Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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(...) Ich bin nicht "Abgesandter des Proletariats", sondern vom Volk gewählter Volksvertreter. Die von Ihnen vorgeschlagenen Beträge bei der Anhebung der Entschädigung für Mitglieder des Bundestages halte ich für zu hoch und deshalb für unangemessen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelpütz.

Beantworten Sie die Fragen ehrlicher und anständiger Bürger nicht? Wäre es nicht anständig, Fragen besonders die, über Bürgerrechte, ohne Ihre schroffe Art, zu beantworden. Ich frage erneut, wie Sie über die Einschränkungen der Bürgerrechte des Herrn Schäuble denken und ob Sie damit einverstanden sind. Es ist für mich eine sehr wichtige Frage. Meine Vorfahren hatten in der Diktatur der Nazis sehr zu leiden weil sie SPD-Anhänger waren. Ich hätte diese Fragen gerne beantwortet.

, früher deligierter beim SPD Unterbezirk Düsseldorf.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
1Empfehlung
29.07.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

wenn Sie ein Problem mit Herrn Schäuble haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Schäuble. Ein Minister kann in unserem Verfassungsstaat keine Bürgerrechte einschränken. Über die Gesetzgebung des Deutschen Bundestages wacht das Bundesverfassungsgericht. Ich bin der festen Überzeugung, daß nirgendwo der Grundrechtsschutz einen so hohen Stellenwert wie in unserem Land hat.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Soziales
15.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

die Renten wurden um 1,1% angehoben. Von Erhöhung kann aufgrund der Preissteigerungen keine Rede sein.
Warum erhöht man die Pensionen aber um 2,2%, wenn angeblich für die Rentenerhöhung kein Geld da ist?
Ist das nicht eine Ungleichbehandlung von RentnerInnen und Pensionäre?
Liegt das ev. daran, dass die Pensionen der Bundestagsabgeordneten an die der Bundespensionäre gekoppelt ist?

Warum hat man mit dem Riester- bzw. Nachhaltigkeitsfaktor die Renten von den Löhnen abgekoppelt?
Es kann m.E. nicht richtig sein, dass man für Rentenerhöhungen angeblich kein Geld hat. Aber für die Förderung der Riesterverträge schon. Woher hat man dafür das Geld? Wäre es nicht besser die gesetzliche Rentenversicherung zu stärken? Denn mit der Riesterrente profitieren nur diejenigen, die sich diese auch leisten können. Zudem sind viele Privatversicherer in den USA und Großbritannien pleite gegangen und viele verloren ihr angespartes Geld. Was sagen Sie zu der Pleite der Göttinger Gruppe für die laut Plus Minus namhafte Politiker geworben haben? Sollte nicht der der wirbt, auch haften, wenn ein Schaden auftritt?

Und warum gleicht man nicht endlich wirksam die Preissteigerungen über das ALG II aus? Ich bin 81 Jahre, sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz. Aber solche soziale Spannungen wie z.Z. habe ich seit Mitte der 1950er Jahre nicht mehr registriert.
Da muss m.E. unser demokratischer Rechtsstaat aufpassen. Schon jetzt sind tausende in Deutschland ohne Strom, weil sie die Rechnung nicht mehr bezahlen können.

Mit freundlichen Grüßen

Dr.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
1Empfehlung
29.07.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

die Bundesrepublik Deutschland ist und bleibt ein Sozialstaat. Dafür werden gigantische Summen aufgewendet, auch im Bereich der Rente. Langzeitarbeitslose erhalten Sozialleistungen, und zwar das Arbeitslosengeld II. Das ALG II gewährleistet das Existenzminimum. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Die beste Sozialpolitik ist es, Menschen faire Arbeit zu fairen Bedingungen anzubieten, damit sie ihren Lebenunterhalt selber bestreiten können. Wir haben immer noch leider über drei Millionen Arbeitslose, freilich 2 Millionen Arbeitslose weniger als vor drei Jahren.
Die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung werden dann wieder stärker steigen, wenn die Löhne der aktiven Arbeitnehmer steigen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.07.2008
Von:

Hallo Herr Wiefelspütz,

aus den aktuellen Nachrichten habe ich entnommen, dass die SPD dem Datenaustausch mit den USA zugestimmt haben. Auf heise.de www.heise.de werden sie bspw. dazu auch zitiert.

Wäre hier nicht ein Volksentscheid im Sinne des Volkes gewesen? Ist es nicht vielmehr im Interesse des Volkes, selbst darüber zu entscheiden, ob die USA etwas über bspw. meine sexuellen Präferenzen wissen dürfen. Oder hat die Hoheit über diese Information die SPD?

Viele Grüße
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
2Empfehlungen
29.07.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

es gibt keinen Datenaustausch über Ihre sexuellen Präferenzen. Wer soll sich solchen Unsinn ausdenken?

Der von Ihnen angesprochene völkerrechtliche Vertrag bedarf der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Das ergibt sich aus Art. 59 Abs. 2 GG.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

wieder einmal sind Negativschlagzeilen der SPD auf Heise Online zu lesen. Diesmal geht es um die Übertragung von persönlichen Daten an Behörden in den USA, unter dem Vorwand der Bekämpfung des angeblichen "internationalen Terrorismus". Der Artikel ist unter www.heise.de abrufbar.

Meine Fragen an Sie sind folgende:
Wozu ist es nötig, Angaben über die sog. "Rasse" eines Menschen mitzuschicken? Dazu sei gesagt, dass es bem Menschen nur eine Rasse gibt: Mensch! Äusserlichkeiten, wie zum Beispiel eine andere Hautfarbe oder anders gestaltete Augen, sind keine Merkmale, um den Menschen in "Rassen" zu unterteilen. Dieses wurde, wie sie vermutlich wissen, in der Nazizeit gemacht und diese wird auch von Politikern (zu Recht!) als Schandfleck in der Geschichte angesehen.

Weiterhin stellt sich mir die Frage, wieso sexuelle Neigungen oder Vorlieben dazu dienen sollen, den angeblichen "internationalen Terrorsimus" zu bekämpfen.

Meine letzte Frage in diesem Gesamtzusammenhang: Wieso hat eine deutsche Regierung nicht das Rückgrat, um US-amerikanischen Behörden solche Daten zu verweigern, wird doch das Grundgesetz und der Datenschutz immer wieder so gerne gelobt?

Ich zitiere:
  • Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
  • Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs.

Abschliessend lassen Sie mich Ihnen sagen (nur, damit Sie dies ihren Kollegen weitergeben): Ich werde mich nicht darauf einlassen, dass eine deutsche Regierung oder Behörde, persönliche, höchst intime Daten über mich an Behörden einer anderen Nation weitergibt!

Mit freundlichen Grüssen,
J.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
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01.08.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

das "Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität" ist noch nicht dem Deutschen Bundestag zur Zustimmung vorgelegt worden. Ich rechne damit aber noch in diesem Jahr.

Bei dem Abkommen geht es um die Intensivierung der seit vielen Jahren praktizierten polizeilichen Zusammenarbeit und des polizeilichen Datenaustausches zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA.

Es geht immer um konkrete, einzelne Ermittlungen, nicht um einen pauschalen Datenaustausch. Der Datenschutz ist in dem Abkommen besonders verankert worden. Polizeiliche Zusammenarbeit und polizeilichen Datenaustausch praktiziert die Bundesrepublik Deutschland mit zahlreichen Staaten.

Der Vertrag begründet gleiche Rechte und Pflichten für beide Vertragspartner.

Grenzüberschreitende Kriminalität kann nur erfolgreich durch internationale Zusammenarbeit bekämpft werden.

Wenn Sie sich schriftlich an mein Büro in Berlin wenden, können Sie gern den Text des Abkommens erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
16.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

auch ich konnte heute ihre Worte der Presse entnehmen, die Bundesregierung habe alle Bedenken ausgeräumt, was eine Datenübergabe zur "Bekämpfung der schweren Kriminalität" an die USA betrifft. Das ausgehandelte Verfahren sei "rechtsstaatlich verantwortbar und im beiderseitigen Interesse".

Hier stellt sich nun meine Frage - welchen Zugriff auf Daten von US-Amerikanern erhält die EU im Gegenzug, ebenfalls zur Bekämpfung der "schweren Kriminalität"? Ich gehe davon aus, dass der exakt gleiche Umfang an Datenfeldern auch für EU-Strafverfolger verfügbar sein wird? Das Verfahren soll doch im beiderseitigen Interessen sein?

Können Sie mir die genaue Stelle beim Auswärtigen Amt nennen, die für weitere Fragen zu kontaktieren ist und wo Löschungen von Daten veranlasst werden können?

MfG
T.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
bisher keineEmpfehlungen
29.07.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,


das "Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität" ist noch nicht dem Deutschen Bundestag zur Zustimmung vorgelegt worden. Ich rechne damit aber noch in diesem Jahr.

Der Vertrag begründet gleiche Rechte und Pflichten für beide Vertragspartner. Grenzüberschreitende Kriminalität kann nur erfolgreich durch internationale Zusammenarbeit bekämpft werden.
Wenn Sie sich schriftlich an mein Büro in Berlin wenden, können Sie gern den Text des Abkommens erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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