Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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Ich bin nicht Unternehmer, ich bin Volksvertreter. Ich schaffe keine Arbeitsplätze, ich vertrete
das Volk. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internationales
01.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

wie stehen Sie zum EU- Beitritt der Türkei ?

Sehen Sie hier Probleme, insbesondere bei der Aufnahme eines in weiten Teilen in Asien (geographisch wie kulturell) sowie im Islam beheimateten Landes ?

Gesetzt den Fall, die Türkei wäre schon EU-Mitglied gewesen und häte genauso empört über die Feststellung des US-amerikanischen Kongresses (oder Senats; das habe ich auswendig nicht mehr so genau im Kopf) über dessen erfolge Feststellung, dass er den historischen brutalen Umgang der Türkei mit den Armeniern als Völkermord einstuft reagiert (Zur Erinnerung: Die Türkei hatte damals sehr scharf und sehr emotional reagiert; es wurde u.a. der türkische Botschafter aus Washington heimgerufen und der US-amerikanische in Ankara wurde von der türkischen Regierung einbestellt und gemaßregelt) - wie wäre dann die EU dagestanden bzw. hätte sich aus dieser "Peinlichkeit" wieder befreien können ?

Für Ihre Bemühungen vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Markscheffel
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
1Empfehlung
09.07.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

über den Beitritt der EU wird verhandelt.

Nach meiner Überzeugung erfüllt die Türkei gegenwärtig nicht die Voraussetzungen für einen Beitritt zur EU. Ich weiß nicht, ob und wann die Türkei die Voraussetzungen erfüllt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Soziales
02.07.2008
Von:

Sehr geehrter Dr. Wiefelspütz,

danke für Ihre rasche Antwort auf meine Frage vom 27.06.2008.

Danke auch dafür, das Sie mir in der Analyse der Problematik zustimmen. Zugleich aber muß ich daran erinnern und darauf hinweisen, das die SPD an der weiter zunehmenden Verschärfung sozialer Probleme in Deutschland aktiv beteiligt ist. Die von Herrn Schröder initiierte Agenda 2010 zeigt in der Tat Wirkung.

Ich denke es ist unübersehbar, das sich die SPD in der Vergangenheit, wie alle ( ! ) anderen etablierten Parteien auch, den Wünschen des freien Marktes und den Ansichten ihrer neo- liberalen Vertreter erheblich zu sehr angepasst haben. Eine Anpassung, die Anfangs freilich oft in guter Absicht geschah. Das die Heilslehre jener Vertreter jedoch, in ihrer kurzsichtigen Unvernunft, den demokratischen Staat in seiner Glaubwürdigkeit schwächt und zeitlos moderne Ideen, wie die der gerechten Gesellschaft schließlich zum Opfer fallen, halte ich inzwischen für hinreichend bewiesen.

Der hieraus zu erklärende massive Vertrauensverlust in die Kompetenz der Politik und die soziale Marktwirtschaft selbst, sollte daher von allen Parteien als dringliche Aufforderung verstanden werden, unser Gemeinwohl nicht länger den falschen Versprechungen des freien Marktes zu unterwerfen !

Herr Wiefelspütz, würden Sie mir darin zustimmen, das sich die Politik ihren Richtlinienkompetenz bewusster werden muß, um eine erstehbenswerte Zukunft - für alle - gestalten zu können ?

Mit freundlichem Gruß,

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
2Empfehlungen
09.07.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich denke, daß die Bundesrepublk Deutschland ein insgesamt ordentlich regiertes Land ist. Die vom Volk gewählten Volksvertreter und die  Landesregierungen sowie die Bundesregierung  nehmen ihre jeweilige Verantwortung ordentlich wahr.  Gleiches gilt für die kommunale Selbstverwaltung.

Die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland erleben in den letzten fast sechs Jahrzehnten den glücklichsten Teil der Geschichte des deutschen Volkes. Daran hat auch die Politik ihren Anteil.

Bei allen Problen, die unser Land haben mag, diesen Gesamtzusammenhang sollte man nicht ausblenden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.07.2008
Von:

Hallo Herr Wiefelspütz,

1. sie haben bei Fragen zur Vorratsdatenspeicherung stets beteuert, dass "nur" die Verbindungsdaten gespeichert werden aber in keinem Fall Inhalte. Kaum ist die Vorratsdatenspeicherung umgesetzt, möchte die EU den KOMPLETTEN Internetverkehr Speichern/Filtern. Mittlerweile traut man sich sogar zu sagen, dass es alles im Sinne der Rechteinhaber geschieht und schiebt nichtmal mehr die Terroristen vor wie es bei der Vorratsdatenspeicherung noch gemacht wurde (welche ja in Zukunft auch von der Musikindustrie mitbenutzt werden darf, wundern tut´s mich nicht war es doch von Anfang an wohl darauf ausgelegt). Was halten sie von dem was da wohl nächste Woche im EU Parlament beschlossen wird ? Hier mal ein Link:
www.heise.de

Ist dies ein Vorgeschmack auf das, was der Vertrag von Lissabon uns bringt..... kein wunder das den niemand haben will. Ich hatte echt gedacht es geht nichtmehr schlimmer aber die EU hat sich mal wieder selbst "übertroffen". Ich würde zugern wissen, wie sich China nach der Umsetzung des Gesetztes was den Bereich Telekommunikation anbelangt noch unterscheidet.... Ich weiss Deutschland ist ein Rechtsstaat und China natürlich nicht. Nur egal wie es heisst, es kommt aufs selbe raus...... oder sehen sie hier einen Unterschied ?
In China entscheidet auch der Staat, was richtige Informationen sind
und was nicht....

Gruß
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
18Empfehlungen
05.07.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

wenn Sie ein Problem mit dem Europäischen Parlament haben, wenden Sie sich bitte an ein Mitglied des Europäischen Parlaments ihres Vertrauens. Wenn Sie die Bundesrepublik Deutschland nicht von China unterscheiden können, kann ich Ihnen nicht helfen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
03.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

ich persönlich möchte, dass den Strafvervolgungsbehörden, jedes erdenkliche Mittel an die Hand gegeben wird, Sicherheit zu produzieren.

Die Möglickeiten nach StPO, Polizeigesetzen ..... sind in den letzten Jahren exorbitant gewachsen.

Die meisten der den Sicherheitsbehörden bisher schon heute zustehenden Möglichkeiten weisen Schutzklauseln für den Betroffenen von Grundrechtseingriffenen auf. Nach meinen persönlichen Erfahrungen sind diese Schutzklauseln im Gesetz hübsches Beiwerk. (Heute bekomme ich von einem Richter schneller eine Erlaubnis Telefone von einem Verdächtigen und aller seiner Kontaktpersonen abzuhören, als die Erlaubnis seine Wohnung offen zu durchsuchen. )

Der Ermittler, Staatsanwalt oder Richter braucht nicht befürchten persönlich Nachteile zu bekommen, wenn er der einen oder der anderen ins Gesetz geschriebenen Verpflichtung nicht nachkommt.

Wie stellen Sie sich dazu, den Anordnenden, ab der Fahrlässigkeit, einer einer Maßnahme, z.B. TKÜ, online- Durchsuchung... , persönlich, auch und vor allem, für die damit verbundene Einhaltung der Formvorschriften haftbar zu machen und dieses im Strafgesetzbuch als gesonderter Straftatbestand mit einer Mindestbewehrung von über einem Jahr aufzunehmen. (Grundsatz: Wer anordnet muss auch kontrollieren und im Fall der Fälle die Konsequenzen tragen.)

Wenn Sie in diesem Sinn tätig werden werde ich jede Maßnahme, die der Kriminalitätsbekämfung dient, vorbehaltlos offen gegenüberstehen.

Mir freundlichen Grüssen

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
21Empfehlungen
05.07.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich halte nichts von Ihrem Vorschlag, gar nichts.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.07.2008
Von:
Ben

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

in wie weit sehen sie Grundgesetzänderungen von dem Artikel 146 GG berührt, in dem geschrieben steht, dass Grundgesetz und daraus folgend Verfassung nur durch an eine Verfassung ersetzt werden kann, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
bisher keineEmpfehlungen
29.07.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

Art. 146 GG ermöglicht eine neue Verfassung zu erlassen, und zwar im Wege der Volksabstimmung. Für Änderungen des gegenwärtigen Grundgesetzes gilt Art. 79 GG.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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