Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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Der Richtervorbehalt ist unverzichtbar und nicht verhandelbar. Basta!
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema EU-Vertrag von Lissabon
18.06.2008
Von:

Sehr geehrter Hr. Wiefelspütz,

da muß ich Ihre Antwort vom 14. Juni doch sehr missverstanden haben. Sie schrieben:

warum muß ich dauernd auf unser wunderbares Grundgesetz hinweisen?

"Nochmals und zum Mitschreiben: "Sie (die Abgeordneten des Deutschen Bundestages) sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen." Artikel 38 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes gilt für mich, aber auch für Sie. Wir leben nicht in einer Stimmungsdemokratie, nicht in einer Meinungsumfragendemokratie, sondern in einer repräsentativen parlamentarischen Demokratie. Das "imperative" Mandat gibt es in der Bundesrepublik Deutschland nicht. Das mag Ihnen alles gefallen oder auch nicht. In dieser Angelegenheit bin ich ganz stur."

Womit ich Ihnen wirklich nicht zu Nahe treten wollte - sollte das der Fall gewesen sein, möchte ich mich dafür entschuldigen und nehme jegliche unglückliche Formulierung zurück.

Wenn Sie mir verzeihen würden, so würde ich mich sehr freuen, wenn Sie auf den weiteren Teil meiner Frage antworteten.

Mir freundichen (und zerknirschten) Grüßen

Ihr
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
bisher keineEmpfehlungen
29.06.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich nehme Ihre Entschuldigung an. Ich habe bei abgeordnetenwatch mehrfach beton, daß ich bei Verfassungsverträgen der EU für einen Volksentscheid bin und mich für eine entsprechende Grundgesetzänderung einsetze.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Arbeit
19.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz!

Ich habe sehr bewußt keine "Debatte" angefangen, da dies nicht das geeignete Medium dazu ist. Ich habe Ihnen einige Fragen gestellt. Wenn Sie sich einer Antwort verweigern, dann schreiben Sie doch bitte, daß Sie diese nicht beantworten können oder wollen, und reden nicht von einer "Debatte", die hier ja gar nicht stattfinden kann.
Ich nehme jetzt nur einmal die allgemeinste dieser Fragen heraus und wiederhole sie, ausdrücklich nicht unter dem Gesichtspunkt der Ein-Euro-Jobs, sondern in Bezug auf Zwangsarbeit generell (daß es die irgendwo auf dem Globus gibt, darauf können wir uns ja wohl einigen):

Wie definieren Sie "Zwangsarbeit"?

MfG



P.S.: Ich komme trotzdem nicht umhin, Sie darauf hinzuweisen, daß Ihre Behauptung, in der Bundesrepublik gebe es grundsätzlich keine Zwangsarbeit, ohnehin falsch ist. Für einen speziellen Fall - den Vollzug einer Freiheitsstrafe - erklärt die Verfassung die Zwangsarbeit schließlich explizit für zulässig. Das ändert aber nichts an der Frage nach der Definition, sondern macht sie eigentlich noch wichtiger.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
7Empfehlungen
21.06.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

führen Sie Ihre Absurdistan-Debatte mit wem Sie wollen. Aber nicht mit mir!

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
19.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
ich habe auf Telepolis www.heise.de folgendes Zitat von Ihnen gefunden (ich hoffe es ist authentisch):

[...] es wird im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung niemals, ich wiederhole niemals, zu einem Zugriff der Musik- und Filmindustrie auf diese Daten geben. Wer erfindet solchen Schwachsinn? Die Vorratsdatenspeicherung dient der Strafverfolgung. Zugriff wird es nur im Einzelfall mit richterlicher Erlaubnis geben. Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht dazu da, das Konsumverhalten von Bürgern auszuforschen.

Nun habe ich bei
www.heise.de
gelesen, daß nun doch die Musik- und Filmindustrie zumindest in dem
Sinne Zugriff auf diese Daten bekommen soll, indem eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt einem Menschen zugeordnet werden kann.

Oder sehen sie den illegalen Download von Musik als terroristische Handlung?

Ich fühle mich als Bürger etwas veralbert.

Ähnlich ist das ja mit den Mautdaten.
Erst sollten sie nur für Abrechnungszwecke vorgehalten werden und
jetzt sollen sie auch für Ermittlung verwendet werden, so zumindest sagt
Herr Schäuble.

Daraus schließe ich doch, daß proklamierte Zweckbindungen irgendwelcher Daten heiße Luft sind und in Zukunft aufgehoben werden.

Haftet der Staat eigentlich für einen evt. Mißbrauch der Vorratsdaten,
da diese Daten ja nur aufgrund der Anforderung des Staates gespeichert werden?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
11Empfehlungen
22.06.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

der Täter muß sich verantworten. Wer denn sonst?

Wenn Sie zu schnell fahren, werden Sie zur Verantwortung gezogen, nicht aber die Behörde, die die Geschindigkeitsbegrenzung festgesetzt hat. Das ist doch ganz einfach. Oder?

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Sicherheit
20.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

am 4.6.2007 schrieben Sie (nachzulesen auf dieser Internetseite):

"... auch wenn Sie "nichts zu verbergen" haben, es wird im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung niemals, ich wiederhole niemals, zu einem Zugriff der Musik- und Filmindustrie auf diese Daten geben. Wer erfindet solchen Schwachsinn? Die Vorratsdatenspeicherung dient der Strafverfolgung. Zugriff wird es nur im Einzelfall mit richterlicher Erlaubnis geben. Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht dazu da, das Konsumverhalten von Bürgern auszuforschen."

Wie erklären Sie sich dann die derzeitigen Bestrebungen der Justizminister der Länder, genau dieses zu ermöglichen ? Was werden Sie persönlich in Ihrer Funktion als Abgeordneter dagegen unternehmen ?

Mit freundlichen Grüßen

noch ein sehr besorgter Bürger
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
5Empfehlungen
22.06.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich habe meinen Ausführungen, die Sie zitieren, nichts hinzuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
20.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

mit großer Verdrossenheit musste ich soeben bei der Übertragung der Bundestagsdebatte auf phoenix feststellen, dass Sie sämtliche Argumente und Bedenken gegen das BKA-Gesetz verniedlichen und beschönigen. Dazu gehört auch Ihre Antwort auf die Antwort Ihres Kollegen Stroebele, der wissen wollte, inwieweit in den Jahren 2003 und 2004 unsere Sicherheit gefährdet war, also ohne entsprechende Gesetze, auf die Otto Schily damals gedrängt hat. Sie antworteten nicht auf die Frage, sondern extrem daneben, indem Sie von "Weiterentwicklung" sprachen.
Deshalb meine Frage:
Wie gehen Sie mit den Millionen Menschen um, deren Sicherheitsbedürfnis weder durch die Schily- noch die Schäuble-Gesetzgebung erfüllt, sondern vielmehr bedroht wird? Oder die das zumindest so empfinden?
Was ist das für eine "Sicherheits-Gesetzgebung", die in Millionen Menschen den Eindruck weckt, die größte "Bedrohung" ginge derzeit vom EIGENEN STAAT aus?
Bitte lassen Sie sich von den Historikern der Friedrich-Ebert-Stiftung verdeutlichen, wie umfassende staatliche Kontrollmechanismen und -strukturen totalitären Systemen Vorschub leisten! Womit ich Ihnen keineswegs unterstellen will, dass Sie die Demokratie gefährden WOLLEN - Sie handeln meines Erachtens nur fahrlässig.
Übrigens, auch Ihre Haltung in Fragen der inneren Sicherheit trägt laufend zum Sinken der SPD auf Splitterniveau bei.
Mit höflichem Gruß
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
14Empfehlungen
23.06.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

das Gesetz zur Abwehr der Gefahren des Internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt ist ein ganz normales und strikt rechtsstaatliches Polizeigesetz. Für Ihre abwegigen Obsessionen bin ich nicht zuständig.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Ihre Frage an Dr. Dieter Wiefelspütz
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