Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Ich halte Ihre Befürchtungen für komplett überzogen. Ich kenne keinen Staat, in dem Rechtsstaatlichkeit eine so hohe Qualität wie in unserem Land hat. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Dr. Dieter Wiefelspütz
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.04.2008
Von:

Zum Abkommen mit den US-Behörden über Datenaustausch:

Herr Wiefelspütz, können Sie mir sagen, in welcher Datei Daten über das Sexualleben von Bürgern gesammelt werden? Logischerweise kann ich doch bloß das austauschen, was ich bereits habe. Mich würde auch interessieren, auf welcher Rechtsgrundlage solche Daten gesammelt werden und wie man diese Erkenntnisse konkret gewinnt.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
9Empfehlungen
30.04.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich kenne keine Dateien, in der Daten über das Sexualleben von Bürgern gesammelt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
30.04.2008
Von:

Sehr geeherter Herr Wiefelspütz,

Ich zitiere Sie: "auch wenn Sie "nichts zu verbergen" haben, es wird im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung niemals, ich wiederhole niemals, zu einem Zugriff der Musik- und Filmindustrie auf diese Daten geben. Wer erfindet solchen Schwachsinn?"

Hierauf antworteten sie unter anderem Herrn Lörcher mit einigen Paragaphen des Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums.

In diesem Gesetzestext wird immer wieder auf die Verkehsdaten verwiesen, unter anderem hier: Zitat:" Ist dem Dritten (wie etwa den Internet-Providern) die Erteilung der begehrten Auskunft nurunter Verwendung von Verkehrsdaten möglich, ist nach Absatz 9 eine Entscheidung desRichters erforderlich (vgl. insoweit die Ausführungen in der Begründung zu Artikel 2Nummer 4 § 140b PatG)."

Nun hat aber das LG Offenburg entschieden das die IP-Adressen nicht mehr zu Verkehsdaten sondern zu den Bestandsdaten gehören. www.golem.de

Somit Zitat: "haben Staatsanwaltschaften und Polizei die Möglichkeit bekommen, von ISPs die Herausgabe von Nutzerdaten zu IP-Adressen auch ohne Gerichtsbeschluss zu verlangen." schriebt www.golem.de

Ist dies soweit Korrekt?

Wenn dies Korrekt ist, in wie weit entsprechen dann noch Ihre oben zitierte Aussage,
und Ihre Aussage,
Zitat:"Ich bleibe dabei: Die Vorratsdatenspeicherung dient nicht der Ausforschung des Konsumverhaltens von Bürgern, die gewerbsmäßige Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums ist keine Kleinigkeit."
der Wahrheit?

Wenn dies Korrekt ist, wie gedenken Sie ohne Richterbeschluss, also ohne eine unabhängige Judikative, das Ausforschen von Bürgern zu verhindern?

PS.:
Auch wenn ich gerade in dem Themengebiet des Datenschutzes, der VDS und weitere Überwachungsmassnahmen die der Staat anstrebt skeptischer und misstrauischer gegenüber dem Staat als Sie bin danke ich Ihnen für Ihre Diskusionsfreudigkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
10Empfehlungen
30.04.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

die IP-Adresse ist kein Verkehrsdatum, sondern ein Bestandsdatum (vergleichbar der Telefonnummer oder dem KfZ-Kennzeichen). Nur für Verkehrsdaten gilt der Richtervorbehalt. Das war immer so. Insoweit gibt es keine Rechtsänderung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Familie
30.04.2008
Von:
Ina

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

Gleichstellung binationaler Familien in Deutschland

Wie ist es rechtlich und menschlich vertretbar, dass ein ausländischer Vater ( Drittstaatler) und Ehemann bei der Geburt seines eigenen Kindes nicht dabei sein darf ? Das die Tatsache seiner Vaterschaft und meine Schwangerschaft von behördlicher Seite als irrelevant bezeichnet werden ? ( ... nein, es liegen keine Straftatbestände außer gegenseitiger, inniger Liebe vor )

Wie ist es rechtlich und menschlich vertretbar, dass eine binationale Familie, einer rein deutschen Familie in ihren Rechten nicht gleichgestellt ist ? Wo liegen die rechtlichen Grundlagen für diese Vorgehensweise ?

Wie ist es rechtlich möglich und vertretbar, dass die Annahme eines Antrages auf ein nationales Visum zur Familienzusammenführung von Botschaften verweigert wird, weil ein im Gesetz nicht verankertes Zertifikat ( A1 Goethe Institut) nicht oder noch nicht vorliegt ? Jedoch ein Nachweis über einen dreimonatigen, täglichen Intensivkurs eines deutschen TestDaf Institutes ignoriert wird ?

Wie ist es rechtlich und menschlich vertretbar, dass man als binationales Paar/ Familie sofort und ohne jegliches Hinterfragen von behördlicher Seite mit absolut diskriminierenden Vorwürfen ( Scheinehe/ Scheinvaterschaft/ kriminelle Energien) konfrontiert wird ?

Ich erinne mich an einen § GG, Nummer 6 ..... oder spricht er nicht binational ?

Mit herzlichen Grüßen
Ina
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
bisher keineEmpfehlungen
02.05.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrte Frau ,

der Schutz von Ehe und Familie hat in Deutschland einen hohen Stellenwert. Dies wird durch Artikel 6 des Grundgesetzes belegt. Gleichwohl gibt es gesetzliche Vorschriften für die Eheschließung und für den Ehegattennachzug. Die Eheschließung mit einem Ausländer aus einem Drittstaat heißt nicht, daß der Ehegatte automatisch nach Deutschland einwandern darf. Die gesetzlichen Hürden sind wegen des Schutzes von Ehe und Familie freilich nicht unüberwindbar.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Arbeit
01.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

Leider weichen die tatsächlichen Arbeitslosenzahlen sehr stark von der Statistik der "Bundesagentur für Arbeit" ab. So hat die FAZ berichtet, dass 3,2 Mio. Joblose gar nicht in der Statistik erfasst werden.

"Kontrovers" berichtete gestern auf BR ähnlich.
Und auch ich darf Ihnen einen Link senden: www.egon-w-kreutzer.de

Auch auf der HP des "Deutschen Bundestags" steht, dass viele nicht erfasst werden. Das hat eine sogenannte "Kleine Anfrage" der FDP-Fraktion ergeben.

In Österreich statt dessen gibt es eine Arbeitslosenstatistik nach EU-Maßstab und eine österreichinterne.

Warum ist das nicht auch in Deutschland möglich?
Und ist es nicht den Betroffenen gegenüber sehr unfair von Vollbeschäftigung zu sprechen?

Mir kommt das so vor, als würden manche Politiker die Realität ausblenden!

Hochachtungsvoll

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
1Empfehlung
02.05.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

wir haben in Deutschland sehr präzise Statistiken im Bereich des Arbeitsmarktes. Die Arbeitslosenstatistik bildet freilich nicht ab, wer - obwohl nicht arbeitsuchend gemeldet - vielleicht gerne erwerbstätig wäre, wenn er oder sie ein attraktives Arbeitsplatzangebot bekäme. Diese Selbstverständlichkeit ist freilich jedem Politiker bekannt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Frauen
01.05.2008
Von:

Sehr geehrter Dr. Wiefelspütz,

Auf meine Frage zur Rente für Frauen haben Sie mir folgendes geantwortet.
Sie machen einen interessanten Vorschlag. Leider teilen Sie nicht mit, wie Ihr Vorschlag bezahlt werden soll. Die Steuerzahler oder die ohnehin schon stark belasteten Beitragszahler?

Vielleicht war meine Frage missverständlich darum formuliere ich sie deshalb neu. Wenn eine Frau 25 Jahre lang Rentenbeiträge in die Rentenkasse einbezahlt hat, aber vom 40. Lebensjahr an nicht mehr berufstätig ist, kann sie fühestens mit 62,5 Jahren in Rente gehen , wenn sie vor 1952 geboren ist. Obwohl sie Beiträge erbracht und die Wartezeit erfüllt hat.

Deshalb nochmals die Frage , warum kann eine Frau,die Beiträge bezahlt und die Wartezeit erfüllt hat nicht mit 60 Jahren in Rente gehen, warum ist der Rentenbezug davon abhängig , ob zwischen dem 40.- 60. Lebensjahr 10 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse bezahlt wurden. Die Frage wer das bezahlt stellt sich nicht, weil Beiträge bezahlt wurden.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
3Empfehlungen
02.05.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

Ihr Vorschlag kostet Geld. Viel Geld. Leider enthält Ihr Vorschlag keine Angaben zur Finanzierung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Dr. Dieter Wiefelspütz
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.