Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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(...) Die SPD steht traditionell den Demokraten näher als den Republikanern. Wie die Wahlen in den USA ausgehen, weiß ich nicht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Integration
01.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

Sie sind ja bekannterweise ein Verfechter des Sprachnachweises zum Ehegattennachzug.
Mich würde interessieren, wie Sie zu der Tatsache stehen, dass z.B. der chinesische Ehegatte eines Deutschen Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen muss, der chinesische Ehegatte eines in Deutschland lebenden Österreichers jedoch nicht!

Stimmen Sie mir zu, dass es sich hierbei um Inländerdiskriminierung handelt?

Ich bitte Sie, ihre persönliche Ansicht zu dieser TATSACHE darzulegen und nicht nur zu begründen, warum dies so ist. Ich weiss, dass das eine durch nationales Recht und das andere durch europäisches Recht begründet ist.

Vor einigen Monaten schrieben Sie mir, dass es vermutlich im Juni 2008 eine Evaluierung zum Sprachnachweis im Innenausschuss geben wird. Können Sie mir die Ergebnisse dieser Evaluierung mitteilen?

Gibt es generell auf Seiten der Bundesregierung Bestrebungen, das Gesetz bzw. die Umsetzung zu ändern, zu verschärfen, abzuschwächen...?

Ich bin 27 Jahre, Hochschulabsolvent (BWL)und am überlegen, ins europäische Ausland zu emigrieren. Eine Stelle in Österreich, Luxemburg o.ä. zu bekommen, ist eine Leichtigkeit. Unter normalen Umständen würde ich niemals erwägen, diesen Schritt zu gehen, aber ich habe es nicht nötig, Ungerechtigkeiten wie die Vorselektion von Ehegatten durch deutsches Unrecht über mich ergehen zu lassen.

Dass dem deutschen Staat dabei eine Menge Steuern durch die Lappen geht, dürfte Ihnen bewusst sein.

Danke im voraus, dass Sie immer so schnell auf Anfragen antworten.

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
3Empfehlungen
09.08.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

Sie können als deutscher Bürger im Rahmen der Gesetze heiraten, wen Sie wollen. Ob ein
ausländischer Ehegatte freilich nach Deutschland zu seinem deutschen Partner einreisen darf, richtet sich nach unserem Ausländerrecht. Das ist übrigens in jedem anderen Land ebenso. Wegen fehlender Daten wird eine erste Zwischenbilanz der neuen Gesetze erst im Herbst 2008 zu erwarten sein. Ich halte den von Ihnen gewählte Begriff "Vorselektion von Ehegatten" für völlig daneben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Soziales
01.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

weder Herrn Mayer noch mir haben Sie geantwortet. Sondern Sie schreiben hier ausschließlich Ihre- unbelegte- Meinung. Zum Beispiel, dass Deutschland eines der sozialsten Länder der Welt sei. Wie soll man das überprüfen können?

Als Herr Kohl regierte gab es mehr Sozialleistungen, mehr Rentenerhöhung und ging es m.E. noch gerechter zu. Ich meine zu wissen, dass Sie dennoch die soziale Schieflage damals beklagt haben.

Nochmals konkret:

1. Warum nennen Sie beitragsbezogene Altersrenten Sozialrenten? Ist der Begriff gerechtfertigt?

2. Warum werden die Pensionen um 2,2% erhöht, die Renten aber nur um 1,1%.

3. Warum bekommen die ALG II Empfänger keine Angleichung, die die tatsächlichen Preissteigerungen berücksichtigen? Das ist doch das unterste Minimum.

Drei Fragen, die Sie bitte konkret beantworten sollten. Ich denke, die FragestellerInnen machen sich Mühe. Dann mit einem Satz abgefertigt zu werden, ist m.E. bürgerunfreundlich.

Soziale Fragen haben m.E. ihre Berechtigung, auch wenn Politiker die soziale Schieflage gerne verharmlosen.

Bitte antworten Sie mir doch tatsächlich und verweisen Sie nicht auf eine angebliche Antwort, die gar keine ist.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
2Empfehlungen
08.08.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrte Frau ,

nochmals und letztmals: Ich möchte und werde mich nicht wiederholen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
01.08.2008
Von:
Kim

Sehr verehrter Herr Wiefelspütz

ich habe in Spiegl gelesen:

"Die SPD will einem Abkommen zwischen Deutschland und den USA zustimmen, das den Austausch persönlicher Daten von Verdächtigen vereinfacht - Informationen über Sexualleben, "Rasse" und Religion inbegriffen."

und dann habe ich in abgeordnetenwatch von ihnen gelesen:

"Ich halte in der Tat die USA für einen Rechtsstaat. Freilich ist unser Verständnis von Rechtsstaatlichkeit in manchen wichtigen Sachverhalten anders"

Weil man in Deutschland ja ganz schnell mal in einer Datenbank auftaucht und zwar auch ohne was angestellt zu haben, muss ich jetzt also auch ständig Angst haben, das meine Daten auch in amerikanische Hände geraten ohne auch nur einen Fuss auf in dieses Land zu setzen? Die dortige Antiteror-Datenbank soll ja schon fast eine million Terorverdächtige umfassen, selbst der Friedensnoblpreisträger Nelson Mandela war angeblich schonmal drin.

Da sie dem Abkommen ja zustimmen und damit mit verantwortlich dafür sein werden falls meine Daten einmal den Weg über den Atlantik finden, wußte ich gerne von ihnen gewußt, ob Sie persöhnlich die Verantwortung dafür übernehmen, falls ich in meiner Heimatstadt von dem "Rechtsstaat" USA entführt und per Lierjet des CIA in ein drittland verschleppt und dort gefoltert werde? Werden sie mich persöhnlich aus Guantanamo befreien kommen, wenn ich wegen des rechtstaates USA dort frirend in einem Käfig hocke? Wird mich der deutsche Staat hinterher entschädigen? Oder sie persöhnlich?

Natürlich halten sie das für abwegig. Ich nicht. Fällt Kinapping, Verschleppung und Folter ihrer Meinung unter die Kategori: "Freilich ist unser Verständnis von Rechtsstaatlichkeit in manchen wichtigen Sachverhalten anders"?

Und sind solche zugegebenermasen geringfügigen abweichungen in sachen rechtstaatlichkeit ganz ohne Bedeutung in ihrer Entscheidung, sensieble Daten deutscher Bürger preiszugeben?

mit dank Kim
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
bisher keineEmpfehlungen
09.08.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

es existiert seit Jahrzehnten eine polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den USA und der
Bundesrepublik Deutschland und auf der Basis gesetzlicher Grundlagen in konkreten Einzelfällen ein polizeilicher Datenaustausch zum Zweck der Verbrechensbekämpfung. Das ist unverzichtbar und wird sich nicht ändern. Die Zusammenarbeit wird intensiviert. Sie können freilich gerne anderer Meinung sein.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
01.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
Zunächst einmal möchte ich mich für die vergessene Grussformel und Anrede in meiner letzten Frage entschuldigen.

Vielleicht bekomme ich ja durch die Entschuldigung eine bessere Antwort auf meine Frage, und nicht einen kopierten Absatz (mit einem kleinen Beisatz) aus der Frage eines anderen Nutzers.

Zitat:
Für die Ermittlung des Standorts eines Handys mit technischen Mitteln zum Zwecke der Strafverfolgung ist § 100 i StPO die Rechtsgrundlage. Voraussetzung ist freilich eine Straftat von erheblicher Bedeutung. Dazu gehört nicht der Diebstahl eines Handys, ohne daß ich den Diebstahl eines Handys bagatellisieren will. Mit Sicherheit ist aber ein Tötungsdelikt eine Straftat von erheblicher Bedeutung.

In der Antwort von Herrn Sachs schreiben Sie:

Zitat:
Für die Ermittlung des Standorts eines Handys mit technischen Mitteln zum Zwecke der Strafverfolgung ist § 100 i StPO die Rechtsgrundlage. Voraussetzung ist freilich eine Straftat von erheblicher Bedeutung. Dazu gehört nicht der Diebstahl eines Handys, ohne daß ich den Diebstahl eines Handys bagatellisieren will.

Sicherlich ist ein Tötungsdelikt eine schwerere Straftat als ein Handydiebstahl. Trotzdem müssen Sie sich die Frage gefallen lassen wieso hier ohne Verdacht und ohne Ausnutzung anderer Fanhdungsmethoden etwa 10.000 Deutsche unter Verdacht gestellt werden. Die Antwort weil es ein schweres Verbrechen ist reicht mir nicht aus.

Das größere Verbrechen ist meiner Meinung nach, dass eine Regierung 10.000 Bürger für mutmaßliche Verbrecher hält nur weil sie ein Telefon benutzt haben und zufällig im Umkreis des Tatortes wohnen.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
4Empfehlungen
09.08.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich kenne den "Holzklotz-Fall" nur aus den Medien. Ich weiß nicht, welche
Ermittlungsmethoden angewendet wurden. Ferndiagnosen halte ich für unseriös.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
02.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

Sie schreiben "Deutschland ist ein entwickelter Rechtsstaat". Bitte sagen Sie mir welches Deutschland Sie meinen.

Selbst die korrekt als "weggefallen" oder "aufgehoben" gekennzeichneten Paragraphen müssen kritisch hinterfragt werden, wie beispielsweise beim GVG (Gerichtsverfassungsgesetz), wo man z.B. in einer aktuellen Ausgabe findet: "§ 15 (weggefallen)". Forscht man nach, was da eigentlich "weggefallen" ist, stößt man auf die unglaubliche Tatsache, daß "der Gesetzgeber" mit dieser Änderung die Gerichte als Staatsgerichte abgeschafft hat, denn der "weggefallene" Satz (1) des § 15 GVG lautete schlicht und einfach: "Die Gerichte sind Staatsgerichte.". Der "Gesetzgeber" hat hier offenkundig der Tatsache Rechnung getragen, daß die BRD kein Staat ist! Was sagen Sie dazu?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
11Empfehlungen
05.08.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich verstehe Ihre Frage nicht. Unsere Gerichte sind immer staatliche Gerichte. Was denn sonst?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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