Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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(...) Ich halte das Flughafenverfahren in unserem Asylverfahrensrecht für unverzichtbar. (...) Selbstverständlich darf niemand in unserem Land gequält werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Wirtschaft
16.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

ich hätte gern eine Antwort auf meine 2. Frage vom 24.05.08. "Ihnen kann geholfen werden. Rufen Sie bitte mein Büro an (030 22772177). Hinterlassen Sie Ihre Rufnummer. Ich melde mich kommenden Dienstag. Die "Normalsterblichen" sind die entscheidenden Menschen in den politischen Parteien." Anscheinend sind wir "Normalsterblichen" doch nicht so wichtig.
Trotz mehrmaliger Versuche meinerseits, mit Ihnen in Kontakt zu treten, ist nichts passiert. Ich bin Betriebsrat, in einer nicht gerade kleinen Firma in Magdeburg. Wenn so was wie mir mit Ihnen, auch anderen passiert, muß sich die SPD nicht wundern, das ihr die Mitglieder weglaufen und potentielle neue verschreckt werden. Leere Versprechen von Politikern gibt es in Deutschland genug.

Mit freundlichen Gruß

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
7Empfehlungen
17.07.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

auch ich habe vergeblich versucht, Sie telefonisch zu erreichen. Ich mache jetzt Ferien. Im August werden wir zueinanderfinden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.07.2008
Von:

Geehrter Herr Wiefelspütz,

in Wahrnehmung meines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung habe ich für mich entschieden, die USA bis auf Weiteres nicht zu besuchen. Bekannte berichten mir, daß man als Europäer bei der Einreise wie ein Straftäter erkennungsdienstlich erfaßt wird und betreffend der eigenen Daten wie eine Zitrone ausgequentscht wird. Es werden bei der Einreise zum Teil sogar Kopien der Festplatten mitgeführter Notebooks gezogen. Datenschutzrechte gibt es in den USA praktisch keine. Und daß es die Amerikaner (übrigens ebenso wie die Deutschen [1]) nicht so genau damit nehmen, ob es einen hinreichenden Grund gibt, Menschen in Datenbanken zu erfassen, ist hinlänglich bekannt. Nicht zuletzt deshalb umfaßt die Anti-Terror-Datei der Amis schon fast eine Million Terrorverdächtige. Sie glauben doch wohl selbst nicht, daß diese Leute allesamt zurecht in dieser Datei stehen? Soviel zu Ihrer Behauptung, die USA wären ein Rechtsstaat. Darf ich Ihnen hierbei auch Guantanoma ins Gedächtnis rufen?

Nun erfahre ich aus der Presse [2], daß Sie kein Problem darin sehen, den USA Zugriff auf deutsche Datenbanken zu gewähren. Verstehen Sie sich eigentlich noch als Volksvertreter oder wäre nicht vielmehr der Begriff Volksverräter angebracht?

Wie kann ich mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung in diesem Land eigentlich noch wahrnehmen? Ich kann ja heutzutage nicht einmal mehr darüber entscheiden, ob der Staat erfährt, wann ich mit wem telefoniert habe. Und dank Ihnen, Herr Wiefelspütz, muß ich nun jederzeit auch damit rechnen, in den USA als Terrorverdächtiger gehandelt zu werden, vielleicht im Rahmen eines Abgleichs mit Herrn Schäubles persönlicher Querulantendatei?

Spaß beiseite. Glauben Sie tatsächlich, die Interessen des deutschen Volkes dadurch zu vertreten, deren Daten ausgerechnet den Amerikanern zugänglich zu machen?

[1] www.spiegel.de
[2] www.spiegel.de

mfg H.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
21Empfehlungen
29.07.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

Sie wollen keine Antwort, Sie wollen mich verunglimpfen. Suchen Sie sich einen anderen Gesprächspartner.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz!

In dem Artikel "SPD macht Weg für sensiblen Datenaustausch mit den USA frei" auf Heise online werden sie wie folgt (in indirekter Rede) zitiert: "Auch die USA seien ein Rechtsstaat, selbst wenn Kritiker anderer Meinung seien."

Wie paßt dies mit den Verhältnissen auf Guantánamo zusammen, z.B. den unlängst bekannt gewordenen Verhörvideos? Wie paßt das damit zusammen, daß George W. Bush das Urteil des Supreme Court zu eben diesem Lager nicht umsetzt? In einem Rechtstaat wäre dieses Urteil ja wohl verbindlich und daher unverzüglich umzusetzen. Wie paßt dies z.B. mit extralegalen Abhöraktionen zusammen, die nun einfach nachträglich legalisiert werden sollen anstatt solche Gesetzverstöße zu ahnden? (s. z.B. www.heise.de Wie paßt dies mit der Todesstrafe zusammen, selbst an Minderjährigen oder Geisteskranken? Wie paßt dies mit nicht gerechtfertigten Angriffskriegen zusammen (die "Beweise" zu Massenvernichtungswaffen im Irak stellten sich als gefälscht heraus!)?

Mit freundlichen Grüßen,

.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
2Empfehlungen
29.07.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrte Frau ,

das "Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität" ist noch nicht dem Deutschen Bundestag zur Zustimmung vorgelegt worden. Ich rechne damit aber noch in diesem Jahr.

Das Abkommen hat nichts, gar nichts mit dem Austausch von Daten von Reisenden zu tun. Es geht um die Intensivierung der seit vielen Jahren praktizierten polizeilichen Zusammenarbeit und des polizeilichen Datenaustausches zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA.

Es geht immer um konkrete, einzelne Ermittlungen, nicht um einen pauschalen Datenaustausch. Der Datenschutz ist in dem Abkommen besonders verankert worden. Polizeiliche Zusammenarbeit und polizeilichen Datenaustausch praktiziert die Bundesrepublik Deutschland mit zahlreichen Staaten.

Wenn es um ein Sexualverbrechen geht, kann der Datenaustausch auch Erkenntnisse aus dem Sexualbereich umfassen. Wenn ein Verbrechen einen religiösen Bezug hat, kann auch die Religionszugehörigkeit ein relevantes Datum sein. Bei diesen besonders sensiblen Daten, die ich beispielhaft aufführe, muß gesondert die Verhältnismäßigkeit eines Datentransfers in das Ausland geprüft werden.

Der Vertrag begründet gleiche Rechte und Pflichten für beide Vertragspartner.

Grenzüberschreitende Kriminalität kann nur erfolgreich durch internationale Zusammenarbeit bekämpft werden.

Wenn Sie sich schriftlich an mein Büro in Berlin wenden, können Sie gern den Text des Abkommens erhalten.

Ich halte in der Tat die USA für einen Rechtsstaat. Freilich ist unser Verständnis von Rechtsstaatlichkeit in manchen wichtigen Sachverhalten anders. Nach unserem Verständnis ist die Todesstrafe barbarisch. Der Irak-Krieg ist nach meiner Überzeugung ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg der USA. Guantanamo ist evident rechtsstaatswidrig. Zumindest das System Guantanamo wird der Rechtsstaat USA selber korrigieren.

Ich bin sehr für einen kritischen Dialog mit des USA. Für deutsche Arroganz gegenüber den USA gibt es freilich keine Rechtfertigung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
17.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

ich hätte da mal eine Frage zum Thema "Ortung von Mobiltelefonen über die IMEI-Nummer" und der Rechtslage dazu.

Soweit mir bekannt ist, ist es ja technisch möglich, Handies auch über die IMEI zu lokalisieren, gerade wenn der Nutzer die jeweiligen Sim-Karten öfter wechselt.

Allerdings soll das -nach Auskunft der örtlichen Kripo und Infos aus dem Internet- wohl nur dann zulässig sein, wenn es sich um eine schwere Straftat handelt, und leider wohl nicht, um zum Beispiel den aktuellen Nutzer eines gestohlenen oder verlorenen Mobiltelefons (also Diebstahl bzw. Fundunterschlagung) ausfindig machen und so dem ursprünglichen rechtmäßigen Eigentümer sein Gerät wiederbeschaffen zu können.

Wäre das nicht mal sinnvoll, sowas auch gesetzlich möglich zu machen? Schließlich wäre es einerseits eine Abschreckung für derartige Straftäter, weil gestohlene Handies dann weitgehend wertlos für die Diebe würden, andererseits hätte auch der Bestohlene dann endlich mal eine reelle Möglichkeit, sein Eigentum zurück zu bekommen.

Aus meiner Sicht dürfte auch aus datenschutzrechtlichen Gründen kaum etwas dagegen sprechen, denn das Recht des Eigentümers an seinem Handy dürfte wohl das "Recht"(?) des Diebes, unbehelligt mit einem gestohlenen Gerät und einer neuen Sim-Karte zu telefonieren, überwiegen. Zumal ja nicht seine komplette Kommunikation "überwacht" würde, sondern nur festgestellt werden könnte, mit welcher Karte das Gerät aktuell genutzt wird, um so den Täter ermitteln zu können.

Wie sehen Sie diese Angelegenheit? Hätte solch ein Gesetz im Bundestag eine Chance, Mehrheiten zu finden? Falls nein, warum nicht?

Mit freundlichen Grüßen,
A.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
1Empfehlung
30.07.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich befürworte Ihren Vorschlag nicht.

Für die Ermittlung des Standorts eines Handys mit technischen Mitteln zum Zwecke der Strafverfolgung ist § 100 i StPO die Rechtsgrundlage. Voraussetzung ist freilich eine Straftat von erheblicher Bedeutung. Dazu gehört nicht der Diebstahl eines Handys, ohne daß ich den Diebstahl eines Handys bagatellisieren will.

Eine Ausweitung der Eingriffsgrundlage wäre eine Veletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Ich kann mir nicht vorstellen, daß Ihr Vorschlag im Deutschen Bundestag Befürworter finden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
17.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

nun haben Sie dem Abkommen mit den USA über den Austausch von Daten zu Terrorverdächtigen zugestimmt.

"Justiz- und Innenministerium haben unsere Vorbehalte gegen den geplanten Datenaustausch überzeugend ausgeräumt", sagten Sie der Neuen Osnabrücker Zeitung.

www.sueddeutsche.de

Ich stelle fest, dass Sie m.E. zum wiederholten Mal nicht im Sinne der Sicherheit der deutschen Bevölkerung handeln. Ihre Replik, Sie seien nur Ihrem Gewissen unterworfen, sparen Sie sich an dieser Stelle bitte.

Dass die USA sich nachweislich nicht sonderlich um den Schutz von Privatsphäre bemüht, sollte Ihnen nicht entgangen sein (Stichwort ECHELON). Umso mehr bestürzt mich, dass Sie o.g. Datenautausch zugestimmt haben.

Meine Fragen:

1. Wieso kann es sein, dass die Privatsphäre Reisender, auch und insbesondere aus beruflichen Gründen, derart durchleuchtet weitergegeben wird, dass nicht einmal Merkmale wie Gewerkschaftszugehörigkeit oder sexuelle Präferenzen ausgenommen werden?

2. Inwieweit sind Ihre Bedenken bezüglich der Datensicherheit von den Befürwortern ausgeräumt? Welche Argumente sind da vorgebracht worden?

3. In Anbetracht der ständigen Datensicherheitsskandale (neuester: "FiberWAN-Network" in San Francisco, auch die britischen Verluste von Datenträgern) kann von verantwortungsvollem Umgang mit persönlichen Daten m.E. keine Rede sein. Was lässt Sie glauben, dass künftig Daten nicht in die Hände unbefugter Dritter gelangen, manipuliert oder einfach "in Beschlag" genommen werden?

Für eine ausführliche Antwort wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
2Empfehlungen
29.07.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

das "Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität" ist noch nicht dem Deutschen Bundestag zur Zustimmung vorgelegt worden. Ich rechne damit aber noch in diesem Jahr. Das Abkommen hat nichts, gar nichts mit dem Austausch von Daten von Reisenden zu tun. Es geht um die Intensivierung der seit vielen Jahren praktizierten polizeilichen Zusammenarbeit und des polizeilichen Datenaustausches zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA.

Es geht immer um konkrete, einzelne Ermittlungen, nicht um einen pauschalen Datenaustausch. Der Datenschutz ist in dem Abkommen besonders verankert worden. Polizeiliche Zusammenarbeit und polizeilichen Datenaustausch praktiziert die Bundesrepublik Deutschland mit zahlreichen Staaten. Wenn es um ein Sexualverbrechen geht, kann der Datenaustausch auch Erkenntnisse aus dem Sexualbereich umfassen. Wenn ein Verbrechen einen religiösen Bezug hat, kann auch die Religionszugehörigkeit ein relevantes Datum sein. Bei diesen besonders sensiblen Daten, die ich beispielhaft aufführe, muß gesondert die Verhältnismäßigkeit eines Datentransfers in das Ausland geprüft werden.

Der Vertrag begründet gleiche Rechte und Pflichten für beide Vertragspartner.

Grenzüberschreitende Kriminalität kann nur erfolgreich durch internationale Zusammenarbeit bekämpft werden. Wenn Sie sich schriftlich an mein Büro in Berlin wenden, können Sie gern den Text des Abkommens erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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