsdatenspeicherung über die Benutzung fremder WLANs, ausländischen eMail/Telefon Anbieter, eMail Verschlüsselung, das TOR Netzwerk, verschlüsselte Chatprotokolle, Server im Ausland, kostenlose und anonym erstande Prepaidkarten oder über die Benutzung von verschlüsselten IP Telefonaten so zu umgehen, dass weder mein Provider, noch das BKA auch mit den neuen Befugnissen nachvollziehen kann, mit wem ich kommuniziere und worüber.

Auch die Onlinedurchsuchung ist bei mir technisch unmöglich durchführbar. Selbst meine privaten Fotos liegen in verschlüsselten Ordnern, die ich nur bei Bedarf öffne. Meinen Laptop habe ich immer bei mir-er ist also manipulationssicher und natürlich komplett verschlüsselt. Dieses Grundrecht auf Privatheit nutze ich auch sehr ausgiebig und gebe mein Wissen auch gern weiter.

Wenn wir beide das mit einfachen Mitteln hin bekommen, wie können Sie dann davon ausgehen, dass Ihre Maßnahmen gegen "echte Terroristen" funktionieren? Fundamentalismus hat nichts mit Dummheit zu tun! Wie soll ein technisch informierter Mensch glauben können, dass es nicht nur darum geht, das gemeine Volk und im besten Fall "dumme Verbrecher" überwachen zu können? Wie rechtfertigen Sie den Pauschalverdacht gegen sämtliche Bundesbürger und die Abschaffung essentieller Bürgerrechte, wenn Ihre Maßnahmen nutzlos sind und muss ich davon ausgehen, dass noch mehr Recht abgeschafft werden für noch mehr Pseudosicherheit?

Gruß

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
40Empfehlungen
15.11.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich habe Ihre Frage bei abgeordnetenwatch bereits mehrfach beantwortet. Lesen Sie bitte meine Antworten nach.

Es gibt freilich einen Geheimtip gegen Online-Durchsuchungen: Verzicht auf Computer. Diese Methode ist absolut sicher. Bitte nicht verraten!

Ich kenne auch ein Rezept gegen Fingerabdrücke: Handschuhe. Bitte nicht weitersagen!
Schließlich: Gegen das Abhören von Telefonen hilft der Verzicht auf telefonische Kommunikation. Nochmals: Bitte behalten Sie diese Tips für sich!

Trotz dieser einfachen Schutzmöglichkeiten sind unsere Sicherheitsbehörden mit ihren strikt rechtsstaatlich angewendeten Instrumenten (Abhören von Telefonen, das Sichern von Fingerabdrücke am Tatort) immer wieder, wenngleich nicht immer, erfolgreich. Woran mag das liegen?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

immer wieder behaupten Sie, dass wir in "dem qualifiziertesten Rechtsstaat weltweit" leben. Mir kommt diese pauschale Behauptung abgegriffen vor. Angesichts des neuen BKA-Gesetzes habe ich die große Sorge, dass die Überwachung der Bürger durch die "Obrigkeit" auch in Deutschland zur Selbstverständlichkeit wird.

Immer wieder wird das Argument der Terrorabwehr herangezogen. Nun sage ich Ihnen ganz ehrlich, dass ich lieber meine Bürgerrechte behalte als 100 Prozent Schutz zu bekommen. Herr Dr. Wiefelspütz, Ihre fehlende Selbstkritik macht mir Sorgen.Ich sorge mich um unseren Rechtsstaat und habe Angst, dass wir zu einem Überwachungsstaat werden in dem die Bürgerrechte durch Berufspolitiker immer mehr beschnitten werden. Diese Entwicklung verläuft schleichend und wird Schritt für Schritt und nicht abrupt geschehen.

Meine Frage an Sie:
1. Wieso werden beim BKA-Gesetz eigentlich wieder einmal Abgeordnete von einem Gesetz ausgenommen? Ich jedenfalls habe ein erheblich engeres Vertrauensverhältnis zu meinem Arzt als zu meinem Abgeordneten und würde daher die Ärzte und nicht die Abgeordneten von dem Abhören ausnehmen.

2. Wenn wir tatsächlich der "qualifizierteste Rechtsstaat" der Welt sind habe ich folgende Frage:

"Wieso weigern sich seit 2003 Deutschlands Abgeordnete standhaft die UNO-Konvention gegen Korruption zu ratifizieren, obwohl wir doch immer mehr Korruptionsfälle in Deutschland auf der "Chefetage" haben und enge und für den Bürger undurchsichtige Verhältnisse zwischen Politik und Wirtschaft weit verbreitet sind?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
10Empfehlungen
16.11.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

nochmals und zum Mitschreiben: Die Bundesrepublik Deutschland ist der qualifizierteste Rechtsstaat weltweit.

Abgeordnete sind an Recht und Gesetz gebunden wie jeder andere Bürger auch. Wenn ein Abgeordneter terroristischer Umtriebe verdächtig sein sollte, kommt auch eine Online-Durchsuchung in Betracht. Das gilt übrigens auch für alle anderen Berufsgeheimnisträger.

Sie müssen das nicht alles wissen, weil Sie offenbar rechtsunkundig sind. Haltlose Behauptungen aufzustellen, wie Sie das tun, finde ich freilich wenig erfreulich.

Ich befürworte mit Nachdruck die Ratifizierung der UNO-Konvention gegen Korruption. Mit der Qualität unseres Rechtsstaates hat diese Konvention indes herzlich wenig zu tun.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
11.11.2008
Von:

Sehr geehrter Dr. Wiefelspütz,

zu der anstehenden Abstimmung der BKA-Novelle und der Befugnis zu Online-Durchsuchungen gibt es viel Kritik. Vor allem wegen des weitreichenden Eingriffs in die Privatsphäre.

Ich sehe noch einen ganz anderen Widerspruch in der Debatte zu Online-Durchsuchungen, der noch nicht hinreichend geklärt ist bzw. ein große Gefahr birgt.

Wenn ich richtig informiert bin, will die SPD verhindern, dass für die Installation eines Spähprogramms auf dem Zielcomputer das Eindringen der Wohnung untersagt sein soll. So bleibt nur noch die Einschleusung durch das Netz. Genau das halte ich für gefährlich. Programme, die sich heimlich durch das Netz in Computersysteme einnisten, sind Schad-Software. Sie umgehen Sicherheitsbarrieren eines Systems oder nutzen gezielt Lücken und Manipulieren Daten.

Wenn Online-Durchsuchungen bei der Verfolgung von schweren Straftaten notwendig sind, dann gibt es für mich keine andere Alternative, als die Installation der Spionage-Software durch eine autorisierte Person vor Ort durchzuführen. So bleibt die Einschleusung durch das Netz und der darin befindlichen Gefahren aus und es ist die Sicherheit gegeben, dass das System auch zur Zielperson gehört. Nur so kann eine "ordnungsgemäße" Funktion gewährleistet werden.

Niemand kann bei der Einschleusung von Spionage-Programmen durch das Netz sicher sein, welche Auswirkungen das hat. Man kann davon ausgehen, dass jede Schadsoftware, die im Netz kursiert, analysiert wird. Das BKA soll sich der gleichen Methoden des "Cybercrime" bedienen. Die Folgen sind unabsehbar und bringen noch mehr Unsicherheit für das Netz und der angeschlossenen Systeme. Und das führt zu weiterem Wettrüsten.

Finden Sie nicht auch, dass bei solchen höchst sensiblen Abhörmethoden die größtmögliche Sicherheit gegeben sein muss, und dass sie nur gegeben sein kann, wenn es autorisiertes Personal vor Ort macht? Genau wie bei der Installation von Mikrofonen und Kameras?

Mit freundlichen Grüßen
M.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
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16.11.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

die Online-Durchsuchung in Verbindung mit einem Betretensrecht der Wohnung, in der der Computer steht, lehne ich strikt ab. Dazu müßte Art. 13 GG geändert werden. Ich halte das für völlig unverhältnismäßig. Ich habe sofort abgewunken, als CDU/CSU und Bundesinnenministerium solche Vorstellungen unterbreiteten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dieter Wiefelspütz,

eine politische Frage:

Haben Richter und Beamte einen Dienstausweis oder einen Amtsausweis?

Oder sind Dienstausweis und Amtsausweis identisch und nur eine umgangssprachliche Form ?

Mit allerbesten Grüßen,
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
3Empfehlungen
15.11.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

offenbar werden beide Begriffe mit identischer Bedeutung amtlich benutzt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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