Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wielspütz,

ich beziehe mich auf Ihre Antwort auf die Frage von Frau Speer (07.11.2008). Warum ist das Thema "Entschädigungsrente" für Menschen, die aufgrund mangelnder Aufklärung über die Risiken eines Arzneimittels lebenslang behindert sind, nach Ihrer Auffassung kein Thema für die Rechtspolitik?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
4Empfehlungen
08.11.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrte Frau ,

ich habe klar, verständlich und nach bestem Wissen geantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

auch ich bin beunruhigt auf Grund des neuen BKA-Gesetzes. Kein Mensch und keine Institution sollte meiner Meinung nach das Recht haben ohne Gefahr in Verzug in die Wohnung eines Menschen einzubrechen. Das BKA bekommt mit Ihrem Entwurf jedoch das Recht heimlich in die Computer und in die Wohnungen von Bürgern einzubrechen, ohne dass das ein Richter im Vorfeld genehmigen muß. Auch aus meiner Sicht besteht da keinerlei rechtsstaatliche Legitimation mehr.

Im Umkehrschluß ist es vielmehr so, dass Sie in der Tat das Recht auf freie persönliche Entfaltung abschaffen. Denn Menschen, die beobachtet werden, verhalten sich nicht mehr so unbefangen und frei wie Menschen, die nicht beobachtet werden - das haben zahlreiche Studien bewiesen. Und sicher würden auch Sie sich anders verhalten, wenn Sie wüßten, dass Sie auf Schritt und Tritt beobachtet werden.

Nun wird vermutlich nicht jeder einzelne Mensch vom BKA beobachtet - aber durch den fehlenden Richtervorbehalt kann sich niemand sicher sein ob er beobachtet wird oder nicht - es könnte ja sein, dass ihn irgendjemand auf Grund irgend eines dummen Zufalls für "verdächtig" hält.

Glauben Sie nicht auch, daß sich viele Menschen unter solch einer potenziellen Beobachtung nicht wohlfühlen? Haben Sie solche Bedenken bei Ihren Arbeiten an dem Gesetz miteinbezogen? Und was hat Sie bewogen, den Entwurf dennoch zu erstellen?

Ich wünschte mir, dass Sie meine ernsten Bedenken nicht einfach als "absurd" abschmettern, sondern würde mich auf eine fundierte Antwort freuen. Mich haben diese Bedenken in den letzten Tagen wirklich unruhig schlafen lassen.


Vielen Dank für Ihre Antwort
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
25Empfehlungen
09.11.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrte Frau ,

wenn hinter einer verschlossenen Wohnungstür ein Mensch Opfer eines Verbrechens zu werden droht, tritt die Polizei zur Not die Tür ein. Oder halten Sie das nicht für richtig? Solche Fälle von Gefahr in Verzug treten immer wieder auf. Deshalb sind solche Konstellationen in allen deutschen Polizeigesetzen als Eilfälle rechtsstaatlich präzise geregelt.

Die BKA-Novelle, die ich maßgeblich mitgestaltet habe, ist selbstverständlich ein strikt rechtsstaatliches Gesetz. Es wird das qualifizierteste Polizeigesetz sein, das wir gegenwärtig in Deutschland haben. Insbesondere die sehr strenge Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der letzten Jahre ist an vielen Stellen des Gesetzes umfassend berücksichtigt worden. Die BKA-Novelle ist letztlich nichts anderes als ein ganz normales Polizeigesetz, wie es entsprechende Polizeigesetze in jedem, ich wiederhole in jedem Bundesland in Deutschland gibt. Neu ist ausschließlich die Onlinedurchsuchung, die freilich milimetergenau den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine verfassungsgemäße Onlinedurchsuchung entspricht.

Schließlich: Sie leben in dem qualifiziertesten Rechtsstaat weltweit. In keinem Land der Welt hat der Schutz der Grundrechte die Qualität wie in unserem Land. In keinem Land der Welt gibt es ein Gericht von der Bedeutung und der Machtfülle unseres Bundesverfassungsgerichts. Nur in unserem Land gibt es einen Art. 19 Abs. 4 GG, der es jedem Bürger ermöglicht, jede staatliche Maßnahme, die in seine Grundrechte eingreift, durch ein unabhängiges Gericht überprüfen zu lassen. In unserem Land hat nicht die Politik, sondern das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort.

Nochmals: Sie leben in dem qualifiziertesten Rechtsstaat der Welt. Das wird auch so bleiben. Wir leben in einem sehr freien und sehr sicheren Land. Unsere Sicherheitsarchitektur hat sich bewährt. Wie habe freilich die Aufgabe diese Sicherheitsarchitektur mit Augenmaß weiterzuentwickeln. Das geschieht mit der BKA-Novelle.

Das alles schreibe ich Ihnen an einem Sonntagmorgen. Und jetzt lese ich Thomas Mann.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
09.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

in Ihrer Rolle als Mitautor des Änderungsantrags und der Kommentare zum BKA-Gesetz (Ausschussdrucksache 16(4)505) wende ich mich heute mit folgenden Fragen an Sie:

1. Wer hat außer Ihnen und dem Kollegen Hans-Peter Uhl (CDU) noch an dem Entwurf und den ergänzenden Kommentaren mitgewirkt? (Ich bitte hier um eine detailierte Liste der Personen, ihren Funktionen im Ausschuss/Koalition und den zu verantwortenden Textpassagen.)

2. Ab Seite 10 der oben genannten Ausschussdrucksache wird ein Szenario eines terroristischen Angriffs auf ein U-Bahn-Netz einer Großstadt geschildert.

a) Wie hoch ist Ihrer Meinung nach die Eintrittswahrscheinlichkeit dieser Ausgangssituation?

b) Wie bewerten Sie die Textpassage auf Seite 12, dass "nur die Online-Durchsuchung als ultima ratio zur Abwehr der Gefahr in Betracht" kommt, im Zusammenhang mit der Tatsache, dass den Ermittlern lediglich der konkrete Zeitpunkt und Ort des Anschlags unbekannt ist? Wäre hier nicht sehr wohl bereits ein Anfangsverdacht nach den Paragraphen 129a,b StGB gegeben? Inwiefern ist die Online-Durchsuchung hier also als "ultima ratio" aufzufassen?

3. Bitte schätzen Sie ein, in welcher Häufigkeit die ab Seite 12 aufgeführten Fallkonstruktionen 1.-4. ab 2009 zu erwarten sind und mit welcher Wahrscheinlichkeit eine richterliche Entscheidung in diesen Fällen "nicht zeitnah zu erlangen" wäre.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Mühe bei der Beantwortung der obigen Fragen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Ihr .
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
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16.11.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

der Änderungsantrag stammt von mir. Er wurde getragen von den Mitgliedernd der SPD und der CDU/CSU im Innenausschuß.

Die Anlage zum Änderungsantrag beruht auf einer von mir erbetenen Stellungnahme des BKA. Gemeint sind Szenarien für Eilfälle bei der Online-Durchsuchung. Ich halte diese Szenarien für extrem unwahrscheinlich, aber nicht für völlig und gänzlich ausgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
09.11.2008
Von:

Sie betonen in Ihren letzten Antworten stets ihre maßgebliche Mitwirkung am BKA-Gesetz sowie dessen strikte Rechtstaalichkeit. Es sind von verschiedenen Seiten bereits Klagen gegen dieses Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.

Ist es für Sie vorstellbar, persönliche Konsequenzen zu ziehen, wenn sich das BKA-Gesetz in die Reihe von Gesetzen einreiht, die vom Bundesverfassungsgericht für mit der Verfassung in entscheidenden Teilen unvereinbar befunden wurden da ihre Rechtsansichten dann offenbar wesentlich unserer Verfassung wiedersprächen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
69Empfehlungen
09.11.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

keine Anrede - wo leben wir eigentlich - und eine "Was-wäre-wenn-Frage": Nein danke. Sie werden sich einen anderen Gesprächspartner suchen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
10.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Dieter Wiefelspütz,

welche Bedeutung messen Sie der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes bei der Ausarbeitung des BKA-Gesetzes bei und – falls aktuelle Urteile, Stichworte Vorratsdatenspeicherung und Online-Durchsuchung, Auswirkungen hatten – in welche Punkte und auf welche Art ist es zu Änderungen gekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
2Empfehlungen
16.11.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

bei den Beratungen der BKA-Novelle waren drei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts von besonderer Bedeutung: die Entscheidung zur Rasterfahndung in NRW, die Entscheidung zur präventiven Telefonüberwachung in Niedersachsen und die Entscheidung zur Online-Durchsuchung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Ihre Frage an Dr. Dieter Wiefelspütz
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